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  • · Fachbeitrag · Unfallversicherung

    COVID-19 als Berufskrankheit: Zahl der Fälle stark angestiegen ‒ Hinweise zum Vorgehen in der Praxis

    | Die Zahl der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit (BK) zu COVID-19 ist im ersten Halbjahr 2022 steil angestiegen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) meldet für die ersten sechs Monate 2022 insgesamt 175.430 solcher BK-Anzeigen bei den Berufsgenossenschaften, das sind mehr als im gesamten Jahr 2021 (111.126 BK-Anzeigen). Die DGUV spricht von einer „erheblichen Herausforderung“. |

     

    Wie in der Hausarztpraxis mit solchen Verdachtsfällen umzugehen ist, welche Formulare auszufüllen sind und wie die Beratungen und Untersuchungen abgerechnet werden, erfahren Sie im AAA-Beitrag „COVID-19 als Berufskrankheit: Voraussetzungen, Prozedere und Abrechnung“ (AAA 02/2022, Seite 9).

     

    Weiterführender Hinweis

     

    • Allgemeine Informationen der DGUV zu COVID-19 als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall online unter iww.de/s5962
    Quelle: Ausgabe 09 / 2022 | Seite 1 | ID 48485321