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  • · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Chirurgie: Postoperative Behandlung im Fokus der Prüfgremien - Abrechnungsgrundsätze beachten!

    von Dr. med. Heinrich Weichmann, Lippetal

    | Ebenso wie ambulante Operationen aus Kapitel 31 werden auch die Leistungen des Kapitels 31.4 EBM (Postoperative Behandlungskomplexe) außerhalb der RLV und QZV vergütet und von den Krankenkassen zusätzlich zur Gesamtvergütung ohne Mengenbegrenzung bezahlt. Dieser Umstand führt offenbar dazu, dass Prüfgremien sowohl der Abrechnung ambulanter Operationen als auch der postoperativen Behandlung besondere Aufmerksamkeit schenken. Wegen nicht korrekter Abrechnung der postoperativen Behandlung ist es in jüngster Zeit vermehrt zu Beanstandungen der eingereichten Abrechnungen gekommen. |

    Postoperative Behandlung nach stationärem Aufenthalt

    Wird eine Operation vollstationär oder belegärztlich stationär in einem Krankenhaus durchgeführt, gibt es für die postoperative Behandlung keine Abrechnungsmöglichkeiten mit Positionen des EBM-Kapitels 31.4. Die im Rahmen der Nachbehandlung erbrachten Leistungen sind mit EBM-Positionen aus anderen Kapiteln abzurechnen.

    Postoperative Behandlung nach ambulanten Operationen

    Für Chirurgen mit einer Genehmigung zur Durchführung ambulanter Operationen und deren Abrechnung aus Kapitel 31.2 EBM sind sämtliche ärztliche Leistungen und Untersuchungen am Operationstag sowie eine ärztliche Abschlussuntersuchung und ein postoperativer Arzt-Patienten-Kontakt ab dem ersten Tag nach der Operation obligate Leistungsbestandteile, außerdem ein Abschlussbericht an den weiterbehandelnden Vertragsarzt (gegebenenfalls Chirurg) und an den Hausarzt.