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  • · Fachbeitrag · Hausarzt-EBM

    Palliativzuschlag bei dringenden Hausbesuchen

    | Frage: Bei dringenden Hausbesuchen nach den EBM-Nrn. 01411, 01412 oder 01415 ist bei Palliativpatienten zusätzlich der Zuschlag Nr. 03373 berechnungsfähig. Im organisierten Notfalldienst sind Hausbesuche immer nach Nr. 01411 abzurechnen und somit müsste auch der Zuschlag Nr. 03373 bei Palliativpatienten berechnungsfähig sein. Ist dies korrekt? |  

     

    Antwort: Gemäß der Anmerkung zu Nr. 03373 ist diese Position bei Besuchen im Rahmen des organisierten Notfalldienstes nicht berechnungsfähig und damit auch nicht neben Nr. 01411, wenn diese Position im Notfalldienst abgerechnet wird.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2014 | Seite 2 | ID 42452776