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  • · Fachbeitrag · Erratum

    Laborwirtschaftlichkeitsbonus: Ausnahmekennziffer ist immer anzugeben

    | Im Leserforum von AAA 02/2013, Seite 4 hatten wir die Auffassung vertreten, dass die Ausnahmekennziffern 32005 bis 32023 für die Nichtberücksichtigung der Laborkosten in den Laborbudgets nicht zwingend angegeben werden müssen. Es wurde daher empfohlen, auf die Angabe einer Ausnahmekennziffer bei Fällen mit wenig Laborleistungen bzw. wenn das Laborbudget (noch) nicht ausgefüllt ist, zu verzichten, damit die Vergütung des Wirtschaftlichkeitsbonus Labor erhalten bleibt und die Punkte für das Laborbudget gewährt werden. Diese Information müssen wir korrigieren.|

     

    Nach den Präambeln der Abschnitte 32.2 (Allgemeine Laboruntersuchungen) und 32.3 (Spezielle Laboruntersuchungen) sind die entsprechenden Abrechnungsscheine vom abrechnenden Arzt und im Falle der Überweisung auch von dem veranlassenden Arzt mit den entsprechenden Kennziffern zu versehen. Auf die Angabe der Kennziffer kann daher - soweit die Indikation dem Arzt bekannt ist - nicht verzichtet werden.

    Quelle: Ausgabe 09 / 2013 | Seite 2 | ID 42271806