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  • · Fachbeitrag · EBM

    EBM-Reform - Beschlüsse und offene Fragen

    | Über die einzelnen Schritte der beabsichtigten EBM-Reform 2013/2014 und das KBV-Konzept zur Weiterentwicklung des EBM im hausärztlichen Bereich hatten wir Sie bereits ausführlich in den Ausgaben vom Dezember 2012 und Januar 2013 informiert. Mit Ausnahme einer Beschlussfassung zur „Währungsreform“ konnte bisher zwischen KBV und Krankenkassen kein Einvernehmen erzielt werden. Dies betrifft insbesondere die hausärztliche EBM-Reform. Mit dem nachfolgenden Beitrag erhalten Sie einen Überblick über den aktuellen Sachstand zur EBM-Reform. |

    Fachärztliche Grundpauschale zum 1. Juli 2013

    Bestandteil des Honorarkompromisses für 2013 ist bekanntlich die Zahlung eines Betrags von 250 Mio. Euro durch die Krankenkassen. Etwa die Hälfte dieses Betrags ist für die Förderung der fachärztlichen Grundversorgung bestimmt.

     

    Zwar besteht ein weitgehender Konsens zwischen KBV und Krankenkassen hinsichtlich der Einführung einer fachärztlichen Grundpauschale zum 1. Juli 2013. Die Details der Förderung sind jedoch noch unklar, ebenso die Höhe des Förderbetrags insgesamt. Die KBV möchte nämlich den Betrag von ca. 125 Mio. Euro durch Einsparungen bei den Dialysesachkosten, Absenkung von bestimmten Laborparametern und der Abwertung humangenetischer Leistungen aufstocken. Mit einer Beschlussfassung im Laufe des Monats Juni ist jedoch zu rechnen.

    „Währungsreform“ zum 1. Oktober 2013

    Die ursprünglich zum 1. Juli 2013 vorgesehene Angleichung von kalkulatorischem Punktwert und Orientierungswert wurde auf den 1. Oktober 2013 verschoben. Der Bewertungsausschuss hat weiter beschlossen, den Orientierungswert und den kalkulatorischen Punktwert statt auf 5,11 Cent nunmehr auf 10 Cent festzusetzen. Zu diesem Zweck werden die derzeitigen Punktzahlen im EBM mit einem Anpassungsfaktor, der sich aus der Division des bisherigen Orientierungswertes in Höhe von 3,5363 Cent und 10 Cent ergibt, multipliziert und neu festgelegt.

     

    • Beispiel

    Die Ergometrie nach Nr. 03321 ist derzeit im EBM mit 565 Punkten bewertet. Dies entspricht bei einem Orientierungswert von 3,5363 Cent einem Betrag von 19,98 Euro. Zum 1. Oktober 2013 beträgt die Bewertung dieser Leistung 200 Punkte (565 Punkte x 3,5363 : 10). Dies entspricht dann einem Betrag von 20 Euro.

     

    Auf dieser Basis soll dann zum geplanten Termin des zweiten EBM-Reformschrittes am 1. Juli 2014 eine Anpassung der Kalkulationszeiten und der Praxiskosten vorgenommen werden.

    Baustelle Hausarzt-EBM

    Keine Verständigung konnte bisher über die Weiterentwicklung des Hausarzt-EBM erzielt werden. Auch über die eigentlich zum 1. Juli 2013 vorgesehene Förderung der geriatrischen und palliativmedizinischen Versorgung sowie der Versorgung von Kindern mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen, für die von Krankenkassen nach dem Honorarkompromiss 2013 ebenfalls etwa 125 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden, konnte bisher kein Konsens erzielt werden.

     

    Während die KBV den neuen Hausarzt-EBM zusammen mit der Förderung der geriatrischen und palliativmedizinischen Versorgung zum 1. Juli 2013, spätestens aber zum 1. Oktober 2013 einführen möchte, besteht die Kassenseite auf einem zweistufigen Verfahren:

     

    • Zum 1. Juli 2013 sollen die Leistungspositionen für die geriatrische und palliativmedizinische Versorgung sowie die Versorgung von Kindern mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen eingeführt werden.

     

    • Weitere strukturelle Anpassungen, wie sie der Hausarzt-EBM der KBV vorsieht, müssen aus Sicht der Kassen eingehend geprüft und bewertet werden und können daher frühestens zum 1. Januar 2014 in Kraft treten.

     

    Da die KBV dieses zweistufige Verfahren nicht akzeptiert hat, wurde der Erweiterte Bewertungsausschuss angerufen. Dieser wird sich in den nächsten Wochen mit der Materie befassen.

    Viele offene Fragen

    In einer ersten Bewertung hatten wir das KBV-Konzept zur Weiterentwicklung des EBM im hausärztlichen Bereich als sehr ambitioniert bezeichnet und dessen Realisierung zum 1. Juli 2013 infrage gestellt. Dies hat sich nun bewahrheitet, nicht zuletzt auch wegen der Kritik aus einigen Kassenärztlichen Vereinigungen an diesem Konzept.

     

    Ob eine Beschlussfassung noch zum 1. Oktober 2013 erfolgt, ist nach derzeitigem Stand völlig offen. Dies auch deshalb, weil im Juli 2013 die Verhandlungen über die Anpassung des Orientierungswertes für 2014 beginnen werden. Das Gesetz sieht nämlich vor, dass der für 2014 geltende Orientierungswert vom Bewertungsausschuss bis zum 31. August 2013 zu beschließen ist.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Die EBM-Reform 2013/2014 wirft ihren Schatten voraus - Was kommt auf Hausärzte zu? (AAA 12/2012, Seite 2)
    Quelle: Ausgabe 05 / 2013 | Seite 2 | ID 39301150