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  • · Fachbeitrag · COVID-19-Sonderregelungen

    Corona-Update: Diese Ausnahmen für Vertragsärzte gelten im Quartal I/2022

    | Wegen der aktuellen Inzidenz-Entwicklung haben der Bewertungsausschuss und der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nahezu alle mit der Coronapandemie in Verbindung stehenden Sonderregelungen verlängert. Dies betrifft insbesondere die gelockerten Bedingungen bei der Abrechnung der Chronikerpauschale nach den EBM-Nrn. 03221/04221 sowie die Abrechnung der Nr. 01434 für telefonische Beratungen ohne Anrechnung auf das Gesprächsbudget für die Nrn. 03230/04230. |

     

    Chronikerpauschale weiterhin ohne zwei persönliche APK möglich

    Die Abrechnung der Chronikerpauschalen ist im Quartal I/2022 weiterhin möglich, wenn im Behandlungsfall nur ein persönlicher APK und ein weiterer Kontakt entweder per Videosprechstunde oder telefonisch stattgefunden haben.

     

    Erleichterungen bei Kinderfrüherkennungsuntersuchungen bleiben

    Nicht verlängert wurde offenbar die Aussetzung der Schulungsverpflichtung und Dokumentation bei den Disease-Management-Programmen (DMP). Der G-BA hat die Aussetzung der Toleranzgrenze für Kinderfrüherkennungsuntersuchungen ebenfalls bis zum 31.03.2022 verlängert. Diese Aussetzung wäre zum 25.02.2022 ausgelaufen (infolge des Endes der epidemischen Lage). Die in der Tabelle genannten Sonderregelungen gelten auch im Quartal I/2022.

     

    Gültig bis
    Inhalt
    AAA-Beitrag

    31.03.2022

    Chronikerpauschale Nrn. 03221/04221 auch bei einem persönlichen APK und einem weiteren telefonischen APK bzw. Kontakt via Videosprechstunde

     AAA 04/2021, Seite 3

    31.03.2022

    Nr. 01434 für telefonische Beratungen; keine Anrechnung auf das Gesprächsbudget nach den Nrn. 03230/04230

    AAA 04/2021, Seite 3, AAA 02/2021, Seite 3

    31.03.2022

    AU-Bescheinigung nach telefonischer Anamnese bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege

     AAA 01/2021, Seite 3

    31.03.2022

    Videosprechstunde ‒ keine Obergrenzen für Behandlungsfälle und Leistungen

     AAA 01/2021, Seite 3

    31.03.2022

    Videosprechstunde ‒ Psychotherapeutische Sprechstunde und probatorische Sitzungen auch per Video möglich

     AAA 01/2021, Seite 3

    31.03.2022

    Substitutionstherapie ‒ Abrechnung der Nr. 01952 auch bei telefonischem APK und als Videosprechstunde, bis zu achtmal im Behandlungsfall

    AAA 05/2020, Seite 6, AAA 11/2020, Seite 3

    31.03.2022

    Portokosten ‒ Abrechnung der Nr. 88122 für den postalischen Versand bestimmter Verordnungen, Bescheinigungen und Überweisungen

     AAA 01/2021, Seite 3

    31.03.2022

    Nr. 02402: Abrechnung des Abstrichs bei symptomatischen Personen; Nr. 02403 als Zuschlag zur Nr. 02402

     AAA 10/2020, Seite 4

    31.03.2022

    Folgeverordnung häuslicher Krankenpflege, Heil- und Hilfsmittel sowie Verordnung von Krankenbeförderung nach telefonischer Anamnese

     AAA 02/2021, Seite 2

    30.06.2022

    Kennzeichnung COVID-19-Leistungen mit Nr. 88240

     AAA 11/2020, Seite 3

    31.03.2022

    Nachweispflicht für Fortbildungen

     AAA 11/2020, Seite 3

    31.03.2022

    Kinderfrüherkennung: Überschreitung der Toleranzgrenzen ab U6 zulässig

     AAA 01/2021, Seite 3

     
    Quelle: Ausgabe 01 / 2022 | Seite 2 | ID 47899830