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  • · Fachbeitrag · Bewertungsausschuss

    Förderung der fachärztlichen Grundversorgung: Erhöhung der PFG um 5 Punkte zum 1.1.2014

    | Im Rahmen der Honorarverhandlungen 2014 haben sich die Krankenkassen verpflichtet, für den fachärztlichen Versorgungsbereich bundesweit 70 Mio. Euro zu zahlen. Dieser Betrag ist zweckgebunden zur Stärkung der fachärztlichen Grundversorgung zu verwenden (lesen Sie dazu auch AAA 10/2013, Seite 8 ). Diese Vorgabe hat der Bewertungsausschuss am 18. Dezember 2013 umgesetzt. Der Zuschlag für die fachärztliche Grundversorgung (PFG - Pauschale fachärztliche Grundversorgung) erhöht sich mit Wirkung zum 1. Januar 2014 für alle relevanten Arztgruppen einheitlich um 5 Punkte. |

     

    Die neuen Punktzahlen für die PFG

    In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die neuen Punktzahlen für die PFG und deren Bewertung in Euro auf Basis des ab 2014 geltenden Orientierungswertes von 10,13 Cent.

     

    EBM-Nr.
    Legende (Kurzfassung)
    Punkte (Euro)

    05220

    Zuschlag für die anästhesiologische Grundversorgung

    75 (7,60)

    06220

    Zuschlag für die augenärztliche Grundversorgung

    21 (2,13)

    07220

    Zuschlag für die chirurgische Grundversorgung

    32 (3,24)

    08220

    Zuschlag für die gynäkologische Grundversorgung

    30 (3,04)

    09220

    Zuschlag für die hals-nase-ohrenärztliche Grundversorgung

    27 (2,74)

    10220

    Zuschlag für die hautärztliche Grundversorgung

    18 (1,82)

    13220

    Zuschlag für die allgemein-internistische Grundversorgung

    41 (4,15)

    14214

    Zuschlag für die kinder- und jugendpsychiatrische Grundversorgung

    85 (8,61)

    16215

    Zuschlag für die neurologische Grundversorgung

    40 (4,05)

    18220

    Zuschlag für die orthopädische Grundversorgung

    31 (3,14)

    20220

    Zuschlag für die phoniatrisch-pädaudiologische Grundversorgung

    27 (2,74)

    21218

    Zuschlag für die psychiatrische und nervenheilkundliche Grundversorgung

    40 (4,05)

    22216

    Zuschlag für die psychotherapeutisch-medizinische Grundversorgung

    164 (16,61)

    23216

    Zuschlag für die psychotherapeutische Grundversorgung

    164 (16,61)

    26220

    Zuschlag für die urologische Grundversorgung

    35 (3,55)

    27220

    Zuschlag für die physikalisch rehabilitative Grundversorgung

    65 (6,58)

     

     

    Inhaltliche Änderungen am K.O.-Katalog für die PFG wurden nicht beschlossen. Auch bleiben fachärztliche Internisten mit Schwerpunkt weiterhin von der Förderung ausgeschlossen.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2014 | Seite 8 | ID 42466744