23.07.2010 · IWW-Abrufnummer 102296
Landgericht Köln: Urteil vom 08.04.2009 – 20 O 201/08
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Tenor:
Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Klägerin macht gegen die Beklagte Ansprüche wegen eines behaupteten Vandalismusgeschehens geltend.
Zwischen den Parteien besteht ein Vollkaskoversicherungsvertrag mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 500,00 € und ein Autoschutzbriefversicherungsvertrag für den im Eigentum der Klägerin stehenden Pkw Porsche 996 Turbo mit dem amtlichen Kennzeichen B-KD 2566.
Nachdem die Klägerin den behaupteten Schadensfall der Beklagten angezeigt hatte und die von den Parteien jeweils beauftragten Gutachter sich zur Höhe des Schadens nicht einigen konnten, wurde ein Obmanngutachten eingeholt. In diesem Gutachten vom 20.09.2007 stellte der Sachverständige fest, dass sich die voraussichtlichen Reparaturkosten auf 56.456,83 € und der Wiederbeschaffungswert auf 83.500,00 € belaufen.
Bislang zahlte die Beklagte auf die vorgenannten Reparaturkosten einen Betrag von 26.567,23 € und auf die Abschleppkosten von 337,00 € einen Betrag in Höhe von 154,00 €.
Am 18.03.2008 wurde dann das Fahrzeug erneut besichtigt und mit Schreiben vom 03.04.2008 lehnte die Beklagte eine weitere Regulierung ab.
Unter dem 25.10.2007 und 24.01.2008 forderte die Klägerin die Beklagte mit anwaltlichem Schreiben zur Zahlung des eingeklagten Betrages auf, wobei mit Schreiben vom 24.01.2008 eine Frist bis zum 05.02.2008 gesetzt wurde.
Die Klägerin behauptet, dass am 01.01.2007 zwischen 01.00 Uhr und 13.00 Uhr das versicherte Fahrzeug durch Besprühen mit Lackfarbe einen Vandalismusschaden erlitt, wodurch ein Schaden in Höhe des im bindenden Obmanngutachten festgestellten Umfangs entstanden sei. Gegenstand der Klageforderung sind folgende Positionen:
· Reparaturkosten: 29.389,60 €· anteilige Kosten für das Obmanngutachten: 1.634,41 €