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06.03.2007 · IWW-Abrufnummer 070761

Oberfinanzdirektion Rheinland: Schreiben vom 31.01.2007 – 13/2007


Aufteilung von Vermögensverwaltungsgebühren


Oberfinanzdirektion Rheinland

Kurzinformation Einkommensteuer

Nr. 13/2007 vom 31.01.2007

Das Finanzgericht Düsseldorf hat in einer Einzelrichterentscheidung vom 27.10.2006 12 K 4964/04 E den unter II.3 der Verfügung der OFD Düsseldorf vom 28.10.2004 S 2210 A - St 212 (D), S 2210 - 10 - St 222 (K) dargestellten Aufteilungsmaßstab zur Zuordnung der Aufwendungen
nach §§ 20 und 23 EStG als nicht geeignet angesehen. Das Urteil ist mit einer Pressemitteilung auf der Internetseite des Finanzgerichts Düsseldorf veröffentlicht worden und wird von den Steuerpflichtigen als Begründung für eine nicht notwendige Aufteilung der
Vermögensverwaltungsgebühren betrachtet.

In einem nicht veröffentlichten Urteil (Senatsentscheidung) vom 25.8.2006 12 K 6440/04 E (Anlage) hat das Finanzgericht Düsseldorf einer Aufteilung der Werbungskosten zugestimmt. Wenn in den geschlossenen Vermögensverwaltungsverträgen keine Anhaltspunkte für eine Aufteilung ersichtlich sind, können Aufwendungen im Wege einer Schätzung ermittelt werden.

Auch in der Entscheidung 17 K 2300/04 E vom 9.1.2007 hält das Finanzgericht Düsseldorf den Aufteilungsschlüssel in der o.a. Verfügung für sachgerecht. Das Finanzgericht hat die
Revision zugelassen.

Ich bitte daher die o.a. Verfügung weiter anzuwenden. Auf die Möglichkeit, dass von dem dort dargestellten Aufteilungsmaßstab abgewichen werden kann, wenn dies wirtschaftlich gerechtfertigt
ist und nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht wurde (Tz. II.3 letzter Satz) weise ich hin.

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