16.02.2004 · IWW-Abrufnummer 040418
Mietrecht kompakt 03/2004
Vermieterschreiben zur Mitteilungspflicht
An ... (Mieter), ... in ... Betrifft: Mietverhältnis über Ihre Wohnung ... (nähere Bezeichnung)/Vorkaufsrecht – Mitteilung Sehr geehrter Herr ... an der von Ihnen angemieteten o.g. Wohnung wurde zwischenzeitlich Wohnungseigentum gebildet. Die Aufteilung ist abgeschlossen. Der Teilungsplan liegt vor. Ich beabsichtige, diese Wohnung zu verkaufen. Ein notarieller Kaufvertrag wurde durch den Notar ... in ... am ... beurkundet. Daher weise ich Sie darauf hin, dass Sie gemäß § 577 BGB zum Vorkauf berechtigt sind. Die Ausübung des Vorkaufsrechts muss binnen zwei Monaten nach Zugang dieses Schreibens mir gegenüber schriftlich erklärt werden. Das Vorkaufsrecht kann nur zu den mit dem derzeitigen Käufer vereinbarten Bedingungen ausgeübt werden. Anliegend übersende ich Ihnen daher eine Kopie des vorzitierten Kaufvertrags. |
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