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01.03.2002 · IWW-Abrufnummer 020280

Vollstreckung effektiv 03/2002

Musterantrag: Sachpfändungsauftrag





Unbenannt




An das

AG – Gerichtsvollzieherverteilerstelle –


Durch beigefügten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wurde das Recht des Schuldners auf Zugang zu dem Stahlkammerfach ... und auf Mitwirkung der Drittschuldnerin bei der Öffnung dieses Fachs gepfändet. Der Zugang wurde hierbei einem vom Gläubiger beauftragten Gerichtsvollzieher anstelle des/der Gläubiger(s)/in zum Zwecke der Pfändung des Inhalts des Fachs gewährt.


Es wird beantragt die Zustellung des beigefügten Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses vorzunehmen und das genannte Stahlkammerfach – notfalls gewaltsam oder durch Schlüsselwegnahme (§ 758 Abs. 3 ZPO) – zu öffnen und seinen Inhalt zu pfänden und zu verwerten.


gez. Rechtsanwalt

Wichtiger Hinweis: Der Inhalt ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden.

Die Komplexität und der ständige Wandel der in ihm behandelten Materie machen es jedoch erforderlich, Haftung und Gewähr auszuschließen.




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