Pfändungs- und Überweisungsbeschluss |
In der Zwangsvollstreckungssache Gläubiger ... ./. Schuldner ...
Nach dem Urteil des LG ... vom ..., Az. ..., dessen vollstreckbar zugestellte Ausfertigung ich (nebst dem Kostenfestsetzungsbeschluss vom ..., Az. ...,) beifüge, hat der Gläubiger von dem Schuldner zu beanspruchen:
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Hauptforderung entsprechend anliegender Aufstellung | ...DM |
... % Zinsen für die Hauptforderung seit dem ... | ...DM |
vorgerichtliche Mahnkosten | ...DM |
Kosten des Mahn- und Vollstreckungsbescheides - festgesetzte Kosten - | ...DM |
... % Zinsen aus den festgesetzten Kosten seit dem ... | ...DM |
Kosten früherer Vollstreckungsmaßnahmen | ...DM |
...DM |
Abzüglich der Zahlungen vom ... über | ...DM |
...DM |
3/10-Gebühr (§§ 11, 31, 57 BRAGO) aus dem Wert des Streitgegenstands von ...DM | ...DM |
Auslagenpauschale, § 26 BRAGO | ...DM |
16 % Umsatzsteuer, § 25 Abs. 2 BRAGO | ...DM |
Gerichtskosten für diesen Beschluss (Nr. 1640 KV GKG) | 20DM |
...DM |
Wegen dieser Ansprüche und in Höhe dieses Betrags ? sowie wegen der Zustellungskosten für diesen Beschluss ? wird das angebliche Anwartschaftsrecht des Schuldners gegen ... (Vorbehaltsverkäufer/Kreditgeber/Sicherungsnehmer) ? Drittschuldner ?
sowie gegen ... (Vorbehaltskäufer/Sicherungsgeber) ? Schuldner ?
auf den Erwerb des Eigentums und die Herausgabe des ... (Bezeichnung des Gegenstands)
aus dem Kaufvertrag vom ... (bzw. aus dem Sicherungsvertrag zum Darlehensvertrag vom ...) gepfändet.
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Für den Fall des bereits erfolgten oder noch erfolgenden Rücktritts des Vorbehaltsverkäufers vom Kaufvertrag oder infolge sonstiger Vertragsauflösung werden sämtliche dem Schuldner zustehenden Rückvergütungsansprüche gepfändet. Dem Drittschuldner wird verboten, an den Schuldner zu leisten. Dem Schuldner wird geboten, sich jeder Verfügung über das gepfändete Anwartschaftsrecht und den gepfändeten Herausgabeanspruch, insbesondere ihrer Einziehung, zu enthalten. Zugleich werden das gepfändete Anwartschaftsrecht und der gepfändete Herausgabeanspruch dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen. |