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  <title type="text">Gestaltende Steuerberatung</title>
  <subtitle type="text">Rechtssicher gestalten und die Steuerlast spürbar senken</subtitle>
  <updated>2026-06-24T11:21:38+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[IWW-Webinar Löhne und Gehälter am 21.09.2026 | Sozialversicherungspflicht von bestimmten Berufs- und Personengruppen: Spielregeln kennen und Fehler vermeiden]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Bei Betriebs- und Sozialversicherungsprüfungen ist das Thema der Sozialversicherungspflicht bei bestimmten Berufs- und Personengruppen immer ein Thema. Werden hier handwerkliche Fehler gemacht, kann das schnell teuer werden und bei der SV-Prüfung zu hohen Nachzahlungen führen. Im IWW-Webinar zur Sozialversicherungspflicht von bestimmten Berufs- und Personengruppen bringt Sie Rechtsanwalt Dr. Alexander Bourzutschky am 21.09.2026 in punkto Sozialversicherungspflicht auf den aktuellen Stand – so lassen sich künftig rechtliche, finanzielle und operative Risiken für Unternehmen minimieren.]]></summary>
    <updated>2026-06-24T11:21:38+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Bei Betriebs- und Sozialversicherungsprüfungen ist das Thema der Sozialversicherungspflicht bei bestimmten Berufs- und Personengruppen immer ein Thema. Werden hier handwerkliche Fehler gemacht, kann das schnell teuer werden und bei der SV-Prüfung zu hohen Nachzahlungen führen. Im IWW-Webinar zur Sozialversicherungspflicht von bestimmten Berufs- und Personengruppen bringt Sie Rechtsanwalt Dr. Alexander Bourzutschky am 21.09.2026 in punkto Sozialversicherungspflicht auf den aktuellen Stand ? so lassen sich künftig rechtliche, finanzielle und operative Risiken für Unternehmen minimieren.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[AStW-Podcast Episode 74 | Taxonomien 6.10, E-Auto-Förderung, Betriebsstättenbegriff, EntgTranspG, Grundsteuer, Grunderwerbsteuerbefreiung u. v. m.]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[In der neuesten Episode des AStW-Podcast tauchen Dietrich Loll und Steffen Pasler wieder in die aktuellen Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht ein. Sie berichten über die aktuellen Gesetze und Anpassungen, die der Bundesrat jüngst verabschiedet hat, wie z. B. Änderungen am Steuerberatergesetz, die Anpassung der Rente und die Digitalisierung von Immobilienverträgen. Bei der BAFA ist die digitale Antragstellung der E-Auto-Förderung ab sofort möglich und das BMF hat zwei Schreiben zur E-Bilanz-Taxonomien 6.10 sowie zum Betriebsstättenbegriff herausgegeben. Aktuelle Urteile drehen sich in dieser Woche um den Auskunftsanspruch nach dem EntgTranspG (BAG), Grunderwerbsteuerbefreiung auf Anteilsvereinigungen bei Erbauseinandersetzungen (FG Münster) und die Höchstdauer der Arbeitnehmerüberlassung bei Betriebsübergang (Generalanwalt EuGH). Hören Sie rein, wenn Sie informiert bleiben möchten.]]></summary>
    <updated>2026-06-23T10:10:16+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">In der neuesten Episode des AStW-Podcast tauchen Dietrich Loll und Steffen Pasler wieder in die aktuellen Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht ein. Sie berichten über die aktuellen Gesetze und Anpassungen, die der Bundesrat jüngst verabschiedet hat, wie z. B. Änderungen am Steuerberatergesetz, die Anpassung der Rente und die Digitalisierung von Immobilienverträgen. Bei der BAFA ist die digitale Antragstellung der E-Auto-Förderung ab sofort möglich und das BMF hat zwei Schreiben zur E-Bilanz-Taxonomien 6.10 sowie zum Betriebsstättenbegriff herausgegeben. Aktuelle Urteile drehen sich in dieser Woche um den Auskunftsanspruch nach dem EntgTranspG (BAG), Grunderwerbsteuerbefreiung auf Anteilsvereinigungen bei Erbauseinandersetzungen (FG Münster) und die Höchstdauer der Arbeitnehmerüberlassung bei Betriebsübergang (Generalanwalt EuGH). Hören Sie rein, wenn Sie informiert bleiben möchten.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Kapitalgesellschaft | Keine Pflicht der GmbH zur Übermittlung einer E-Bilanz für die atypisch stille Gesellschaft]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Das FG Hessen (11.9.25, 4 K 1163/24; Rev. BFH IV R 15/25) ist zu der Beurteilung gelangt, dass eine GmbH, an deren Geschäftsbetrieb eine atypisch stille Gesellschaft besteht, nach § 5b Abs. 1 S. 1 und 2 EStG lediglich verpflichtet ist, dem FA für die Veranlagung der atypisch stillen Gesellschaften ihren handelsrechtlichen (die stille Beteiligung als Fremdkapital ausweisenden) Jahresabschluss, etwaige Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen der steuerrechtlichen Mitunternehmer der atypisch stillen Gesellschaft und eine Überleitungsrechnung zur Berücksichtigung der steuerrechtlichen Vorschriften (einschließlich Überleitungen auf Grund der Beurteilung der atypisch stillen Gesellschaft als Mitunternehmerschaft) zu übermitteln.]]></summary>
    <updated>2026-06-19T12:19:09+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/gstb/steuerrecht-aktuell/kapitalgesellschaft-keine-pflicht-der-gmbh-zur-uebermittlung-einer-e-bilanz-fuer-die-atypisch-stille-gesellschaft-f174630"/>
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    <title type="html"><![CDATA[Gewerbliche Einkünfte | Abfärbung bei Freiberufler-Sozietät mit einem nicht als Mitunternehmer anzusehenden Gesellschafter]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Ist in einer Sozietät, in der die Gesellschafter jeweils einen Katalogberuf i. S. von § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausüben, ein Gesellschafter (nur) hinsichtlich der Betreuung der von ihm bearbeiteten Aufträge selbstständig und eigenverantwortlich tätig, führt die Verneinung seiner Mitunternehmerschaft gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG nach Ansicht des FG Köln (9.10.24, 12 K 1189/22; Rev. BFH IV R 16/25) zur Annahme von Einkünften aus Gewerbebetrieb der Gesellschaft.]]></summary>
    <updated>2026-06-19T12:01:29+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Ist in einer Sozietät, in der die Gesellschafter jeweils einen Katalogberuf i. S. von § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausüben, ein Gesellschafter (nur) hinsichtlich der Betreuung der von ihm bearbeiteten Aufträge selbstständig und eigenverantwortlich tätig, führt die Verneinung seiner Mitunternehmerschaft gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG nach Ansicht des FG Köln (9.10.24, 12 K 1189/22; Rev. BFH IV R 16/25) zur Annahme von Einkünften aus Gewerbebetrieb der Gesellschaft.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[AStW-Podcast Episode 73 | Spitzensteuersatz, Erbrecht, EntgTranspRL, KI-Halluzination, Geschlechterwechsel, Schwerbehindertenvertretung u. v. m.]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Im AStW-Podcast nehmen Dietrich Loll und Steffen Pasler auch diese Woche die neuesten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht unter die Lupe. Themen sind u. a. ein BMF-Schreiben zur Digitalisierung des Vorsteuervergütungsverfahrens, ein Update zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes, das Erbrecht des Fiskus, die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie und die Steigerung der Pfändungsfreigrenze zum 1.7.26. Bei den aktuellen Urteilen stehen diesmal eine Rüge des KG Berlin wegen KI-Halluzination im Schriftsatz und ein Disziplinarverfahren wegen Geschlechtswechsel als Beförderungstrick beim VG Düsseldorf im Vordergrund. Im Arbeitsrecht ist außerdem auf die Stellungnahmefrist einer Schwerbehindertenvertretung bei Kündigung zu achten, wie das BAG entschieden hat. Erfahren Sie mehr in der aktuellen Episode!]]></summary>
    <updated>2026-06-16T10:27:28+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Im AStW-Podcast nehmen Dietrich Loll und Steffen Pasler auch diese Woche die neuesten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht unter die Lupe. Themen sind u. a. ein BMF-Schreiben zur Digitalisierung des Vorsteuervergütungsverfahrens, ein Update zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes, das Erbrecht des Fiskus, die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie und die Steigerung der Pfändungsfreigrenze zum 1.7.26. Bei den aktuellen Urteilen stehen diesmal eine Rüge des KG Berlin wegen KI-Halluzination im Schriftsatz und ein Disziplinarverfahren wegen Geschlechtswechsel als Beförderungstrick beim VG Düsseldorf im Vordergrund. Im Arbeitsrecht ist außerdem auf die Stellungnahmefrist einer Schwerbehindertenvertretung bei Kündigung zu achten, wie das BAG entschieden hat. Erfahren Sie mehr in der aktuellen Episode!</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[IWW-Webinar am 29.6.26 oder am 29.10.26 | Praxis-Update: Frischen Sie Ihr Praxiswissen zur Grunderwerbsteuer schnell und bequem auf!]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Der Einfluss der Grunderwerbsteuer wird in vielen Mandaten zu wenig beachtet, obwohl sie angesichts hoher Steuersätze und Immobilienpreise erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben kann. Hier auf dem Laufenden zu bleiben, ist nicht einfach: Seit 2021 hat sich das Grunderwerbsteuergesetz tiefgreifend verändert – mit stetiger Rechtsentwicklung, umfangreicher Rechtsprechung und umfassenden Erlassen.]]></summary>
    <updated>2026-06-11T09:12:04+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/gstb/steuerrecht-aktuell/iww-webinar-am-29626-oder-am-291026-praxis-update-frischen-sie-ihr-praxiswissen-zur-grunderwerbsteuer-schnell-und-bequem-auf-f174078"/>
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    <title type="html"><![CDATA[AStW-Podcast Episode 72 | DBA Ukraine, Bonpflicht, AGG, Rechtsberatung, FA-Schätzung, Arbeitszeugnis, Corona-Soforthilfe u. v. m.]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Die aktuelle Episode des AStW-Podcast mit Dietrich Loll und Steffen Pasler fasst wieder die jüngsten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht zusammen. Die beiden sprechen u. a. über die Abmeldepflicht beim Wehrdienst, die Ergebnisse der Umsatzsteuer-Sonderprüfung 2025, die Corona-Soforthilfe in Hessen und über geplante Änderungen des AGG. Passend dazu findet sich in der Rechtsprechung aus dieser Woche ein Urteil vom BAG wieder, das über die Entschädigung einer konfessionslosen Bewerberin, die abgelehnt wurde, entschieden hat. Außerdem dabei sind die Entscheidungen vom ArbG Nordhausen zur Kündigung eines Außendienstmitarbeiters, dem die Fahrerlaubnis entzogen wurde, sowie ein weiteres Urteil des BAG, das auf die Vollstreckbarkeit eines vom Arbeitnehmer entworfenen Arbeitszeugnis hinweist. Hören Sie rein für fundierte Einblicke und praxisnahe Tipps!]]></summary>
    <updated>2026-06-09T11:47:30+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/astw/podcast/astw-podcast-episode-72-dba-ukraine-bonpflicht-agg-rechtsberatung-fa-schaetzung-arbeitszeugnis-corona-soforthilfe-u-v-m-n174397"/>
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    <title type="html"><![CDATA[IWW-Webinar am 15.6.26 oder am 2.11.26 | Der praxistaugliche Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Die Bewertung von Grundvermögen für Zwecke der Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuer erfolgt typisiert nach den §§ 176 bis 198 BewG. Diese massentauglichen Verfahren ergeben in der Konsequenz aber oft, dass der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt. § 198 BewG räumt daher die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert mittels Sachverständigengutachten oder eines zeitnah erzielten Kaufpreises nachzuweisen. Das interaktive IWW-Webinar hilft Ihnen, die damit verbundenen Herausforderungen in der Praxis aus dem Weg zu räumen.]]></summary>
    <updated>2026-06-04T07:10:01+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/erbbstg/steuerrecht-aktuell/iww-webinar-am-15626-oder-am-21126-der-praxistaugliche-nachweis-des-niedrigeren-gemeinen-werts-nach-198-bewg-f174171"/>
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    <title type="html"><![CDATA[Ihr Plus im Netz | GStB-Sonderausgabe „Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe“]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Die Sonderausgabe zum Thema „Digitale Mandantenkommunikation“ finden Sie ab sofort im Downloadbereich,  https://www.iww.de/gstb/downloads .]]></summary>
    <updated>2026-06-02T12:09:38+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/gstb/steuerrecht-aktuell/ihr-plus-im-netz-gstb-sonderausgabe-betriebsveraeusserung-und-betriebsaufgabe-f174297"/>
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    <title type="html"><![CDATA[AStW-Podcast Episode 71 | VwGO, Jahressteuergesetz 2026, Wärmelieferkosten, Überbrückungshilfe III, Pfändungsgrenze, Privatdarlehen u. v. m.]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Auch diese Woche beleuchten Dietrich Loll und Co-Moderator Steffen Pasler im AStW-Podcast aktuelle Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht.  Sie geben einen Überblick über verschiedene Gesetzesentwürfe und Gesetzesänderungen, wie den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026, der Ausweitung Nachfragestrafbarkeit oder die Reform des VwGO. Bei den Entscheidungen schafft diese Woche u. a. der BGH Klarheit zur Umlage von Wärmelieferungskosten auf Wohnungsmieter und das BAG entscheidet in einem Grundsatzurteil über Pfändungsgrenzen bei Dienstwagen. Hören Sie rein, um sich auf den neuesten Stand zu bringen!]]></summary>
    <updated>2026-06-02T12:06:06+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/astw/podcast/astw-podcast-episode-71-vwgo-jahressteuergesetz-2026-waermelieferkosten-ueberbrueckungshilfe-iii-pfaendungsgrenze-privatdarlehen-u-v-m-n174296"/>
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    <title type="html"><![CDATA[Unternehmensverkauf | Keine begünstigte Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei Earn-out-Zahlungen als Kaufpreisbestandteil?]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 9.11.2023, IV R 9/21, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Earn-out-Klauseln haben sich bei Unternehmensveräußerungen zu einem gängigen Instrument entwickelt, um Bewertungsunsicherheiten zwischen Käufer- und Verkäuferseite zu überbrücken. Typischerweise wird ein sofort fälliger Basiskaufpreis vereinbart, zu dem ein variabler Kaufpreisanteil hinzutritt, der nur bei Erreichen bestimmter künftiger Erfolgsgrößen (z. B. EBITDA, Umsatz, Rohmarge etc.) fällig wird. Für natürliche Personen kommt es dabei entscheidend darauf an, ob für den Veräußerungsgewinn eine Tarifbegünstigung nach § 34 EStG in Anspruch genommen werden kann. Durch das BFH-Urteil vom 9.11.23 (IV R 9/21) ist die bisherige – eher großzügige – Verwaltungspraxis zur rückwirkenden Behandlung von Earn-out-Zahlungen jedoch in Bewegung geraten. Für Unternehmensverkäufe stellt sich nun die Frage, ob die begünstigte Besteuerung nach § 34 EStG gefährdet ist, wenn neben einem Festkaufpreis erfolgsabhängige Earn-out-Zahlungen vereinbart werden, weil es an einer Zusammenballung der Einkünfte fehlt.]]></summary>
    <updated>2026-06-02T10:35:59+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/gstb/gestaltungshinweis/unternehmensverkauf-keine-beguenstigte-besteuerung-von-veraeusserungsgewinnen-bei-earn-out-zahlungen-als-kaufpreisbestandteil-f174291"/>
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      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Earn-out-Klauseln haben sich bei Unternehmensveräußerungen zu einem gängigen Instrument entwickelt, um Bewertungsunsicherheiten zwischen Käufer- und Verkäuferseite zu überbrücken. Typischerweise wird ein sofort fälliger Basiskaufpreis vereinbart, zu dem ein variabler Kaufpreisanteil hinzutritt, der nur bei Erreichen bestimmter künftiger Erfolgsgrößen (z. B. EBITDA, Umsatz, Rohmarge etc.) fällig wird. Für natürliche Personen kommt es dabei entscheidend darauf an, ob für den Veräußerungsgewinn eine Tarifbegünstigung nach § 34 EStG in Anspruch genommen werden kann. Durch das BFH-Urteil vom 9.11.23 (IV R 9/21) ist die bisherige ? eher großzügige ? Verwaltungspraxis zur rückwirkenden Behandlung von Earn-out-Zahlungen jedoch in Bewegung geraten. Für Unternehmensverkäufe stellt sich nun die Frage, ob die begünstigte Besteuerung nach § 34 EStG gefährdet ist, wenn neben einem Festkaufpreis erfolgsabhängige Earn-out-Zahlungen vereinbart werden, weil es an einer Zusammenballung der Einkünfte fehlt.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Investitionsabzugsbetrag | Mythos IAB-Fondsgestaltungen als Steuerstundungsmodell für „Gutverdiener“]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 2.10.2025, IV R 14/23, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Auf Steuercoachingportalen werden sie als Top-Gestaltungsinstrumente für „Gutverdiener“ vermarktet: Egal ob bei Investments in Windparks, Freiflächen-Photovoltaikanlagen, Packstationen oder Tiny-House-Siedlungen – über die Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrags (IAB) nach § 7g EStG soll sich faktisch der Staat an der Finanzierung beteiligen und somit Steuerpflichtigen ein effizientes Gestaltungsmodell an die Hand geben. Nach der aktuellen Rechtsprechung des BFH vom 2.10.25 (IV R 14/23, Abruf-Nr.  252024 ) dürfte diese Rechnung für die Mehrzahl der Investoren aber nicht mehr aufgehen.]]></summary>
    <updated>2026-06-01T11:20:51+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/gstb/steuerrecht-aktuell/investitionsabzugsbetrag-mythos-iab-fondsgestaltungen-als-steuerstundungsmodell-fuer-gutverdiener-f174257"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Auf Steuercoachingportalen werden sie als Top-Gestaltungsinstrumente für ?Gutverdiener? vermarktet: Egal ob bei Investments in Windparks, Freiflächen-Photovoltaikanlagen, Packstationen oder Tiny-House-Siedlungen ? über die Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrags (IAB) nach § 7g EStG soll sich faktisch der Staat an der Finanzierung beteiligen und somit Steuerpflichtigen ein effizientes Gestaltungsmodell an die Hand geben. Nach der aktuellen Rechtsprechung des BFH vom 2.10.25 (IV R 14/23, Abruf-Nr.  252024 ) dürfte diese Rechnung für die Mehrzahl der Investoren aber nicht mehr aufgehen.</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Betriebsvermögen | Grundstücksteile von untergeordneter Bedeutung: Offene Praxisfragen nach der Reform]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: FG München 16.10.2025, 13 K 1234/22, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Das Wahlrecht, eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile nicht dem Betriebsvermögen zuordnen zu müssen, wenn sie von untergeordneter Bedeutung sind, hat eine lange Rechtshistorie. Sie reicht bis zum Reichsfinanzhof zurück und überdauerte die Zeiten seither unverändert in ihrer Grundkonzeption. Nunmehr hat der Verordnungsgeber das Wahlrecht aber umfassend reformiert und ausgeweitet. Für den Rechtsanwender geht dies mit neuen Unsicherheiten und Zweifelsfragen in vielen Praxisfällen einher.]]></summary>
    <updated>2026-05-29T12:29:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/gstb/gestaltungshinweis/betriebsvermoegen-grundstuecksteile-von-untergeordneter-bedeutung-offene-praxisfragen-nach-der-reform-f174225"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Das Wahlrecht, eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile nicht dem Betriebsvermögen zuordnen zu müssen, wenn sie von untergeordneter Bedeutung sind, hat eine lange Rechtshistorie. Sie reicht bis zum Reichsfinanzhof zurück und überdauerte die Zeiten seither unverändert in ihrer Grundkonzeption. Nunmehr hat der Verordnungsgeber das Wahlrecht aber umfassend reformiert und ausgeweitet. Für den Rechtsanwender geht dies mit neuen Unsicherheiten und Zweifelsfragen in vielen Praxisfällen einher.</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Verlustverrechnung | Windkraftanlage als Steuerstundungsmodell im Sinne des § 15b EStG?]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 2.10.2025, IV R 14/23, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: ja -->
Der BFH musste in einer Entscheidung vom 2.10.25 zu der Frage Stellung nehmen, ob der Betrieb einer Windkraftanlage ein Steuerstundungsmodell sein kann und ob ein von Anfang an beteiligter Mitgesellschafter in ein „vorgefertigtes Konzept“ eingetreten ist. Der BFH tat sich aufgrund des vom FG festgestellten Sachverhalts schwer und verwies die Sache zur weiteren Sachverhaltsaufklärung an das FG zurück (BFH 2.10.25, IV R 14/23, Abruf-Nr.  252024 ).]]></summary>
    <updated>2026-05-29T11:28:59+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/gstb/steuerrecht-aktuell/verlustverrechnung-windkraftanlage-als-steuerstundungsmodell-im-sinne-des-15b-estg-f174224"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Der BFH musste in einer Entscheidung vom 2.10.25 zu der Frage Stellung nehmen, ob der Betrieb einer Windkraftanlage ein Steuerstundungsmodell sein kann und ob ein von Anfang an beteiligter Mitgesellschafter in ein ?vorgefertigtes Konzept? eingetreten ist. Der BFH tat sich aufgrund des vom FG festgestellten Sachverhalts schwer und verwies die Sache zur weiteren Sachverhaltsaufklärung an das FG zurück (BFH 2.10.25, IV R 14/23, Abruf-Nr.  252024 ).</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Steuerticker | Erweiterte GewSt-Kürzung, Aktivrente & Co. – jüngste Entwicklungen auf den Punkt gebracht]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 25.2.2026, IV B 31/25, Beschluss -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
In unserem „Steuerticker“ weisen wir Sie regelmäßig auf Neuerungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Finanzverwaltung hin, die Sie im Berufsalltag kurzfristig umsetzen sollten.]]></summary>
    <updated>2026-05-29T11:03:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/gstb/steuerrecht-aktuell/steuerticker-erweiterte-gewst-kuerzung-aktivrente-co-juengste-entwicklungen-auf-den-punkt-gebracht-f174223"/>
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    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[AStW-Podcast Episode 70 | Kryptowerte, Grundsteuer, Coronahilfen, Teilzeitkrankschreibung, StBerG, Kindergeld, ApoVWG, Einwurfeinschreiben u. v. m.]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[In der neuesten Episode des AStW-Podcasts sprechen Dietrich Loll und Rechtsanwalt Steffen Pasler über aktuelle Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Sie geben ein Update zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie, berichten über die gelockerte Lärmschutzverordnung für Public-Viewing-Veranstaltungen während der Fußball-WM sowie über die Pläne der Bundesregierung, eine Teilzeitkrankschreibung nach schwedischem Vorbild einzuführen. Zudem beleuchten sie den zunehmenden Trend, dass Bewilligungsstellen Corona-Hilfen wegen unternehmensverbundähnlicher Sachverhalte verweigern.Darüber hinaus werfen sie einen Blick auf aktuelle Urteile zu Themen wie verschärften Aufzeichnungspflichten für Selbstständige, rechtssicheren Zugangsnachweisen bei Einwurfeinschreiben und den Voraussetzungen der Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen. Hören Sie rein und informieren Sie sich über die neuesten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht.]]></summary>
    <updated>2026-05-27T08:53:44+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/astw/podcast/astw-podcast-episode-70-kryptowerte-grundsteuer-coronahilfen-teilzeitkrankschreibung-stberg-kindergeld-apovwg-einwurfeinschreiben-u-v-m-n174152"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">In der neuesten Episode des AStW-Podcasts sprechen Dietrich Loll und Rechtsanwalt Steffen Pasler über aktuelle Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Sie geben ein Update zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie, berichten über die gelockerte Lärmschutzverordnung für Public-Viewing-Veranstaltungen während der Fußball-WM sowie über die Pläne der Bundesregierung, eine Teilzeitkrankschreibung nach schwedischem Vorbild einzuführen. Zudem beleuchten sie den zunehmenden Trend, dass Bewilligungsstellen Corona-Hilfen wegen unternehmensverbundähnlicher Sachverhalte verweigern.Darüber hinaus werfen sie einen Blick auf aktuelle Urteile zu Themen wie verschärften Aufzeichnungspflichten für Selbstständige, rechtssicheren Zugangsnachweisen bei Einwurfeinschreiben und den Voraussetzungen der Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen. Hören Sie rein und informieren Sie sich über die neuesten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht.</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[IWW-Webinar am 15.06.2026 oder am 02.11.2026 | Der praxistaugliche Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Die Bewertung von Grundvermögen für Zwecke der Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuer erfolgt typisiert nach den §§ 176 bis 198 BewG. Diese massentauglichen Verfahren ergeben in der Konsequenz aber oft, dass der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt. § 198 BewG räumt daher die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert mittels Sachverständigengutachten oder eines zeitnah erzielten Kaufpreises nachzuweisen. Das interaktive IWW-Webinar hilft Ihnen, die damit verbundenen Herausforderungen in der Praxis aus dem Weg zu räumen.]]></summary>
    <updated>2026-05-26T12:00:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/gstb/steuerrecht-aktuell/iww-webinar-am-15062026-oder-am-02112026-der-praxistaugliche-nachweis-des-niedrigeren-gemeinen-werts-nach-198-bewg-f174077"/>
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    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Reparaturen an älteren Gebäuden | Abgrenzung zwischen Herstellungs- und Erhaltungsaufwand]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BMF 26.1.2026, IV C 1 – S 2253/00082/001/064 -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Werden an einem älteren Gebäude, dessen Räumlichkeiten vermietet werden oder bei denen eine Vermietung beabsichtigt ist, umfassende Baumaßnahmen vorgenommen, stellt sich die Frage, ob es sich bei den Kosten um Herstellungs- oder Erhaltungsaufwand handelt. Nun hat das BMF ein – neues – umfassendes Schreiben zur Abgrenzung von Herstellungs- und Erhaltungsaufwand veröffentlicht. Die wesentlichen Aussagen werden nachfolgend vorgestellt (BMF 26.1.26, IV C 1 – S 2253/00082/001/064).]]></summary>
    <updated>2026-05-22T12:46:28+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/gstb/schwerpunktthema/reparaturen-an-aelteren-gebaeuden-abgrenzung-zwischen-herstellungs-und-erhaltungsaufwand-f174126"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Werden an einem älteren Gebäude, dessen Räumlichkeiten vermietet werden oder bei denen eine Vermietung beabsichtigt ist, umfassende Baumaßnahmen vorgenommen, stellt sich die Frage, ob es sich bei den Kosten um Herstellungs- oder Erhaltungsaufwand handelt. Nun hat das BMF ein ? neues ? umfassendes Schreiben zur Abgrenzung von Herstellungs- und Erhaltungsaufwand veröffentlicht. Die wesentlichen Aussagen werden nachfolgend vorgestellt (BMF 26.1.26, IV C 1 ? S 2253/00082/001/064).</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Verfahrensrecht | Musterverfahren: Rundfunkbeiträge steuerlich absetzen?]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: FG Mecklenburg-Vorpommern, 1 K 67/26; anhängiges Musterverfahren -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Der Rundfunkbeitrag wird nach bisherigem Recht steuerlich grundsätzlich nicht berücksichtigt. Eine Ausnahme gilt bei den Kosten der doppelten Haushaltsführung. Hier gehört er zu den abziehbaren Unterkunftskosten, die mit maximal 1.000 EUR pro Monat berücksichtigt werden. Allerdings wird der Beitrag für Zweitwohnungen auf Antrag üblicherweise ohnehin nicht erhoben. Aktuell unterstützt der Bund der Steuerzahler (BdSt) ein Musterverfahren vor dem FG Mecklenburg-Vorpommern (1 K 67/26), damit Rundfunkbeiträge auch unabhängig von der Frage einer doppelten Haushaltsführung steuermindernd zu berücksichtigt sind. Darauf weist der BdSt in seiner Presseinformation vom 4.3.26 hin.]]></summary>
    <updated>2026-05-22T12:34:07+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/gstb/steuerrecht-aktuell/verfahrensrecht-musterverfahren-rundfunkbeitraege-steuerlich-absetzen-f174125"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Der Rundfunkbeitrag wird nach bisherigem Recht steuerlich grundsätzlich nicht berücksichtigt. Eine Ausnahme gilt bei den Kosten der doppelten Haushaltsführung. Hier gehört er zu den abziehbaren Unterkunftskosten, die mit maximal 1.000 EUR pro Monat berücksichtigt werden. Allerdings wird der Beitrag für Zweitwohnungen auf Antrag üblicherweise ohnehin nicht erhoben. Aktuell unterstützt der Bund der Steuerzahler (BdSt) ein Musterverfahren vor dem FG Mecklenburg-Vorpommern (1 K 67/26), damit Rundfunkbeiträge auch unabhängig von der Frage einer doppelten Haushaltsführung steuermindernd zu berücksichtigt sind. Darauf weist der BdSt in seiner Presseinformation vom 4.3.26 hin.</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Umsatzsteuer | Dauerdefizitär betriebene Einrichtungen – Vorsteuerabzug erhalten]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BMF 20.1.2026, III C 2 - S 7106/00069/003/117 -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Die umsatzsteuerliche Behandlung von Einrichtungen, die dauerhaft defizitär betrieben werden, ist im Hinblick auf den Vorsteuerabzug immer wieder Gegenstand von Verfahren vor dem EuGH und dem BFH. Nun hat das BMF den UStAE bezüglich der Behandlung von dauerdefizitär betriebenen Einrichtungen geändert. Dabei ist eine wichtige Übergangsregelung zu beachten (BMF 20.1.26, III C 2 - S 7106/00069/003/117).]]></summary>
    <updated>2026-05-22T12:33:55+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/gstb/steuerrecht-aktuell/umsatzsteuer-dauerdefizitaer-betriebene-einrichtungen-vorsteuerabzug-erhalten-f174124"/>
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