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  <title type="text">Gestaltende Steuerberatung</title>
  <subtitle type="text">Rechtssicher gestalten und die Steuerlast spürbar senken</subtitle>
  <updated>2026-05-12T14:14:53+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[AStW-Podcast Episode 68 | Entlastungsprämie, Familiengenossenschaften, Zollvereinbarungen, Zweckbefristung, Dienstreisen, Vaterschaftsurlaub u. v. m.]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Auch diese Woche dreht sich in der neuen Episode des AStW-Podcasts wieder alles um aktuelle Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht. Dietrich Loll und Steffen Pasler haben viel Hörenswertes mitgebracht. Sie geben u. a. ein Update zur Ablehnung der Entlastungsprämie durch den Bundesrat, beantworten die Frage zur Versteuerung außerordentlicher Einkünfte im VZ 2025 und warnen vor der Gefahr verdeckter Gewinnausschüttungen bei Familiengenossenschaften. Der EuGH-Vorlagebeschluss zum vergüteten Vaterschaftsurlaub des BVerwG und die Entscheidung des BFH zu Dienstreisen mit dem privaten Pkw sind ebenfalls dabei. Hören Sie rein, um bestens über relevante rechtliche Neuerungen informiert zu bleiben!]]></summary>
    <updated>2026-05-12T14:14:53+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Auch diese Woche dreht sich in der neuen Episode des AStW-Podcasts wieder alles um aktuelle Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht. Dietrich Loll und Steffen Pasler haben viel Hörenswertes mitgebracht. Sie geben u. a. ein Update zur Ablehnung der Entlastungsprämie durch den Bundesrat, beantworten die Frage zur Versteuerung außerordentlicher Einkünfte im VZ 2025 und warnen vor der Gefahr verdeckter Gewinnausschüttungen bei Familiengenossenschaften. Der EuGH-Vorlagebeschluss zum vergüteten Vaterschaftsurlaub des BVerwG und die Entscheidung des BFH zu Dienstreisen mit dem privaten Pkw sind ebenfalls dabei. Hören Sie rein, um bestens über relevante rechtliche Neuerungen informiert zu bleiben!</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[IWW-Einzel-Webinar | Neues Webinar am 26.06.2026: Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit – das sind die lohnsteuerlichen Möglichkeiten]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Viele Arbeitgeber möchten ihre Mitarbeiter steueroptimiert bei den täglichen Fahrten zur Arbeit unterstützen – etwa mit Fahrtkostenzuschüssen oder kostenlosen ÖPNV-Tickets wie dem Deutschlandticket. In der Praxis ist das meist jedoch schwieriger als gedacht, denn die Möglichkeiten und steuerlichen Auswirkungen sind vielfältig. Dipl.-Finw. Marvin Gummels erläutert in einem zweistündigen Webinar am 26.06.2026 die Optionen und ihre Umsetzung anhand von praktischen Beispielen. Er stellt Ihnen die Besonderheiten der jeweiligen Varianten vor, zeigt die Auswirkungen auf den Werbungskostenabzug und gibt konkrete Gestaltungstipps.]]></summary>
    <updated>2026-05-12T06:01:00+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Viele Arbeitgeber möchten ihre Mitarbeiter steueroptimiert bei den täglichen Fahrten zur Arbeit unterstützen ? etwa mit Fahrtkostenzuschüssen oder kostenlosen ÖPNV-Tickets wie dem Deutschlandticket. In der Praxis ist das meist jedoch schwieriger als gedacht, denn die Möglichkeiten und steuerlichen Auswirkungen sind vielfältig. Dipl.-Finw. Marvin Gummels erläutert in einem zweistündigen Webinar am 26.06.2026 die Optionen und ihre Umsetzung anhand von praktischen Beispielen. Er stellt Ihnen die Besonderheiten der jeweiligen Varianten vor, zeigt die Auswirkungen auf den Werbungskostenabzug und gibt konkrete Gestaltungstipps.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Gewerbesteuer | Zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Hotelzimmermieten bei einem Veranstalter für Konferenzen, Events und Reisen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Der BFH hat mit Urteil vom 15.1.26 (III R 28/24) entschieden, dass nicht jeder Aufwand für die Anmietung von Hotelzimmern dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzurechnen ist. Voraussetzung für die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e des Gewerbesteuergesetzes in der für den Erhebungszeitraum 2011 geltenden Fassung wäre, dass die Hotelzimmer dem (fiktiven) Anlagevermögen des anmietenden Gewerbebetriebs zuzuordnen sind. Ob eine solche Zuordnung zu erfolgen hat, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.]]></summary>
    <updated>2026-05-08T09:07:39+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/gstb/steuerrecht-aktuell/gewerbesteuer-zur-gewerbesteuerlichen-hinzurechnung-von-hotelzimmermieten-bei-einem-veranstalter-fuer-konferenzen-events-und-reisen-n173842"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Der BFH hat mit Urteil vom 15.1.26 (III R 28/24) entschieden, dass nicht jeder Aufwand für die Anmietung von Hotelzimmern dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzurechnen ist. Voraussetzung für die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e des Gewerbesteuergesetzes in der für den Erhebungszeitraum 2011 geltenden Fassung wäre, dass die Hotelzimmer dem (fiktiven) Anlagevermögen des anmietenden Gewerbebetriebs zuzuordnen sind. Ob eine solche Zuordnung zu erfolgen hat, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Personengesellschaften | Tarifermäßigung bei zeitgleicher Veräußerung einer unmittelbaren und mittelbaren Beteiligung bei einer doppelstöckigen..]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Verfügt eine doppelstöckige Personengesellschaft über einen Mitunternehmer, der sowohl unmittelbar an der Untergesellschaft als auch mittelbar – über die Obergesellschaft – an der Untergesellschaft beteiligt ist, und veräußern der Mitunternehmer und die Obergesellschaft in einem „einheitlichen Veräußerungsvorgang“, d. h. im gleichen Vertragswerk und zeitgleich, alle ihre Anteile an der Untergesellschaft, so liegen nach Auffassung des FG Köln (23.9.25, 15 K 758/23; Rev. BFH X R 22/25) hier dennoch zwei Veräußerungsvorgänge vor, sodass wegen § 34 Abs. 3 S. 5 EStG nur einer der beiden Veräußerungsvorgänge gemäß §§ 16, 34 EStG begünstigt behandelt werden kann.]]></summary>
    <updated>2026-05-08T08:50:06+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/gstb/steuerrecht-aktuell/personengesellschaften-tarifermaessigung-bei-zeitgleicher-veraeusserung-einer-unmittelbaren-und-mittelbaren-beteiligung-bei-einer-doppelstoeckigen-f173839"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Verfügt eine doppelstöckige Personengesellschaft über einen Mitunternehmer, der sowohl unmittelbar an der Untergesellschaft als auch mittelbar ? über die Obergesellschaft ? an der Untergesellschaft beteiligt ist, und veräußern der Mitunternehmer und die Obergesellschaft in einem ?einheitlichen Veräußerungsvorgang?, d. h. im gleichen Vertragswerk und zeitgleich, alle ihre Anteile an der Untergesellschaft, so liegen nach Auffassung des FG Köln (23.9.25, 15 K 758/23; Rev. BFH X R 22/25) hier dennoch zwei Veräußerungsvorgänge vor, sodass wegen § 34 Abs. 3 S. 5 EStG nur einer der beiden Veräußerungsvorgänge gemäß §§ 16, 34 EStG begünstigt behandelt werden kann.</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Personengesellschaften | Gewerbesteuerpflicht einer aufwärtsabgefärbten und gewerblich geprägten Personengesellschaft]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Das FG Münster (17.2.26, 15 K 1605/24 G; Rev. zugelassen) hat sich zwar der Rechtsprechung des BFH angeschlossen, wonach § 2 Abs. 1 S. 2 GewStG verfassungskonform dahin auszulegen ist, dass eine vermögensverwaltende Personengesellschaft, die gewerbliche Einkünfte i. S. des § 15 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 2. Alt. EStG erzielt, nicht als nach § 2 Abs. 1 S. 1 GewStG der Gewerbesteuer unterliegender Gewerbebetrieb anzusehen ist (so BFH 5.9.23, IV R 24/20, BStBl II 25, 778). Eine verfassungskonforme Auslegung von § 2 Abs. 1 S. 2 GewStG sei aber nicht für eine GmbH & Co. KG angezeigt, die nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG i. V. m. § 2 Abs. 1 S. 1 GewStG als gewerblich geprägte Personengesellschaft der Gewerbesteuer unterliegen würde, wenn sie keine gewerblichen Beteiligungseinkünfte i. S. des § 15 Abs. 3 Nr. 1 2. Alt. EStG erzielt hätte.]]></summary>
    <updated>2026-05-08T08:40:35+02:00</updated>
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    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Grunderwerbsteuer | Keine „neuen“ Gesellschafter bei quotenwahrender Erbauseinandersetzung]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Nach einer im einstweiligen Rechtsschutzverfahren getroffenen Entscheidung des FG Düsseldorf (15.7.25, 11 V 170/25 A[GE]) führt eine quotenwahrende Erbauseinandersetzung nicht zur Änderung des Gesellschafterbestands über mindestens 90 % der Anteile an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft i. S. v. § 1 Abs. 2b GrEStG.]]></summary>
    <updated>2026-05-08T07:40:54+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Neu: IWW-Online-Fachtagung | Betriebliche Altersversorgung 2026:  Praxis-Update mit drei Fachvorträgen am 16.06.2026]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Neben neuer Rechtsprechung müssen aktuell z. B. auch die Auswirkungen der neuen EU-Entgelttransparenzrichtlinie berücksichtigt werden, die bis 07.06.2026 in deutsches Recht umzusetzen ist. Die IWW-Online-
Fachtagung Betriebliche Altersversorgung 2026 am 16.06.2026 von 9.00 bis 15.30 Uhr zeigt, worauf es in diesem hochdynamischen Umfeld ankommt. 
In drei Fachvorträgen und anschließenden Diskussionsrunden erhalten Sie fundierte Antworten zu den drängendsten bAV-Fragen.]]></summary>
    <updated>2026-05-06T14:05:19+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/neu-iww-online-fachtagung-betriebliche-altersversorgung-2026-praxis-update-mit-drei-fachvortraegen-am-16062026-n173813"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Neben neuer Rechtsprechung müssen aktuell z. B. auch die Auswirkungen der neuen EU-Entgelttransparenzrichtlinie berücksichtigt werden, die bis 07.06.2026 in deutsches Recht umzusetzen ist. Die IWW-Online-
Fachtagung Betriebliche Altersversorgung 2026 am 16.06.2026 von 9.00 bis 15.30 Uhr zeigt, worauf es in diesem hochdynamischen Umfeld ankommt. 
In drei Fachvorträgen und anschließenden Diskussionsrunden erhalten Sie fundierte Antworten zu den drängendsten bAV-Fragen.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[AStW-Podcast Episode 67 | Umsatzsteuer, Betriebsprüfung, Energieversorgung, Vander-Elst-Visum, Handgeld, Urheberrechte u. v. m.]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Auch diese Woche dreht sich in der neuen Episode des AStW-Podcasts wieder alles um aktuelle Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht. Dietrich Loll und Steffen Pasler haben viel Hörenswertes mitgebracht. Sie geben u. a. ein Update zur Berufsstatistik der Steuerberater, zu neuen Formularen für die Umsatzsteuer und zur A1-Bescheinigung für Geschäftsreisen sowie die Vander-Elst-Visumpflicht. Die interessanten Entscheidungen vom LAG Hamburg zur Kündigung wegen übler Nachrede und vom OLG Düsseldorf zu Urheberrechten bei KI-generierten Bildern sind ebenfalls dabei. Hören Sie rein, um bestens über relevante rechtliche Neuerungen informiert zu bleiben!]]></summary>
    <updated>2026-05-05T09:14:11+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Gesetzgebung | § 24 GrEStG und die Empfehlungen des Finanzausschusses]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[§ 24 GrEStG wurde im Kontext des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) eingeführt, um die grunderwerbsteuerliche Behandlung von Personengesellschaften anzupassen. Aufgrund von Empfehlungen des Finanzausschusses und des JStG 2024 wurde die ursprünglich geplante Aufhebung des § 24 GrEStG zum 1.1.24 bis zum 1.1.27 verschoben, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Der Gesetzgeber reagierte damit auf die Gefahr, dass die durch das MoPeG gestärkte Rechtsfähigkeit der Personengesellschaft zu einer Annäherung an die Kapitalgesellschaft und damit zu einer systematischen Neubewertung im Grunderwerbsteuerrecht führen könnte. Am 6.3.26 hat der Bundesrat die dauerhafte Beibehaltung der aktuellen grunderwerbsteuerlichen Behandlung von Personengesellschaften gefordert. Die abschließende Beratung durch den Finanzausschuss ist derzeit für den 22.4.26 vorgesehen.]]></summary>
    <updated>2026-04-29T14:00:30+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/gstb/steuerrecht-aktuell/gesetzgebung-24-grestg-und-die-empfehlungen-des-finanzausschusses-f173682"/>
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    <title type="html"><![CDATA[Personengesellschaften | Zum Aufgabegewinn bei einer „unechten“ Realteilung nach § 16 Abs. 3 EStG]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 21.8.2025, IV R 16/22, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: ja -->
Wenn sich die Zusammensetzung von Personengesellschaften durch Ausscheiden eines Mitunternehmers verändert, kommt es häufig zum Streit unter den Mitunternehmern über den Wert der zurückgegebenen Anteile. Zudem gibt es auch oft Differenzen zwischen Gesellschaft und FA hinsichtlich der Besteuerung der zurückgegebenen Anteile. In einer umfangreichen Entscheidung hat der BFH wichtige Punkte zur steuerlichen Behandlung einer solchen Realteilung geklärt (BFH 21.8.25, IV R 16/22, Abruf-Nr.  251955 ).]]></summary>
    <updated>2026-04-29T14:00:11+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/gstb/steuerrecht-aktuell/personengesellschaften-zum-aufgabegewinn-bei-einer-unechten-realteilung-nach-16-abs3-estg-f173681"/>
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    <title type="html"><![CDATA[Umsatzsteuer | Der Begriff „Mixpalette“ ist keine hinreichende Leistungsbeschreibung – Verlust des Vorsteuerabzugs droht]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: FG Münster 11.12.2025, 5 K 1900/23 U, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Die Angabe „Mixpalette“ ist keine hinreichende Leistungsbeschreibung, sodass das Abrechnungsdokument keine Rechnung darstellt; es ermöglicht dem Leistungsempfänger daher nicht den Vorsteuerabzug (FG Münster 11.12.25, 5 K 1900/23 U, rkr.).]]></summary>
    <updated>2026-04-29T14:00:03+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/gstb/steuerrecht-aktuell/umsatzsteuer-der-begriff-mixpalette-ist-keine-hinreichende-leistungsbeschreibung-verlust-des-vorsteuerabzugs-droht-f173680"/>
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      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Die Angabe ?Mixpalette? ist keine hinreichende Leistungsbeschreibung, sodass das Abrechnungsdokument keine Rechnung darstellt; es ermöglicht dem Leistungsempfänger daher nicht den Vorsteuerabzug (FG Münster 11.12.25, 5 K 1900/23 U, rkr.).</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Umwandlungssteuerrecht | Sperrfristbehaftete und ersatzrealisationsverhaftete Anteile als oft unerkannte „Steuerfalle“ in..]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BMF 2.1.2025,  IV C 2 - S 1978/00035/020/040, Umwandlungssteuer-Erlass -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Vielfach wird in der Praxis der Existenz sperrfristbehafteter Anteile, die z. B. im Anschluss an die Einbringung eines Betriebs nach § 20 UmwStG in eine Kapitalgesellschaft unter Fortführung der Buchwerte entstehen, zu wenig Beachtung geschenkt. Werden nämlich solche Anteile ganz oder teilweise innerhalb der siebenjährigen Sperrfrist veräußert oder wird im Hinblick auf solche Anteile ein Ersatztatbestand i. S. d. § 22 Abs. 1 S. 6 UmwStG realisiert, tritt als Rechtsfolge eine rückwirkende Besteuerung eines Einbringungsgewinns I ein. Und dass dieser Gewinn dann ggf. nach der Siebtelregelung gekürzt wird, ist dann meist ein schwacher Trost.]]></summary>
    <updated>2026-04-29T13:59:56+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/gstb/schwerpunktthema/umwandlungssteuerrecht-sperrfristbehaftete-und-ersatzrealisationsverhaftete-anteile-als-oft-unerkannte-steuerfalle-in-f173679"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Vielfach wird in der Praxis der Existenz sperrfristbehafteter Anteile, die z. B. im Anschluss an die Einbringung eines Betriebs nach § 20 UmwStG in eine Kapitalgesellschaft unter Fortführung der Buchwerte entstehen, zu wenig Beachtung geschenkt. Werden nämlich solche Anteile ganz oder teilweise innerhalb der siebenjährigen Sperrfrist veräußert oder wird im Hinblick auf solche Anteile ein Ersatztatbestand i.?S.?d. § 22 Abs. 1 S. 6 UmwStG realisiert, tritt als Rechtsfolge eine rückwirkende Besteuerung eines Einbringungsgewinns I ein. Und dass dieser Gewinn dann ggf. nach der Siebtelregelung gekürzt wird, ist dann meist ein schwacher Trost.</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Viertes Quartal 2025 | FG-Rechtsprechung kompakt:  Die Top 10 für die Gestaltungsberatung]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: FG Münster 18.9.2025, 3 K 459/24 Erb, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Wie gewohnt haben wir auch im vierten Quartal 2025 die jüngsten FG-Entscheidungen für Sie gesichtet, die besonders praxisrelevanten Entscheidungen ausgewählt und mit weiterführenden Hinweisen für die Gestaltungs- und Abwehrberatung versehen.]]></summary>
    <updated>2026-04-29T13:59:46+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/gstb/gestaltungshinweis/viertes-quartal-2025-fg-rechtsprechung-kompakt-die-top-10-fuer-die-gestaltungsberatung-f173678"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Wie gewohnt haben wir auch im vierten Quartal 2025 die jüngsten FG-Entscheidungen für Sie gesichtet, die besonders praxisrelevanten Entscheidungen ausgewählt und mit weiterführenden Hinweisen für die Gestaltungs- und Abwehrberatung versehen.</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Verjährungsfristen im Steuerrecht | Das 1 × 1 für den steuerrechtlichen Berater]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis unterliegen der Verjährung, wobei zwischen der Festsetzungsverjährung und der Zahlungsverjährung unterschieden wird. Die Verjährung ist Teil des Steuerverfahrensrechts und in der Abgabenordnung an verschiedenen Stellen geregelt. Fundierte Kenntnisse über dieses Rechtsgebiet sind unabdingbar, um Fehler und damit zugleich Haftungsgefahren zu vermeiden. Der Beitrag widmet sich beiden Verjährungsarten, ihren gesetzlichen Grundlagen sowie den für die Praxis wichtigsten Aspekten (die §§ 172 AO ff. sind nicht Thema dieses Beitrags).]]></summary>
    <updated>2026-04-29T13:59:31+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/gstb/gestaltungshinweis/verjaehrungsfristen-im-steuerrecht-das-11-fuer-den-steuerrechtlichen-berater-f173683"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis unterliegen der Verjährung, wobei zwischen der Festsetzungsverjährung und der Zahlungsverjährung unterschieden wird. Die Verjährung ist Teil des Steuerverfahrensrechts und in der Abgabenordnung an verschiedenen Stellen geregelt. Fundierte Kenntnisse über dieses Rechtsgebiet sind unabdingbar, um Fehler und damit zugleich Haftungsgefahren zu vermeiden. Der Beitrag widmet sich beiden Verjährungsarten, ihren gesetzlichen Grundlagen sowie den für die Praxis wichtigsten Aspekten (die §§ 172 AO ff. sind nicht Thema dieses Beitrags).</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Vermögensaufbau | Das partiarische Darlehen als attraktive Alternative bei „Fix and Flip“]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Anstelle des klassischen „Buy and Hold“ kommt für den Vermögensaufbau im Bereich von Immobilien ebenfalls das Modell „Fix and Flip“ infrage. Das Ziel ist klar: Ein zügiger Eigenkapitalaufbau durch den Erwerb renovierungsbedürftiger Immobilien, deren anschließende Sanierung und den gewinnbringenden Verkauf. Durch den Anstieg der Zinsen, der Immobilienpreise und auch der Renovierungskosten ist dieses Unterfangen für Einzelpersonen erheblich schwerer geworden, weshalb sich nun zum Zwecke der Lasten- und Risikoverteilung ein Zusammenschluss mit einer anderen Person anbieten kann. Schnell stellt sich sowohl aus organisatorischen als auch aus steuerlichen Gründen die Frage, in welcher Rechtsform das Vorgehen bestritten werden soll. Intuitiv käme hierfür eine GbR oder GmbH infrage. Doch auch ein partiarisches Darlehen könnte eine geeignete Alternative sein.]]></summary>
    <updated>2026-04-29T13:59:23+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/gstb/musterfaelle/vermoegensaufbau-das-partiarische-darlehen-als-attraktive-alternative-bei-fix-and-flip-f173677"/>
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    <title type="html"><![CDATA[AStW-Podcast Episode 66 | Umsatzsteuer, CCD II, Entlastungsprämie, Industriestrom, AGG, Liebhaberei, Staatsanleihen, AU u. v. m.]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Die aktuelle Episode des AStW-Podcasts mit Dietrich Loll und Steffen Pasler fasst wieder die jüngsten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht zusammen. Die beiden sprechen u. a. über die Frist für Steuererklärungen gemeinnütziger Einrichtungen, das Inkrafttreten der EU-Verbraucherrichtlinie und die geplante Reform des AGG. Aktuelle Entscheidungen sind diese Woche u. a. das Urteil vom BGH zu Netflix Gutscheinbedingungen, der Beschluss vom FG Münster zur Auskunft über Mandantenforderungen und das Urteil vom Sächsischen FG zur Abzugsfähigkeit von Wertpapierverlusten wegen fehlender Handelbarkeit, beide jeweils mit Revision beim BFH. Hören Sie rein für fundierte Einblicke und praxisnahe Tipps!]]></summary>
    <updated>2026-04-28T09:57:55+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/astw/podcast/astw-podcast-episode-66-umsatzsteuer-ccd-ii-entlastungspraemie-industriestrom-agg-liebhaberei-staatsanleihen-au-u-v-m-n173632"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Die aktuelle Episode des AStW-Podcasts mit Dietrich Loll und Steffen Pasler fasst wieder die jüngsten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht zusammen. Die beiden sprechen u. a. über die Frist für Steuererklärungen gemeinnütziger Einrichtungen, das Inkrafttreten der EU-Verbraucherrichtlinie und die geplante Reform des AGG. Aktuelle Entscheidungen sind diese Woche u. a. das Urteil vom BGH zu Netflix Gutscheinbedingungen, der Beschluss vom FG Münster zur Auskunft über Mandantenforderungen und das Urteil vom Sächsischen FG zur Abzugsfähigkeit von Wertpapierverlusten wegen fehlender Handelbarkeit, beide jeweils mit Revision beim BFH. Hören Sie rein für fundierte Einblicke und praxisnahe Tipps!</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[AStW-Podcast Episode 65 | Energiesteuer, Frist Grundsteuer, NPSG, Nießbrauch, Bruchteilsgemeinschaften, Cum-Ex-Gutachten, Forstflächen u. v. m.]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[In der Episode des AStW-Podcasts nehmen Dietrich Loll und Steffen Pasler die neuesten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht unter die Lupe. In dieser Woche geht es u. a. um das Pilotprojekt „Die Steuer macht jetzt das Amt“, erfolgreiche Steuerfahndungen durch die Finanzämter und die Unternehmereigenschaft von Bruchteilsgemeinschaften, zu der das BMF ein Schreiben heraus gebracht hat. Ein Blick wird auch auf geplante  Gegenmaßnahmen der Bundesregierung zu den hohen Energiekosten geworfen. Bei den aktuellen Urteilen sind diese Woche ein Beschluss vom BGH zu Cum-Ex-Gefälligkeitsgutachten, die eine strafbare Beihilfe darstellen können, sowie ein Urteil vom BFH zum entgeltlichen Verzicht auf Nießbrauch bei vermieteten Grundstücken dabei. Außerdem lässt das VG Hamburg die Rechtmäßigkeit der deutschen Überbrückungshilfe vom EuGH klären. Erfahren Sie mehr in der aktuellen Episode!]]></summary>
    <updated>2026-04-21T09:03:43+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Gesonderte Verlustfeststellung | Verspätete Geltendmachung von Verlusten aus Aktienverkäufen wird zur „Steuerfalle“]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: FG Düsseldorf 24.10.2025, 10 K 1274/24 F, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: ja -->
Unterlässt es der Steuerpflichtige, in seiner Steuererklärung nicht ausgeglichene Verluste aus der Veräußerung von Aktien zu erklären, dann trifft ihn nach einer Entscheidung des FG Düsseldorf (24.10.25, 10 K 1274/24 F) an dem nachträglichen Bekanntwerden dieser Tatsache regelmäßig ein grobes Verschulden i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO. Wer in der Lage ist, bei der Bank eine Bescheinigung über die Höhe eines nicht ausgeglichenen Verlustes aus Aktienverkäufen zu verlangen (§ 43a Abs. 3 S. 4 EStG), ist nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten danach auch in der Lage, die in der Anlage KAP gestellte Frage nach „nicht ausgeglichene(n) Verluste(n) aus der Veräußerung von Aktien“ zu verstehen und zu beantworten.]]></summary>
    <updated>2026-04-17T11:49:25+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/gstb/steuerrecht-aktuell/gesonderte-verlustfeststellung-verspaetete-geltendmachung-von-verlusten-aus-aktienverkaeufen-wird-zur-steuerfalle-f173422"/>
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    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Umsatzsteuer | Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug aus Factoringleistungen „geschärft“]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Das FG Düsseldorf (27.6.25, 5 K 125/24 U; Rev. BFH V R 47/25) hat entschieden, dass eine für ein Factoring erforderliche Einziehungsleistung des Zessionars erst dann vorliegt, wenn dieser den Zedenten von der tatsächlichen Einziehung der Forderungen entlastet. Der bloße Forderungserwerb unter Übernahme des Ausfallrisikos ohne eigenen Forderungseinzug sei demgegenüber als steuerfreies Geschäft mit Forderungen i. S. d. § 4 Nr. 8c UStG zu qualifizieren.]]></summary>
    <updated>2026-04-17T10:26:52+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/gstb/steuerrecht-aktuell/umsatzsteuer-voraussetzungen-fuer-den-vorsteuerabzug-aus-factoringleistungen-geschaerft-f173420"/>
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    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Abgabenordnung | Bekanntgabe eines Haftungsbescheids: FG äußert sich zur Reichweite einer Empfangsvollmacht]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Das FG Münster (9.12.25, 13 K 1936/24 U, K) hat entschieden, dass eine als Generalvollmacht ausgestaltete Empfangsvollmacht auch für die Übersendung eines Haftungsbescheides zu beachten ist.]]></summary>
    <updated>2026-04-17T10:12:04+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/gstb/steuerrecht-aktuell/abgabenordnung-bekanntgabe-eines-haftungsbescheids-fg-aeussert-sich-zur-reichweite-einer-empfangsvollmacht-f173412"/>
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