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    <title>Forderungsmanagement professionell</title>
    <description> </description>
    <pubDate>Tue, 12 May 2026 14:28:15 +0200</pubDate>
    <lastBuildDate>Tue, 12 May 2026 22:24:15 +0200</lastBuildDate>
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      <title>Kostenrecht | Vergütungsanspruch eines Rechtsanwalts nach Aufhebung der Prozesskostenhilfe</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: OLG Brandenburg 8.12.25, 6 W 77/25, Beschluss -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Im PKH-Verfahren macht die (vermeintlich) bedürftigen Partei häufig falsche Angaben, die vom Rechtsanwalt in die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse übernommen werden. Werden die Falschangaben später entlarvt und kommt es deshalb zu einer Aufhebung der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe, stellt sich die Frage, welche Auswirkungen dies auf den Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts unter welchen Voraussetzungen hat, gegen wen sich dieser dann richtet und wie er geltend zu machen ist – Fragen auf die das OLG Brandenburg geantwortet hat.]]></description>
      <pubDate>Tue, 12 May 2026 14:28:15 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/fmp/forderungsrecht/kostenrecht-verguetungsanspruch-eines-rechtsanwalts-nach-aufhebung-der-prozesskostenhilfe-f173933</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Im PKH-Verfahren macht die (vermeintlich) bedürftigen Partei häufig falsche Angaben, die vom Rechtsanwalt in die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse übernommen werden. Werden die Falschangaben später entlarvt und kommt es deshalb zu einer Aufhebung der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe, stellt sich die Frage, welche Auswirkungen dies auf den Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts unter welchen Voraussetzungen hat, gegen wen sich dieser dann richtet und wie er geltend zu machen ist ? Fragen auf die das OLG Brandenburg geantwortet hat.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Kostenrecht | Schließt die fiduziarische Abtretung mit der folgenden Eigenvertretung des Rechtsdienstleisters die Kostenerstattung in der..</title>
      <description><![CDATA[Nach § 2 Abs. 2 RDG ist Wesensmerkmal einer Inkassodienstleistung, dass eine fremde oder auf fremde Rechnung abgetretene Forderung eingezogen wird. Der zweitgenannte Fall wird als fiduziarische Abtretung bezeichnet.     Der Gläubiger tritt also die Forderung an den Inkassodienstleister ab, der insoweit rechtlicher Eigentümer wird. Da die Forderungseinziehung aber auf fremde Rechnung erfolgt, bleibt der Ursprungsgläubiger zwar nicht rechtlich, aber wirtschaftlich Berechtigter. Die Abführung der Erlöse erfolgt auf der Basis einer Treuhandvereinbarung. Die Besonderheit besteht dann darin, dass nach außen allein der Inkassodienstleister als Gläubiger in Erscheinung tritt und man nicht erkennen kann, ob es sich um einen echten Forderungskauf oder nur eine fiduziarische Abtretung gehandelt hat. Die Titulierung erfolgt ebenfalls auf den Namen des Inkassodienstleisters, wenn auch etwa der Vollstreckungsgläubiger den Ursprungsgläubiger erkennen lässt. Die Problematik zeigt sich in der kostenrechtlichen Behandlung. Tritt der Inkassodienstleister im eigenen Namen auf und stellt so einen Vollstreckungsantrag, wird die Erstattung der Vergütung nach dem RVG gemäß § 13e Abs. 2 RDG i. V. m. § 788 ZPO von einem Teil der Gerichtsvollzieher und der amtsgerichtlichen Praxis verweigert. Es stellt sich die Frage: Führt diese Form der Eigenvertretung zu einem Erstattungsanspruch?]]></description>
      <pubDate>Tue, 12 May 2026 14:28:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/fmp/forderungsrecht/kostenrecht-schliesst-die-fiduziarische-abtretung-mit-der-folgenden-eigenvertretung-des-rechtsdienstleisters-die-kostenerstattung-in-der-f173932</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Nach § 2 Abs. 2 RDG ist Wesensmerkmal einer Inkassodienstleistung, dass eine fremde oder auf fremde Rechnung abgetretene Forderung eingezogen wird. Der zweitgenannte Fall wird als fiduziarische Abtretung bezeichnet.     Der Gläubiger tritt also die Forderung an den Inkassodienstleister ab, der insoweit rechtlicher Eigentümer wird. Da die Forderungseinziehung aber auf fremde Rechnung erfolgt, bleibt der Ursprungsgläubiger zwar nicht rechtlich, aber wirtschaftlich Berechtigter. Die Abführung der Erlöse erfolgt auf der Basis einer Treuhandvereinbarung. Die Besonderheit besteht dann darin, dass nach außen allein der Inkassodienstleister als Gläubiger in Erscheinung tritt und man nicht erkennen kann, ob es sich um einen echten Forderungskauf oder nur eine fiduziarische Abtretung gehandelt hat. Die Titulierung erfolgt ebenfalls auf den Namen des Inkassodienstleisters, wenn auch etwa der Vollstreckungsgläubiger den Ursprungsgläubiger erkennen lässt. Die Problematik zeigt sich in der kostenrechtlichen Behandlung. Tritt der Inkassodienstleister im eigenen Namen auf und stellt so einen Vollstreckungsantrag, wird die Erstattung der Vergütung nach dem RVG gemäß § 13e Abs. 2 RDG i.?V.?m. § 788 ZPO von einem Teil der Gerichtsvollzieher und der amtsgerichtlichen Praxis verweigert. Es stellt sich die Frage: Führt diese Form der Eigenvertretung zu einem Erstattungsanspruch?]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Streamingdienste | Erzwingt ein Guthaben die Vertragsverlängerung?</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BGH 16.4.2026, III ZR 152/25, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Die monatlichen Nutzungsgebühren bei Streamingdiensten sind meist gering, sodass die Anbieter Kunden möglichst lange binden wollen. Daher sollen Kündigungen erschwert oder von weiteren Bedingungen abhängig gemacht werden. Die dafür maßgeblichen AGB-Klauseln müssen der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB standhalten.]]></description>
      <pubDate>Tue, 12 May 2026 14:27:53 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/fmp/forderungsrecht/streamingdienste-erzwingt-ein-guthaben-die-vertragsverlaengerung-f173931</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die monatlichen Nutzungsgebühren bei Streamingdiensten sind meist gering, sodass die Anbieter Kunden möglichst lange binden wollen. Daher sollen Kündigungen erschwert oder von weiteren Bedingungen abhängig gemacht werden. Die dafür maßgeblichen AGB-Klauseln müssen der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB standhalten.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Prozessrecht | Streitwertbeschwerde der  rechtsschutzversicherten Partei</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: KG Berlin 7.4.26, 26 W 9/26 -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Ob Dieselgate, Datenschutzverstöße, Glücksspiel, Impfschäden und viele andere Thematiken: Die gleich gelagerten Klageverfahren mit rechtsschutzversicherten Mandanten nehmen zu. Die vertretenden Anwaltskanzleien haben dabei regelmäßig ein Interesse daran, vor dem LG zu starten und streben nicht zuletzt deshalb einen hohen Streitwert an. Diese Verfahren zeigen auch überdurchschnittlich häufig Streitwertbeschwerden. Deren Zulässigkeit ist aber nicht immer gegeben, wie das KG zeigt.]]></description>
      <pubDate>Tue, 12 May 2026 14:27:44 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/fmp/forderungsrecht/prozessrecht-streitwertbeschwerde-der-rechtsschutzversicherten-partei-f173930</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Ob Dieselgate, Datenschutzverstöße, Glücksspiel, Impfschäden und viele andere Thematiken: Die gleich gelagerten Klageverfahren mit rechtsschutzversicherten Mandanten nehmen zu. Die vertretenden Anwaltskanzleien haben dabei regelmäßig ein Interesse daran, vor dem LG zu starten und streben nicht zuletzt deshalb einen hohen Streitwert an. Diese Verfahren zeigen auch überdurchschnittlich häufig Streitwertbeschwerden. Deren Zulässigkeit ist aber nicht immer gegeben, wie das KG zeigt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Verzug | Verzugseintritt bei falschem Rechnungsbetrag</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: OLG Frankfurt 17.3.2026, 9 U 95/25, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Der Schuldner erhält eine oder mehrere Rechnungen für deren Ausgleich grundsätzlich eine Zeit nach dem Kalender i. S. d. § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB bestimmt ist. Er kann diese Rechnung – aus seiner Sicht – allerdings der Höhe nach nicht nachvollziehen. Er beanstandet die Rechnung und bittet,  inhaltliche Unklarheiten zu klären. Gleichwohl wird ein Anwalt oder Inkassodienstleister mit der Einziehung der Forderung beauftragt. Im Nachgang stellt sich nun heraus, dass die Rechnungsbeträge weitgehend unrichtig waren, sodass die Rechnungen bis auf eine korrigiert werden mussten.]]></description>
      <pubDate>Tue, 12 May 2026 14:27:37 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/fmp/forderungsrecht/verzug-verzugseintritt-bei-falschem-rechnungsbetrag-f173929</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der Schuldner erhält eine oder mehrere Rechnungen für deren Ausgleich grundsätzlich eine Zeit nach dem Kalender i.?S.?d. § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB bestimmt ist. Er kann diese Rechnung ? aus seiner Sicht ? allerdings der Höhe nach nicht nachvollziehen. Er beanstandet die Rechnung und bittet,  inhaltliche Unklarheiten zu klären. Gleichwohl wird ein Anwalt oder Inkassodienstleister mit der Einziehung der Forderung beauftragt. Im Nachgang stellt sich nun heraus, dass die Rechnungsbeträge weitgehend unrichtig waren, sodass die Rechnungen bis auf eine korrigiert werden mussten.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Rechtsschutzversicherung | Verwirkung des Einwands mangelnder Erfolgsaussicht</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: OLG Saarbrücken 4.2.2026, 5 U 37/25, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
War der Mitteilung eines Rechtsschutzfalls das anwaltliche Aufforderungsschreiben beigefügt, wonach dem Mandanten bei Zahlungsverweigerung zur Klageerhebung geraten werden würde, muss der Versicherer diese Anfrage mangels auch sonst erkennbarer Beschränkung dahin verstehen, dass Deckungsschutz nicht nur für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung, sondern auch bereits für die in Aussicht gestellte gerichtliche Inanspruchnahme begehrt werde.]]></description>
      <pubDate>Tue, 12 May 2026 14:27:29 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/fmp/forderungsrecht/rechtsschutzversicherung-verwirkung-des-einwands-mangelnder-erfolgsaussicht-f173928</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[War der Mitteilung eines Rechtsschutzfalls das anwaltliche Aufforderungsschreiben beigefügt, wonach dem Mandanten bei Zahlungsverweigerung zur Klageerhebung geraten werden würde, muss der Versicherer diese Anfrage mangels auch sonst erkennbarer Beschränkung dahin verstehen, dass Deckungsschutz nicht nur für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung, sondern auch bereits für die in Aussicht gestellte gerichtliche Inanspruchnahme begehrt werde.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Bankrecht | Verjährung der Rückforderung einer Vorfälligkeitsentschädigung</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: OLG Stuttgart 9.2.2026, 6 U 63/25, Beschluss -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Eine die Verjährungsfrist auslösende Kenntnis des Darlehensnehmers über eine Unvollständigkeit der Informationen zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung liegt i. d. R. mit Erhalt dieser Informationen vor.]]></description>
      <pubDate>Tue, 12 May 2026 14:27:22 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/fmp/forderungsrecht/bankrecht-verjaehrung-der-rueckforderung-einer-vorfaelligkeitsentschaedigung-f173927</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Eine die Verjährungsfrist auslösende Kenntnis des Darlehensnehmers über eine Unvollständigkeit der Informationen zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung liegt i.?d.?R. mit Erhalt dieser Informationen vor.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Datenschutz | Speicherung von Daten über drei Jahre</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: OLG Karlsruhe 20.1.2026, 19 U 64/25, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Auch unter Berücksichtigung der gewichtigen Interessen des Betroffenen kann die Verarbeitung von Daten über Zahlungsstörungen durch private Wirtschaftsauskunfteien über einen Zeitraum von drei Jahren nach Erledigung der Zahlungsstörung erforderlich gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. f DSGVO sein.]]></description>
      <pubDate>Tue, 12 May 2026 14:27:14 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/fmp/forderungsrecht/datenschutz-speicherung-von-daten-ueber-drei-jahre-f173926</link>
      <guid>https://www.iww.de/fmp/forderungsrecht/datenschutz-speicherung-von-daten-ueber-drei-jahre-f173926</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Auch unter Berücksichtigung der gewichtigen Interessen des Betroffenen kann die Verarbeitung von Daten über Zahlungsstörungen durch private Wirtschaftsauskunfteien über einen Zeitraum von drei Jahren nach Erledigung der Zahlungsstörung erforderlich gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. f DSGVO sein.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Kostenrecht | Zurück in die Vergangenheit: Digitalisierung im Blickfeld der Justiz</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: OLG Brandenburg 5.1.2026, 6 W 43/25, Beschluss -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Dass Unterlagen in Papierform zur Vereinfachung und Vereinheitlichung entsprechend der digitalen Aktenführung eines Parteivertreters digitalisiert werden, ist von vornherein kein ausreichender Grund für eine erstattungsfähige Maßnahme der Prozessführung.]]></description>
      <pubDate>Tue, 12 May 2026 14:27:05 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/fmp/aktuelle-gesetzgebung/kostenrecht-zurueck-in-die-vergangenheit-digitalisierung-im-blickfeld-der-justiz-f173925</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Dass Unterlagen in Papierform zur Vereinfachung und Vereinheitlichung entsprechend der digitalen Aktenführung eines Parteivertreters digitalisiert werden, ist von vornherein kein ausreichender Grund für eine erstattungsfähige Maßnahme der Prozessführung.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Arztrecht | Keine Abrechnung nach nicht existierender GOÄ-Ziffer</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: LSG Berlin-Brandenburg 24.2.2026, L 4 KR 289/21, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Die Kosten einer privatärztlichen Behandlung sind gegenüber der Krankenkasse nicht erstattungsfähig, wenn der Arzt als Grundlage eine nicht existierende GOÄ‑Ziffer heranzieht.]]></description>
      <pubDate>Tue, 12 May 2026 14:26:58 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/fmp/forderungsrecht/arztrecht-keine-abrechnung-nach-nicht-existierender-goae-ziffer-f173924</link>
      <guid>https://www.iww.de/fmp/forderungsrecht/arztrecht-keine-abrechnung-nach-nicht-existierender-goae-ziffer-f173924</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die Kosten einer privatärztlichen Behandlung sind gegenüber der Krankenkasse nicht erstattungsfähig, wenn der Arzt als Grundlage eine nicht existierende GOÄ?Ziffer heranzieht.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Zahlungseingangsverarbeitung | Die unbestimmte Bezahlung kann nicht tilgen</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: OLG Schleswig 30.12.25, 4 U 69/25, Beschluss -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Eine Tilgungswirkung durch Überweisung setzt voraus, dass der Gläubiger die Gutschrift eines Betrags einem bestimmten Schuldverhältnis zuordnen kann. Benötigt der Gläubiger hierfür die Angabe eines Verwendungszwecks, der dem insoweit nicht oder schlecht ausgefüllten Überweisungsträger nicht zu entnehmen ist, tritt die Tilgungswirkung erst ein, wenn die Angabe nachgeliefert oder die Unklarheit in sonstiger Weise beseitigt worden ist.]]></description>
      <pubDate>Tue, 12 May 2026 14:26:51 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/fmp/forderungsrecht/zahlungseingangsverarbeitung-die-unbestimmte-bezahlung-kann-nicht-tilgen-f173923</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Eine Tilgungswirkung durch Überweisung setzt voraus, dass der Gläubiger die Gutschrift eines Betrags einem bestimmten Schuldverhältnis zuordnen kann. Benötigt der Gläubiger hierfür die Angabe eines Verwendungszwecks, der dem insoweit nicht oder schlecht ausgefüllten Überweisungsträger nicht zu entnehmen ist, tritt die Tilgungswirkung erst ein, wenn die Angabe nachgeliefert oder die Unklarheit in sonstiger Weise beseitigt worden ist.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Prozessrecht | Isolierte Anfechtung der Kostengrundentscheidung</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: OLG Celle 14.1.2026, 14 W 19/25, Beschluss -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Unabhängig von der Bezeichnung eines Urteils kann die Kostenentscheidung isoliert angefochten werden, wenn es sich der Begründung nach um ein Anerkenntnisurteil handelt.]]></description>
      <pubDate>Tue, 12 May 2026 14:26:44 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/fmp/forderungsrecht/prozessrecht-isolierte-anfechtung-der-kostengrundentscheidung-f173922</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Unabhängig von der Bezeichnung eines Urteils kann die Kostenentscheidung isoliert angefochten werden, wenn es sich der Begründung nach um ein Anerkenntnisurteil handelt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Anwaltshonorar | 15-Minuten-Takt ist gegenüber einem Unternehmer unzulässig</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: OLG Düsseldorf 13.1.2026, 24 U 65/22, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Die formularmäßige Vereinbarung eines Zeithonorars, die den Rechtsanwalt berechtigt, für angefangene 15 Minuten jeweils ein Viertel des Stundensatzes zu berechnen, benachteiligt den Mandanten auch im Rechtsverkehr mit Unternehmern entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen.]]></description>
      <pubDate>Tue, 12 May 2026 14:26:36 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/fmp/forderungsrecht/anwaltshonorar-15-minuten-takt-ist-gegenueber-einem-unternehmer-unzulaessig-f173921</link>
      <guid>https://www.iww.de/fmp/forderungsrecht/anwaltshonorar-15-minuten-takt-ist-gegenueber-einem-unternehmer-unzulaessig-f173921</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die formularmäßige Vereinbarung eines Zeithonorars, die den Rechtsanwalt berechtigt, für angefangene 15 Minuten jeweils ein Viertel des Stundensatzes zu berechnen, benachteiligt den Mandanten auch im Rechtsverkehr mit Unternehmern entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Erbrecht | Nachweis der Erbfolge im Grundbuchrecht</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BGH 20.11.2025, V ZB 40/24, Beschluss -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Sind in einer öffentlich beurkundeten letztwilligen Verfügung als Erben oder Nacherben eingesetzte Abkömmlinge namentlich nicht benannt, kann der Nachweis der Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt durch Personenstandsurkunden geführt werden.]]></description>
      <pubDate>Tue, 12 May 2026 14:26:29 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/fmp/forderungsrecht/erbrecht-nachweis-der-erbfolge-im-grundbuchrecht-f173920</link>
      <guid>https://www.iww.de/fmp/forderungsrecht/erbrecht-nachweis-der-erbfolge-im-grundbuchrecht-f173920</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Sind in einer öffentlich beurkundeten letztwilligen Verfügung als Erben oder Nacherben eingesetzte Abkömmlinge namentlich nicht benannt, kann der Nachweis der Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt durch Personenstandsurkunden geführt werden.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Kostenrecht | Gegenstandswert eines Informationserzwingungsverfahrens</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: KG Berlin 26.11.2025, 2 W 32/25, Beschluss -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Sind in einem Informationserzwingungsverfahren nach § 51b GmbHG mehrere Auskunftsanträge gestellt, ist der Geschäftswert nicht schematisch durch eine Multiplikation des Regelstreitwerts mit der Anzahl der Anträge zu ermitteln. Vielmehr ist dem Umfang der gestellten Anträge und dem der einzelnen Informationsbegehren durch eine angemessene Erhöhung des Regelstreitwerts Rechnung zu tragen.]]></description>
      <pubDate>Tue, 12 May 2026 14:26:23 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/fmp/forderungsrecht/kostenrecht-gegenstandswert-eines-informationserzwingungsverfahrens-f173919</link>
      <guid>https://www.iww.de/fmp/forderungsrecht/kostenrecht-gegenstandswert-eines-informationserzwingungsverfahrens-f173919</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Sind in einem Informationserzwingungsverfahren nach § 51b GmbHG mehrere Auskunftsanträge gestellt, ist der Geschäftswert nicht schematisch durch eine Multiplikation des Regelstreitwerts mit der Anzahl der Anträge zu ermitteln. Vielmehr ist dem Umfang der gestellten Anträge und dem der einzelnen Informationsbegehren durch eine angemessene Erhöhung des Regelstreitwerts Rechnung zu tragen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Pflicht mit Mehrwert – Ihr Berufseinstieg leicht gemacht! | Jetzt durchstarten: IWW-Online-Lehrgang zum anwaltlichen Berufsrecht – GEÄNDERTER Starttermin: 2.6.26</title>
      <description><![CDATA[Berufsrecht ist Pflicht, aber keine Last! Im IWW-Online-Lehrgang „Anwaltliches Berufsrecht“ erfahren Sie alles, was Sie als neu zugelassener Anwalt wissen müssen – kompakt, verständlich und praxisnah. Absolvieren Sie den Kenntnisnachweis gemäß § 43f BRAO bequem in 4 x 2,5 Stunden an Ihrem PC (Einzelheiten unter  https://www.iww.de/webinar/iww-online-lehrgang-anwaltliches-berufsrecht ).]]></description>
      <pubDate>Fri, 08 May 2026 17:58:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ak/berufsrecht/pflicht-mit-mehrwert-ihr-berufseinstieg-leicht-gemacht-jetzt-durchstarten-iww-online-lehrgang-zum-anwaltlichen-berufsrecht-geaenderter-starttermin-2626-f171711</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Berufsrecht ist Pflicht, aber keine Last! Im IWW-Online-Lehrgang ?Anwaltliches Berufsrecht? erfahren Sie alles, was Sie als neu zugelassener Anwalt wissen müssen ? kompakt, verständlich und praxisnah. Absolvieren Sie den Kenntnisnachweis gemäß § 43f BRAO bequem in 4 x 2,5 Stunden an Ihrem PC (Einzelheiten unter  https://www.iww.de/webinar/iww-online-lehrgang-anwaltliches-berufsrecht ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>EuGH | Verjährungsregeln im Wandel?</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: EuGH 19.3.2026, C-679/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: ja -->
Die Verjährung ist für Rechtsdienstleister eine wesentliche Grundlage der täglichen Praxis – sowohl bei der Bewertung von Forderungen als auch bei der Entscheidung über das weitere Vorgehen. Mit einer aktuellen Entscheidung des EuGH werden zentrale Grundsätze der Verjährungsregeln neu zu bewerten sein. Dabei stellt er klar, dass Verjährungsfristen nicht dazu führen dürfen, dass Verbraucher ihre Rechte praktisch nicht wahrnehmen können. Für die Praxis des Forderungsmanagements deuten sich erhebliche Veränderungen an. Die nationalen gesetzlichen Regelungen werden relativiert und die Prüfung der Verjährung wird komplexer, aber auch stärker auf den Einzelfall ausgerichtet.]]></description>
      <pubDate>Tue, 05 May 2026 12:09:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/fmp/forderungsrecht/eugh-verjaehrungsregeln-im-wandel-f173594</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die Verjährung ist für Rechtsdienstleister eine wesentliche Grundlage der täglichen Praxis ? sowohl bei der Bewertung von Forderungen als auch bei der Entscheidung über das weitere Vorgehen. Mit einer aktuellen Entscheidung des EuGH werden zentrale Grundsätze der Verjährungsregeln neu zu bewerten sein. Dabei stellt er klar, dass Verjährungsfristen nicht dazu führen dürfen, dass Verbraucher ihre Rechte praktisch nicht wahrnehmen können. Für die Praxis des Forderungsmanagements deuten sich erhebliche Veränderungen an. Die nationalen gesetzlichen Regelungen werden relativiert und die Prüfung der Verjährung wird komplexer, aber auch stärker auf den Einzelfall ausgerichtet.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Architektenrecht | Erstdarlegungslast bei der Schätzung anrechenbarer Kosten</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: OLG Celle 11.2.2026, 15 U 172/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: ja -->
Der Architekt genügt seiner Erstdarlegungslast, wenn er aufgrund der ihm zugänglichen Unterlagen und Informationen den Anteil der anrechenbaren Kosten sorgfältig schätzt, für die ihm sein Auftraggeber die notwendigen Auskünfte oder Unterlagen vertragswidrig vorenthalten hat.]]></description>
      <pubDate>Tue, 05 May 2026 08:06:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/fmp/forderungsrecht/architektenrecht-erstdarlegungslast-bei-der-schaetzung-anrechenbarer-kosten-f173593</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der Architekt genügt seiner Erstdarlegungslast, wenn er aufgrund der ihm zugänglichen Unterlagen und Informationen den Anteil der anrechenbaren Kosten sorgfältig schätzt, für die ihm sein Auftraggeber die notwendigen Auskünfte oder Unterlagen vertragswidrig vorenthalten hat.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Maklerrecht | Unwirksame Rückzahlungsklausel in einem Maklervertrag</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: OLG Hamm 29.1.2026, 18 U 53/25, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Eine AGB-Klausel des Maklerkunden, die den Makler zur Rückzahlung der Provision für den Fall verpflichtet, dass der Hauptvertrag (Kaufvertrag) – aus welchen Gründen auch immer – nicht durchgeführt wird, widerspricht dem gesetzlichen Leitbild des Maklervertrags und kann gemäß § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam sein.]]></description>
      <pubDate>Tue, 05 May 2026 06:04:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/fmp/forderungsrecht/maklerrecht-unwirksame-rueckzahlungsklausel-in-einem-maklervertrag-f173592</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Eine AGB-Klausel des Maklerkunden, die den Makler zur Rückzahlung der Provision für den Fall verpflichtet, dass der Hauptvertrag (Kaufvertrag) ? aus welchen Gründen auch immer ? nicht durchgeführt wird, widerspricht dem gesetzlichen Leitbild des Maklervertrags und kann gemäß § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam sein.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Kostenloses Webinar am 22.5.26 | Kanzleimarketing im digitalen Zeitalter: So werden Sie online sichtbar und gewinnen passende Mandate</title>
      <description><![CDATA[Viele Kanzleien leisten gute Arbeit – werden aber online kaum gefunden. Gleichzeitig fehlt oft die Klarheit, welche Maßnahmen wirklich Mandate bringen. Das kostenfreie IWW-Webinar zeigt, wie Sie Ihr Online-Marketing einordnen und gezielt verbessern. In 45 Minuten gewinnen Sie einen strukturierten Blick auf Ihre Sichtbarkeit und konkrete Ansatzpunkte für die nächsten Schritte.]]></description>
      <pubDate>Tue, 21 Apr 2026 11:42:57 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ak/marketing/kostenloses-webinar-am-22526-kanzleimarketing-im-digitalen-zeitalter-so-werden-sie-online-sichtbar-und-gewinnen-passende-mandate-f173458</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Viele Kanzleien leisten gute Arbeit ? werden aber online kaum gefunden. Gleichzeitig fehlt oft die Klarheit, welche Maßnahmen wirklich Mandate bringen. Das kostenfreie IWW-Webinar zeigt, wie Sie Ihr Online-Marketing einordnen und gezielt verbessern. In 45 Minuten gewinnen Sie einen strukturierten Blick auf Ihre Sichtbarkeit und konkrete Ansatzpunkte für die nächsten Schritte.]]></content:encoded>
    </item>
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