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    <title>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</title>
    <description>Praxiswissen auf den Punkt gebracht.</description>
    <pubDate>Thu, 30 Jul 2026 10:50:19 +0200</pubDate>
    <lastBuildDate>Thu, 30 Jul 2026 11:11:18 +0200</lastBuildDate>
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      <title>IWW-Webinare am 9.10.26 und am 23.10.26 | Neu im Programm: Webinare „Umwandlung und Nachfolge“ – in nur 2 × 2 Stunden topinformiert!</title>
      <description><![CDATA[Die Themen Unternehmensnachfolge und Umwandlung sind in der Praxis untrennbar miteinander verbunden. Dr. Katrin Dorn und Lars Mayer zeigen Ihnen in diesen beiden Webinaren auf, welche Risiken man kennen sollte und welche Gestaltungsmodelle in Betracht kommen (siehe  iww.de/webinare ).]]></description>
      <pubDate>Thu, 30 Jul 2026 10:50:19 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/gstb/steuerrecht-aktuell/iww-webinare-am-91026-und-am-231026-neu-im-programm-webinare-umwandlung-und-nachfolge-innur-2-2-stunden-topinformiert-f175416</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die Themen Unternehmensnachfolge und Umwandlung sind in der Praxis untrennbar miteinander verbunden. Dr. Katrin Dorn und Lars Mayer zeigen Ihnen in diesen beiden Webinaren auf, welche Risiken man kennen sollte und welche Gestaltungsmodelle in Betracht kommen (siehe  iww.de/webinare ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Betriebsaufspaltungen | BFH äußert sich zur Anwendung des § 50i EStG auf Besitz-Personengesellschaften in Schenkungsfällen</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 16.7.2025, I R 13/22, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
Der BFH hat sich jüngst detailliert zur Anwendung der Regelung des § 50i EStG geäußert (BFH 16.7.25, I R 13/22). Er hat klargestellt, dass die Steuerverschonung des § 50i Abs. 1 EStG an eine tatsächliche Einbringung eines Wirtschaftsguts „von außen“ in das Betriebsvermögen der inländischen Besitz-Personengesellschaft anknüpft und im Zeitpunkt der Überführung auch tatsächlich stille Reserven im Wirtschaftsgut vorhanden gewesen sind.]]></description>
      <pubDate>Thu, 30 Jul 2026 10:49:20 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/gstb/gestaltungshinweis/betriebsaufspaltungen-bfh-aeussert-sich-zur-anwendung-des-50i-estg-auf-besitz-personengesellschaften-in-schenkungsfaellen-f175414</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der BFH hat sich jüngst detailliert zur Anwendung der Regelung des § 50i EStG geäußert (BFH 16.7.25, I R 13/22). Er hat klargestellt, dass die Steuerverschonung des § 50i Abs. 1 EStG an eine tatsächliche Einbringung eines Wirtschaftsguts ?von außen? in das Betriebsvermögen der inländischen Besitz-Personengesellschaft anknüpft und im Zeitpunkt der Überführung auch tatsächlich stille Reserven im Wirtschaftsgut vorhanden gewesen sind.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Familiengenossenschaften | BFH lässt gleich drei Revisionen zu Familiengenossenschaften zu</title>
      <description><![CDATA[Die steuerliche Anerkennung von Familiengenossenschaften als lukratives Gestaltungsmodell beschäftigt nun den BFH in gleich drei Revisionsverfahren. Das ist bemerkenswert: Nachdem Finanzverwaltung und Finanzgerichte das Gestaltungsmodell bislang durchweg abgelehnt haben, erhält der BFH nun Gelegenheit, die maßgeblichen Rechtsfragen höchstrichterlich zu klären.]]></description>
      <pubDate>Thu, 30 Jul 2026 10:04:35 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/sb/stiftung-und-steuern/familiengenossenschaften-bfh-laesst-gleich-drei-revisionen-zu-familiengenossenschaften-zu-f175410</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die steuerliche Anerkennung von Familiengenossenschaften als lukratives Gestaltungsmodell beschäftigt nun den BFH in gleich drei Revisionsverfahren. Das ist bemerkenswert: Nachdem Finanzverwaltung und Finanzgerichte das Gestaltungsmodell bislang durchweg abgelehnt haben, erhält der BFH nun Gelegenheit, die maßgeblichen Rechtsfragen höchstrichterlich zu klären.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>EBM-Themen im Fokus | Besonderheiten bei der Abrechnung palliativmedizinischer Leistungen</title>
      <description><![CDATA[Seit der EBM-Reform 2013 können Hausärzte sowie Kinder- und Jugendmediziner ohne zusätzlichen Qualifikationsnachweis palliativmedizinische Leistungen nach den Nrn. 03370 bis 03373 bzw. 04370 bis 04373 abrechnen. Die Abrechnung spezieller Leistungen der Palliativmedizin (Besonders qualifizierte und koordinierte palliativmedizinische Versorgung) nach den Nrn. 37300 ff. ist nur für Ärzte mit Zusatzqualifikation möglich (vgl. hierzu AAA 12/2022, Seite 6). Auf die Besonderheiten der Abrechnung palliativmedizinischer Leistungen in der Hausarztpraxis geht der nachfolgende Beitrag ein. Kinder- und Jugendärzte finden die entsprechenden Abrechnungspositionen unter den Nrn. 04370 bis 04373.]]></description>
      <pubDate>Thu, 30 Jul 2026 08:52:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aaa/kassenabrechnung/ebm-themen-im-fokus-besonderheiten-bei-der-abrechnung-palliativmedizinischer-leistungen-f161234</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Seit der EBM-Reform 2013 können Hausärzte sowie Kinder- und Jugendmediziner ohne zusätzlichen Qualifikationsnachweis palliativmedizinische Leistungen nach den Nrn. 03370 bis 03373 bzw. 04370 bis 04373 abrechnen. Die Abrechnung spezieller Leistungen der Palliativmedizin (Besonders qualifizierte und koordinierte palliativmedizinische Versorgung) nach den Nrn. 37300 ff. ist nur für Ärzte mit Zusatzqualifikation möglich (vgl. hierzu AAA 12/2022, Seite 6). Auf die Besonderheiten der Abrechnung palliativmedizinischer Leistungen in der Hausarztpraxis geht der nachfolgende Beitrag ein. Kinder- und Jugendärzte finden die entsprechenden Abrechnungspositionen unter den Nrn. 04370 bis 04373.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Interview mit DNP-Preisträger &amp; Best Practice | Alte Wannen, neue Ideen und Luxstainability</title>
      <description><![CDATA[Giftfreie Emailleware herzustellen – das war vor hundert Jahren das Alleinstellungsmerkmal, das der Ahlener Firma Kaldewei den Durchbruch beschert hat. Was schon damals sehr viel mit Nachhaltigkeit zu tun hatte, entwickelte sich zur Luxstainability – der Kombination von Luxus und nachhaltigem Konsum. Dass dies mehr als eine Floskel ist, beweist ein besonderes Projekt der Firma in Zusammenhang mit einem Berliner Hotelbetrieb. Jakob Klingenberg hat dieses für Kaldewei federführend umgesetzt.]]></description>
      <pubDate>Thu, 30 Jul 2026 06:30:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pn/best-practices/interview-mit-dnp-preistraeger-best-practice-alte-wannen-neue-ideen-und-luxstainability-f175357</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Giftfreie Emailleware herzustellen ? das war vor hundert Jahren das Alleinstellungsmerkmal, das der Ahlener Firma Kaldewei den Durchbruch beschert hat. Was schon damals sehr viel mit Nachhaltigkeit zu tun hatte, entwickelte sich zur Luxstainability ? der Kombination von Luxus und nachhaltigem Konsum. Dass dies mehr als eine Floskel ist, beweist ein besonderes Projekt der Firma in Zusammenhang mit einem Berliner Hotelbetrieb. Jakob Klingenberg hat dieses für Kaldewei federführend umgesetzt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Vollstreckungspraxis | Vollstreckungs-Tipp des Monats</title>
      <description><![CDATA[Gläubiger haben oft ihre liebe Not mit Schuldnern, die unregelmäßigen Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern nachgehen. Unsere Leserin Carmen Lusch, Berlin, kennt das Problem. Sie berichtete uns davon, wie sie zuletzt erfolgreich einem Dozentenhonorar „hinterherlief“. Und sie sagt: Viel wichtiger sind bei bestimmten Schuldnern Absprachen, die häufig stärker wirken, als die Pfändung selbst.]]></description>
      <pubDate>Wed, 29 Jul 2026 12:41:01 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ve/leser-erfahrungsaustausch/vollstreckungspraxis-vollstreckungs-tipp-des-monats-f175395</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Gläubiger haben oft ihre liebe Not mit Schuldnern, die unregelmäßigen Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern nachgehen. Unsere Leserin Carmen Lusch, Berlin, kennt das Problem. Sie berichtete uns davon, wie sie zuletzt erfolgreich einem Dozentenhonorar ?hinterherlief?. Und sie sagt: Viel wichtiger sind bei bestimmten Schuldnern Absprachen, die häufig stärker wirken, als die Pfändung selbst.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>KI-Verordnung | Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte ab August 2026 gilt auch für Physios</title>
      <description><![CDATA[Ab dem 02.08.2026 sind bestimmte KI-generierte und bearbeitete Bild-, Ton- und Videoinhalte, die öffentlich zugänglich sind und/oder in einem beruflichen Kontext stehen, als solche zu kennzeichnen. Auch für bestimmte veröffentlichte Texte, die von einer KI erstellt oder bearbeitet wurden, gilt dann eine Kennzeichnungspflicht. Zudem haben Anbieter von KI-Chatbots und KI-Avataren diese als solche auszuweisen. Das ergibt sich aus der EU-Verordnung zur künstlichen Intelligenz (AI-Act) und gilt auch für Physiopraxen.]]></description>
      <pubDate>Wed, 29 Jul 2026 11:11:25 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pp/steuern/ki-verordnung-kennzeichnungspflicht-fuer-ki-generierte-inhalte-ab-august-2026-gilt-auch-fuer-physios-f175390</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Ab dem 02.08.2026 sind bestimmte KI-generierte und bearbeitete Bild-, Ton- und Videoinhalte, die öffentlich zugänglich sind und/oder in einem beruflichen Kontext stehen, als solche zu kennzeichnen. Auch für bestimmte veröffentlichte Texte, die von einer KI erstellt oder bearbeitet wurden, gilt dann eine Kennzeichnungspflicht. Zudem haben Anbieter von KI-Chatbots und KI-Avataren diese als solche auszuweisen. Das ergibt sich aus der EU-Verordnung zur künstlichen Intelligenz (AI-Act) und gilt auch für Physiopraxen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Fristlose Kündigung | Abwerben von Kollegen: Fristlose Kündigung nur mit vorheriger Abmahnung</title>
      <description><![CDATA[Die außerordentliche Kündigung eines ArbN wegen des Vorwurfs, Kollegen zugunsten eines Konkurrenten abgeworben zu haben, ist mangels vorheriger Abmahnung unverhältnismäßig. Selbst ein unterstelltes gezieltes Einwirken auf Kollegen rechtfertigt hier keine fristlose Trennung ohne vorherige Warnung.]]></description>
      <pubDate>Wed, 29 Jul 2026 10:09:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aa/kuendigungsrecht/fristlose-kuendigung-abwerben-von-kollegen-fristlose-kuendigung-nur-mit-vorheriger-abmahnung-f175347</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die außerordentliche Kündigung eines ArbN wegen des Vorwurfs, Kollegen zugunsten eines Konkurrenten abgeworben zu haben, ist mangels vorheriger Abmahnung unverhältnismäßig. Selbst ein unterstelltes gezieltes Einwirken auf Kollegen rechtfertigt hier keine fristlose Trennung ohne vorherige Warnung.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Haushaltsführungsschaden und vermehrte Bedürfnisse (Pflegekosten) | Grenzen der anwaltlichen Vortragspflicht</title>
      <description><![CDATA[Zu viel und Überflüssiges verlangt, entschied der BGH und hielt so dem OLG Hamm einen Gehörsverstoß vor. Die bei einem Verkehrsunfall an der Wirbelsäule verletzte Klägerin hatte zu ihrem Anspruch auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens und von Pflegekosten zwar recht eingehend zu ihren Beeinträchtigungen vorgetragen. Das OLG erkannte gleichwohl fehlerhaft keinen schlüssigen Vortrag, um den Schaden nach § 287 ZPO schätzen zu können.]]></description>
      <pubDate>Wed, 29 Jul 2026 09:29:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/va/zivilrecht/haushaltsfuehrungsschaden-und-vermehrte-beduerfnisse-pflegekosten-grenzen-der-anwaltlichen-vortragspflicht-f175351</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Zu viel und Überflüssiges verlangt, entschied der BGH und hielt so dem OLG Hamm einen Gehörsverstoß vor. Die bei einem Verkehrsunfall an der Wirbelsäule verletzte Klägerin hatte zu ihrem Anspruch auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens und von Pflegekosten zwar recht eingehend zu ihren Beeinträchtigungen vorgetragen. Das OLG erkannte gleichwohl fehlerhaft keinen schlüssigen Vortrag, um den Schaden nach § 287 ZPO schätzen zu können.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>KI-Schriftsatz | Wenn sich Schriftsätze wie KI-Antworten lesen …</title>
      <description><![CDATA[KI-Modelle unterstützen Anwälte bei Texten und einzuarbeitender Rechtsprechung. Am Ende muss jedoch ein schlüssiger, eigenständig geprüfter Schriftsatz stehen. Entdeckt das Gericht Formulierungen, die wie eine KI-Antwort klingen, kann es kritisch werden (VGH Baden-Württemberg 12.3.26, 12 S 470/26, Abruf-Nr.  254652 ).]]></description>
      <pubDate>Wed, 29 Jul 2026 07:45:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ak/digitalisierung/ki-schriftsatz-wenn-sich-schriftsaetze-wie-ki-antworten-lesen--f175314</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[KI-Modelle unterstützen Anwälte bei Texten und einzuarbeitender Rechtsprechung. Am Ende muss jedoch ein schlüssiger, eigenständig geprüfter Schriftsatz stehen. Entdeckt das Gericht Formulierungen, die wie eine KI-Antwort klingen, kann es kritisch werden (VGH Baden-Württemberg 12.3.26, 12 S 470/26, Abruf-Nr.  254652 ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Beginn der Hauptverhandlung | Terminsgebühr mit Haftzuschlag bei Vorführung?</title>
      <description><![CDATA[Ist der Beschuldigte inhaftiert, entstehen für den Verteidiger die Gebühren mit Haftzuschlag (Vorbem. 4 Abs. 4 VV RVG). Bisher nicht entschieden ist, ob das auch gilt, wenn der Angeklagte nach § 230 Abs. 2 Alt. 1 StPO zum Hauptverhandlungstermin vorgeführt wird. Das LG Nürnberg-Fürth hat die Frage verneint, da sich der Angeklagte während der Hauptverhandlung jederzeit „auf freiem Fuß“ befunden habe (9.9.25, 18 Qs 4/25, Abruf-Nr.  251899 ). Die Hauptverhandlung beginne mit dem Aufruf der Sache (§ 243 Abs. 1 S. 1 StPO). In dem Zeitpunkt seien die erlassenen Vorführbefehle gegenstandslos.]]></description>
      <pubDate>Wed, 29 Jul 2026 07:27:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/rvgprof/gebuehren-im-strafrecht/beginn-der-hauptverhandlung-terminsgebuehr-mit-haftzuschlag-bei-vorfuehrung-f175053</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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    </item>
    <item>
      <title>GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz | GKV-Spargesetz stoppt Verordnung von Cannabisblüten, Globuli &amp; Co. ab sofort</title>
      <description><![CDATA[Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) hat der Gesetzgeber verschiedene gesetzliche Regelungen angepasst, um Kosten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einzusparen. Betroffen hiervon ist im Arzneimittelbereich neben anderen Regelungen insbesondere die Verordnungsfähigkeit von Cannabisblüten sowie von Anthroposophika und Homöopathika, die faktisch mit Inkrafttreten des Gesetzes nicht mehr besteht. Dies ist vor dem Hintergrund möglicher Wirtschaftlichkeitsprüfungen zur Vermeidung von Regressen unbedingt zu berücksichtigen.]]></description>
      <pubDate>Wed, 29 Jul 2026 06:26:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/aaa/recht/gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetz-gkv-spargesetz-stoppt-verordnung-von-cannabisblueten-globuli-co-ab-sofort-f175325</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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    </item>
    <item>
      <title>IWW-Webinare Löhne und Gehälter | Wissens-Update für die Lohn- und Gehaltsabrechnung mit Schwerpunkt-Thema Gutscheine am 15.10.2026</title>
      <description><![CDATA[Fehler in der Lohnabrechnung vermeiden Sie mit klaren, prägnanten und rechtssicheren Informationen – genau diese bietet Ihnen die IWW-Webinar-Reihe Löhne und Gehälter. Steuerberaterin Susanne Weber und Rechtsanwalt Dr. Alexander Bourzutschky, Fachanwalt für Arbeits- sowie Sozialrecht, liefern Ihnen am 15.10.2026 von 10:00 bis 12:00 Uhr ein fundiertes Wissens-Update zu Lohnsteuer, Sozialversicherung und Arbeitsrecht. Ihr Schwerpunkt-Thema wird Gutscheine sein.]]></description>
      <pubDate>Tue, 28 Jul 2026 17:06:10 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/iww-webinare-loehne-und-gehaelter-wissens-update-fuer-die-lohn-und-gehaltsabrechnung-mit-schwerpunkt-thema-gutscheine-am-15102026-f175380</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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    </item>
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      <title>IWW-Webinare Löhne und Gehälter | Wissens-Update für die Lohn- und Gehaltsabrechnung mit Schwerpunkt-Thema Gutscheine am 15.10.2026</title>
      <description><![CDATA[Fehler in der Lohnabrechnung vermeiden Sie mit klaren, prägnanten und rechtssicheren Informationen – genau diese bietet Ihnen die IWW-Webinar-Reihe Löhne und Gehälter. Steuerberaterin Susanne Weber und Rechtsanwalt Dr. Alexander Bourzutschky, Fachanwalt für Arbeits- sowie Sozialrecht, liefern Ihnen am 15.10.2026 von 10:00 bis 12:00 Uhr ein fundiertes Wissens-Update zu Lohnsteuer, Sozialversicherung und Arbeitsrecht. Ihr Schwerpunkt-Thema wird Gutscheine sein.]]></description>
      <pubDate>Tue, 28 Jul 2026 17:06:10 +0200</pubDate>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Fehler in der Lohnabrechnung vermeiden Sie mit klaren, prägnanten und rechtssicheren Informationen ? genau diese bietet Ihnen die IWW-Webinar-Reihe Löhne und Gehälter. Steuerberaterin Susanne Weber und Rechtsanwalt Dr. Alexander Bourzutschky, Fachanwalt für Arbeits- sowie Sozialrecht, liefern Ihnen am 15.10.2026 von 10:00 bis 12:00 Uhr ein fundiertes Wissens-Update zu Lohnsteuer, Sozialversicherung und Arbeitsrecht. Ihr Schwerpunkt-Thema wird Gutscheine sein.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>IWW-Webinare Löhne und Gehälter | Wissens-Update für die Lohn- und Gehaltsabrechnung mit Schwerpunkt-Thema Gutscheine am 15.10.2026</title>
      <description><![CDATA[Fehler in der Lohnabrechnung vermeiden Sie mit klaren, prägnanten und rechtssicheren Informationen – genau diese bietet Ihnen die IWW-Webinar-Reihe Löhne und Gehälter. Steuerberaterin Susanne Weber und Rechtsanwalt Dr. Alexander Bourzutschky, Fachanwalt für Arbeits- sowie Sozialrecht, liefern Ihnen am 15.10.2026 von 10:00 bis 12:00 Uhr ein fundiertes Wissens-Update zu Lohnsteuer, Sozialversicherung und Arbeitsrecht. Ihr Schwerpunkt-Thema wird Gutscheine sein.]]></description>
      <pubDate>Tue, 28 Jul 2026 17:06:10 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/iww-webinare-loehne-und-gehaelter-wissens-update-fuer-die-lohn-und-gehaltsabrechnung-mit-schwerpunkt-thema-gutscheine-am-15102026-f175380</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Fehler in der Lohnabrechnung vermeiden Sie mit klaren, prägnanten und rechtssicheren Informationen ? genau diese bietet Ihnen die IWW-Webinar-Reihe Löhne und Gehälter. Steuerberaterin Susanne Weber und Rechtsanwalt Dr. Alexander Bourzutschky, Fachanwalt für Arbeits- sowie Sozialrecht, liefern Ihnen am 15.10.2026 von 10:00 bis 12:00 Uhr ein fundiertes Wissens-Update zu Lohnsteuer, Sozialversicherung und Arbeitsrecht. Ihr Schwerpunkt-Thema wird Gutscheine sein.]]></content:encoded>
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      <title>IWW-Webinare Löhne und Gehälter | Wissens-Update für die Lohn- und Gehaltsabrechnung mit Schwerpunkt-Thema Gutscheine am 15.10.2026</title>
      <description><![CDATA[Fehler in der Lohnabrechnung vermeiden Sie mit klaren, prägnanten und rechtssicheren Informationen – genau diese bietet Ihnen die IWW-Webinar-Reihe Löhne und Gehälter. Steuerberaterin Susanne Weber und Rechtsanwalt Dr. Alexander Bourzutschky, Fachanwalt für Arbeits- sowie Sozialrecht, liefern Ihnen am 15.10.2026 von 10:00 bis 12:00 Uhr ein fundiertes Wissens-Update zu Lohnsteuer, Sozialversicherung und Arbeitsrecht. Ihr Schwerpunkt-Thema wird Gutscheine sein.]]></description>
      <pubDate>Tue, 28 Jul 2026 17:06:10 +0200</pubDate>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <title>IWW-Webinare Löhne und Gehälter | Wissens-Update für die Lohn- und Gehaltsabrechnung mit Schwerpunkt-Thema Gutscheine am 15.10.2026</title>
      <description><![CDATA[Fehler in der Lohnabrechnung vermeiden Sie mit klaren, prägnanten und rechtssicheren Informationen – genau diese bietet Ihnen die IWW-Webinar-Reihe Löhne und Gehälter. Steuerberaterin Susanne Weber und Rechtsanwalt Dr. Alexander Bourzutschky, Fachanwalt für Arbeits- sowie Sozialrecht, liefern Ihnen am 15.10.2026 von 10:00 bis 12:00 Uhr ein fundiertes Wissens-Update zu Lohnsteuer, Sozialversicherung und Arbeitsrecht. Ihr Schwerpunkt-Thema wird Gutscheine sein.]]></description>
      <pubDate>Tue, 28 Jul 2026 17:06:10 +0200</pubDate>
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    <item>
      <title>Unternehmensbewertung | LG Bochum bestätigt Anspruch auf Vorlage von Geschäftsunterlagen zur Überprüfung des Unternehmenswerts</title>
      <description><![CDATA[Die Bewertung eines Unternehmens gehört zu den anspruchsvollsten Fragestellungen im Pflichtteilsrecht. Befindet sich Unternehmensvermögen im Nachlass, hängt die Höhe des Pflichtteils regelmäßig entscheidend vom zutreffenden Unternehmenswert ab. In der Praxis entstehen häufig Streitigkeiten darüber, welche Unterlagen der Pflichtteilsberechtigte zur Überprüfung einer Unternehmensbewertung verlangen kann. Das LG Bochum hat mit Urteil vom 18.7.25 (I-5 O 192/23) die Rechte von Pflichtteilsberechtigten erheblich gestärkt und entschieden, dass unter bestimmten Voraussetzungen sogar ein isolierter Anspruch auf Vorlage von Geschäftsunterlagen besteht, ohne dass gleichzeitig ein neues Wertgutachten verlangt werden muss.]]></description>
      <pubDate>Tue, 28 Jul 2026 15:56:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pu/steuern-recht-aktuell/unternehmensbewertung-lg-bochum-bestaetigt-anspruch-auf-vorlage-von-geschaeftsunterlagen-zur-ueberpruefung-des-unternehmenswerts-f175254</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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    </item>
    <item>
      <title>Berufsrecht | Berufsgericht Baden-Württemberg: Chronischer „Fortbildungsverweigerer“ wird aus Architektenliste gelöscht</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: Berufsgericht für Architekten in Baden-Württemberg, 27.3.2026, BG 62/25, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
Eine mehrfache und vollständige Verletzung der Fortbildungspflicht stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Berufspflichten im Kernbereich der Tätigkeit eines Architekten dar, der bei „Wiederholungstätern“ die Löschung der Eintragung in der Architektenliste erfordert. Das hat das Berufsgericht für Architekten in Baden-Württemberg entschieden und damit eine Lanze für die Fortbildungspflicht gebrochen .]]></description>
      <pubDate>Tue, 28 Jul 2026 13:25:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/pbp/unternehmensfuehrung/berufsrecht-berufsgericht-baden-wuerttemberg-chronischer-fortbildungsverweigerer-wird-aus-architektenliste-geloescht-f175375</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
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    </item>
    <item>
      <title>KI-Impulse | Kostenlose Lunch-Webinare für Steuerkanzleien</title>
      <description><![CDATA[Kurz, konkret und kostenfrei: Nehmen Sie an unseren sechs 30-minütigen Live-Updates teil, die KI-Trends für Steuerkanzleien auf den Punkt bringen. Ihre Experten Martha Kiehl und Johannes Franz zeigen nützliche Tools und liefern sofort umsetzbare Ideen für den Kanzleialltag.]]></description>
      <pubDate>Tue, 28 Jul 2026 11:10:29 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/kp/kurz-informiert/ki-impulse-kostenlose-lunch-webinare-fuer-steuerkanzleien-f175367</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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    </item>
    <item>
      <title>KI-Impulse | Kostenlose Lunch-Webinare für Steuerkanzleien</title>
      <description><![CDATA[Kurz, konkret und kostenfrei: Nehmen Sie an unseren sechs 30-minütigen Live-Updates teil, die KI-Trends für Steuerkanzleien auf den Punkt bringen. Ihre Experten Martha Kiehl und Johannes Franz zeigen nützliche Tools und liefern sofort umsetzbare Ideen für den Kanzleialltag.]]></description>
      <pubDate>Tue, 28 Jul 2026 11:10:29 +0200</pubDate>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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