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  <title type="text">Einspruch aktuell</title>
  <subtitle type="text">Für mehr Erfolg im Rechtsbehelfsverfahren</subtitle>
  <updated>2026-10-07T14:39:00+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Gewerbesteuer | Beteiligung an einer grundstücksverwaltenden Kommanditgesellschaft]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: FG Schleswig-Holstein 11.12.2024, 1 K 80/23, Urteil; Rev. BFH III R 45/25 -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: ja -->
Das FG Schleswig-Holstein (11.12.24, 1 K 80/23; Rev. BFH III R 45/25,  Einspruchsmuster ) geht davon aus, dass die Beteiligung an einer grundstücksverwaltenden Kommanditgesellschaft (KG) schädlich für die Inanspruchnahme der gewerbesteuerlichen erweiterten Kürzung (§ 9 Nr. 1 S. 2 GewStG) ist, wenn die KG zwar selbst die erweiterte Kürzung in Anspruch nehmen kann, es sich aber um eine gewerblich geprägte KG handelt und die aus der Beteiligung generierten Erträge damit gewerbliche Einkünfte darstellen.]]></summary>
    <updated>2026-10-07T14:39:00+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[AStW-Podcast Episode 89 | LStR 2027, Kassengesetz, Kryptowerte, Einlagenrückgewähr, Steuerermäßigung Hotel, Onlinebestellung u. v. m.]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[In der neuen AStW-Podcast-Episode präsentieren Dietrich Loll und Steffen Pasler wieder aktuelle Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht. Sie geben einen kurzen Zwischenstand zur Lohnsteuerrichtlinie 2027, der Einkommenssteuerreform 2027, der Pflegereform und dem Gesetzesentwurf zur Besteuerung von Kryptowerten. Außerdem berichten sie über eine Verdopplung von Eilverfahren aufgrund von KI-Anträgen, die die Sozialgerichte in Schleswig-Holstein geradezu überfluten. Bei den Entscheidungen stehen diese Woche der BFH zur Stärkung von Sachverständigengutachten bei der Grundstücksbewertung, das FG Berlin-Brandenburg zur finanziellen Beteiligung bei doppelter Haushaltsführung, und das KG Berlin zum Bestell-Button im Onlineshop im Mittelpunkt. Hören Sie rein, um fundierte Einblicke und praxisnahe Tipps zu den aktuellen Themen im Steuer- und Wirtschaftsrecht zu erhalten.]]></summary>
    <updated>2026-10-06T11:42:33+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">In der neuen AStW-Podcast-Episode präsentieren Dietrich Loll und Steffen Pasler wieder aktuelle Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht. Sie geben einen kurzen Zwischenstand zur Lohnsteuerrichtlinie 2027, der Einkommenssteuerreform 2027, der Pflegereform und dem Gesetzesentwurf zur Besteuerung von Kryptowerten. Außerdem berichten sie über eine Verdopplung von Eilverfahren aufgrund von KI-Anträgen, die die Sozialgerichte in Schleswig-Holstein geradezu überfluten. Bei den Entscheidungen stehen diese Woche der BFH zur Stärkung von Sachverständigengutachten bei der Grundstücksbewertung, das FG Berlin-Brandenburg zur finanziellen Beteiligung bei doppelter Haushaltsführung, und das KG Berlin zum Bestell-Button im Onlineshop im Mittelpunkt. Hören Sie rein, um fundierte Einblicke und praxisnahe Tipps zu den aktuellen Themen im Steuer- und Wirtschaftsrecht zu erhalten.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Einkommensteuer | Abzugsfähigkeit von Verteidigerkosten]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: FG Niedersachsen 14.7.2026, 13 K 108/25, Urteil; Rev. BFH VI R 10/26 -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: ja -->
Das FG Niedersachsen (14.7.26, 13 K 108/25; Rev. BFH VI R 10/26,  Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass Strafverteidigungskosten grundsätzlich als Werbungskosten abziehbar, wenn der strafrechtliche Vorwurf, gegen den sich der Steuerpflichtige zur Wehr setzt, durch sein berufliches Verhalten veranlasst gewesen ist. Ab dem Jahr 2019 sind die Kosten der Strafverteidigung nach § 12 Nr. 4 EStG danach jedoch vom Werbungskostenabzug ausgenommen, wenn gegen den Steuerpflichtigen eine Geldstrafe oder eine der in der Vorschrift genannten gleichgestellten Sanktionen verhängt worden ist. Für Strafverteidigungskosten, die ausschließlich im Zusammenhang mit der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe angefallen sind, greift nach Überzeugung des FG das Abzugsverbot des § 12 Nr. 4 EStG aber nicht ein.]]></summary>
    <updated>2026-10-05T14:39:00+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Erledigte Verfahren | BFH-Leitsatzentscheidungen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Steuerermäßigung im Hotel.]]></summary>
    <updated>2026-10-01T12:29:58+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Einspruch einlegen! | Neue Einspruchsmuster in Einspruch aktuell]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[In Einspruch aktuell wurden zu einer Reihe von Verfahren neue Einspruchsmuster eingestellt, darunter u. a. zu Gutscheinen oder Geldkarten zum Bezug anderer Gutscheine als Sachbezug.]]></summary>
    <updated>2026-09-30T12:41:00+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Erbschaftsteuer | Zur landwirtschaftlichen Nutzung überlassene Grundstücke als Verwaltungsvermögen bei Überlassung im Rahmen einer..]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: FG Düsseldorf 2.6.2026, 4 K 384/24 F, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: ja -->
Nach FG Düsseldorf (2.6.26, 4 K 384/24 F; Rev. zugelassen,  Einspruchsmuster ) greift die Rückausnahme nach § 13b Abs. 4 Nr. 1 S, 2 Buchst. f ErbStG auch bei landwirtschaftlich genutzten Flächen im Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft, und zwar unabhängig davon, ob eine Betriebsverpachtung im Ganzen vorliege. Die Vorschrift enthalte keine Einschränkung nach der Art des begünstigungsfähigen Vermögens.]]></summary>
    <updated>2026-09-29T12:40:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/esa/archiv/erbschaftsteuer-zur-landwirtschaftlichen-nutzung-ueberlassene-grundstuecke-als-verwaltungsvermoegen-bei-ueberlassung-im-rahmen-einer-n175813"/>
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    <title type="html"><![CDATA[AStW-Podcast Episode 88 | Mahlzeitengestellung, FernUSG, digitale Kassen, Tankrabatt, Scheinrechnung, Gewinngrenze, Schwerbehinderung u. v. m.]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Die aktuelle Episode des AStW-Podcasts mit Dietrich Loll und Steffen Pasler fasst wieder die jüngsten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht zusammen. Die beiden geben einen Überblick über Revisionsverfahren beim BFH, die für die steuerliche Praxis interessant sein können, weisen auf den Fristablauf für Anträge auf Vorsteuervergütung hin und fassen die wichtigsten Punkte aus dem Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch zusammen. Darüber hinaus berichten sie über die geplante Modernisierung des FernUSG, die neuen Bemessungsgrenzen für die Sozialversicherung in 2027 sowie den Gesetzentwurf für digitale Belege und digitale Kassen. Die aktuellen Entscheidungen befassen sich in dieser Woche mit Gewinngrenze und Gewerbesteuer sowie mit doppelter Haushaltsführung für Selbstständige (beide BFH). Hören Sie rein für fundierte Einblicke und praxisnahe Tipps!]]></summary>
    <updated>2026-09-29T11:45:42+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Die aktuelle Episode des AStW-Podcasts mit Dietrich Loll und Steffen Pasler fasst wieder die jüngsten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht zusammen. Die beiden geben einen Überblick über Revisionsverfahren beim BFH, die für die steuerliche Praxis interessant sein können, weisen auf den Fristablauf für Anträge auf Vorsteuervergütung hin und fassen die wichtigsten Punkte aus dem Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch zusammen. Darüber hinaus berichten sie über die geplante Modernisierung des FernUSG, die neuen Bemessungsgrenzen für die Sozialversicherung in 2027 sowie den Gesetzentwurf für digitale Belege und digitale Kassen. Die aktuellen Entscheidungen befassen sich in dieser Woche mit Gewinngrenze und Gewerbesteuer sowie mit doppelter Haushaltsführung für Selbstständige (beide BFH). Hören Sie rein für fundierte Einblicke und praxisnahe Tipps!</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Abgabenordnung | Verfassungswidrigkeit der Aussetzungszinsen im Verzinsungszeitraum 2014 bis 2018]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: VIII B 59/26 -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: ja -->
Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ist das FG Münster (3.6.26, 9 V 583/26, Beschluss; Beschwerde BFH, VIII B 59/26 [AdV];  Einspruchsmuster ) zu der Überzeugung gelangt, dass die Höhe der Aussetzungszinsen (auch) für Zeiträume vor 2019 verfassungsrechtlich zweifelhaft ist. Die Vollziehung festgesetzter Aussetzungszinsen für Verzinsungszeiträume zwischen dem 1.1.14 und dem 31.12.18 wurde in voller Höhe ausgesetzt.]]></summary>
    <updated>2026-09-24T12:40:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/esa/archiv/abgabenordnung-verfassungswidrigkeit-der-aussetzungszinsen-im-verzinsungszeitraum-2014-bis-2018-n175814"/>
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    <title type="html"><![CDATA[Erledigte Verfahren | BFH-Leitsatzentscheidungen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die doppelte Haushaltsführung und die Familienheimfahrten eines Selbstständigen.]]></summary>
    <updated>2026-09-24T10:37:05+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[AStW-Podcast Episode 87 | Ehrenamt, Einfuhrumsatzsteuer, E-Commerce, Mitarbeiterbeteiligung, Realsplitting, beSt u. v. m.]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Auch in dieser Woche hat Dietrich Loll wieder viel Wissenswertes aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht mitgebracht. Die EU führt neue Regeln für E-Commerce und Zoll ein, die Finanzministerkonferenz hat sich für die Überführung der Einfuhrumsatzsteuer in das umsatzsteuerliche Verrechnungsmodell ausgesprochen, das ODF Baden-Württemberg hat ein Schreiben zu Aufwandsentschädigungen bei Ehrenamtlichen herausgegeben und das deutsche Exportgeschäft verzeichnet im ersten Halbjahr 2026 ein Wachstum von 3,9 %. In  aktuellen Entscheidungen klärt der BFH über einfach signierte Einreichungen über das beSt-Gesellschaftspostfach auf, das BAG begrenzt den Schadenersatz bei Diskriminierung im Bewerbungsverfahren zeitlich und das FG Düsseldorf entscheidet für den Sonderausgabenabzug beim Realsplitting im Trennungsjahr. Es warten noch weitere praktischen Tipps aus dem Steuer-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht auf Sie. Hören Sie rein!]]></summary>
    <updated>2026-09-22T11:23:02+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/astw/podcast/astw-podcast-episode-87-ehrenamt-einfuhrumsatzsteuer-e-commerce-mitarbeiterbeteiligung-realsplitting-best-u-v-m-n176307"/>
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    <title type="html"><![CDATA[Anhängige Verfahren | Neu beim BFH anhängige Verfahren (September 2026)]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Der BFH hat die neu anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hier ist eine kleine Auswahl.]]></summary>
    <updated>2026-09-21T15:42:42+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Kraftfahrzeugsteuer | Steuerbefreiung für Tankanhänger]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: FG Münster 16.6.2026, 2 K 327/24 Kfz, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: ja -->
Das FG Münster (16.6.26, 2 K 327/24 Kfz; Rev. zugelassen,  Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass ein Tankanhänger dann nicht nach § 3 Nr. 7 KraftStG von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist, wenn er auch dafür genutzt wird, um die in landwirtschaftlichen Betrieben geernteten bzw. anfallenden Produkte zur Biogasanlage zu befördern, um die Produkte für die gewerbliche Tätigkeit zu verwenden.]]></summary>
    <updated>2026-09-21T12:40:00+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Das FG Münster (16.6.26, 2 K 327/24 Kfz; Rev. zugelassen,  Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass ein Tankanhänger dann nicht nach § 3 Nr. 7 KraftStG von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist, wenn er auch dafür genutzt wird, um die in landwirtschaftlichen Betrieben geernteten bzw. anfallenden Produkte zur Biogasanlage zu befördern, um die Produkte für die gewerbliche Tätigkeit zu verwenden.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
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    <title type="html"><![CDATA[Lohnsteuer | Gutscheine oder Geldkarten zum Bezug anderer Gutscheine als Sachbezug]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: VI R 3/26 -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: ja -->
Von § 8 Abs. 1 S. 3 EStG werden nach Ansicht des Sächsisches FG (11.12.25, 8 K 484/24; Rev. BFH, VI R 3/26,  Einspruchsmuster ) solche Gutscheine oder Geldkarten nicht erfasst, die ausschließlich zum Bezug eines oder mehrerer anderer Gutscheine berechtigen. Dies soll auch dann gelten, wenn die Gutscheine, die mit dem Erstgutschein bezogen werden können, selbst die Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 S. 3 EStG erfüllen und damit (bei unmittelbarer Zuwendung durch den Arbeitgeber) als Sachbezüge zu qualifizieren gewesen wären.]]></summary>
    <updated>2026-09-17T12:39:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/esa/archiv/lohnsteuer-gutscheine-oder-geldkarten-zum-bezug-anderer-gutscheine-als-sachbezug-n175808"/>
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      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Von § 8 Abs. 1 S. 3 EStG werden nach Ansicht des Sächsisches FG (11.12.25, 8 K 484/24; Rev. BFH, VI R 3/26,  Einspruchsmuster ) solche Gutscheine oder Geldkarten nicht erfasst, die ausschließlich zum Bezug eines oder mehrerer anderer Gutscheine berechtigen. Dies soll auch dann gelten, wenn die Gutscheine, die mit dem Erstgutschein bezogen werden können, selbst die Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 S. 3 EStG erfüllen und damit (bei unmittelbarer Zuwendung durch den Arbeitgeber) als Sachbezüge zu qualifizieren gewesen wären.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Erledigte Verfahren | BFH-Leitsatzentscheidungen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Einreichung eines nicht-qualifiziert elektronisch signierten Schriftsatzes über das beSt.]]></summary>
    <updated>2026-09-17T11:22:41+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Einreichung eines nicht-qualifiziert elektronisch signierten Schriftsatzes über das beSt.</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Einkommensteuer | Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beim sog. Nestmodell]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: III R 14/25 -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: ja -->
Nach einer Entscheidung des FG München (14.3.25, 8 K 1717/24; Rev. BFH III R 14/25,  Einspruchsmuster ) ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG auf das sog. Nestmodell nicht anwendbar.]]></summary>
    <updated>2026-09-15T12:39:00+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Nach einer Entscheidung des FG München (14.3.25, 8 K 1717/24; Rev. BFH III R 14/25,  Einspruchsmuster ) ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG auf das sog. Nestmodell nicht anwendbar.</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[AStW-Podcast Episode 86 | Arbeitsfreistellung, Kryptowerte, Alkoholsteuer, Videoverhandlung, Nestmodell, Energiepreispauschale u. v. m.]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[In der neuesten Episode des AStW-Podcasts spricht Dietrich Loll wieder über aktuelle Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Er gibt ein Update zu Konjunktur und Wirtschaftswachstum in Deutschland, zur geplanten Reform bezüglich Kryptowerten und der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen. Außerdem weist er auf ein neues BMF-Schreiben zu Rückstellungen für Arbeitsfreistellungen hin sowie auf die geplante Anhebung der Alkoholsteuer. Aktuelle Urteile, über die er diese Woche berichtet, befassen sich u. a. mit Technikproblemen bei Videoverhandlungen (BGH), der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Energiepreispauschale bei Arbeitnehmern (BFH) und dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Nestmodell (FG München). Hören Sie rein und informieren Sie sich über die neuesten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht.]]></summary>
    <updated>2026-09-15T10:34:25+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">In der neuesten Episode des AStW-Podcasts spricht Dietrich Loll wieder über aktuelle Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Er gibt ein Update zu Konjunktur und Wirtschaftswachstum in Deutschland, zur geplanten Reform bezüglich Kryptowerten und der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen. Außerdem weist er auf ein neues BMF-Schreiben zu Rückstellungen für Arbeitsfreistellungen hin sowie auf die geplante Anhebung der Alkoholsteuer. Aktuelle Urteile, über die er diese Woche berichtet, befassen sich u. a. mit Technikproblemen bei Videoverhandlungen (BGH), der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Energiepreispauschale bei Arbeitnehmern (BFH) und dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Nestmodell (FG München). Hören Sie rein und informieren Sie sich über die neuesten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Erledigte Verfahren | BFH-Leitsatzentscheidungen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Betriebseinnahmen eines Krematoriums in Gestalt eines Betriebs gewerblicher Art.]]></summary>
    <updated>2026-09-10T11:30:47+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Dachzeile | Entgeltlichen Erwerb einer öffentlich geförderten Immobilie mit zeitlich befristeten Aufwendungszuschuss]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: IX R 7/26 -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: ja -->
Das FG Nürnberg (9.7.25, 3 K 682/20; Rev. BFH IX R 7/26,  Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass der im Rahmen des entgeltlichen Erwerbs einer vermieteten, öffentlich geförderten Wohnimmobilie miterworbene zeitlich befristete Aufwendungszuschuss (Förderanspruch) kein eigenständiges, abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut begründet mit der Folge, dass dessen (anteilige) Anschaffungskosten auch nicht – zusätzlich zu der Gebäude-AfA – nach § 7 Abs. 1 EStG über die Restförderdauer abzuschreiben sind.]]></summary>
    <updated>2026-09-09T12:38:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/esa/archiv/dachzeile-entgeltlichen-erwerb-einer-oeffentlich-gefoerderten-immobilie-mit-zeitlich-befristeten-aufwendungszuschuss-n175810"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Das FG Nürnberg (9.7.25, 3 K 682/20; Rev. BFH IX R 7/26,  Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass der im Rahmen des entgeltlichen Erwerbs einer vermieteten, öffentlich geförderten Wohnimmobilie miterworbene zeitlich befristete Aufwendungszuschuss (Förderanspruch) kein eigenständiges, abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut begründet mit der Folge, dass dessen (anteilige) Anschaffungskosten auch nicht ? zusätzlich zu der Gebäude-AfA ? nach § 7 Abs. 1 EStG über die Restförderdauer abzuschreiben sind.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[AStW-Podcast Episode 85 | Beamtenbesoldung, EÜR, Einkommensteuer, Verspätungszuschlag, Umsatzsteuer, Sonderausgaben u. v. m.]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[In dieser Woche präsentiert Dietrich Loll die neuesten Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht. Er berichtet u. a. von den Ergebnissen der Steuerberaterprüfung und gibt ein Update zum Einkommensteuerreformgesetz 2027. Bei den aktuellen Entscheidungen stehen zwei Urteile des BFH im Mittelpunkt, die sich mit Verspätungszuschlägen bei der Umsatzsteuer befassen. Darüber hinaus hat das FG Münster entschieden, dass die Pensionszusage nach dem 60. Lebensjahr zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führt. Eine neue Episode mit wertvollen Einblicken und praktischen Tipps aus dem Steuer-, Wirtschafts- und Zivilrecht. Hören Sie rein!]]></summary>
    <updated>2026-09-08T10:15:18+02:00</updated>
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  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Einkommensteuer | Abzugsverbot für eine Kartellgeldbuße]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: IV R 2/26 -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: ja -->
Das FG Münster (12.12.25, 4 K 1530/21 F; Rev. BFH, IV R 2/26,  Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass es für die Frage, ob eine Kartellgeldbuße einen ahnenden oder einen abschöpfenden Charakter hat, das von der Kartellbehörde in §§ 81c, 81d GWB ausgeübte Ermessen ein starkes Indiz ist. Die Einbeziehung des Bemessungsaspekts „tatbezogener Umsatz“ diene der Berücksichtigung des Unrechtsgehalts der Bezugstat für die Bestimmung des Ahndungsanteils der Geldbuße und nicht der Abschöpfung eines durch die Tat erlangten wirtschaftlichen Vorteils.]]></summary>
    <updated>2026-09-07T12:38:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/esa/archiv/einkommensteuer-abzugsverbot-fuer-eine-kartellgeldbusse-n175812"/>
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