Das FG Münster (17.2.26, 15 K 1605/24 G; Rev. zugelassen, Einspruchsmuster ) ist zu der Beurteilung gelangt, dass § 2 Abs. 1 S. 2 GewStG nicht verfassungskonform dahingehend auszulegen ist, dass eine vermögensverwaltende Personengesellschaft, die gewerbliche Einkünfte i. S. d. § 15 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 Alt. 2 EStG erzielt, nicht als der Gewerbesteuer unterliegender Gewerbebetrieb anzusehen ist, wenn sie auch ohne gewerbliche Beteiligungseinkünfte als gewerblich geprägte Personengesellschaft (§ 15 ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Aufzeichnungspflicht für die Aufwendungen des häuslichen Arbeitszimmers eines selbstständig tätigen ...
Das FG Münster (27.11.25, 5 K 90/21 U; Rev. BFH V R 5/26, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass Rechnungen, mit denen ein Zentralregulierer gegenüber den Lieferanten über eine Delkredereprovision „im Namen und ...
Auch diese Woche dreht sich in der neuen Episode des AStW-Podcasts wieder alles um aktuelle Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht. Dietrich Loll und Steffen Pasler haben viel Hörenswertes mitgebracht. Sie geben u. a. ein Update zur Ablehnung der Entlastungsprämie durch den Bundesrat, beantworten die Frage zur Versteuerung außerordentlicher Einkünfte im VZ 2025 und warnen vor der Gefahr verdeckter Gewinnausschüttungen bei Familiengenossenschaften. Der EuGH-Vorlagebeschluss zum vergüteten ...
Eine Vereinbarung zwischen einem Bootsvermieter und einem Bootsmieter, nach der der Bootsmieter von der Haftung für fahrlässig verursachte Schäden am Boot und bei Dritten gegen ein gesondertes Entgelt freigestellt ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Hotelzimmermieten bei einem Veranstalter für Konferenzen, Events und Reisen.
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Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.06.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Das FG Münster (2.4.25, 6 K 1743/24 E; Rev. BFH III R 45/25, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass die Ablösung eines ursprünglich der Finanzierung verschiedener Einkunftsquellen dienenden Darlehens im Zuge einer steuerlich unbeachtlichen Veräußerung von Grundvermögen den Veranlassungszusammenhang zwischen Darlehen und Einkunftsquellen überlagert, wenn die Ablösung zum Zwecke der Veräußerung der Immobilie erfolgt.