<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/">
  <channel>
    <title>Erbrecht effektiv</title>
    <description>Sichere Beratung und Gestaltung in erbrechtlichen Mandaten</description>
    <pubDate>Fri, 08 May 2026 17:58:00 +0200</pubDate>
    <lastBuildDate>Tue, 12 May 2026 22:26:49 +0200</lastBuildDate>
    <generator>Vogel Communications Group (http://www.vogel.de)</generator>
    <link>https://www.iww.de/ee</link>
    <atom:link rel="self" type="application/rss+xml" href="https://www.iww.de/ee/feeds/rss"/>
    <item>
      <title>Pflicht mit Mehrwert – Ihr Berufseinstieg leicht gemacht! | Jetzt durchstarten: IWW-Online-Lehrgang zum anwaltlichen Berufsrecht – GEÄNDERTER Starttermin: 2.6.26</title>
      <description><![CDATA[Berufsrecht ist Pflicht, aber keine Last! Im IWW-Online-Lehrgang „Anwaltliches Berufsrecht“ erfahren Sie alles, was Sie als neu zugelassener Anwalt wissen müssen – kompakt, verständlich und praxisnah. Absolvieren Sie den Kenntnisnachweis gemäß § 43f BRAO bequem in 4 x 2,5 Stunden an Ihrem PC (Einzelheiten unter  https://www.iww.de/webinar/iww-online-lehrgang-anwaltliches-berufsrecht ).]]></description>
      <pubDate>Fri, 08 May 2026 17:58:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ak/berufsrecht/pflicht-mit-mehrwert-ihr-berufseinstieg-leicht-gemacht-jetzt-durchstarten-iww-online-lehrgang-zum-anwaltlichen-berufsrecht-geaenderter-starttermin-2626-f171711</link>
      <guid>https://www.iww.de/ak/berufsrecht/pflicht-mit-mehrwert-ihr-berufseinstieg-leicht-gemacht-jetzt-durchstarten-iww-online-lehrgang-zum-anwaltlichen-berufsrecht-geaenderter-starttermin-2626-f171711</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Berufsrecht ist Pflicht, aber keine Last! Im IWW-Online-Lehrgang ?Anwaltliches Berufsrecht? erfahren Sie alles, was Sie als neu zugelassener Anwalt wissen müssen ? kompakt, verständlich und praxisnah. Absolvieren Sie den Kenntnisnachweis gemäß § 43f BRAO bequem in 4 x 2,5 Stunden an Ihrem PC (Einzelheiten unter  https://www.iww.de/webinar/iww-online-lehrgang-anwaltliches-berufsrecht ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Pflichtteilsverzicht | Nach dem BFH-Urteil: Gestaltung und Folgen eines lebzeitigen Pflichtteilsverzichts</title>
      <description><![CDATA[In der Praxis der Erbfolge- und Nachfolgeberatung einschließlich der Unternehmensnachfolge spielen Erb- und Pflichtteilsverzichte – häufig vereinbart gegen Zahlung einer Abfindung oder Übertragung anderer Vermögenswerte – eine große Rolle. Hierbei gilt es, nicht nur die erbrechtlichen Folgen, sondern insbesondere auch die steuerrechtlichen Effekte und Fallstricke derartiger Verzichtsvereinbarungen zu bedenken und in die Planung mit einzubeziehen. Hierzu hat der BFH mit seinem Urteil vom (20.02.26, VIII R 6/23, Abruf-Nr.  252931 ) einen weiteren „Baustein“ geliefert.]]></description>
      <pubDate>Mon, 04 May 2026 11:06:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ee/pflichtteil/pflichtteilsverzicht-nach-dem-bfh-urteil-gestaltung-undfolgen-eines-lebzeitigen-pflichtteilsverzichts-f173712</link>
      <guid>https://www.iww.de/ee/pflichtteil/pflichtteilsverzicht-nach-dem-bfh-urteil-gestaltung-undfolgen-eines-lebzeitigen-pflichtteilsverzichts-f173712</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[In der Praxis der Erbfolge- und Nachfolgeberatung einschließlich der Unternehmensnachfolge spielen Erb- und Pflichtteilsverzichte ? häufig vereinbart gegen Zahlung einer Abfindung oder Übertragung anderer Vermögenswerte ? eine große Rolle. Hierbei gilt es, nicht nur die erbrechtlichen Folgen, sondern insbesondere auch die steuerrechtlichen Effekte und Fallstricke derartiger Verzichtsvereinbarungen zu bedenken und in die Planung mit einzubeziehen. Hierzu hat der BFH mit seinem Urteil vom (20.02.26, VIII R 6/23, Abruf-Nr.  252931 ) einen weiteren ?Baustein? geliefert.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Investitionen | Investitionen im Gebäudebereich nach un- und teilentgeltlicher Übertragung</title>
      <description><![CDATA[Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben v. 26.1.26, IV C 1 - S 2253/00082/001/064 (BStBl. I 2026, 272), aktuell und umfassend zu der Frage Stellung genommen, wann Investitionen im Gebäudebereich zu Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten führen bzw. wann ein sofortiger Kostenabzug als Erhaltungsaufwand möglich ist. Besonderheiten ergeben sich in diesem Bereich immer dann, wenn eine Immobilie unentgeltlich oder teilentgeltlich übertragen wird und der neue Eigentümer nun vor der Frage steht, wie die ihm entstandenen Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden können.]]></description>
      <pubDate>Mon, 04 May 2026 11:06:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ee/steuerrecht/investitionen-investitionen-im-gebaeudebereich-nachun-und-teilentgeltlicher-uebertragung-f173711</link>
      <guid>https://www.iww.de/ee/steuerrecht/investitionen-investitionen-im-gebaeudebereich-nachun-und-teilentgeltlicher-uebertragung-f173711</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben v. 26.1.26, IV C 1 - S 2253/00082/001/064 (BStBl. I 2026, 272), aktuell und umfassend zu der Frage Stellung genommen, wann Investitionen im Gebäudebereich zu Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten führen bzw. wann ein sofortiger Kostenabzug als Erhaltungsaufwand möglich ist. Besonderheiten ergeben sich in diesem Bereich immer dann, wenn eine Immobilie unentgeltlich oder teilentgeltlich übertragen wird und der neue Eigentümer nun vor der Frage steht, wie die ihm entstandenen Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden können.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Beratung | Typische Mandantenirrtümer und deren Bedeutung für die Beratung und Gestaltung</title>
      <description><![CDATA[Wer im Erbrecht berät, berät selten nur Recht. Er berät Menschen, die häufig mit falschen Vorstellungen, Unsicherheiten und erheblichen Hemmschwellen in das Gespräch kommen – sofern sie überhaupt kommen. Genau darin liegt ein praktisches Problem: Viele Fehlentwicklungen beginnen nicht erst im Mandat, sondern lange davor. Menschen errichten kein Testament, nehmen keine Beratung in Anspruch oder schalten im Konfliktfall keinen Anwalt ein, weil sie von Voraussetzungen ausgehen, die tatsächlich nicht bestehen.]]></description>
      <pubDate>Mon, 04 May 2026 11:06:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ee/gestaltungspraxis/beratung-typische-mandantenirrtuemer-und-deren-bedeutung-fuer-die-beratung-und-gestaltung-f173707</link>
      <guid>https://www.iww.de/ee/gestaltungspraxis/beratung-typische-mandantenirrtuemer-und-deren-bedeutung-fuer-die-beratung-und-gestaltung-f173707</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Wer im Erbrecht berät, berät selten nur Recht. Er berät Menschen, die häufig mit falschen Vorstellungen, Unsicherheiten und erheblichen Hemmschwellen in das Gespräch kommen ? sofern sie überhaupt kommen. Genau darin liegt ein praktisches Problem: Viele Fehlentwicklungen beginnen nicht erst im Mandat, sondern lange davor. Menschen errichten kein Testament, nehmen keine Beratung in Anspruch oder schalten im Konfliktfall keinen Anwalt ein, weil sie von Voraussetzungen ausgehen, die tatsächlich nicht bestehen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>IWW-Webinare | Übersicht: Ihre IWW-Webinare auf einen Blick</title>
      <description><![CDATA[Mit den IWW-Webinaren können Sie sich nicht nur bequem online fortbilden. Sie bieten darüber hinaus auch zahlreiche weitere Vorteile.]]></description>
      <pubDate>Mon, 04 May 2026 11:05:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ee/schnittstellennebengebiete/iww-webinare-uebersicht-ihre-iww-webinare-auf-einen-blick-f173714</link>
      <guid>https://www.iww.de/ee/schnittstellennebengebiete/iww-webinare-uebersicht-ihre-iww-webinare-auf-einen-blick-f173714</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Mit den IWW-Webinaren können Sie sich nicht nur bequem online fortbilden. Sie bieten darüber hinaus auch zahlreiche weitere Vorteile.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Rücktrittsvorbehalt | Beeinträchtigung des Vertragserben durch nachträglich vereinbartes Rücktrittsrecht?</title>
      <description><![CDATA[Das OLG Nürnberg hat im Berufungsverfahren eine grundlegende Entscheidung zur Reichweite des § 2287 Abs. 1 BGB in Bezug auf die Beeinträchtigung des Vertragserben in einem Erbvertrag mit nachträglich vereinbartem Rücktrittsvorbehalt getroffen und die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 542 Abs. 2 ZPO) zugelassen.]]></description>
      <pubDate>Mon, 04 May 2026 11:05:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ee/gestaltungspraxis/ruecktrittsvorbehalt-beeintraechtigung-des-vertragserben-durch-nachtraeglich-vereinbartes-ruecktrittsrecht-f173713</link>
      <guid>https://www.iww.de/ee/gestaltungspraxis/ruecktrittsvorbehalt-beeintraechtigung-des-vertragserben-durch-nachtraeglich-vereinbartes-ruecktrittsrecht-f173713</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das OLG Nürnberg hat im Berufungsverfahren eine grundlegende Entscheidung zur Reichweite des § 2287 Abs. 1 BGB in Bezug auf die Beeinträchtigung des Vertragserben in einem Erbvertrag mit nachträglich vereinbartem Rücktrittsvorbehalt getroffen und die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 542 Abs. 2 ZPO) zugelassen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Familienheim | Zum unverzüglichen Einzug als Voraussetzung der Steuerbefreiung für ein Familienheim</title>
      <description><![CDATA[In einer ausführlichen Entscheidung hat sich das FG München mit den Voraussetzungen der Steuerbefreiung für ein Familienheim nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c S. 1 ErbStG befasst.]]></description>
      <pubDate>Mon, 04 May 2026 11:05:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ee/steuerrecht/familienheim-zum-unverzueglichen-einzug-als-voraussetzung-der-steuerbefreiung-fuer-ein-familienheim-f173709</link>
      <guid>https://www.iww.de/ee/steuerrecht/familienheim-zum-unverzueglichen-einzug-als-voraussetzung-der-steuerbefreiung-fuer-ein-familienheim-f173709</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[In einer ausführlichen Entscheidung hat sich das FG München mit den Voraussetzungen der Steuerbefreiung für ein Familienheim nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c S. 1 ErbStG befasst.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Pflichtteil | Pflichtteilsrechtliche Wertermittlung betreffend eines Landguts</title>
      <description><![CDATA[Das OLG Zweibrücken (25.2.26, 8 U 48/24, Abruf-Nr.  253752 ) hat sich in einem Hinweisbeschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO mit der Wertermittlung im Rahmen eines Pflichtteilsanspruchs befasst und die zugrunde liegende Berufung für offensichtlich unbegründet gehalten.]]></description>
      <pubDate>Mon, 04 May 2026 11:05:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ee/pflichtteil/pflichtteil-pflichtteilsrechtliche-wertermittlung-betreffend-eines-landguts-f173708</link>
      <guid>https://www.iww.de/ee/pflichtteil/pflichtteil-pflichtteilsrechtliche-wertermittlung-betreffend-eines-landguts-f173708</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das OLG Zweibrücken (25.2.26, 8 U 48/24, Abruf-Nr.  253752 ) hat sich in einem Hinweisbeschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO mit der Wertermittlung im Rahmen eines Pflichtteilsanspruchs befasst und die zugrunde liegende Berufung für offensichtlich unbegründet gehalten.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Kostenloses Webinar am 22.5.26 | Kanzleimarketing im digitalen Zeitalter: So werden Sie online sichtbar und gewinnen passende Mandate</title>
      <description><![CDATA[Viele Kanzleien leisten gute Arbeit – werden aber online kaum gefunden. Gleichzeitig fehlt oft die Klarheit, welche Maßnahmen wirklich Mandate bringen. Das kostenfreie IWW-Webinar zeigt, wie Sie Ihr Online-Marketing einordnen und gezielt verbessern. In 45 Minuten gewinnen Sie einen strukturierten Blick auf Ihre Sichtbarkeit und konkrete Ansatzpunkte für die nächsten Schritte.]]></description>
      <pubDate>Tue, 21 Apr 2026 11:42:57 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ak/marketing/kostenloses-webinar-am-22526-kanzleimarketing-im-digitalen-zeitalter-so-werden-sie-online-sichtbar-und-gewinnen-passende-mandate-f173458</link>
      <guid>https://www.iww.de/ak/marketing/kostenloses-webinar-am-22526-kanzleimarketing-im-digitalen-zeitalter-so-werden-sie-online-sichtbar-und-gewinnen-passende-mandate-f173458</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Viele Kanzleien leisten gute Arbeit ? werden aber online kaum gefunden. Gleichzeitig fehlt oft die Klarheit, welche Maßnahmen wirklich Mandate bringen. Das kostenfreie IWW-Webinar zeigt, wie Sie Ihr Online-Marketing einordnen und gezielt verbessern. In 45 Minuten gewinnen Sie einen strukturierten Blick auf Ihre Sichtbarkeit und konkrete Ansatzpunkte für die nächsten Schritte.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>IWW-Webinare | Übersicht: Ihre IWW-Webinare auf einen Blick</title>
      <description><![CDATA[Mit den IWW-Webinaren können Sie sich nicht nur bequem online fortbilden. Sie bieten darüber hinaus auch zahlreiche weitere Vorteile.]]></description>
      <pubDate>Wed, 01 Apr 2026 09:58:23 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ee/schnittstellennebengebiete/iww-webinare-uebersicht-ihre-iww-webinare-auf-einen-blick-f173128</link>
      <guid>https://www.iww.de/ee/schnittstellennebengebiete/iww-webinare-uebersicht-ihre-iww-webinare-auf-einen-blick-f173128</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Mit den IWW-Webinaren können Sie sich nicht nur bequem online fortbilden. Sie bieten darüber hinaus auch zahlreiche weitere Vorteile.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Nießbrauch | Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung</title>
      <description><![CDATA[Ein im Zeitpunkt des Erwerbs noch nicht im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchrecht ist als Gegenleistung für den Verkauf eines Erbbaurechts in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen. Dies hat der BFH (22.10.25, II R 5/22, Abruf-Nr.  252379 ) entschieden.]]></description>
      <pubDate>Wed, 01 Apr 2026 09:58:20 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ee/steuerrecht/niessbrauch-niessbrauchrecht-als-grunderwerbsteuerliche-gegenleistung-f173127</link>
      <guid>https://www.iww.de/ee/steuerrecht/niessbrauch-niessbrauchrecht-als-grunderwerbsteuerliche-gegenleistung-f173127</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Ein im Zeitpunkt des Erwerbs noch nicht im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchrecht ist als Gegenleistung für den Verkauf eines Erbbaurechts in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen. Dies hat der BFH (22.10.25, II R 5/22, Abruf-Nr.  252379 ) entschieden.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Anspruchsübergang | Vorrang des Sozialhilfeanspruchs, der nach Tod des Heimbewohners gem. § 19 Abs. 6 SGB XII auf den Heimträger übergeht</title>
      <description><![CDATA[Geht der gegen den Sozialhilfeträger gerichtete Anspruch des Bewohners eines Pflegeheims nach dessen Tod gemäß § 19 Abs. 6 SGB XII auf den Träger der Einrichtung über, muss dieser nach Treu und Glauben vorrangig den Sozialhilfeträger in Anspruch nehmen, bevor er das für die Pflege noch geschuldete Entgelt von dem Erben des Bewohners verlangt. Dies hat das OLG Köln (27.1.26, 5 U 21/25, Abruf-Nr.  253150 ) im Rahmen der Entscheidung über die Kosten des Rechtsstreits nach einer übereinstimmenden Erledigungserklärung entschieden.]]></description>
      <pubDate>Wed, 01 Apr 2026 09:58:16 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ee/gesetzliche-und-gewillkuerte-erbfolge/anspruchsuebergang-vorrang-des-sozialhilfeanspruchs-der-nach-tod-des-heimbewohners-gem-19-abs-6-sgb-xii-auf-den-heimtraeger-uebergeht-f173126</link>
      <guid>https://www.iww.de/ee/gesetzliche-und-gewillkuerte-erbfolge/anspruchsuebergang-vorrang-des-sozialhilfeanspruchs-der-nach-tod-des-heimbewohners-gem-19-abs-6-sgb-xii-auf-den-heimtraeger-uebergeht-f173126</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Geht der gegen den Sozialhilfeträger gerichtete Anspruch des Bewohners eines Pflegeheims nach dessen Tod gemäß § 19 Abs. 6 SGB XII auf den Träger der Einrichtung über, muss dieser nach Treu und Glauben vorrangig den Sozialhilfeträger in Anspruch nehmen, bevor er das für die Pflege noch geschuldete Entgelt von dem Erben des Bewohners verlangt. Dies hat das OLG Köln (27.1.26, 5 U 21/25, Abruf-Nr.  253150 ) im Rahmen der Entscheidung über die Kosten des Rechtsstreits nach einer übereinstimmenden Erledigungserklärung entschieden.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Zustimmungsfiktion | Reichweite der Zustimmungsfiktion des § 366 Abs. 3 FamFG  im Rahmen einer notariellen Erbauseinandersetzung</title>
      <description><![CDATA[Im Rahmen einer notariellen Erbauseinandersetzung nach den §§ 363 ff. FamFG umfasst die gesetzliche Zustimmungsfiktion nach § 366 Abs. 3 FamFG auch die dinglichen Erklärungen der Beteiligten, insbesondere die Auflassung, sofern diese Teil des beurkundeten Auseinandersetzungsplans sind und der Bestätigungsbeschluss rechtskräftig wurde. Dies hat das OLG Celle (2.2.26, 20 W 3/26, Abruf-Nr.  253149  ) entschieden.]]></description>
      <pubDate>Wed, 01 Apr 2026 09:58:13 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ee/schnittstellennebengebiete/zustimmungsfiktion-reichweite-der-zustimmungsfiktion-des-366-abs-3-famfg-im-rahmen-einer-notariellen-erbauseinandersetzung-f173125</link>
      <guid>https://www.iww.de/ee/schnittstellennebengebiete/zustimmungsfiktion-reichweite-der-zustimmungsfiktion-des-366-abs-3-famfg-im-rahmen-einer-notariellen-erbauseinandersetzung-f173125</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Im Rahmen einer notariellen Erbauseinandersetzung nach den §§ 363 ff. FamFG umfasst die gesetzliche Zustimmungsfiktion nach § 366 Abs. 3 FamFG auch die dinglichen Erklärungen der Beteiligten, insbesondere die Auflassung, sofern diese Teil des beurkundeten Auseinandersetzungsplans sind und der Bestätigungsbeschluss rechtskräftig wurde. Dies hat das OLG Celle (2.2.26, 20 W 3/26, Abruf-Nr.  253149  ) entschieden.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Erbauseinandersetzung | Ertragsteuerliche Rechtsfolgen bei einer Erbauseinandersetzung über Privatvermögen</title>
      <description><![CDATA[Aktuell geht erhebliches Vermögen im Wege des Erbfalls auf „die Generation der Erben“ über. Sind mehrere Erben vorhanden, kommt der dann stattfindenden Erbauseinandersetzung immer dann besondere einkommensteuerliche Bedeutung zu, wenn vermietete Grundstücke, die sich im Privatvermögen des Erblassers befunden haben, zur Erbmasse gehören. Je nach Art der Erbauseinandersetzung können sich unterschiedliche einkommensteuerliche Rechtsfolgen ergeben, die man im Blick haben sollte.]]></description>
      <pubDate>Wed, 01 Apr 2026 09:58:09 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ee/steuerrecht/erbauseinandersetzung-ertragsteuerliche-rechtsfolgen-bei-einererbauseinandersetzung-ueber-privatvermoegen-f173124</link>
      <guid>https://www.iww.de/ee/steuerrecht/erbauseinandersetzung-ertragsteuerliche-rechtsfolgen-bei-einererbauseinandersetzung-ueber-privatvermoegen-f173124</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Aktuell geht erhebliches Vermögen im Wege des Erbfalls auf ?die Generation der Erben? über. Sind mehrere Erben vorhanden, kommt der dann stattfindenden Erbauseinandersetzung immer dann besondere einkommensteuerliche Bedeutung zu, wenn vermietete Grundstücke, die sich im Privatvermögen des Erblassers befunden haben, zur Erbmasse gehören. Je nach Art der Erbauseinandersetzung können sich unterschiedliche einkommensteuerliche Rechtsfolgen ergeben, die man im Blick haben sollte.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Zugewinnausgleich | Zugewinnausgleich im Todesfall:  Das ist zu beachten</title>
      <description><![CDATA[Im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit geht es bei Zugewinnausgleichsauseinandersetzungen überwiegend um solche im Zusammenhang mit einer Scheidung. Aber auch wenn die Ehe durch den Tod eines Ehegatten endet, stehen dem überlebenden Ehegatten Zugewinnausgleichsansprüche zu – um diese soll es im folgenden Beitrag gehen.]]></description>
      <pubDate>Wed, 01 Apr 2026 09:58:04 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ee/gesetzliche-und-gewillkuerte-erbfolge/zugewinnausgleich-zugewinnausgleich-im-todesfall-das-ist-zu-beachten-f173123</link>
      <guid>https://www.iww.de/ee/gesetzliche-und-gewillkuerte-erbfolge/zugewinnausgleich-zugewinnausgleich-im-todesfall-das-ist-zu-beachten-f173123</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit geht es bei Zugewinnausgleichsauseinandersetzungen überwiegend um solche im Zusammenhang mit einer Scheidung. Aber auch wenn die Ehe durch den Tod eines Ehegatten endet, stehen dem überlebenden Ehegatten Zugewinnausgleichsansprüche zu ? um diese soll es im folgenden Beitrag gehen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Pflichtteilsverzicht | Abfindung für lebzeitigen Pflichtteilsverzicht unterliegt nicht der Einkommensteuer</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 20.1.2026, VIII R 6/23, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Abfindungen, die für einen lebzeitigen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsverzicht gezahlt werden, unterliegen nicht der Einkommensteuer. Die Zahlungen stellen kein erzieltes Einkommen dar, auch wenn sie in Raten geleistet werden. Das hat der BFH klargestellt.]]></description>
      <pubDate>Wed, 01 Apr 2026 09:58:01 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ee/steuerrecht/pflichtteilsverzicht-abfindung-fuer-lebzeitigen-pflichtteilsverzicht-unterliegt-nicht-der-einkommensteuer-f173122</link>
      <guid>https://www.iww.de/ee/steuerrecht/pflichtteilsverzicht-abfindung-fuer-lebzeitigen-pflichtteilsverzicht-unterliegt-nicht-der-einkommensteuer-f173122</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Abfindungen, die für einen lebzeitigen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsverzicht gezahlt werden, unterliegen nicht der Einkommensteuer. Die Zahlungen stellen kein erzieltes Einkommen dar, auch wenn sie in Raten geleistet werden. Das hat der BFH klargestellt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Teilungsversteigerung | So sichern Nachlassgläubiger ihr besseres Recht und vermeiden prozessuale Fallstricke</title>
      <description><![CDATA[Nachlassfälle sind für Gläubiger oft der Albtraum der Immobilienvollstreckung. Kaum ist der Zuschlag gefallen, zeigt sich, dass das Objekt wertausschöpfend belastet ist und der Erbe beschränkt haftet. Nachlassgläubiger stehen somit vor einem doppelten Risiko: Zum einen droht der Verlust einer quotenmäßigen Befriedigung durch formelle Verfahrensschritte, z. B. durch Hinterlegung bzw. Auskehr des Erlöses. Zum anderen können materielle Einwendungen – insbesondere die Dürftigkeitseinrede (§ 1990 BGB) des (Staats-)Erben – dazu führen, dass ein vermeintlich bestehender Vorranganspruch (z. B. gesetzlicher Löschungsanspruch nach § 1179a BGB) leerläuft. Ein aktuelles BGH-Urteil unterstreicht die Bedeutung der Thematik.]]></description>
      <pubDate>Wed, 01 Apr 2026 09:57:55 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ee/schnittstellennebengebiete/teilungsversteigerung-so-sichern-nachlassglaeubiger-ihr-besseres-recht-und-vermeiden-prozessuale-fallstricke-f173121</link>
      <guid>https://www.iww.de/ee/schnittstellennebengebiete/teilungsversteigerung-so-sichern-nachlassglaeubiger-ihr-besseres-recht-und-vermeiden-prozessuale-fallstricke-f173121</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Nachlassfälle sind für Gläubiger oft der Albtraum der Immobilienvollstreckung. Kaum ist der Zuschlag gefallen, zeigt sich, dass das Objekt wertausschöpfend belastet ist und der Erbe beschränkt haftet. Nachlassgläubiger stehen somit vor einem doppelten Risiko: Zum einen droht der Verlust einer quotenmäßigen Befriedigung durch formelle Verfahrensschritte, z. B. durch Hinterlegung bzw. Auskehr des Erlöses. Zum anderen können materielle Einwendungen ? insbesondere die Dürftigkeitseinrede (§ 1990 BGB) des (Staats-)Erben ? dazu führen, dass ein vermeintlich bestehender Vorranganspruch (z. B. gesetzlicher Löschungsanspruch nach § 1179a BGB) leerläuft. Ein aktuelles BGH-Urteil unterstreicht die Bedeutung der Thematik.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Neuer Service für Betroffene | Finanzskandal bei der Bayerischen Versorgungskammer: Neue IWW-Website mit Maßnahmenpaket für Betroffene und FAQ</title>
      <description><![CDATA[Die Bayerische Versorgungskammer verwaltet Kapitalanlagen von rund 117 Mrd. Euro. Sie führt die Geschäfte von zwölf berufsständischen und kommunalen Versorgungswerken, u. a. für Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Zahnärzte, Ärzte und Apotheker. Aktuell steht sie in der Kritik, weil sie aufgrund von Fehlspekulationen Millionenverluste angehäuft haben soll. Versicherte machen sich große Sorgen um ihre Altersversorgung und möchten sich wehren. Das IWW hat vor diesem Hintergrund eine eigene Website erstellt und bietet ein Maßnahmenpaket für Betroffene.]]></description>
      <pubDate>Tue, 10 Mar 2026 13:45:37 +0100</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/neuer-service-fuer-betroffene-finanzskandal-bei-der-bayerischen-versorgungskammer-neue-iww-website-mit-massnahmenpaket-fuer-betroffene-und-faq-f172704</link>
      <guid>https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/neuer-service-fuer-betroffene-finanzskandal-bei-der-bayerischen-versorgungskammer-neue-iww-website-mit-massnahmenpaket-fuer-betroffene-und-faq-f172704</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die Bayerische Versorgungskammer verwaltet Kapitalanlagen von rund 117 Mrd. Euro. Sie führt die Geschäfte von zwölf berufsständischen und kommunalen Versorgungswerken, u. a. für Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Zahnärzte, Ärzte und Apotheker. Aktuell steht sie in der Kritik, weil sie aufgrund von Fehlspekulationen Millionenverluste angehäuft haben soll. Versicherte machen sich große Sorgen um ihre Altersversorgung und möchten sich wehren. Das IWW hat vor diesem Hintergrund eine eigene Website erstellt und bietet ein Maßnahmenpaket für Betroffene.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Minderjährigenschutz | Alleinerziehende und Erbrecht: Vermögensschutz für minderjährige Kinder (Teil 2)</title>
      <description><![CDATA[Bei einer Trennung der Eltern gemeinsamer minderjähriger Kinder hat ein Elternteil nicht selten ein Interesse daran, Vermögen vor dem Zugriff des Ex-Partners zu schützen, sofern der alleinerziehende Elternteil stirbt. 
Anknüpfend an Teil 1 dieses Beitrags (Abruf-Nr.  50652007 ) befasst sich Teil 2 mit weiteren Konstellationen, bei denen neben erbrechtlichen Überlegungen immer auch das Familienrecht eine wichtige Rolle spielt.]]></description>
      <pubDate>Thu, 05 Mar 2026 10:46:34 +0100</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ee/gestaltungspraxis/minderjaehrigenschutz-alleinerziehende-und-erbrecht-vermoegensschutz-fuer-minderjaehrige-kinder-teil-2-f172574</link>
      <guid>https://www.iww.de/ee/gestaltungspraxis/minderjaehrigenschutz-alleinerziehende-und-erbrecht-vermoegensschutz-fuer-minderjaehrige-kinder-teil-2-f172574</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Bei einer Trennung der Eltern gemeinsamer minderjähriger Kinder hat ein Elternteil nicht selten ein Interesse daran, Vermögen vor dem Zugriff des Ex-Partners zu schützen, sofern der alleinerziehende Elternteil stirbt. 
Anknüpfend an Teil 1 dieses Beitrags (Abruf-Nr.  50652007 ) befasst sich Teil 2 mit weiteren Konstellationen, bei denen neben erbrechtlichen Überlegungen immer auch das Familienrecht eine wichtige Rolle spielt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Vorsorgevollmacht | Fortbestehen einer Untervollmacht nach dem Tod des Hauptbevollmächtigten bei formularmäßig erteilter Vorsorgevollmacht</title>
      <description><![CDATA[Der BGH hat sich im Rahmen einer Rechtsbeschwerde mit der Problematik des Fortbestehens einer Untervollmacht nach dem Tod des Hauptbevollmächtigten bei einer formularmäßig erteilten Vorsorgevollmacht befasst.]]></description>
      <pubDate>Thu, 05 Mar 2026 10:46:29 +0100</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ee/gesetzliche-und-gewillkuerte-erbfolge/vorsorgevollmacht-fortbestehen-einer-untervollmacht-nach-dem-tod-des-hauptbevollmaechtigten-bei-formularmaessig-erteilter-vorsorgevollmacht-f172573</link>
      <guid>https://www.iww.de/ee/gesetzliche-und-gewillkuerte-erbfolge/vorsorgevollmacht-fortbestehen-einer-untervollmacht-nach-dem-tod-des-hauptbevollmaechtigten-bei-formularmaessig-erteilter-vorsorgevollmacht-f172573</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der BGH hat sich im Rahmen einer Rechtsbeschwerde mit der Problematik des Fortbestehens einer Untervollmacht nach dem Tod des Hauptbevollmächtigten bei einer formularmäßig erteilten Vorsorgevollmacht befasst.]]></content:encoded>
    </item>
  </channel>
</rss>
