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    <title>Erbrecht effektiv</title>
    <description>Sichere Beratung und Gestaltung in erbrechtlichen Mandaten</description>
    <pubDate>Wed, 24 Jun 2026 08:49:57 +0200</pubDate>
    <lastBuildDate>Sat, 27 Jun 2026 00:23:41 +0200</lastBuildDate>
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      <title>Pflicht mit Mehrwert – Ihr Berufseinstieg leicht gemacht! | Jetzt durchstarten: IWW-Online-Lehrgang zum anwaltlichen Berufsrecht – 6.8.26</title>
      <description><![CDATA[Berufsrecht ist Pflicht, aber keine Last! Im IWW-Online-Lehrgang „Anwaltliches Berufsrecht“ erfahren Sie alles, was Sie als neu zugelassener Anwalt wissen müssen – kompakt, verständlich und praxisnah. Absolvieren Sie den Kenntnisnachweis gemäß § 43f BRAO bequem in 4 x 2,5 Stunden an Ihrem PC (Einzelheiten unter  https://www.iww.de/webinar/iww-online-lehrgang-anwaltliches-berufsrecht ).]]></description>
      <pubDate>Wed, 24 Jun 2026 08:49:57 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ak/berufsrecht/pflicht-mit-mehrwert-ihr-berufseinstieg-leicht-gemacht-jetzt-durchstarten-iww-online-lehrgang-zum-anwaltlichen-berufsrecht-6826-f171711</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Berufsrecht ist Pflicht, aber keine Last! Im IWW-Online-Lehrgang ?Anwaltliches Berufsrecht? erfahren Sie alles, was Sie als neu zugelassener Anwalt wissen müssen ? kompakt, verständlich und praxisnah. Absolvieren Sie den Kenntnisnachweis gemäß § 43f BRAO bequem in 4 x 2,5 Stunden an Ihrem PC (Einzelheiten unter  https://www.iww.de/webinar/iww-online-lehrgang-anwaltliches-berufsrecht ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>IWW-Webinar am 29.6.26 oder am 29.10.26 | Praxis-Update: Frischen Sie Ihr Praxiswissen zur Grunderwerbsteuer schnell und bequem auf!</title>
      <description><![CDATA[Der Einfluss der Grunderwerbsteuer wird in vielen Mandaten zu wenig beachtet, obwohl sie angesichts hoher Steuersätze und Immobilienpreise erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben kann. Hier auf dem Laufenden zu bleiben, ist nicht einfach: Seit 2021 hat sich das Grunderwerbsteuergesetz tiefgreifend verändert – mit stetiger Rechtsentwicklung, umfangreicher Rechtsprechung und umfassenden Erlassen.]]></description>
      <pubDate>Thu, 11 Jun 2026 09:12:04 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/gstb/steuerrecht-aktuell/iww-webinar-am-29626-oder-am-291026-praxis-update-frischen-sie-ihr-praxiswissen-zur-grunderwerbsteuer-schnell-und-bequem-auf-f174078</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der Einfluss der Grunderwerbsteuer wird in vielen Mandaten zu wenig beachtet, obwohl sie angesichts hoher Steuersätze und Immobilienpreise erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben kann. Hier auf dem Laufenden zu bleiben, ist nicht einfach: Seit 2021 hat sich das Grunderwerbsteuergesetz tiefgreifend verändert ? mit stetiger Rechtsentwicklung, umfangreicher Rechtsprechung und umfassenden Erlassen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>IWW-Webinar am 15.6.26 oder am 2.11.26 | Der praxistaugliche Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG</title>
      <description><![CDATA[Die Bewertung von Grundvermögen für Zwecke der Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuer erfolgt typisiert nach den §§ 176 bis 198 BewG. Diese massentauglichen Verfahren ergeben in der Konsequenz aber oft, dass der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt. § 198 BewG räumt daher die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert mittels Sachverständigengutachten oder eines zeitnah erzielten Kaufpreises nachzuweisen. Das interaktive IWW-Webinar hilft Ihnen, die damit verbundenen Herausforderungen in der Praxis aus dem Weg zu räumen.]]></description>
      <pubDate>Thu, 04 Jun 2026 07:10:01 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/erbbstg/steuerrecht-aktuell/iww-webinar-am-15626-oder-am-21126-der-praxistaugliche-nachweis-des-niedrigeren-gemeinen-werts-nach-198-bewg-f174171</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die Bewertung von Grundvermögen für Zwecke der Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuer erfolgt typisiert nach den §§ 176 bis 198 BewG. Diese massentauglichen Verfahren ergeben in der Konsequenz aber oft, dass der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt. § 198 BewG räumt daher die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert mittels Sachverständigengutachten oder eines zeitnah erzielten Kaufpreises nachzuweisen. Das interaktive IWW-Webinar hilft Ihnen, die damit verbundenen Herausforderungen in der Praxis aus dem Weg zu räumen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Scheidung | Keine konkludente Rücknahme des Scheidungsantrags durch Zeitablauf mit der Folge, dass Ehegattenerbrecht wieder auflebt</title>
      <description><![CDATA[Der Umstand, dass ein Scheidungsverfahren über einen langen Zeitraum ruht, führt für sich genommen weder dazu, dass von einer konkludenten Antragsrücknahme auszugehen ist, noch zu einer teleologischen Reduktion des § 1933 S. 1 BGB. So der BGH (13.5.26, IV ZB 7/25 Abruf-Nr.  254114 ), der damit eine streitige Rechtsfrage entschieden hat.]]></description>
      <pubDate>Mon, 01 Jun 2026 10:16:13 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ee/gesetzliche-und-gewillkuerte-erbfolge/scheidung-keine-konkludente-ruecknahme-des-scheidungsantrags-durch-zeitablauf-mit-der-folge-dass-ehegattenerbrecht-wieder-auflebt-f174250</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der Umstand, dass ein Scheidungsverfahren über einen langen Zeitraum ruht, führt für sich genommen weder dazu, dass von einer konkludenten Antragsrücknahme auszugehen ist, noch zu einer teleologischen Reduktion des § 1933 S. 1 BGB. So der BGH (13.5.26, IV ZB 7/25 Abruf-Nr.  254114 ), der damit eine streitige Rechtsfrage entschieden hat.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Trennung | Erbrechtliche Auswirkungen von Trennung und Scheidung mit Gestaltungstipps – Teil 1</title>
      <description><![CDATA[Will sich ein Paar trennen oder ist dies bereits erfolgt, so soll typischerweise die erbrechtliche Situation geändert werden, wenn zum Beispiel durch Verfügung von Todeswegen der Ehegatte, der eingetragene Partner oder der unverheiratete Lebenspartner bedacht ist. Denn im Falle der Trennung wird auch das gesetzliche Ehegattenerbrecht bzw. das Erbrecht des eingetragenen Lebenspartners in aller Regel „unbeliebt“. Das gilt besonders im Falle gemeinsam erworbener und „gemanagter Vermögenswerte“ wie Immobilien oder Unternehmen. Dieser Beitrag beleuchtet im Falle von Ehepaaren, verheirateten Lebenspartnern und nicht ehelichen Lebensgemeinschaften die Auswirkungen von Trennung und Scheidung und unterscheidet dabei zwischen gesetzlicher und gewillkürter Erbfolge durch Verfügung von Todes wegen. Gemeinsamer Ansatz ist bei alledem die typische Haltung der Betroffenen, dass der getrennte oder schon geschiedene Partner beim Erbfall möglichst keine Vermögenswerte mehr erhalten soll, weder als Erbe, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigter.]]></description>
      <pubDate>Mon, 01 Jun 2026 10:16:08 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ee/gestaltungspraxis/trennung-erbrechtliche-auswirkungen-von-trennung-und-scheidung-mit-gestaltungstipps-teil-1-f174249</link>
      <guid>https://www.iww.de/ee/gestaltungspraxis/trennung-erbrechtliche-auswirkungen-von-trennung-und-scheidung-mit-gestaltungstipps-teil-1-f174249</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Will sich ein Paar trennen oder ist dies bereits erfolgt, so soll typischerweise die erbrechtliche Situation geändert werden, wenn zum Beispiel durch Verfügung von Todeswegen der Ehegatte, der eingetragene Partner oder der unverheiratete Lebenspartner bedacht ist. Denn im Falle der Trennung wird auch das gesetzliche Ehegattenerbrecht bzw. das Erbrecht des eingetragenen Lebenspartners in aller Regel ?unbeliebt?. Das gilt besonders im Falle gemeinsam erworbener und ?gemanagter Vermögenswerte? wie Immobilien oder Unternehmen. Dieser Beitrag beleuchtet im Falle von Ehepaaren, verheirateten Lebenspartnern und nicht ehelichen Lebensgemeinschaften die Auswirkungen von Trennung und Scheidung und unterscheidet dabei zwischen gesetzlicher und gewillkürter Erbfolge durch Verfügung von Todes wegen. Gemeinsamer Ansatz ist bei alledem die typische Haltung der Betroffenen, dass der getrennte oder schon geschiedene Partner beim Erbfall möglichst keine Vermögenswerte mehr erhalten soll, weder als Erbe, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigter.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Wechselbezüglichkeit | Checkliste zur Wechselbezüglichkeit</title>
      <description><![CDATA[Wechselbezügliche Verfügungen spielen in der Nachlassgestaltung eine wichtige Rolle. Dabei kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen darüber, was für welchen Fall wirklich gewollt war. Hierbei gilt der Grundsatz, dass zunächst das Testament selbst auszulegen ist. Erst wenn diese Auslegung kein Ergebnis bringt, kommt die Zweifelsregel des § 2270 Abs. 2 BGB zum Tragen. Das ist wichtig, weil § 2270 Abs. 2 BGB häufig zu schnell herangezogen wird. Die Vorschrift enthält aber nur eine Auslegungsregel für Zweifelsfälle, keine allgemeine Vermutung, die den tatsächlichen Willen der Ehegatten verdrängt. Die folgende  Checkliste  gibt Hilfestellung, um insoweit eindeutig zu gestalten oder im Erbfall das Gewollte zu identifizieren.]]></description>
      <pubDate>Mon, 01 Jun 2026 10:16:02 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ee/gesetzliche-und-gewillkuerte-erbfolge/wechselbezueglichkeit-checkliste-zur-wechselbezueglichkeit-f174248</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Wechselbezügliche Verfügungen spielen in der Nachlassgestaltung eine wichtige Rolle. Dabei kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen darüber, was für welchen Fall wirklich gewollt war. Hierbei gilt der Grundsatz, dass zunächst das Testament selbst auszulegen ist. Erst wenn diese Auslegung kein Ergebnis bringt, kommt die Zweifelsregel des § 2270 Abs. 2 BGB zum Tragen. Das ist wichtig, weil § 2270 Abs. 2 BGB häufig zu schnell herangezogen wird. Die Vorschrift enthält aber nur eine Auslegungsregel für Zweifelsfälle, keine allgemeine Vermutung, die den tatsächlichen Willen der Ehegatten verdrängt. Die folgende  Checkliste  gibt Hilfestellung, um insoweit eindeutig zu gestalten oder im Erbfall das Gewollte zu identifizieren.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Testamentsvollstreckung | Verfügungsbeschränkung des Testamentsvollstreckers bei Interessenkonflikt, auch wenn kein Insichgeschäft vorliegt</title>
      <description><![CDATA[Das OLG Braunschweig (24.3.26, 2 W 37/26, Abruf-Nr.  253574 ) hatte darüber zu entscheiden, ob für den Verkauf eines Nachlassgrundstückes durch den Testamentsvollstrecker an seine Ehefrau der Nachweis der Erbenstellung bei Erbenzustimmung notwendig ist.]]></description>
      <pubDate>Mon, 01 Jun 2026 10:15:57 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ee/schnittstellennebengebiete/testamentsvollstreckung-verfuegungsbeschraenkung-des-testamentsvollstreckers-bei-interessenkonflikt-auch-wenn-kein-insichgeschaeft-vorliegt-f174247</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das OLG Braunschweig (24.3.26, 2 W 37/26, Abruf-Nr.  253574 ) hatte darüber zu entscheiden, ob für den Verkauf eines Nachlassgrundstückes durch den Testamentsvollstrecker an seine Ehefrau der Nachweis der Erbenstellung bei Erbenzustimmung notwendig ist.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Gemeinschaftliches Testament | Wechselbezüglichkeit wirkt nicht nur zugunsten Verwandter des Erstversterbenden</title>
      <description><![CDATA[Das OLG Zweibrücken hat sich im Rahmen der Beschwerde gegen eine Entscheidung des Nachlassgerichts im Erbscheinsverfahren mit der Frage befasst, ob eine im gemeinschaftlichen Testament getroffene Vereinbarung im Hinblick auf die Verwandten beider Partner wechselbezüglich i. S. d. § 2270 Abs. 1 BGB wirkt und für den länger lebenden Ehepartner bindend ist.]]></description>
      <pubDate>Mon, 01 Jun 2026 10:15:52 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ee/gesetzliche-und-gewillkuerte-erbfolge/gemeinschaftliches-testament-wechselbezueglichkeit-wirkt-nicht-nur-zugunsten-verwandter-des-erstversterbenden-f174246</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das OLG Zweibrücken hat sich im Rahmen der Beschwerde gegen eine Entscheidung des Nachlassgerichts im Erbscheinsverfahren mit der Frage befasst, ob eine im gemeinschaftlichen Testament getroffene Vereinbarung im Hinblick auf die Verwandten beider Partner wechselbezüglich i. S. d. § 2270 Abs. 1 BGB wirkt und für den länger lebenden Ehepartner bindend ist.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Nachlasspflegschaft | Aufwendungsersatz für Mitarbeiterleistungen des Nachlasspflegers nach dem BGH-Urteil</title>
      <description><![CDATA[Mit Beschluss vom 10.9.25 hat der BGH entschieden, dass ein Nachlasspfleger für die Tätigkeit eines von ihm herangezogenen Mitarbeiters keine Vergütung nach seinem eigenen Stundensatz verlangen kann. Vergütungsfähig sei allein die eigene Tätigkeit des bestellten Pflegers. Ein Ersatz für Mitarbeiterleistungen komme allenfalls im Wege des Aufwendungsersatzes in Betracht. Die Frage, ob ein solcher Aufwendungsersatzanspruch nur bei gesonderter Abrechnung der Kosten des Mitarbeiters oder auch auf Grundlage des bloßen Zeitaufwands mit einem qualifikationsbezogenen Stundensatz möglich ist, hat der Senat ausdrücklich offengelassen. Im konkreten Fall scheiterte der Anspruch bereits an unzureichender Darlegung innerhalb der Ausschlussfrist des § 2 Abs. 2 VBVG. Dieser Beitrag zeigt die Konsequenzen der Entscheidung auf und gibt praktische Hilfestellung insbesondere bei den Fragestellungen, die der BGH (noch) nicht entschieden hat.]]></description>
      <pubDate>Mon, 01 Jun 2026 10:15:46 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ee/schnittstellennebengebiete/nachlasspflegschaft-aufwendungsersatz-fuer-mitarbeiterleistungen-des-nachlasspflegers-nach-dem-bgh-urteil-f174245</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Mit Beschluss vom 10.9.25 hat der BGH entschieden, dass ein Nachlasspfleger für die Tätigkeit eines von ihm herangezogenen Mitarbeiters keine Vergütung nach seinem eigenen Stundensatz verlangen kann. Vergütungsfähig sei allein die eigene Tätigkeit des bestellten Pflegers. Ein Ersatz für Mitarbeiterleistungen komme allenfalls im Wege des Aufwendungsersatzes in Betracht. Die Frage, ob ein solcher Aufwendungsersatzanspruch nur bei gesonderter Abrechnung der Kosten des Mitarbeiters oder auch auf Grundlage des bloßen Zeitaufwands mit einem qualifikationsbezogenen Stundensatz möglich ist, hat der Senat ausdrücklich offengelassen. Im konkreten Fall scheiterte der Anspruch bereits an unzureichender Darlegung innerhalb der Ausschlussfrist des § 2 Abs. 2 VBVG. Dieser Beitrag zeigt die Konsequenzen der Entscheidung auf und gibt praktische Hilfestellung insbesondere bei den Fragestellungen, die der BGH (noch) nicht entschieden hat.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Berliner Testament | Haftungsfalle steuerlicher Rettungsversuch nach dem Erbfall beim Berliner Testament</title>
      <description><![CDATA[Das Berliner Testament ist bekanntermaßen der Deutschen liebstes Kind. Erbschaftsteuerlich ist das Berliner Testament bei größeren Vermögen gelinde gesagt ungünstig. So bleiben bei der klassischen Gestaltung, bei der sich die Eheleute zunächst gegenseitig als Alleinerben einsetzen und am Ende die Kinder als Schlusserben bestimmen, die Freibeträge der Kinder beim Tod des ersten Ehegatten ungenutzt. Hinzu kommt, dass sowohl im ersten als auch im zweiten Erbfall regelmäßig die steuerliche Progression höher ausfällt. Und am Ende wird das Vermögen des Erstversterbenden, bis es zielgerichtet bei den Kindern angekommen ist, zweimal versteuert. Meistens werden die negativen Steuerfolgen einer solchen Gestaltung erst bemerkt, wenn der Erbfall eingetreten ist. In vielen Fällen wird sodann aus steuerlichen Gründen versucht, das Ergebnis der testamentarischen Erbfolge durch nachträgliche Maßnahmen zu korrigieren.]]></description>
      <pubDate>Mon, 01 Jun 2026 10:15:40 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ee/steuerrecht/berliner-testament-haftungsfalle-steuerlicher-rettungsversuch-nach-dem-erbfall-beim-berliner-testament-f174244</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das Berliner Testament ist bekanntermaßen der Deutschen liebstes Kind. Erbschaftsteuerlich ist das Berliner Testament bei größeren Vermögen gelinde gesagt ungünstig. So bleiben bei der klassischen Gestaltung, bei der sich die Eheleute zunächst gegenseitig als Alleinerben einsetzen und am Ende die Kinder als Schlusserben bestimmen, die Freibeträge der Kinder beim Tod des ersten Ehegatten ungenutzt. Hinzu kommt, dass sowohl im ersten als auch im zweiten Erbfall regelmäßig die steuerliche Progression höher ausfällt. Und am Ende wird das Vermögen des Erstversterbenden, bis es zielgerichtet bei den Kindern angekommen ist, zweimal versteuert. Meistens werden die negativen Steuerfolgen einer solchen Gestaltung erst bemerkt, wenn der Erbfall eingetreten ist. In vielen Fällen wird sodann aus steuerlichen Gründen versucht, das Ergebnis der testamentarischen Erbfolge durch nachträgliche Maßnahmen zu korrigieren.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Pflichtteilsverzicht | Nach dem BFH-Urteil: Gestaltung und Folgen eines lebzeitigen Pflichtteilsverzichts</title>
      <description><![CDATA[In der Praxis der Erbfolge- und Nachfolgeberatung einschließlich der Unternehmensnachfolge spielen Erb- und Pflichtteilsverzichte – häufig vereinbart gegen Zahlung einer Abfindung oder Übertragung anderer Vermögenswerte – eine große Rolle. Hierbei gilt es, nicht nur die erbrechtlichen Folgen, sondern insbesondere auch die steuerrechtlichen Effekte und Fallstricke derartiger Verzichtsvereinbarungen zu bedenken und in die Planung mit einzubeziehen. Hierzu hat der BFH mit seinem Urteil vom (20.02.26, VIII R 6/23, Abruf-Nr.  252931 ) einen weiteren „Baustein“ geliefert.]]></description>
      <pubDate>Mon, 04 May 2026 11:06:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ee/pflichtteil/pflichtteilsverzicht-nach-dem-bfh-urteil-gestaltung-undfolgen-eines-lebzeitigen-pflichtteilsverzichts-f173712</link>
      <guid>https://www.iww.de/ee/pflichtteil/pflichtteilsverzicht-nach-dem-bfh-urteil-gestaltung-undfolgen-eines-lebzeitigen-pflichtteilsverzichts-f173712</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[In der Praxis der Erbfolge- und Nachfolgeberatung einschließlich der Unternehmensnachfolge spielen Erb- und Pflichtteilsverzichte ? häufig vereinbart gegen Zahlung einer Abfindung oder Übertragung anderer Vermögenswerte ? eine große Rolle. Hierbei gilt es, nicht nur die erbrechtlichen Folgen, sondern insbesondere auch die steuerrechtlichen Effekte und Fallstricke derartiger Verzichtsvereinbarungen zu bedenken und in die Planung mit einzubeziehen. Hierzu hat der BFH mit seinem Urteil vom (20.02.26, VIII R 6/23, Abruf-Nr.  252931 ) einen weiteren ?Baustein? geliefert.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Investitionen | Investitionen im Gebäudebereich nach un- und teilentgeltlicher Übertragung</title>
      <description><![CDATA[Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben v. 26.1.26, IV C 1 - S 2253/00082/001/064 (BStBl. I 2026, 272), aktuell und umfassend zu der Frage Stellung genommen, wann Investitionen im Gebäudebereich zu Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten führen bzw. wann ein sofortiger Kostenabzug als Erhaltungsaufwand möglich ist. Besonderheiten ergeben sich in diesem Bereich immer dann, wenn eine Immobilie unentgeltlich oder teilentgeltlich übertragen wird und der neue Eigentümer nun vor der Frage steht, wie die ihm entstandenen Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden können.]]></description>
      <pubDate>Mon, 04 May 2026 11:06:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ee/steuerrecht/investitionen-investitionen-im-gebaeudebereich-nachun-und-teilentgeltlicher-uebertragung-f173711</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
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    </item>
    <item>
      <title>Beratung | Typische Mandantenirrtümer und deren Bedeutung für die Beratung und Gestaltung</title>
      <description><![CDATA[Wer im Erbrecht berät, berät selten nur Recht. Er berät Menschen, die häufig mit falschen Vorstellungen, Unsicherheiten und erheblichen Hemmschwellen in das Gespräch kommen – sofern sie überhaupt kommen. Genau darin liegt ein praktisches Problem: Viele Fehlentwicklungen beginnen nicht erst im Mandat, sondern lange davor. Menschen errichten kein Testament, nehmen keine Beratung in Anspruch oder schalten im Konfliktfall keinen Anwalt ein, weil sie von Voraussetzungen ausgehen, die tatsächlich nicht bestehen.]]></description>
      <pubDate>Mon, 04 May 2026 11:06:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ee/gestaltungspraxis/beratung-typische-mandantenirrtuemer-und-deren-bedeutung-fuer-die-beratung-und-gestaltung-f173707</link>
      <guid>https://www.iww.de/ee/gestaltungspraxis/beratung-typische-mandantenirrtuemer-und-deren-bedeutung-fuer-die-beratung-und-gestaltung-f173707</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Wer im Erbrecht berät, berät selten nur Recht. Er berät Menschen, die häufig mit falschen Vorstellungen, Unsicherheiten und erheblichen Hemmschwellen in das Gespräch kommen ? sofern sie überhaupt kommen. Genau darin liegt ein praktisches Problem: Viele Fehlentwicklungen beginnen nicht erst im Mandat, sondern lange davor. Menschen errichten kein Testament, nehmen keine Beratung in Anspruch oder schalten im Konfliktfall keinen Anwalt ein, weil sie von Voraussetzungen ausgehen, die tatsächlich nicht bestehen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>IWW-Webinare | Übersicht: Ihre IWW-Webinare auf einen Blick</title>
      <description><![CDATA[Mit den IWW-Webinaren können Sie sich nicht nur bequem online fortbilden. Sie bieten darüber hinaus auch zahlreiche weitere Vorteile.]]></description>
      <pubDate>Mon, 04 May 2026 11:05:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ee/schnittstellennebengebiete/iww-webinare-uebersicht-ihre-iww-webinare-auf-einen-blick-f173714</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Mit den IWW-Webinaren können Sie sich nicht nur bequem online fortbilden. Sie bieten darüber hinaus auch zahlreiche weitere Vorteile.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Rücktrittsvorbehalt | Beeinträchtigung des Vertragserben durch nachträglich vereinbartes Rücktrittsrecht?</title>
      <description><![CDATA[Das OLG Nürnberg hat im Berufungsverfahren eine grundlegende Entscheidung zur Reichweite des § 2287 Abs. 1 BGB in Bezug auf die Beeinträchtigung des Vertragserben in einem Erbvertrag mit nachträglich vereinbartem Rücktrittsvorbehalt getroffen und die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 542 Abs. 2 ZPO) zugelassen.]]></description>
      <pubDate>Mon, 04 May 2026 11:05:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ee/gestaltungspraxis/ruecktrittsvorbehalt-beeintraechtigung-des-vertragserben-durch-nachtraeglich-vereinbartes-ruecktrittsrecht-f173713</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das OLG Nürnberg hat im Berufungsverfahren eine grundlegende Entscheidung zur Reichweite des § 2287 Abs. 1 BGB in Bezug auf die Beeinträchtigung des Vertragserben in einem Erbvertrag mit nachträglich vereinbartem Rücktrittsvorbehalt getroffen und die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 542 Abs. 2 ZPO) zugelassen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Familienheim | Zum unverzüglichen Einzug als Voraussetzung der Steuerbefreiung für ein Familienheim</title>
      <description><![CDATA[In einer ausführlichen Entscheidung hat sich das FG München mit den Voraussetzungen der Steuerbefreiung für ein Familienheim nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c S. 1 ErbStG befasst.]]></description>
      <pubDate>Mon, 04 May 2026 11:05:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ee/steuerrecht/familienheim-zum-unverzueglichen-einzug-als-voraussetzung-der-steuerbefreiung-fuer-ein-familienheim-f173709</link>
      <guid>https://www.iww.de/ee/steuerrecht/familienheim-zum-unverzueglichen-einzug-als-voraussetzung-der-steuerbefreiung-fuer-ein-familienheim-f173709</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[In einer ausführlichen Entscheidung hat sich das FG München mit den Voraussetzungen der Steuerbefreiung für ein Familienheim nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c S. 1 ErbStG befasst.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Pflichtteil | Pflichtteilsrechtliche Wertermittlung betreffend eines Landguts</title>
      <description><![CDATA[Das OLG Zweibrücken (25.2.26, 8 U 48/24, Abruf-Nr.  253752 ) hat sich in einem Hinweisbeschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO mit der Wertermittlung im Rahmen eines Pflichtteilsanspruchs befasst und die zugrunde liegende Berufung für offensichtlich unbegründet gehalten.]]></description>
      <pubDate>Mon, 04 May 2026 11:05:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ee/pflichtteil/pflichtteil-pflichtteilsrechtliche-wertermittlung-betreffend-eines-landguts-f173708</link>
      <guid>https://www.iww.de/ee/pflichtteil/pflichtteil-pflichtteilsrechtliche-wertermittlung-betreffend-eines-landguts-f173708</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das OLG Zweibrücken (25.2.26, 8 U 48/24, Abruf-Nr.  253752 ) hat sich in einem Hinweisbeschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO mit der Wertermittlung im Rahmen eines Pflichtteilsanspruchs befasst und die zugrunde liegende Berufung für offensichtlich unbegründet gehalten.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Kostenloses Webinar am 22.5.26 | Kanzleimarketing im digitalen Zeitalter: So werden Sie online sichtbar und gewinnen passende Mandate</title>
      <description><![CDATA[Viele Kanzleien leisten gute Arbeit – werden aber online kaum gefunden. Gleichzeitig fehlt oft die Klarheit, welche Maßnahmen wirklich Mandate bringen. Das kostenfreie IWW-Webinar zeigt, wie Sie Ihr Online-Marketing einordnen und gezielt verbessern. In 45 Minuten gewinnen Sie einen strukturierten Blick auf Ihre Sichtbarkeit und konkrete Ansatzpunkte für die nächsten Schritte.]]></description>
      <pubDate>Tue, 21 Apr 2026 11:42:57 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ak/marketing/kostenloses-webinar-am-22526-kanzleimarketing-im-digitalen-zeitalter-so-werden-sie-online-sichtbar-und-gewinnen-passende-mandate-f173458</link>
      <guid>https://www.iww.de/ak/marketing/kostenloses-webinar-am-22526-kanzleimarketing-im-digitalen-zeitalter-so-werden-sie-online-sichtbar-und-gewinnen-passende-mandate-f173458</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Viele Kanzleien leisten gute Arbeit ? werden aber online kaum gefunden. Gleichzeitig fehlt oft die Klarheit, welche Maßnahmen wirklich Mandate bringen. Das kostenfreie IWW-Webinar zeigt, wie Sie Ihr Online-Marketing einordnen und gezielt verbessern. In 45 Minuten gewinnen Sie einen strukturierten Blick auf Ihre Sichtbarkeit und konkrete Ansatzpunkte für die nächsten Schritte.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>IWW-Webinare | Übersicht: Ihre IWW-Webinare auf einen Blick</title>
      <description><![CDATA[Mit den IWW-Webinaren können Sie sich nicht nur bequem online fortbilden. Sie bieten darüber hinaus auch zahlreiche weitere Vorteile.]]></description>
      <pubDate>Wed, 01 Apr 2026 09:58:23 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ee/schnittstellennebengebiete/iww-webinare-uebersicht-ihre-iww-webinare-auf-einen-blick-f173128</link>
      <guid>https://www.iww.de/ee/schnittstellennebengebiete/iww-webinare-uebersicht-ihre-iww-webinare-auf-einen-blick-f173128</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Mit den IWW-Webinaren können Sie sich nicht nur bequem online fortbilden. Sie bieten darüber hinaus auch zahlreiche weitere Vorteile.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Nießbrauch | Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung</title>
      <description><![CDATA[Ein im Zeitpunkt des Erwerbs noch nicht im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchrecht ist als Gegenleistung für den Verkauf eines Erbbaurechts in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen. Dies hat der BFH (22.10.25, II R 5/22, Abruf-Nr.  252379 ) entschieden.]]></description>
      <pubDate>Wed, 01 Apr 2026 09:58:20 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/ee/steuerrecht/niessbrauch-niessbrauchrecht-als-grunderwerbsteuerliche-gegenleistung-f173127</link>
      <guid>https://www.iww.de/ee/steuerrecht/niessbrauch-niessbrauchrecht-als-grunderwerbsteuerliche-gegenleistung-f173127</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Ein im Zeitpunkt des Erwerbs noch nicht im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchrecht ist als Gegenleistung für den Verkauf eines Erbbaurechts in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen. Dies hat der BFH (22.10.25, II R 5/22, Abruf-Nr.  252379 ) entschieden.]]></content:encoded>
    </item>
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