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  <title type="text">Erbrecht effektiv</title>
  <subtitle type="text">Sichere Beratung und Gestaltung in erbrechtlichen Mandaten</subtitle>
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    <title type="html"><![CDATA[Pflicht mit Mehrwert – Ihr Berufseinstieg leicht gemacht! | Jetzt durchstarten: IWW-Online-Lehrgang zum anwaltlichen Berufsrecht – GEÄNDERTER Starttermin: 2.6.26]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Berufsrecht ist Pflicht, aber keine Last! Im IWW-Online-Lehrgang „Anwaltliches Berufsrecht“ erfahren Sie alles, was Sie als neu zugelassener Anwalt wissen müssen – kompakt, verständlich und praxisnah. Absolvieren Sie den Kenntnisnachweis gemäß § 43f BRAO bequem in 4 x 2,5 Stunden an Ihrem PC (Einzelheiten unter  https://www.iww.de/webinar/iww-online-lehrgang-anwaltliches-berufsrecht ).]]></summary>
    <updated>2026-05-08T17:58:00+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Pflichtteilsverzicht | Nach dem BFH-Urteil: Gestaltung und Folgen eines lebzeitigen Pflichtteilsverzichts]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[In der Praxis der Erbfolge- und Nachfolgeberatung einschließlich der Unternehmensnachfolge spielen Erb- und Pflichtteilsverzichte – häufig vereinbart gegen Zahlung einer Abfindung oder Übertragung anderer Vermögenswerte – eine große Rolle. Hierbei gilt es, nicht nur die erbrechtlichen Folgen, sondern insbesondere auch die steuerrechtlichen Effekte und Fallstricke derartiger Verzichtsvereinbarungen zu bedenken und in die Planung mit einzubeziehen. Hierzu hat der BFH mit seinem Urteil vom (20.02.26, VIII R 6/23, Abruf-Nr.  252931 ) einen weiteren „Baustein“ geliefert.]]></summary>
    <updated>2026-05-04T11:06:00+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">In der Praxis der Erbfolge- und Nachfolgeberatung einschließlich der Unternehmensnachfolge spielen Erb- und Pflichtteilsverzichte ? häufig vereinbart gegen Zahlung einer Abfindung oder Übertragung anderer Vermögenswerte ? eine große Rolle. Hierbei gilt es, nicht nur die erbrechtlichen Folgen, sondern insbesondere auch die steuerrechtlichen Effekte und Fallstricke derartiger Verzichtsvereinbarungen zu bedenken und in die Planung mit einzubeziehen. Hierzu hat der BFH mit seinem Urteil vom (20.02.26, VIII R 6/23, Abruf-Nr.  252931 ) einen weiteren ?Baustein? geliefert.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Investitionen | Investitionen im Gebäudebereich nach un- und teilentgeltlicher Übertragung]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben v. 26.1.26, IV C 1 - S 2253/00082/001/064 (BStBl. I 2026, 272), aktuell und umfassend zu der Frage Stellung genommen, wann Investitionen im Gebäudebereich zu Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten führen bzw. wann ein sofortiger Kostenabzug als Erhaltungsaufwand möglich ist. Besonderheiten ergeben sich in diesem Bereich immer dann, wenn eine Immobilie unentgeltlich oder teilentgeltlich übertragen wird und der neue Eigentümer nun vor der Frage steht, wie die ihm entstandenen Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden können.]]></summary>
    <updated>2026-05-04T11:06:00+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Beratung | Typische Mandantenirrtümer und deren Bedeutung für die Beratung und Gestaltung]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Wer im Erbrecht berät, berät selten nur Recht. Er berät Menschen, die häufig mit falschen Vorstellungen, Unsicherheiten und erheblichen Hemmschwellen in das Gespräch kommen – sofern sie überhaupt kommen. Genau darin liegt ein praktisches Problem: Viele Fehlentwicklungen beginnen nicht erst im Mandat, sondern lange davor. Menschen errichten kein Testament, nehmen keine Beratung in Anspruch oder schalten im Konfliktfall keinen Anwalt ein, weil sie von Voraussetzungen ausgehen, die tatsächlich nicht bestehen.]]></summary>
    <updated>2026-05-04T11:06:00+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[IWW-Webinare | Übersicht: Ihre IWW-Webinare auf einen Blick]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Mit den IWW-Webinaren können Sie sich nicht nur bequem online fortbilden. Sie bieten darüber hinaus auch zahlreiche weitere Vorteile.]]></summary>
    <updated>2026-05-04T11:05:00+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Rücktrittsvorbehalt | Beeinträchtigung des Vertragserben durch nachträglich vereinbartes Rücktrittsrecht?]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Das OLG Nürnberg hat im Berufungsverfahren eine grundlegende Entscheidung zur Reichweite des § 2287 Abs. 1 BGB in Bezug auf die Beeinträchtigung des Vertragserben in einem Erbvertrag mit nachträglich vereinbartem Rücktrittsvorbehalt getroffen und die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 542 Abs. 2 ZPO) zugelassen.]]></summary>
    <updated>2026-05-04T11:05:00+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Familienheim | Zum unverzüglichen Einzug als Voraussetzung der Steuerbefreiung für ein Familienheim]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[In einer ausführlichen Entscheidung hat sich das FG München mit den Voraussetzungen der Steuerbefreiung für ein Familienheim nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c S. 1 ErbStG befasst.]]></summary>
    <updated>2026-05-04T11:05:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ee/steuerrecht/familienheim-zum-unverzueglichen-einzug-als-voraussetzung-der-steuerbefreiung-fuer-ein-familienheim-f173709"/>
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    <title type="html"><![CDATA[Pflichtteil | Pflichtteilsrechtliche Wertermittlung betreffend eines Landguts]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Das OLG Zweibrücken (25.2.26, 8 U 48/24, Abruf-Nr.  253752 ) hat sich in einem Hinweisbeschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO mit der Wertermittlung im Rahmen eines Pflichtteilsanspruchs befasst und die zugrunde liegende Berufung für offensichtlich unbegründet gehalten.]]></summary>
    <updated>2026-05-04T11:05:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ee/pflichtteil/pflichtteil-pflichtteilsrechtliche-wertermittlung-betreffend-eines-landguts-f173708"/>
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    <title type="html"><![CDATA[Kostenloses Webinar am 22.5.26 | Kanzleimarketing im digitalen Zeitalter: So werden Sie online sichtbar und gewinnen passende Mandate]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Viele Kanzleien leisten gute Arbeit – werden aber online kaum gefunden. Gleichzeitig fehlt oft die Klarheit, welche Maßnahmen wirklich Mandate bringen. Das kostenfreie IWW-Webinar zeigt, wie Sie Ihr Online-Marketing einordnen und gezielt verbessern. In 45 Minuten gewinnen Sie einen strukturierten Blick auf Ihre Sichtbarkeit und konkrete Ansatzpunkte für die nächsten Schritte.]]></summary>
    <updated>2026-04-21T11:42:57+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ak/marketing/kostenloses-webinar-am-22526-kanzleimarketing-im-digitalen-zeitalter-so-werden-sie-online-sichtbar-und-gewinnen-passende-mandate-f173458"/>
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    <title type="html"><![CDATA[IWW-Webinare | Übersicht: Ihre IWW-Webinare auf einen Blick]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Mit den IWW-Webinaren können Sie sich nicht nur bequem online fortbilden. Sie bieten darüber hinaus auch zahlreiche weitere Vorteile.]]></summary>
    <updated>2026-04-01T09:58:23+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Nießbrauch | Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Ein im Zeitpunkt des Erwerbs noch nicht im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchrecht ist als Gegenleistung für den Verkauf eines Erbbaurechts in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen. Dies hat der BFH (22.10.25, II R 5/22, Abruf-Nr.  252379 ) entschieden.]]></summary>
    <updated>2026-04-01T09:58:20+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Anspruchsübergang | Vorrang des Sozialhilfeanspruchs, der nach Tod des Heimbewohners gem. § 19 Abs. 6 SGB XII auf den Heimträger übergeht]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Geht der gegen den Sozialhilfeträger gerichtete Anspruch des Bewohners eines Pflegeheims nach dessen Tod gemäß § 19 Abs. 6 SGB XII auf den Träger der Einrichtung über, muss dieser nach Treu und Glauben vorrangig den Sozialhilfeträger in Anspruch nehmen, bevor er das für die Pflege noch geschuldete Entgelt von dem Erben des Bewohners verlangt. Dies hat das OLG Köln (27.1.26, 5 U 21/25, Abruf-Nr.  253150 ) im Rahmen der Entscheidung über die Kosten des Rechtsstreits nach einer übereinstimmenden Erledigungserklärung entschieden.]]></summary>
    <updated>2026-04-01T09:58:16+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ee/gesetzliche-und-gewillkuerte-erbfolge/anspruchsuebergang-vorrang-des-sozialhilfeanspruchs-der-nach-tod-des-heimbewohners-gem-19-abs-6-sgb-xii-auf-den-heimtraeger-uebergeht-f173126"/>
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    <title type="html"><![CDATA[Zustimmungsfiktion | Reichweite der Zustimmungsfiktion des § 366 Abs. 3 FamFG  im Rahmen einer notariellen Erbauseinandersetzung]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Im Rahmen einer notariellen Erbauseinandersetzung nach den §§ 363 ff. FamFG umfasst die gesetzliche Zustimmungsfiktion nach § 366 Abs. 3 FamFG auch die dinglichen Erklärungen der Beteiligten, insbesondere die Auflassung, sofern diese Teil des beurkundeten Auseinandersetzungsplans sind und der Bestätigungsbeschluss rechtskräftig wurde. Dies hat das OLG Celle (2.2.26, 20 W 3/26, Abruf-Nr.  253149  ) entschieden.]]></summary>
    <updated>2026-04-01T09:58:13+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Im Rahmen einer notariellen Erbauseinandersetzung nach den §§ 363 ff. FamFG umfasst die gesetzliche Zustimmungsfiktion nach § 366 Abs. 3 FamFG auch die dinglichen Erklärungen der Beteiligten, insbesondere die Auflassung, sofern diese Teil des beurkundeten Auseinandersetzungsplans sind und der Bestätigungsbeschluss rechtskräftig wurde. Dies hat das OLG Celle (2.2.26, 20 W 3/26, Abruf-Nr.  253149  ) entschieden.</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Erbauseinandersetzung | Ertragsteuerliche Rechtsfolgen bei einer Erbauseinandersetzung über Privatvermögen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Aktuell geht erhebliches Vermögen im Wege des Erbfalls auf „die Generation der Erben“ über. Sind mehrere Erben vorhanden, kommt der dann stattfindenden Erbauseinandersetzung immer dann besondere einkommensteuerliche Bedeutung zu, wenn vermietete Grundstücke, die sich im Privatvermögen des Erblassers befunden haben, zur Erbmasse gehören. Je nach Art der Erbauseinandersetzung können sich unterschiedliche einkommensteuerliche Rechtsfolgen ergeben, die man im Blick haben sollte.]]></summary>
    <updated>2026-04-01T09:58:09+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Aktuell geht erhebliches Vermögen im Wege des Erbfalls auf ?die Generation der Erben? über. Sind mehrere Erben vorhanden, kommt der dann stattfindenden Erbauseinandersetzung immer dann besondere einkommensteuerliche Bedeutung zu, wenn vermietete Grundstücke, die sich im Privatvermögen des Erblassers befunden haben, zur Erbmasse gehören. Je nach Art der Erbauseinandersetzung können sich unterschiedliche einkommensteuerliche Rechtsfolgen ergeben, die man im Blick haben sollte.</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Zugewinnausgleich | Zugewinnausgleich im Todesfall:  Das ist zu beachten]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit geht es bei Zugewinnausgleichsauseinandersetzungen überwiegend um solche im Zusammenhang mit einer Scheidung. Aber auch wenn die Ehe durch den Tod eines Ehegatten endet, stehen dem überlebenden Ehegatten Zugewinnausgleichsansprüche zu – um diese soll es im folgenden Beitrag gehen.]]></summary>
    <updated>2026-04-01T09:58:04+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit geht es bei Zugewinnausgleichsauseinandersetzungen überwiegend um solche im Zusammenhang mit einer Scheidung. Aber auch wenn die Ehe durch den Tod eines Ehegatten endet, stehen dem überlebenden Ehegatten Zugewinnausgleichsansprüche zu ? um diese soll es im folgenden Beitrag gehen.</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Pflichtteilsverzicht | Abfindung für lebzeitigen Pflichtteilsverzicht unterliegt nicht der Einkommensteuer]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 20.1.2026, VIII R 6/23, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Abfindungen, die für einen lebzeitigen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsverzicht gezahlt werden, unterliegen nicht der Einkommensteuer. Die Zahlungen stellen kein erzieltes Einkommen dar, auch wenn sie in Raten geleistet werden. Das hat der BFH klargestellt.]]></summary>
    <updated>2026-04-01T09:58:01+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Abfindungen, die für einen lebzeitigen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsverzicht gezahlt werden, unterliegen nicht der Einkommensteuer. Die Zahlungen stellen kein erzieltes Einkommen dar, auch wenn sie in Raten geleistet werden. Das hat der BFH klargestellt.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Teilungsversteigerung | So sichern Nachlassgläubiger ihr besseres Recht und vermeiden prozessuale Fallstricke]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Nachlassfälle sind für Gläubiger oft der Albtraum der Immobilienvollstreckung. Kaum ist der Zuschlag gefallen, zeigt sich, dass das Objekt wertausschöpfend belastet ist und der Erbe beschränkt haftet. Nachlassgläubiger stehen somit vor einem doppelten Risiko: Zum einen droht der Verlust einer quotenmäßigen Befriedigung durch formelle Verfahrensschritte, z. B. durch Hinterlegung bzw. Auskehr des Erlöses. Zum anderen können materielle Einwendungen – insbesondere die Dürftigkeitseinrede (§ 1990 BGB) des (Staats-)Erben – dazu führen, dass ein vermeintlich bestehender Vorranganspruch (z. B. gesetzlicher Löschungsanspruch nach § 1179a BGB) leerläuft. Ein aktuelles BGH-Urteil unterstreicht die Bedeutung der Thematik.]]></summary>
    <updated>2026-04-01T09:57:55+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ee/schnittstellennebengebiete/teilungsversteigerung-so-sichern-nachlassglaeubiger-ihr-besseres-recht-und-vermeiden-prozessuale-fallstricke-f173121"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Nachlassfälle sind für Gläubiger oft der Albtraum der Immobilienvollstreckung. Kaum ist der Zuschlag gefallen, zeigt sich, dass das Objekt wertausschöpfend belastet ist und der Erbe beschränkt haftet. Nachlassgläubiger stehen somit vor einem doppelten Risiko: Zum einen droht der Verlust einer quotenmäßigen Befriedigung durch formelle Verfahrensschritte, z. B. durch Hinterlegung bzw. Auskehr des Erlöses. Zum anderen können materielle Einwendungen ? insbesondere die Dürftigkeitseinrede (§ 1990 BGB) des (Staats-)Erben ? dazu führen, dass ein vermeintlich bestehender Vorranganspruch (z. B. gesetzlicher Löschungsanspruch nach § 1179a BGB) leerläuft. Ein aktuelles BGH-Urteil unterstreicht die Bedeutung der Thematik.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Neuer Service für Betroffene | Finanzskandal bei der Bayerischen Versorgungskammer: Neue IWW-Website mit Maßnahmenpaket für Betroffene und FAQ]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Die Bayerische Versorgungskammer verwaltet Kapitalanlagen von rund 117 Mrd. Euro. Sie führt die Geschäfte von zwölf berufsständischen und kommunalen Versorgungswerken, u. a. für Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Zahnärzte, Ärzte und Apotheker. Aktuell steht sie in der Kritik, weil sie aufgrund von Fehlspekulationen Millionenverluste angehäuft haben soll. Versicherte machen sich große Sorgen um ihre Altersversorgung und möchten sich wehren. Das IWW hat vor diesem Hintergrund eine eigene Website erstellt und bietet ein Maßnahmenpaket für Betroffene.]]></summary>
    <updated>2026-03-10T13:45:37+01:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/neuer-service-fuer-betroffene-finanzskandal-bei-der-bayerischen-versorgungskammer-neue-iww-website-mit-massnahmenpaket-fuer-betroffene-und-faq-f172704"/>
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    <title type="html"><![CDATA[Minderjährigenschutz | Alleinerziehende und Erbrecht: Vermögensschutz für minderjährige Kinder (Teil 2)]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Bei einer Trennung der Eltern gemeinsamer minderjähriger Kinder hat ein Elternteil nicht selten ein Interesse daran, Vermögen vor dem Zugriff des Ex-Partners zu schützen, sofern der alleinerziehende Elternteil stirbt. 
Anknüpfend an Teil 1 dieses Beitrags (Abruf-Nr.  50652007 ) befasst sich Teil 2 mit weiteren Konstellationen, bei denen neben erbrechtlichen Überlegungen immer auch das Familienrecht eine wichtige Rolle spielt.]]></summary>
    <updated>2026-03-05T10:46:34+01:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ee/gestaltungspraxis/minderjaehrigenschutz-alleinerziehende-und-erbrecht-vermoegensschutz-fuer-minderjaehrige-kinder-teil-2-f172574"/>
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Anknüpfend an Teil 1 dieses Beitrags (Abruf-Nr.  50652007 ) befasst sich Teil 2 mit weiteren Konstellationen, bei denen neben erbrechtlichen Überlegungen immer auch das Familienrecht eine wichtige Rolle spielt.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Vorsorgevollmacht | Fortbestehen einer Untervollmacht nach dem Tod des Hauptbevollmächtigten bei formularmäßig erteilter Vorsorgevollmacht]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Der BGH hat sich im Rahmen einer Rechtsbeschwerde mit der Problematik des Fortbestehens einer Untervollmacht nach dem Tod des Hauptbevollmächtigten bei einer formularmäßig erteilten Vorsorgevollmacht befasst.]]></summary>
    <updated>2026-03-05T10:46:29+01:00</updated>
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