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  <title type="text">Erbrecht effektiv</title>
  <subtitle type="text">Sichere Beratung und Gestaltung in erbrechtlichen Mandaten</subtitle>
  <updated>2026-08-03T08:51:19+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[IWW-Webinare | Übersicht: Ihre IWW-Webinare auf einen Blick]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Mit den IWW-Webinaren können Sie sich nicht nur bequem online fortbilden. Sie bieten darüber hinaus auch zahlreiche weitere Vorteile.]]></summary>
    <updated>2026-08-03T08:51:19+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Scheidungsfolgen | Erbrechtliche Auswirkungen von Trennung und Scheidung – mit Gestaltungstipps (Teil 3)]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Der vorliegende dritte Teil des Beitrags beleuchtet weitere Auswirkungen von Trennung und Scheidung bei Ehepaaren, verheirateten Lebenspartnern und nicht ehelichen Lebensgemeinschaften. Dies weiterhin primär aus dem Blickwinkel einer Interessenlage, bei der der getrennte oder schon geschiedene Partner im Erbfall möglichst keine Vermögenswerte mehr erhalten soll, weder als Erbe, Vermächtnisnehmer oder als Pflichtteilsberechtigter. Der dritte Teil befasst sich mit den Handlungsoptionen, die sich bei Ehegatten in verschiedenen Konstellationen ergeben.]]></summary>
    <updated>2026-08-03T08:51:15+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Zuwendungen | Keine Ausgleichsansprüche für ehebezogene Zuwendungen nach Tod eines Ehegatten]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Bereits die Ermittlung des Vorliegens ehebezogener Zuwendungen ist in der Praxis mit großer Unklarheit behaftet. Daneben stellt sich die Frage, welche Rechtsfolgen an das Bestehen anknüpfen. Primär geht es um Ausgleichsansprüche des zuwendenden Ehegatten. Scheitert die Ehe zu Lebzeiten, richtet sich ein solcher Anspruch gegen den empfangenden Ehegatten. Wird die Ehe hingegen durch Tod beendet, so sind etwaige Ansprüche gegen den Nachlass zu richten. Vor allem in letztgenannter Situation ist zu hinterfragen, ob der zuwendende, überlebende Ehegatte überhaupt einen Ausgleichsanspruch hat. Mit diesen Fragen hatte sich auch jüngst das OLG Brandenburg in zwei Entscheidungen zu befassen.]]></summary>
    <updated>2026-08-03T08:51:09+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Bereits die Ermittlung des Vorliegens ehebezogener Zuwendungen ist in der Praxis mit großer Unklarheit behaftet. Daneben stellt sich die Frage, welche Rechtsfolgen an das Bestehen anknüpfen. Primär geht es um Ausgleichsansprüche des zuwendenden Ehegatten. Scheitert die Ehe zu Lebzeiten, richtet sich ein solcher Anspruch gegen den empfangenden Ehegatten. Wird die Ehe hingegen durch Tod beendet, so sind etwaige Ansprüche gegen den Nachlass zu richten. Vor allem in letztgenannter Situation ist zu hinterfragen, ob der zuwendende, überlebende Ehegatte überhaupt einen Ausgleichsanspruch hat. Mit diesen Fragen hatte sich auch jüngst das OLG Brandenburg in zwei Entscheidungen zu befassen.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Kosten | Kostenentscheidung im Erbscheinsverfahren bei konkurrierenden Anträgen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Das OLG Saarbrücken hat im Beschwerdeverfahren über die Kostenverteilung in einem streitigen Erbscheinsverfahren (§ 81 FamFG) mit konkurrierenden Erbscheinsanträgen und späterer Rücknahme eines der Anträge entschieden, dass die Gerichtskosten geteilt werden und jeder der Beteiligten die eigenen außergerichtlichen Kosten zu tragen hat.]]></summary>
    <updated>2026-08-03T08:51:03+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Lebensversicherung | Unentgeltliche Zuwendung einer Kapitallebensversicherung unter Nießbrauchsvorbehalt]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Wenn eine Kapitallebensversicherung unentgeltlich übertragen wird, für den Rückkaufsfall jedoch ein Nießbrauch vereinbart wird, stellt sich die Frage, ob das vorbehaltene Nießbrauchsrecht den Wert der unentgeltlichen Zuwendung mindert. Hierüber hatte der BFH zu befinden (28.1.26, II R 27/22, Abruf-Nr.  254075 ).]]></summary>
    <updated>2026-08-03T08:50:57+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Verjährung | Die Festsetzungsverjährung bei Erbschaften und Schenkungen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Mit der Übertragung von Vermögen, sei es im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder im Todesfall, gehen vielfältige steuerliche Verpflichtungen einher. Von besonderer praktischer Bedeutung sind dabei die Verjährungsfristen. Die gesetzlichen Bestimmungen sind vielschichtig und häufig nicht einfach zu überblicken. Ziel dieses Beitrags ist es, diese Problematik anhand einfacher Beispiele zu erläutern und Ihnen für die Umsetzung praxiserprobte Checklisten an die Hand zu geben.]]></summary>
    <updated>2026-08-03T08:50:51+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Teilungsversteigerung | Teilungsversteigerung bereits vor Auseinandersetzung des restlichen Nachlasses]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Das OLG Thüringen hatte im Berufungsverfahren den Streit zweier Miterben (als einzige Mitglieder der Erbengemeinschaft) über die Zulässigkeit der von einem Miterben beantragten Teilungsversteigerung von vier Nachlassgrundstücken zu entscheiden. Es hat die Berufung eines Miterben gegen das Urteil des Landgerichts zurückgewiesen.]]></summary>
    <updated>2026-08-03T08:50:46+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ee/gesetzliche-und-gewillkuerte-erbfolge/teilungsversteigerung-teilungsversteigerung-bereits-vor-auseinandersetzung-des-restlichen-nachlasses-f175463"/>
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    <title type="html"><![CDATA[IWW-Spezial-Webinar | Webinar zur EU-Entgelttransparenzrichtlinie am 16.09.2026: Alles zu den neuen Arbeitgeberpflichten (inkl. Gestaltungshinweisen)]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie müssen sich aktuell alle Arbeitgeber befassen, auch wenn die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland zum 07.06.2026 nicht gelungen ist. Denn die Regeln stehen fest. Und der Anpassungsaufwand für Arbeitgeber ist erheblich. Im IWW-Webinar am 16.09.2026 von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr erhalten Sie einen kompakten Überblick über die neuen Pflichten. In zwei Stunden bringen Sie die Anwälte Dr. Lars Hinrichs und Elisa Ultsch auf den aktuellen Stand in punkto (Entgelt-)Auskunftspflicht, sachgerechte Vergütungsparameter für Stellenbewertungen sowie Bewertung von Vergütungskriterien – und erklären die Gestaltungen für die Praxis.]]></summary>
    <updated>2026-07-15T13:03:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/lgp/arbeitsrecht/iww-spezial-webinar-webinar-zur-eu-entgelttransparenzrichtlinie-am-16092026-alles-zu-den-neuen-arbeitgeberpflichten-inkl-gestaltungshinweisen-f174031"/>
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    <title type="html"><![CDATA[Trennung | Erbrechtliche Auswirkungen von Trennung und Scheidung – mit Gestaltungstipps (Teil 2)]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Der vorliegende zweite Teil des Beitrags beleuchtet weitere Auswirkungen von Trennung und Scheidung bei Ehepaaren, verheirateten Lebenspartnern und nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Dies vor allem aus dem Blickwinkel einer Interessenlage, bei der der getrennte oder schon geschiedene Partner im Erbfall möglichst keine Vermögenswerte mehr erhalten soll, weder als Erbe, Vermächtnisnehmer oder als Pflichtteilsberechtigter.]]></summary>
    <updated>2026-07-01T09:49:08+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ee/schnittstellennebengebiete/trennung-erbrechtliche-auswirkungen-von-trennung-und-scheidung-mit-gestaltungstipps-teil-2-f174821"/>
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    <title type="html"><![CDATA[IWW-Webinare | Übersicht: Ihre IWW-Webinare auf einen Blick]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Mit den IWW-Webinaren können Sie sich nicht nur bequem online fortbilden. Sie bieten darüber hinaus auch zahlreiche weitere Vorteile.]]></summary>
    <updated>2026-07-01T09:49:01+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Erbbaurecht | Ersetzung der Zustimmung zur Veräußerung eines Erbbaurechts]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Das OLG München hat sich mit der Ersetzung der Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Veräußerung eines Erbbaurechts befasst, weil er die Zustimmung nur gegen Erstattung seiner Anwaltskosten erteilen wollte.]]></summary>
    <updated>2026-07-01T09:48:56+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ee/gesetzliche-und-gewillkuerte-erbfolge/erbbaurecht-ersetzung-der-zustimmung-zur-veraeusserung-eines-erbbaurechts-f174819"/>
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    <title type="html"><![CDATA[Vorweggenommene Erbfolge | Übertragung eines vermieteten Grundstücks unter Nießbrauchsvorbehalt aus Steuersicht]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Werden Grundstücke in Vorwegnahme einer Erbregelung bereits zu Lebzeiten übertragen, behält sich der Übertragende häufig zur weiteren Sicherung seiner Bedürfnisse ein Nießbrauchsrecht an dem übertragenen Objekt vor. Nutzt dieser das Objekt aufgrund des vorbehaltenen Nießbrauchsrechts zu eigenen Wohnzwecken, findet dies außerhalb der einkommensteuerlich relevanten Ebene statt. Anders ist dies jedoch, wenn es sich um ein vermietetes Objekt handelt. Hier sind einkommensteuerliche Besonderheiten zu beachten, auf die nachfolgend eingegangen wird. Insbesondere sollte darauf geachtet werden, dass der Übertragungsvertrag steueroptimal gestaltet wird.]]></summary>
    <updated>2026-07-01T09:48:50+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Kapitalerträge | BFH ändert Rechtsprechung zur unentgeltlichen Ratenzahlungsvereinbarung]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Nach der bisherigen langjährigen Rechtsprechung des BFH (so z. B. BFH 14.7.20, VIII R 3/17, BStBl. II 2020, 813) wurde bei einem Grundstücksverkauf gegen zinslose Ratenzahlung die zivilrechtliche Kaufpreisvereinbarung und Tilgungsbestimmung, nur auf den Kaufpreis zahlen zu wollen, der Besteuerung beim Verkäufer und Käufer nicht zugrunde gelegt. Vielmehr war der nominale Kaufpreis aufgrund der langjährigen zinslosen Stundung abzuzinsen und in einen Tilgungsanteil (den Barwert) und einen Zinsanteil aufzuteilen. Der BFH hat nun seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben.]]></summary>
    <updated>2026-07-01T09:48:44+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Nachlassverbindlichkeiten | Anwaltskosten infolge Erbauseinandersetzung als abziehbare Nachlassverbindlichkeiten]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1 ErbStG sind als Nachlassverbindlichkeiten die Kosten abzugsfähig, die dem Erwerber unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs entstehen. Sie mindern den erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb. Der BFH hatte sich nun aktuell mit der Frage zu befassen, ob hierzu auch Rechtsanwaltskosten gehören, die im Rahmen einer Erbauseinandersetzung entstanden sind. Der BFH hat dies ausdrücklich bejaht.]]></summary>
    <updated>2026-07-01T09:48:38+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ee/steuerrecht/nachlassverbindlichkeiten-anwaltskosten-infolge-erbauseinandersetzung-als-abziehbare-nachlassverbindlichkeiten-f174816"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1 ErbStG sind als Nachlassverbindlichkeiten die Kosten abzugsfähig, die dem Erwerber unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs entstehen. Sie mindern den erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb. Der BFH hatte sich nun aktuell mit der Frage zu befassen, ob hierzu auch Rechtsanwaltskosten gehören, die im Rahmen einer Erbauseinandersetzung entstanden sind. Der BFH hat dies ausdrücklich bejaht.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Ausschlagung | Ausschlagung oder Annahme?  Diese Gefahren lauern bei der Entscheidung]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Die wirksame Erbausschlagung führt zum rückwirkenden Wegfall der Erbenstellung (§ 1953 Abs. 1 BGB). Der ausgeschlagene Erbteil wächst den nächstberufenen Erben an (§ 1953 Abs. 2 BGB). Dabei kann die Ausschlagung unterschiedliche Motive haben:]]></summary>
    <updated>2026-07-01T09:48:33+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ee/gesetzliche-und-gewillkuerte-erbfolge/ausschlagung-ausschlagung-oder-annahme-diese-gefahren-lauern-bei-der-entscheidung-f174815"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Die wirksame Erbausschlagung führt zum rückwirkenden Wegfall der Erbenstellung (§ 1953 Abs. 1 BGB). Der ausgeschlagene Erbteil wächst den nächstberufenen Erben an (§ 1953 Abs. 2 BGB). Dabei kann die Ausschlagung unterschiedliche Motive haben:</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[IWW-Webinar am 29.10.26 | Praxis-Update: Frischen Sie Ihr Praxiswissen zur Grunderwerbsteuer schnell und bequem auf!]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Der Einfluss der Grunderwerbsteuer wird in vielen Mandaten zu wenig beachtet, obwohl sie angesichts hoher Steuersätze und Immobilienpreise erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben kann. Hier auf dem Laufenden zu bleiben, ist nicht einfach: Seit 2021 hat sich das Grunderwerbsteuergesetz tiefgreifend verändert – mit stetiger Rechtsentwicklung, umfangreicher Rechtsprechung und umfassenden Erlassen.]]></summary>
    <updated>2026-06-11T09:12:04+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Der Einfluss der Grunderwerbsteuer wird in vielen Mandaten zu wenig beachtet, obwohl sie angesichts hoher Steuersätze und Immobilienpreise erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben kann. Hier auf dem Laufenden zu bleiben, ist nicht einfach: Seit 2021 hat sich das Grunderwerbsteuergesetz tiefgreifend verändert ? mit stetiger Rechtsentwicklung, umfangreicher Rechtsprechung und umfassenden Erlassen.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[IWW-Webinar am 15.6.26 oder am 2.11.26 | Der praxistaugliche Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Die Bewertung von Grundvermögen für Zwecke der Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuer erfolgt typisiert nach den §§ 176 bis 198 BewG. Diese massentauglichen Verfahren ergeben in der Konsequenz aber oft, dass der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt. § 198 BewG räumt daher die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert mittels Sachverständigengutachten oder eines zeitnah erzielten Kaufpreises nachzuweisen. Das interaktive IWW-Webinar hilft Ihnen, die damit verbundenen Herausforderungen in der Praxis aus dem Weg zu räumen.]]></summary>
    <updated>2026-06-04T07:10:01+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Scheidung | Keine konkludente Rücknahme des Scheidungsantrags durch Zeitablauf mit der Folge, dass Ehegattenerbrecht wieder auflebt]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Der Umstand, dass ein Scheidungsverfahren über einen langen Zeitraum ruht, führt für sich genommen weder dazu, dass von einer konkludenten Antragsrücknahme auszugehen ist, noch zu einer teleologischen Reduktion des § 1933 S. 1 BGB. So der BGH (13.5.26, IV ZB 7/25 Abruf-Nr.  254114 ), der damit eine streitige Rechtsfrage entschieden hat.]]></summary>
    <updated>2026-06-01T10:16:13+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Trennung | Erbrechtliche Auswirkungen von Trennung und Scheidung mit Gestaltungstipps – Teil 1]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Will sich ein Paar trennen oder ist dies bereits erfolgt, so soll typischerweise die erbrechtliche Situation geändert werden, wenn zum Beispiel durch Verfügung von Todeswegen der Ehegatte, der eingetragene Partner oder der unverheiratete Lebenspartner bedacht ist. Denn im Falle der Trennung wird auch das gesetzliche Ehegattenerbrecht bzw. das Erbrecht des eingetragenen Lebenspartners in aller Regel „unbeliebt“. Das gilt besonders im Falle gemeinsam erworbener und „gemanagter Vermögenswerte“ wie Immobilien oder Unternehmen. Dieser Beitrag beleuchtet im Falle von Ehepaaren, verheirateten Lebenspartnern und nicht ehelichen Lebensgemeinschaften die Auswirkungen von Trennung und Scheidung und unterscheidet dabei zwischen gesetzlicher und gewillkürter Erbfolge durch Verfügung von Todes wegen. Gemeinsamer Ansatz ist bei alledem die typische Haltung der Betroffenen, dass der getrennte oder schon geschiedene Partner beim Erbfall möglichst keine Vermögenswerte mehr erhalten soll, weder als Erbe, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigter.]]></summary>
    <updated>2026-06-01T10:16:08+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ee/gestaltungspraxis/trennung-erbrechtliche-auswirkungen-von-trennung-und-scheidung-mit-gestaltungstipps-teil-1-f174249"/>
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    <title type="html"><![CDATA[Wechselbezüglichkeit | Checkliste zur Wechselbezüglichkeit]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Wechselbezügliche Verfügungen spielen in der Nachlassgestaltung eine wichtige Rolle. Dabei kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen darüber, was für welchen Fall wirklich gewollt war. Hierbei gilt der Grundsatz, dass zunächst das Testament selbst auszulegen ist. Erst wenn diese Auslegung kein Ergebnis bringt, kommt die Zweifelsregel des § 2270 Abs. 2 BGB zum Tragen. Das ist wichtig, weil § 2270 Abs. 2 BGB häufig zu schnell herangezogen wird. Die Vorschrift enthält aber nur eine Auslegungsregel für Zweifelsfälle, keine allgemeine Vermutung, die den tatsächlichen Willen der Ehegatten verdrängt. Die folgende  Checkliste  gibt Hilfestellung, um insoweit eindeutig zu gestalten oder im Erbfall das Gewollte zu identifizieren.]]></summary>
    <updated>2026-06-01T10:16:02+02:00</updated>
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