Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 15.07.2019 · Fachbeitrag · Nachlassverwaltung

    Bei Gefährdung von Pflichtteilsansprüchen möglich

    | Nachlassverwaltung wegen Gefährdung der Gläubigerbefriedigung (vgl. § 1981 Abs. 2 S. 1 BGB) ist auf Antrag anzuordnen, wenn der Erbe dabei ist, den einzig wertvollen Nachlassgegenstand – vorliegend eine Immobilie – zu veräußern, ohne eine Sicherheit am Verkaufserlös zu gewähren, und ein dinglicher Arrest wegen unbekannter Anschrift des Erben nicht beantragt werden kann (OLG Düsseldorf 15.11.18, I-3 Wx 175/18, Abruf-Nr. 209535 ). |