02.09.2019 · Strafrecht
Verwendung von Gesichtserkennungssoftware als Beweismittel im Strafverfahren

| Computer kann man nicht nur nutzen, um Straftaten zu begehen, sondern auch, um solche zu verfolgen. Software zur Auswertung riesiger Mengen von Bildern und Videos, für die Polizeibeamte Jahre brauchen würden, steht zur Verfügung. Allein, es fehlt an der gesetzlichen Grundlage. Die Polizei in Hamburg preschte vor und setzt seit 2018 eine Gesichtserkennungssoftware ein, bevor der Gesetzgeber ein spezielles Gesetz dafür geschaffen hat. Was die Software kann und was gegen ihren Einsatz spricht, wird im Folgenden diskutiert. |