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  • 29.01.2024 · Downloads allgemein · Beschäftigtendatenschutz · Kollektives Recht

    030_Wahlvorstandsmitglied schickt sensible Daten an seine private E-Mail-Adresse

    Wenn zur Vorbereitung einer Betriebsratswahl ein Wahlvorstandsmitglied die in einer Wählerliste gesammelten personenbezogenen Daten sämtlicher wahlberechtigten Mitarbeiter an seine private E-Mail-Adresse schickt, muss dieser mit einer fristlosen Kündigung rechnen – auch ohne vorherige Abmahnung.