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  • 24.11.2023 · Downloads allgemein · Beschäftigtendatenschutz · Im Arbeitsverhältnis

    019_Mitarbeiterkontrollen - Wann sind sie erlaubt und wann nicht

    Werden ArbN kontrolliert, werden damit regelmäßig personenbezogene Daten i. S. d. Art. 4 Nr. 2 DSGVO erhoben. Denn dazu rechnen „alle Informationen, die sich auf eine identifizierbare natürliche Person beziehen“. Da es sich um Beschäftigtendaten handelt, spielt es keine Rolle, ob diese Daten automatisch durch eine technische Einrichtung (z. B. durch eine Video­anlage) erhoben und verarbeitet werden oder von einem Menschen (§ 26 Abs. 7 BDSG). Doch worauf kommt es genau an?