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  • 10.04.2024 · Downloads allgemein · Hinweisgeberschutz · Fälle aus der Praxis

    040_Eine anonyme Anzeige über das Hinweisgebersystem kann eine Durchsuchung rechtfertigen

    Eine anonyme Anzeige über ein Hinweisgebersystem kann eine ausreichende Verdachtsgrundlage für die Anordnung einer Durchsuchung bieten. Aber: Die anonyme Anzeige muss von beträchtlicher sachlicher Qualität sein oder es muss mit ihr zusammen schlüssiges Tatsachenmaterial vorgelegt worden sein.