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  • 02.11.2023 · Checklisten · Beschäftigtendatenschutz · Digitalisierung und Datenschutz

    011_Der TOM-Faktencheck zu Server, Drucker, Passwörtern und Co. im Unternehmen

    Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, also Deutschlands höchster Hüter des Datenschutzes, genehmigte im Jahr 2022 Verhaltensregeln zu technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) bei elektronischen Aufzeichnungen und Hilfsmitteln. Diese Maßnahmen können vor unberechtigten Angriffen von Innen und Außen schützen. Prüfen Sie anhand der folgenden TOM-Checkliste, wo eventuel noch Optimierungsbedarf besteht.