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  • · Fachbeitrag · Videoüberwachung

    Videoüberwachung: Danach fragt die Aufsichtsbehörde

    | Es kann viele Gründe geben, eine Videoüberwachung am und im Bürokomplex zu installieren: Einbruch, Beschädigung, Graffiti-Vandalismus, Überwachung des Empfangs. Doch die Aufsichtsbehörden sehen den Einsatz kritisch. Was unter anderem die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW so fragt, erfahren Sie in der Checkliste. |

     

    Nicht selten kommt es vor, dass sich Personen (z.B. Beschäftigte, Kunden, Lieferanten etc.) über den Einsatz einer oder mehrerer Kameras in einem Unternehmen bei der Aufsichtsbehörde beschweren. Sie fühlen sich „beobachtet“ oder bemängeln die fehlende Beschilderung. Die Aufsichtsbehörden sind verpflichtet, solchen Hinweisen nachzugehen. In der Regel erfolgt dies durch einen Fragebogen, der dem Verantwortlichen meist postalisch zugesandt wird. Hierbei wird zur Beantwortung des Fragebogens und zur Zusendung weiterer Unterlagen in der Regel eine Monatsfrist eingeräumt. Im Anhang finden Sie eine Liste mit den Fragen, die die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW stellt. Zwecks besserer Handhabung für Sie, haben wir daraus eine Checkliste gemacht.

     

    Hintergrund | Ob eine Videoüberwachung zulässig ist, muss stets für jede Kamera gesondert überprüft werden. Hierbei gilt: Es kommt auf den Einzelfall an. Dennoch besteht unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Videoüberwachung zu betreiben. Aber: Sie müssen hier etwas mehr dokumentieren.