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· Sozialversicherung

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich auf höhere Krankenkassenbeiträge einstellen

Bild: ©Butch - stock.adobe.com

| Arbeitgeber sollten sich auf höhere Lohnnebenkosten ab dem 01.01.2021 einstellen. Laut einer Einigung zwischen Bundesgesundheitsministerium und Bundesfinanzministerium sollen die Krankenkassen-Zusatzbeiträge, die seit 2019 von Arbeitgebern und Arbeitnehmern je zur Hälfte getragen werden, durchschnittlich um 0,2 Prozent auf insgesamt 1,3 Prozent steigen. Diese Maßnahme trägt den Plänen zufolge dazu bei, die Kosten der COVID-19-Panedmie zu finanzieren. Die Sozialgarantie der Bundesregierung von Juni 2020, nach der die Sozialversicherungsbeiträge auch 2021 maximal 40 Prozent betragen werden, würde damit für bestimmte Personengruppen hinfällig. |

Finanzierungslücke stopfen ‒ auch über GKV-Beiträge

Laut der Einigung zwischen Bundesgesundheitsministerium und Bundesfinanzministerium, die CE Chef easy vorliegt, hat die Corona-Krise für 2021 eine Finanzierungslücke in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Höhe von über 16 Mrd. Euro entstehen lassen. Diese Lücke soll geschlossen werden durch

  • eine Erhöhung des Bundeszuschusses um ca. 5 Mrd. Euro,
  • den Zugriff auf Krankenkassen-Rücklagen in Höhe von ca. 8 Mrd. Euro und
  • Einnahmen in Höhe von ca. 3 Mrd. Euro durch eine Erhöhung des Krankenkassen-Zusatzbeitrags.

 

 

Lohnnebenkosten steigen für Arbeitgeber

Um die Zusatzeinnahmen in Höhe von rund 3 Mrd. Euro im Rahmen einer Anhebung der Krankenkassen-Zusatzbeiträge zu erzielen, kalkulieren die Ministerien mit einer Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von derzeit 1,1 Prozent auf 1,3 Prozent ab dem 01.01.2021. Dieser Krankenkassen-Zusatzbeitrag wurde im Jahr 2015 eingeführt und musste zunächst allein von den Arbeitnehmern getragen werden. Das hat sich zum 01.01.2019 geändert, sodass Arbeitnehmer und Arbeitgeber diesen Zusatzbeitrag paritätisch, also jeweils zu Hälfte tragen. Die Pläne der Ministerien bedeuten einen durchschnittlichen Anteil für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Höhe von jeweils 0,65 Prozent ab dem kommenden Jahr.

 

MERKE | Der Zusatzbeitrag wird von den Krankenkassen individuell festgelegt (hier eine Liste dazu).Das bedeutet, es gibt sowohl Krankenkassen mit einem geringeren als auch Krankenkassen mit einem höheren Zusatzbeitrag. Diese Beitragsunterschiede fördern den Wettbewerb und dienen als zusätzliches Instrument der Krankenkassen, um finanzielle Engpässe auszugleichen. Neben dem Zusatzbeitrag gibt es den allgemeinen Beitragssatz (2020: 14,6 Prozent) sowie ‒ für bestimmte Personengruppen ohne Krankengeldanspruch, also z. B. für Selbstständige ‒ den ermäßigten Beitragssatz (2020: 14,0 Prozent), die für alle Krankenkassen gleich sind.

 

Sozialgarantie 2021 bröckelt

Die Kritik an den Plänen der beiden Ministerien zielt unter anderem auch auf die Aufweichung der im Juni von der Bundesregierung bekräftigten sogenannten „Sozialgarantie 2021“. Danach sollten die Sozialversicherungsbeiträge auch im kommenden Jahr bei maximal 40 Prozent stabilisiert werden, indem darüber hinausgehende Finanzbedarfe aus dem Bundeshaushalt gedeckt werden. Es geht ausdrücklich auch um die Auswirkungen der Corona-Pandemie in Form steigender Ausgaben in allen Sozialversicherungen.

 

Für Kinderlose, die im Rahmen der Pflegeversicherung einen etwas höheren Beitragssatz zahlen müssen, wäre die 40-Prozent-Grenze bei der geplanten Anhebung der Zusatzbeiträge mit 40,2 Prozent allerdings bereits überschritten. Weitere Personengruppen bleiben knapp darunter. Bundesgesundheitsministerium und Bundesfinanzministerium betonen, dass mit dem Maßnahmenpaket die Sozialgarantie 2021 eingehalten werden könne, ohne aber auf die Auswirkungen bei den Kinderlosen einzugehen.

 

(BK)

Quelle: ID 46864473