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01.07.2019 · Telearbeit

Individualrechtliche Aspekte beim Homeoffice – Arbeitszeit, Arbeitsmittel und Haftung

| Homeoffice kann für den ArbG und ArbN eine Win-win-Situation sein – wenn alle Voraussetzungen stimmen. Das bedeutet, dass sich beide Seiten im Vorfeld bereits einige Gedanken machen sollten – zum Beispiel zur Arbeitszeit, zu den eingesetzten Arbeitsmitteln, aber auch zur Frage, wer haftet, wenn der ArbN sich auf den Arbeits-PC Schadsoftware herunterlädt. |

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