08.02.2021 · DS-GVO
Schmerzensgeld wegen Verletzung der DS-GVO
| Erhebt ein Psychotherapeut Gesundheitsdaten über den Ehemann seiner Patientin und gibt diese in einer familienrechtlichen Auseinandersetzung unerlaubt an deren Verfahrensbevollmächtigten weiter, liegt darin ein Verstoß gegen Art. 9 DS-GVO, der den Geschädigten gem. Art. 82 Abs. 1 DS-GVO zu einem angemessenen Schmerzensgeld berechtigt, hier 4.000 EUR (AG Pforzheim 25.3.20, 13 C 160/19, Abruf-Nr. 219283 ). |