13.03.2020 · Arbeitgeberleistungen
Überlassung von betrieblichen Smartphones an Arbeitnehmer vertraglich richtig regeln
| In vielen Unternehmen locken Arbeitgeber ihre Mitarbeiter mit einem betrieblichen Smartphone. Die Überlassung ist attraktiv, da auch die Privatnutzung steuerfrei bleiben kann. Damit später keine Konflikte oder evtl. Schadenersatzansprüche auftreten, sollte der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer bei der Übergabe des Smartphones eine Vereinbarung schließen. |