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26.04.2021 · Arbeitgeberleistungen

BMF: In diesen Fällen sind Gutscheine und Geldkarten auch künftig steuerfreier Sachbezug

| Sachbezüge, die Arbeitgeber Arbeitnehmern gewähren, sind steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn ihr Wert die Sachbezugsfreigrenze von 44 Euro im Monat nicht übersteigt. Seit 01.01.2020 gilt eine Neuregelung für Gutscheine, zweckgebundene Geldleistungen und Geldkarten. Seither war unklar, ob und wann bei deren Überlassung Bar- oder Sachlohn vorliegt. Jetzt hat das BMF reagiert. LGP erläutert die neuen Spielregeln und zeigt, wo Arbeitgeber nachbessern müssen, um weiter von der Sachbezugsfreigrenze zu profitieren. |

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