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    <title>Betriebswirtschaft im Blickpunkt</title>
    <description>Mehr Umsatz durch betriebswirtschaftliche Beratung</description>
    <pubDate>Fri, 05 Jun 2026 10:22:43 +0200</pubDate>
    <lastBuildDate>Sat, 27 Jun 2026 18:04:32 +0200</lastBuildDate>
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      <title>Bilanzierung | Für Zwecke der § 6b-Rücklage werden Vorbesitzzeiten von Schwesterpersonengesellschaften zusammengerechnet</title>
      <description><![CDATA[Veräußert eine KG ein Grundstück, das sie innerhalb des Sechsjahreszeitraums i. S. v. § 6b Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG von einer personenidentischen Schwester-KG entgeltlich erworben hatte, ist dies für die Bildung einer § 6b-Rücklage unschädlich. Dies hat das FG Münster mit Urteil vom 16.4.26 (8 K 820/24 G,F) entschieden.]]></description>
      <pubDate>Fri, 05 Jun 2026 10:22:43 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/bbp/bilanzierung/bilanzierung-fuer-zwecke-der-6b-ruecklage-werden-vorbesitzzeiten-von-schwesterpersonengesellschaften-zusammengerechnet-f174336</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Veräußert eine KG ein Grundstück, das sie innerhalb des Sechsjahreszeitraums i.?S.?v. § 6b Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG von einer personenidentischen Schwester-KG entgeltlich erworben hatte, ist dies für die Bildung einer § 6b-Rücklage unschädlich. Dies hat das FG Münster mit Urteil vom 16.4.26 (8 K 820/24 G,F) entschieden.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Berichtsstandards setzen neuen Rahmen | Doppelvorstoß der EU-Kommission: Vereinfachte ESRS und neuer VS-Standard</title>
      <description><![CDATA[Die EU-Kommission hat am 6.5.26 zwei Entwürfe vorgelegt, die die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU neu justieren sollen. Im Mittelpunkt stehen vereinfachte ESRS für CSRD-pflichtige Unternehmen (sogenannte „Simplified ESRS“) sowie ein neuer freiwilliger Berichtsstandard „VS“, der aus dem bisherigen VSME entwickelt wurde und den Adressatenkreis deutlich erweitert.]]></description>
      <pubDate>Fri, 05 Jun 2026 10:22:38 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/bbp/bilanzierung/berichtsstandards-setzen-neuen-rahmen-doppelvorstoss-der-eu-kommission-vereinfachte-esrs-und-neuer-vs-standard-f174335</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die EU-Kommission hat am 6.5.26 zwei Entwürfe vorgelegt, die die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU neu justieren sollen. Im Mittelpunkt stehen vereinfachte ESRS für CSRD-pflichtige Unternehmen (sogenannte ?Simplified ESRS?) sowie ein neuer freiwilliger Berichtsstandard ?VS?, der aus dem bisherigen VSME entwickelt wurde und den Adressatenkreis deutlich erweitert.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Fördermittel | Fördermittel sind planbar, nicht zufällig – so können Unternehmen sie dauerhaft nutzen</title>
      <description><![CDATA[Bei der Finanzierung denken Unternehmen in erster Linie an Bankkredite, Eigenkapital oder Investoren. Öffentliche Fördermittel spielen dagegen häufig nur eine Nebenrolle, da sie als zu komplex, zu bürokratisch und zu unübersichtlich wahrgenommen werden. Diese Einschätzung ist zwar weit verbreitet, greift jedoch zu kurz. Denn gerade für kleine und mittlere Unternehmen können Fördermittel ein wirksames Instrument zur Finanzierung von Innovationen und Investitionen sein. Die Förderlandschaft in Deutschland ist breit aufgestellt. Es stehen mehrere Tausend Programme von EU, Bund, Ländern und weiteren Institutionen zur Verfügung. Sie reichen von Bürgschaften und zinsgünstigen Darlehen über Beteiligungskapital bis hin zu nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Besonders Zuschüsse bieten unmittelbare Liquiditätsvorteile und stärken die Eigenkapitalbasis.]]></description>
      <pubDate>Fri, 05 Jun 2026 10:22:33 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/bbp/finanzierung/foerdermittel-foerdermittel-sind-planbar-nicht-zufaellig-sokoennen-unternehmen-sie-dauerhaft-nutzen-f174334</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Bei der Finanzierung denken Unternehmen in erster Linie an Bankkredite, Eigenkapital oder Investoren. Öffentliche Fördermittel spielen dagegen häufig nur eine Nebenrolle, da sie als zu komplex, zu bürokratisch und zu unübersichtlich wahrgenommen werden. Diese Einschätzung ist zwar weit verbreitet, greift jedoch zu kurz. Denn gerade für kleine und mittlere Unternehmen können Fördermittel ein wirksames Instrument zur Finanzierung von Innovationen und Investitionen sein. Die Förderlandschaft in Deutschland ist breit aufgestellt. Es stehen mehrere Tausend Programme von EU, Bund, Ländern und weiteren Institutionen zur Verfügung. Sie reichen von Bürgschaften und zinsgünstigen Darlehen über Beteiligungskapital bis hin zu nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Besonders Zuschüsse bieten unmittelbare Liquiditätsvorteile und stärken die Eigenkapitalbasis.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Reform der Altersvorsorge | Private Vorsorge im Neustart: Mit Aktien, Fonds und ETF für das Alter sparen</title>
      <description><![CDATA[Das Gesetz zur Reform der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) ist beschlossen. Der Bundestag hat den Entwurf am 27.3.26 verabschiedet, und der Bundesrat hat dem Gesetz am 8.5.26 zugestimmt. Die grundlegenden Änderungen treten planmäßig zum 1.1.27 in Kraft. Mit dem Altersvorsorgereformgesetz verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die steuerlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend zu modernisieren. Hintergrund ist insbesondere die seit Jahren sinkende Akzeptanz der bisherigen Riester-Rente, deren Produkte aufgrund niedriger Renditen, hoher Kosten und komplexer Förderstrukturen zunehmend in die Kritik geraten sind. Die Reform soll daher zu einer Vereinfachung, Entbürokratisierung und stärkeren Renditeorientierung der privaten Altersvorsorge führen.]]></description>
      <pubDate>Fri, 05 Jun 2026 10:22:27 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/bbp/unternehmensberatung/reform-der-altersvorsorge-private-vorsorge-im-neustart-mit-aktien-fonds-und-etf-fuer-das-alter-sparen-f174333</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das Gesetz zur Reform der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) ist beschlossen. Der Bundestag hat den Entwurf am 27.3.26 verabschiedet, und der Bundesrat hat dem Gesetz am 8.5.26 zugestimmt. Die grundlegenden Änderungen treten planmäßig zum 1.1.27 in Kraft. Mit dem Altersvorsorgereformgesetz verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die steuerlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend zu modernisieren. Hintergrund ist insbesondere die seit Jahren sinkende Akzeptanz der bisherigen Riester-Rente, deren Produkte aufgrund niedriger Renditen, hoher Kosten und komplexer Förderstrukturen zunehmend in die Kritik geraten sind. Die Reform soll daher zu einer Vereinfachung, Entbürokratisierung und stärkeren Renditeorientierung der privaten Altersvorsorge führen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Wirtschaftsforschung | Aufschwung als Fata Morgana: Warum der Mittelstand der Erholung nicht trauen kann</title>
      <description><![CDATA[Der deutsche Mittelstand leidet unter den aktuellen Krisen und hat sich zudem in den vergangenen 15 Jahren deutlich gewandelt. Lichtblick: Die Geschäftserwartungen hellen sich derzeit spürbar auf. Gleichzeitig steht diese Hoffnung auf tönernen Füßen. Das zeigt die neue Mittelstandsstudie der Creditreform Wirtschaftsforschung.]]></description>
      <pubDate>Fri, 05 Jun 2026 10:22:21 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/bbp/unternehmensberatung/wirtschaftsforschung-aufschwung-als-fata-morgana-warum-der-mittelstand-der-erholung-nicht-trauen-kann-f174332</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der deutsche Mittelstand leidet unter den aktuellen Krisen und hat sich zudem in den vergangenen 15 Jahren deutlich gewandelt. Lichtblick: Die Geschäftserwartungen hellen sich derzeit spürbar auf. Gleichzeitig steht diese Hoffnung auf tönernen Füßen. Das zeigt die neue Mittelstandsstudie der Creditreform Wirtschaftsforschung.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Gesellschaftsrecht | Anlässe und Voraussetzungen der gerichtlichen Bestellung eines Notgeschäftsführers</title>
      <description><![CDATA[Eine GmbH wird organschaftlich durch ihre Geschäftsführer vertreten. Fehlt ein Geschäftsführer, tritt Führungslosigkeit ein und die Passivvertretung der Gesellschaft erfolgt nach § 35 Abs. 1 S. 2 GmbHG durch die Gesellschafter. In einem besonders wichtigen Fall sieht das Gesetz vor, dass die Gesellschafter nicht nur zur Entgegennahme von Erklärungen berufen sind, sondern aktiv werden müssen: § 15 Abs. 1 S. 2 InsO erlegt die Insolvenzantragspflicht bei Führungslosigkeit den Gesellschaftern auf. Diese gesetzlichen Vorkehrungen ändern aber nichts daran, dass ohne Geschäftsführer keine echte Handlungsfähigkeit der Gesellschaft mehr gegeben ist. Unter welchen Voraussetzungen ein Gericht hier Abhilfe schaffen kann, ist Gegenstand dieses Beitrags.]]></description>
      <pubDate>Fri, 05 Jun 2026 10:22:12 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/bbp/unternehmensberatung/gesellschaftsrecht-anlaesse-und-voraussetzungen-der-gerichtlichen-bestellung-eines-notgeschaeftsfuehrers-f174331</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Eine GmbH wird organschaftlich durch ihre Geschäftsführer vertreten. Fehlt ein Geschäftsführer, tritt Führungslosigkeit ein und die Passivvertretung der Gesellschaft erfolgt nach § 35 Abs. 1 S. 2 GmbHG durch die Gesellschafter. In einem besonders wichtigen Fall sieht das Gesetz vor, dass die Gesellschafter nicht nur zur Entgegennahme von Erklärungen berufen sind, sondern aktiv werden müssen: § 15 Abs. 1 S. 2 InsO erlegt die Insolvenzantragspflicht bei Führungslosigkeit den Gesellschaftern auf. Diese gesetzlichen Vorkehrungen ändern aber nichts daran, dass ohne Geschäftsführer keine echte Handlungsfähigkeit der Gesellschaft mehr gegeben ist. Unter welchen Voraussetzungen ein Gericht hier Abhilfe schaffen kann, ist Gegenstand dieses Beitrags.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Rendite und Realität | Praxis der Investitionsbewertung am Beispiel des internen Zinsfußes</title>
      <description><![CDATA[Der interne Zinsfuß (Internal Rate of Return – IRR) ist in der Investitionspraxis eine beliebte Kennzahl für die Bewertung vermögenswirksamer Projekte, doch er überschätzt oft die Rendite, wenn Finanzierung und Wiederanlage unberücksichtigt bleiben. Am Beispiel des Kaufs einer Studentenwohnung als Kapitalanlage wird die klassische IRR-Berechnung mit einer Kapitalwertanalyse auf Basis gewichteter Kapitalkosten (WACC) verglichen. Der vollständige Finanzplan (VoFi) zeigt schließlich die realen Zahlungsströme unter praxisnahen Bedingungen und hilft Beratern, Risiken und Liquiditätswirkungen besser einzuschätzen.]]></description>
      <pubDate>Fri, 05 Jun 2026 10:22:05 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/bbp/finanzierung/rendite-und-realitaet-praxis-der-investitionsbewertung-am-beispiel-des-internen-zinsfusses-f174330</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der interne Zinsfuß (Internal Rate of Return ? IRR) ist in der Investitionspraxis eine beliebte Kennzahl für die Bewertung vermögenswirksamer Projekte, doch er überschätzt oft die Rendite, wenn Finanzierung und Wiederanlage unberücksichtigt bleiben. Am Beispiel des Kaufs einer Studentenwohnung als Kapitalanlage wird die klassische IRR-Berechnung mit einer Kapitalwertanalyse auf Basis gewichteter Kapitalkosten (WACC) verglichen. Der vollständige Finanzplan (VoFi) zeigt schließlich die realen Zahlungsströme unter praxisnahen Bedingungen und hilft Beratern, Risiken und Liquiditätswirkungen besser einzuschätzen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Entscheidungsfindung in Kanzleien | Wenn Wahrnehmung täuscht:  Wie Bias unsere Urteile verzerren</title>
      <description><![CDATA[Als Steuerberater treffen Sie täglich Urteile – über Mandate, Risiken, Kandidaten und Leistungen im Team. Unconscious Bias, also kognitive Verzerrungen in der menschlichen Wahrnehmung, können diese Urteile beeinflussen – oft unbemerkt. Die Folgen sind: Fehleinschätzungen bei Einstellungen und Beurteilungen, unpassende Mandatszuweisungen sowie wirtschaftliche und haftungsrechtliche Risiken. In diesem Beitrag werden die wichtigsten Verzerrungen wie der Halo-, Ähnlichkeits- und Attraktivitätseffekt im Kontext der Kanzleiarbeit erläutert.]]></description>
      <pubDate>Fri, 08 May 2026 09:02:20 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/bbp/unternehmensberatung/entscheidungsfindung-in-kanzleien-wenn-wahrnehmung-taeuscht-wie-bias-unsere-urteile-verzerren-f173841</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Als Steuerberater treffen Sie täglich Urteile ? über Mandate, Risiken, Kandidaten und Leistungen im Team. Unconscious Bias, also kognitive Verzerrungen in der menschlichen Wahrnehmung, können diese Urteile beeinflussen ? oft unbemerkt. Die Folgen sind: Fehleinschätzungen bei Einstellungen und Beurteilungen, unpassende Mandatszuweisungen sowie wirtschaftliche und haftungsrechtliche Risiken. In diesem Beitrag werden die wichtigsten Verzerrungen wie der Halo-, Ähnlichkeits- und Attraktivitätseffekt im Kontext der Kanzleiarbeit erläutert.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Unternehmensweites Projekt mit Haftungspotenzial | Entgelttransparenz und Lohngerechtigkeit werden jetzt einklagbare Realität:  Was Arbeitgeber wissen müssen</title>
      <description><![CDATA[Faire Bezahlung von Männern und Frauen bei gleicher Leistung ist eine Frage der Gerechtigkeit. Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) fördert seit Juli 2017 die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern bei gleicher bzw. gleichwertiger Arbeit. Bis zum 7.6.26 muss nun die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU 2023/970 v. 10.5.23, ABl L 132) in deutsches Recht umgesetzt werden, die die Transparenzanforderungen für Arbeitgeber nochmals verschärft. Da der Umstellungsaufwand in den Unternehmen erheblich und die Zeit dafür knapp ist, sollten sich alle Arbeitgeber frühzeitig damit beschäftigen. BBP erklärt, was hierbei zu beachten ist.]]></description>
      <pubDate>Wed, 06 May 2026 12:41:39 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/bbp/unternehmensberatung/unternehmensweites-projekt-mit-haftungspotenzial-entgelttransparenz-und-lohngerechtigkeit-werden-jetzt-einklagbare-realitaet-was-arbeitgeber-wissen-muessen-f173812</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Faire Bezahlung von Männern und Frauen bei gleicher Leistung ist eine Frage der Gerechtigkeit. Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) fördert seit Juli 2017 die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern bei gleicher bzw. gleichwertiger Arbeit. Bis zum 7.6.26 muss nun die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU 2023/970 v. 10.5.23, ABl L 132) in deutsches Recht umgesetzt werden, die die Transparenzanforderungen für Arbeitgeber nochmals verschärft. Da der Umstellungsaufwand in den Unternehmen erheblich und die Zeit dafür knapp ist, sollten sich alle Arbeitgeber frühzeitig damit beschäftigen. BBP erklärt, was hierbei zu beachten ist.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Wirtschaftsforschung | Bauwirtschaft und Handwerk:  Kosten steigen, Aufträge fehlen</title>
      <description><![CDATA[Fehlende Aufträge, drückende Kosten: Die Stimmung im Handwerk hat sich nach dem 15-Jahres-Tief im Vorjahr nur leicht verbessert. Viele Betriebe leiden weiterhin unter den Folgen der Wirtschaftskrise. Das zeigt die Studie „Wirtschaftslage und Finanzierung im Handwerk 2025/26“, die die Creditreform Wirtschaftsforschung Anfang März vorlegte.]]></description>
      <pubDate>Wed, 06 May 2026 12:41:33 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/bbp/unternehmensberatung/wirtschaftsforschung-bauwirtschaft-und-handwerk-kosten-steigen-auftraege-fehlen-f173811</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Fehlende Aufträge, drückende Kosten: Die Stimmung im Handwerk hat sich nach dem 15-Jahres-Tief im Vorjahr nur leicht verbessert. Viele Betriebe leiden weiterhin unter den Folgen der Wirtschaftskrise. Das zeigt die Studie ?Wirtschaftslage und Finanzierung im Handwerk 2025/26?, die die Creditreform Wirtschaftsforschung Anfang März vorlegte.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Gewinngrenze bei Inanspruchnahme eines IAB | Gewinnbegriff des § 7g EStG:  BFH stellt auf steuerlichen Gewinn ab</title>
      <description><![CDATA[Der BFH hat eine bislang umstrittene Grundsatzfrage zur Anwendung des § 7g EStG entschieden. Streitgegenstand war die Auslegung des Begriffs „Gewinn“ i. S. d. § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG und damit die Reichweite der maßgeblichen Gewinngrenze von 200 TEUR. Während Teile der Literatur sowie insbesondere das FG Baden-Württemberg allein auf den Steuerbilanzgewinn ohne Berücksichtigung außerbilanzieller Korrekturen abstellen wollten, vertraten die Finanzverwaltung und die Gegenauffassung die Einbeziehung sämtlicher außerbilanzieller Korrekturen. Der BFH hat diese Streitfrage nun höchstrichterlich entschieden und sich eindeutig der letztgenannten Auffassung angeschlossen (BFH 1.10.25, X R 16/23, X R 17/23, Abruf-Nr.  253060 ).]]></description>
      <pubDate>Wed, 06 May 2026 12:41:25 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/bbp/bilanzierung/gewinngrenze-bei-inanspruchnahme-eines-iab-gewinnbegriff-des-7g-estg-bfh-stellt-auf-steuerlichen-gewinn-ab-f173810</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
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    </item>
    <item>
      <title>Zeitliche Anwendbarkeit des § 7g EStG n. F. ab dem Kalenderjahr 2020 | Keine Übertragung von Alt-IAB aus 2018  in die neue Begünstigung vermieteter  Wirtschaftsgüter</title>
      <description><![CDATA[Ein vor dem 1.1.20 gebildeter Investitionsabzugsbetrag (IAB) unterliegt hinsichtlich seiner Verwendung weiterhin der bis einschließlich 2019 geltenden Fassung des § 7g EStG. Eine Übertragung auf Wirtschaftsgüter, die lediglich vermietet werden und erst nach der Neufassung ab 2020 begünstigt sind, ist ausgeschlossen. Erfolgt innerhalb der Investitionsfrist keine wirksame Hinzurechnung auf nach alter Rechtslage begünstigte Wirtschaftsgüter, ist der IAB nach § 7g Abs. 3 EStG rückgängig zu machen (BFH 18.3.26, IV B 46/25 [AdV], Abruf-Nr.  253293 ).]]></description>
      <pubDate>Wed, 06 May 2026 12:41:19 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/bbp/bilanzierung/zeitliche-anwendbarkeit-des-7g-estg-nf-ab-dem-kalenderjahr-2020-keine-uebertragung-von-alt-iab-aus-2018-in-die-neue-beguenstigung-vermieteter-wirtschaftsgueter-f173809</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Ein vor dem 1.1.20 gebildeter Investitionsabzugsbetrag (IAB) unterliegt hinsichtlich seiner Verwendung weiterhin der bis einschließlich 2019 geltenden Fassung des § 7g EStG. Eine Übertragung auf Wirtschaftsgüter, die lediglich vermietet werden und erst nach der Neufassung ab 2020 begünstigt sind, ist ausgeschlossen. Erfolgt innerhalb der Investitionsfrist keine wirksame Hinzurechnung auf nach alter Rechtslage begünstigte Wirtschaftsgüter, ist der IAB nach § 7g Abs. 3 EStG rückgängig zu machen (BFH 18.3.26, IV B 46/25 [AdV], Abruf-Nr.  253293 ).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Nichtigkeit von Verwaltungsakten | Nichtigkeit von Schätzungsbescheiden zur Körperschaft- und Gewerbesteuer</title>
      <description><![CDATA[Fehler bei der Anwendung des materiellen Rechts führen i. d. R. nicht zur Nichtigkeit, sondern nur zur Rechtswidrigkeit eines steuerlichen Verwaltungsakts. Davon sind auch grobe Schätzungsfehler beim Erlass von Schätzungsbescheiden umfasst, nicht jedoch ein Willkürakt des Finanzamts (FG Münster 20.1.26, 13 K 2547/24 K, G, F).]]></description>
      <pubDate>Wed, 06 May 2026 12:41:13 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/bbp/unternehmensberatung/nichtigkeit-von-verwaltungsakten-nichtigkeit-von-schaetzungsbescheiden-zur-koerperschaft-und-gewerbesteuer-f173808</link>
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    </item>
    <item>
      <title>Fördermittel | VG Köln erklärt Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe für EU-rechtswidrig: Droht Unternehmen ein Rückforderungs-Tsunami?</title>
      <description><![CDATA[Das VG Köln hat mit zwei nicht rechtskräftigen Urteilen (5.12.25, 16 K 717/24 und 16 K 3014/24) die Rechtmäßigkeit eines Großteils der Corona-Wirtschaftshilfen wegen eines Verstoßes gegen das EU-Beihilfenrecht ganz grundsätzlich infrage gestellt. Über 58 Mrd. EUR an Fördermitteln stehen jetzt auf dem Prüfstand. Den Unternehmen könnten – zumindest in NRW – existenzbedrohende Rückzahlungsforderungen drohen.]]></description>
      <pubDate>Wed, 06 May 2026 12:41:07 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/bbp/finanzierung/foerdermittel-vg-koeln-erklaert-ueberbrueckungshilfe-iv-und-neustarthilfe-fuer-eu-rechtswidrig-droht-unternehmen-ein-rueckforderungs-tsunami-f173807</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das VG Köln hat mit zwei nicht rechtskräftigen Urteilen (5.12.25, 16 K 717/24 und 16 K 3014/24) die Rechtmäßigkeit eines Großteils der Corona-Wirtschaftshilfen wegen eines Verstoßes gegen das EU-Beihilfenrecht ganz grundsätzlich infrage gestellt. Über 58 Mrd. EUR an Fördermitteln stehen jetzt auf dem Prüfstand. Den Unternehmen könnten ? zumindest in NRW ? existenzbedrohende Rückzahlungsforderungen drohen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Vermögensberatung | Photovoltaik als Kapitalanlage: Langfristige Stabilität statt kurzfristiger Effekte</title>
      <description><![CDATA[Wer Solarenergie als Kapitalanlage in Betracht zieht, fragt sich, ob die Rahmenbedingungen noch tragfähig sind und frühere Kalkulationen heute noch aufgehen. Sinkende Vergütungssätze, veränderte Finanzierungsbedingungen und ein insgesamt unsicheres wirtschaftliches Umfeld führen dazu, dass viele Investoren ihre Entscheidungen aufschieben. Dabei lässt sich die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik nicht allein an Fördermechanismen festmachen. Entscheidend ist vielmehr, wie sich eine PV-Anlage in die individuelle Vermögens- und Einkommensstruktur einfügt.]]></description>
      <pubDate>Wed, 06 May 2026 12:41:01 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/bbp/vermoegensplanung/vermoegensberatung-photovoltaik-als-kapitalanlage-langfristige-stabilitaet-statt-kurzfristiger-effekte-f173806</link>
      <guid>https://www.iww.de/bbp/vermoegensplanung/vermoegensberatung-photovoltaik-als-kapitalanlage-langfristige-stabilitaet-statt-kurzfristiger-effekte-f173806</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Wer Solarenergie als Kapitalanlage in Betracht zieht, fragt sich, ob die Rahmenbedingungen noch tragfähig sind und frühere Kalkulationen heute noch aufgehen. Sinkende Vergütungssätze, veränderte Finanzierungsbedingungen und ein insgesamt unsicheres wirtschaftliches Umfeld führen dazu, dass viele Investoren ihre Entscheidungen aufschieben. Dabei lässt sich die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik nicht allein an Fördermechanismen festmachen. Entscheidend ist vielmehr, wie sich eine PV-Anlage in die individuelle Vermögens- und Einkommensstruktur einfügt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Betriebswirtschaftliche Kennzahlen | Personalkennzahlen: 10 Kennziffern zur Leistungsbewertung speziell für KMU</title>
      <description><![CDATA[Gerade in kleineren Unternehmen sind Inhaber oder Geschäftsführer oft der Meinung, dass sie Entscheidungen am besten intuitiv treffen können. Um jedoch sicherzustellen, dass der Betrieb aktuell und auch künftig profitabel arbeitet, benötigen Unternehmer objektive Informationen über die Leistungsfähigkeit ihrer Belegschaft. Mithilfe von Personalkennzahlen lassen sich diese Informationen bereitstellen. BBP stellt zehn Personalkennzahlen vor, die sich einfach erheben lassen und ohne oder mit nur wenigen Erklärungen verständlich sind (mit Excel-Arbeitshilfe).]]></description>
      <pubDate>Wed, 06 May 2026 12:40:56 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/bbp/unternehmensberatung/betriebswirtschaftliche-kennzahlen-personalkennzahlen-10-kennziffern-zur-leistungsbewertung-speziell-fuer-kmu-f173805</link>
      <guid>https://www.iww.de/bbp/unternehmensberatung/betriebswirtschaftliche-kennzahlen-personalkennzahlen-10-kennziffern-zur-leistungsbewertung-speziell-fuer-kmu-f173805</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Gerade in kleineren Unternehmen sind Inhaber oder Geschäftsführer oft der Meinung, dass sie Entscheidungen am besten intuitiv treffen können. Um jedoch sicherzustellen, dass der Betrieb aktuell und auch künftig profitabel arbeitet, benötigen Unternehmer objektive Informationen über die Leistungsfähigkeit ihrer Belegschaft. Mithilfe von Personalkennzahlen lassen sich diese Informationen bereitstellen. BBP stellt zehn Personalkennzahlen vor, die sich einfach erheben lassen und ohne oder mit nur wenigen Erklärungen verständlich sind (mit Excel-Arbeitshilfe).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Ihr Plus im Netz | BBP-Sonderausgabe „Aktuelle Herausforderungen der Kassenführung“</title>
      <description><![CDATA[Die Sonderausgabe zum Thema „Aktuelle Herausforderungen der Kassenführung“ finden Sie ab sofort im Downloadbereich,  https://www.iww.de/bbp/downloads .]]></description>
      <pubDate>Thu, 09 Apr 2026 10:55:48 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/bbp/unternehmensberatung/ihr-plus-im-netz-bbp-sonderausgabe-aktuelle-herausforderungen-der-kassenfuehrung-f173264</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die Sonderausgabe zum Thema ?Aktuelle Herausforderungen der Kassenführung? finden Sie ab sofort im Downloadbereich,  https://www.iww.de/bbp/downloads .]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Betriebsprüfung | Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Außenprüfung</title>
      <description><![CDATA[Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Außenprüfung – Außenprüfungsordnung (ApO) – soll die bisherige Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Betriebsprüfung – Betriebsprüfungsordnung (BpO 2000) – vom 15.3.00 ersetzen (BMF, Mitteilung vom 23.3.26).]]></description>
      <pubDate>Thu, 09 Apr 2026 10:55:44 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/bbp/unternehmensberatung/betriebspruefung-allgemeine-verwaltungsvorschrift-fuer-die-aussenpruefung-f173263</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Außenprüfung ? Außenprüfungsordnung (ApO) ? soll die bisherige Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Betriebsprüfung ? Betriebsprüfungsordnung (BpO 2000) ? vom 15.3.00 ersetzen (BMF, Mitteilung vom 23.3.26).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Gesellschaftsrecht | Die EU will eine neue Rechtsform: die EU Inc.</title>
      <description><![CDATA[Am 18.3.26 hat die EU‑Kommission eine zusätzliche europäische Rechtsform mit beschränkter Haftung vorgeschlagen, die ergänzend zu nationalen Rechtsformen als einheitlich geregelte Option in die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten aufgenommen werden soll. Der Entwurf setzt auf einen vollständig digitalen Unternehmenslebenszyklus und auf angeglichene Abläufe in allen Mitgliedsländern. Damit sollen Gründungen, grenzüberschreitende Geschäfte und der Behördenkontakt merklich vereinfacht werden.]]></description>
      <pubDate>Thu, 09 Apr 2026 10:55:41 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/bbp/unternehmensberatung/gesellschaftsrecht-die-eu-will-eine-neue-rechtsform-die-eu-inc-f173262</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Am 18.3.26 hat die EU?Kommission eine zusätzliche europäische Rechtsform mit beschränkter Haftung vorgeschlagen, die ergänzend zu nationalen Rechtsformen als einheitlich geregelte Option in die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten aufgenommen werden soll. Der Entwurf setzt auf einen vollständig digitalen Unternehmenslebenszyklus und auf angeglichene Abläufe in allen Mitgliedsländern. Damit sollen Gründungen, grenzüberschreitende Geschäfte und der Behördenkontakt merklich vereinfacht werden.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Schutz kritischer IT-Infrastruktur | NIS2UmsuCG: Pflichten für  Unternehmen seit Jahresende definiert – Registrierungspflicht läuft</title>
      <description><![CDATA[Im Dezember 2025 ist das „Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS2-Umsetzungsgesetz; NIS2UmsuCG) in Kraft getreten (BGBl I 25, Nr. 301). Es zielt darauf ab, die Cyber- und Informationssicherheit in Deutschland zu stärken – sowohl in Unternehmen als auch in der öffentlichen Verwaltung. BBP berichtet, was Unternehmen jetzt beachten müssen.]]></description>
      <pubDate>Thu, 09 Apr 2026 10:55:37 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/bbp/unternehmensberatung/schutz-kritischer-it-infrastruktur-nis2umsucg-pflichten-fuer-unternehmen-seit-jahresende-definiert-registrierungspflicht-laeuft-f173261</link>
      <guid>https://www.iww.de/bbp/unternehmensberatung/schutz-kritischer-it-infrastruktur-nis2umsucg-pflichten-fuer-unternehmen-seit-jahresende-definiert-registrierungspflicht-laeuft-f173261</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
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