<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<feed xmlns="http://www.w3.org/2005/Atom">
  <title type="text">Betriebswirtschaft im Blickpunkt</title>
  <subtitle type="text">Mehr Umsatz durch betriebswirtschaftliche Beratung</subtitle>
  <updated>2026-10-06T10:37:04+02:00</updated>
  <generator uri="http://www.vogel.de">Vogel Communications Group</generator>
  <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/bbp"/>
  <link rel="self" type="application/atom+xml" href="https://www.iww.de/bbp/feeds/atom"/>
  <id>https://www.iww.de/bbp</id>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[KI und Wissensmanagement | Ohne Struktur keine Zeitersparnis:  Warum KI in Kanzleien erst mit organisiertem Wissen ihr Potenzial entfaltet]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Künstliche Intelligenz hält zunehmend Einzug in Kanzleien. Sie soll Routineaufgaben erleichtern, Informationen schneller finden und Mitarbeiter im Arbeitsalltag entlasten. Die Erwartungen sind entsprechend hoch. Doch in vielen Fällen bleibt der gewünschte Effekt aus. Der Grund dafür liegt meist nicht in der Technik, sondern in den bestehenden Arbeitsabläufen. In diesem Beitrag wird erläutert, warum ein gutes Wissensmanagement die Basis für den erfolgreichen Einsatz von KI bildet und wie Kanzleien beide Themen sinnvoll miteinander verbinden können.]]></summary>
    <updated>2026-10-06T10:37:04+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/bbp/unternehmensberatung/ki-und-wissensmanagement-ohne-struktur-keine-zeitersparnis-warum-ki-in-kanzleien-erst-mit-organisiertem-wissen-ihr-potenzial-entfaltet-f176567"/>
    <id>https://www.iww.de/bbp/unternehmensberatung/ki-und-wissensmanagement-ohne-struktur-keine-zeitersparnis-warum-ki-in-kanzleien-erst-mit-organisiertem-wissen-ihr-potenzial-entfaltet-f176567</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Künstliche Intelligenz hält zunehmend Einzug in Kanzleien. Sie soll Routineaufgaben erleichtern, Informationen schneller finden und Mitarbeiter im Arbeitsalltag entlasten. Die Erwartungen sind entsprechend hoch. Doch in vielen Fällen bleibt der gewünschte Effekt aus. Der Grund dafür liegt meist nicht in der Technik, sondern in den bestehenden Arbeitsabläufen. In diesem Beitrag wird erläutert, warum ein gutes Wissensmanagement die Basis für den erfolgreichen Einsatz von KI bildet und wie Kanzleien beide Themen sinnvoll miteinander verbinden können.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzkosten | Bundeskabinett bringt weitere Entlastung von hohen Stromkosten auf den Weg]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Die Bundesregierung will mit dem Kabinettbeschluss vom 2.9.26 Haushalte und Unternehmen auch in den Jahren 2027 bis 2029 bei den Energiekosten spürbar entlasten. Ein jährlicher Bundeszuschuss zu den Netzentgelten von gut 5,5 Mrd. EUR soll die Stromkosten weiterhin dämpfen. BBP erklärt, was das für Unternehmen und private Verbraucher bedeutet.]]></summary>
    <updated>2026-10-06T10:36:58+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/bbp/unternehmensberatung/bundeszuschuss-zu-den-uebertragungsnetzkosten-bundeskabinett-bringt-weitere-entlastung-von-hohen-stromkosten-auf-den-weg-f176566"/>
    <id>https://www.iww.de/bbp/unternehmensberatung/bundeszuschuss-zu-den-uebertragungsnetzkosten-bundeskabinett-bringt-weitere-entlastung-von-hohen-stromkosten-auf-den-weg-f176566</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Die Bundesregierung will mit dem Kabinettbeschluss vom 2.9.26 Haushalte und Unternehmen auch in den Jahren 2027 bis 2029 bei den Energiekosten spürbar entlasten. Ein jährlicher Bundeszuschuss zu den Netzentgelten von gut 5,5 Mrd. EUR soll die Stromkosten weiterhin dämpfen. BBP erklärt, was das für Unternehmen und private Verbraucher bedeutet.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Altersvorsorgereformgesetz | Der Systemwechsel in der steuerlich  geförderten privaten Altersvorsorge  ab 2027, Teil 1]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Mit dem Altersvorsorgereformgesetz (BGBl I 26, Nr. 156) hat der Gesetzgeber die seit 2002 bestehende „Riester“-Förderung grundlegend neu geordnet. Dieser Beitrag fasst die für die Beratungspraxis wesentlichen Änderungen zusammen und gibt Handlungsempfehlungen für die Mandantenbetreuung.]]></summary>
    <updated>2026-10-06T10:36:45+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/bbp/vermoegensplanung/altersvorsorgereformgesetz-der-systemwechsel-in-der-steuerlich-gefoerderten-privaten-altersvorsorge-ab-2027-teil1-f176565"/>
    <id>https://www.iww.de/bbp/vermoegensplanung/altersvorsorgereformgesetz-der-systemwechsel-in-der-steuerlich-gefoerderten-privaten-altersvorsorge-ab-2027-teil1-f176565</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Mit dem Altersvorsorgereformgesetz (BGBl I 26, Nr. 156) hat der Gesetzgeber die seit 2002 bestehende ?Riester?-Förderung grundlegend neu geordnet. Dieser Beitrag fasst die für die Beratungspraxis wesentlichen Änderungen zusammen und gibt Handlungsempfehlungen für die Mandantenbetreuung.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Kontrollmitteilung des FA ist kein Verwaltungsakt | Rechtsschutz bei Rückforderung einer  Corona-Soforthilfe]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Das FG Münster hat mit Urteil vom 4.5.26 (1 K 930/24 E, G, U, F) über den Rechtsschutz bei der Rückforderung einer Corona-Soforthilfe entschieden. Die praktischen Einzelheiten betrachtet BBP nachfolgend für Sie.]]></summary>
    <updated>2026-10-06T10:36:38+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/bbp/unternehmensberatung/kontrollmitteilung-des-fa-ist-kein-verwaltungsakt-rechtsschutz-bei-rueckforderung-einer-corona-soforthilfe-f176564"/>
    <id>https://www.iww.de/bbp/unternehmensberatung/kontrollmitteilung-des-fa-ist-kein-verwaltungsakt-rechtsschutz-bei-rueckforderung-einer-corona-soforthilfe-f176564</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Das FG Münster hat mit Urteil vom 4.5.26 (1 K 930/24 E, G, U, F) über den Rechtsschutz bei der Rückforderung einer Corona-Soforthilfe entschieden. Die praktischen Einzelheiten betrachtet BBP nachfolgend für Sie.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Fixkosten zwischen Stabilität und Risiko | Warum die Kostenstruktur über die Finanzierung von KMU entscheidet]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Die Zahl der Insolvenzen im Mittelstand steigt: Viele mittelständische Unternehmen geraten nicht wegen schlechter Produkte oder schwacher Märkte in Finanzierungsschwierigkeiten, sondern weil eine starre Fixkostenstruktur sie bei Nachfragerückgängen erheblich in ihrer Anpassungsfähigkeit einschränkt. Dieser Beitrag analysiert die Risikowirkung von Fixkosten auf die Stabilität und Finanzierung von KMU. Am Beispiel eines Maschinenbauunternehmens wird untersucht, wie sich Operating Leverage und Kostenremanenz auf die Krisenanfälligkeit auswirken können. Zudem werden Instrumente wie Künstliche Intelligenz (KI) und wiederkehrende Erlösmodelle vorgestellt, die dabei helfen können, die Kapitaldienstfähigkeit proaktiv zu sichern.]]></summary>
    <updated>2026-10-06T10:36:32+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/bbp/unternehmensberatung/fixkosten-zwischen-stabilitaet-und-risiko-warum-die-kostenstruktur-ueber-die-finanzierung-von-kmu-entscheidet-f176563"/>
    <id>https://www.iww.de/bbp/unternehmensberatung/fixkosten-zwischen-stabilitaet-und-risiko-warum-die-kostenstruktur-ueber-die-finanzierung-von-kmu-entscheidet-f176563</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Die Zahl der Insolvenzen im Mittelstand steigt: Viele mittelständische Unternehmen geraten nicht wegen schlechter Produkte oder schwacher Märkte in Finanzierungsschwierigkeiten, sondern weil eine starre Fixkostenstruktur sie bei Nachfragerückgängen erheblich in ihrer Anpassungsfähigkeit einschränkt. Dieser Beitrag analysiert die Risikowirkung von Fixkosten auf die Stabilität und Finanzierung von KMU. Am Beispiel eines Maschinenbauunternehmens wird untersucht, wie sich Operating Leverage und Kostenremanenz auf die Krisenanfälligkeit auswirken können. Zudem werden Instrumente wie Künstliche Intelligenz (KI) und wiederkehrende Erlösmodelle vorgestellt, die dabei helfen können, die Kapitaldienstfähigkeit proaktiv zu sichern.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Betriebswirtschaftliche Instrumente | Kosten-Nutzen-Analyse: So lässt sie sich schnell und einfach umsetzen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Mithilfe einer Kosten-Nutzen-Analyse (KNA) werden die Kosten und der Nutzen einer Investition oder eines Projekts gegenübergestellt, um zu ermitteln, ob sich die Umsetzung lohnt. Die Analyse geht über den reinen monetären Ansatz hinaus und bezieht je nach Vorhaben auch nicht monetäre Faktoren wie Qualitäts- oder Produktivitätsverbesserungen, Zeitersparnis, eine höhere Kundenzufriedenheit, eine Imageverbesserung oder Risiken mit ein. Diese Methode wird vor allem bei großen und strategisch bedeutenden Vorhaben angewendet. Dieser Beitrag beschreibt, was eine KNA ist, wann sie angewendet werden kann und wie sie sich relativ einfach umsetzen lässt (mit Excel-Arbeitshilfe, Abruf-Nr.  50822974 ).]]></summary>
    <updated>2026-10-06T10:36:21+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/bbp/unternehmensberatung/betriebswirtschaftliche-instrumente-kosten-nutzen-analyse-so-laesst-sie-sich-schnell-und-einfach-umsetzen-f176562"/>
    <id>https://www.iww.de/bbp/unternehmensberatung/betriebswirtschaftliche-instrumente-kosten-nutzen-analyse-so-laesst-sie-sich-schnell-und-einfach-umsetzen-f176562</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Mithilfe einer Kosten-Nutzen-Analyse (KNA) werden die Kosten und der Nutzen einer Investition oder eines Projekts gegenübergestellt, um zu ermitteln, ob sich die Umsetzung lohnt. Die Analyse geht über den reinen monetären Ansatz hinaus und bezieht je nach Vorhaben auch nicht monetäre Faktoren wie Qualitäts- oder Produktivitätsverbesserungen, Zeitersparnis, eine höhere Kundenzufriedenheit, eine Imageverbesserung oder Risiken mit ein. Diese Methode wird vor allem bei großen und strategisch bedeutenden Vorhaben angewendet. Dieser Beitrag beschreibt, was eine KNA ist, wann sie angewendet werden kann und wie sie sich relativ einfach umsetzen lässt (mit Excel-Arbeitshilfe, Abruf-Nr.  50822974 ).</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Unternehmensrechtsrahmen | Die „EU Inc.“ – Gesetzgebungsverfahren  zwischen Anspruch und Realität]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Im März 2026 hat die Europäische Kommission mit dem Vorschlag für das „28. Regime“ den Startschuss für einen einheitlichen europäischen Unternehmensrechtsrahmen gegeben. Die „EU Inc.“ als Kernstück ist eine neue optionale Rechtsform, um bestehende einzelstaatliche Gesellschaftsformen EU-weit zu ergänzen. Insbesondere Start-ups und innovative Unternehmen sollen durch den Abbau mitgliedstaatlicher Rechtsfragmentierungen gefördert werden. Die EU Inc. soll innerhalb von 48 Stunden digital gegründet werden können, ohne Mindestkapital auskommen und maximal 100 EUR Registrierungskosten verursachen. Weitere Ziele beziehen sich u. a. auf Digitalisierung, Governance und Finanzierung.]]></summary>
    <updated>2026-10-06T08:44:54+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/bbp/unternehmensberatung/unternehmensrechtsrahmen-die-euinc-gesetzgebungsverfahren-zwischen-anspruch-und-realitaet-f176559"/>
    <id>https://www.iww.de/bbp/unternehmensberatung/unternehmensrechtsrahmen-die-euinc-gesetzgebungsverfahren-zwischen-anspruch-und-realitaet-f176559</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Im März 2026 hat die Europäische Kommission mit dem Vorschlag für das ?28. Regime? den Startschuss für einen einheitlichen europäischen Unternehmensrechtsrahmen gegeben. Die ?EU Inc.? als Kernstück ist eine neue optionale Rechtsform, um bestehende einzelstaatliche Gesellschaftsformen EU-weit zu ergänzen. Insbesondere Start-ups und innovative Unternehmen sollen durch den Abbau mitgliedstaatlicher Rechtsfragmentierungen gefördert werden. Die EU Inc. soll innerhalb von 48 Stunden digital gegründet werden können, ohne Mindestkapital auskommen und maximal 100 EUR Registrierungskosten verursachen. Weitere Ziele beziehen sich u. a. auf Digitalisierung, Governance und Finanzierung.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Gesellschaftsrecht | Handelsregister: Löschungsanspruch für private Daten]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Der BGH (18.2.26, II ZB 2/25) hat klargestellt, dass personenbezogene Daten, die nicht gesetzlich in das Handelsregister aufgenommen werden müssen, nicht dauerhaft im Register verbleiben müssen. Betroffene können nach einem Widerruf ihrer Einwilligung gemäß Art. 17 Abs. 1 Buchst. b DSGVO verlangen, dass die betreffenden Dokumente durch bereinigte oder anonymisierte Fassungen ersetzt werden.]]></summary>
    <updated>2026-09-07T10:55:49+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/bbp/unternehmensberatung/gesellschaftsrecht-handelsregister-loeschungsanspruch-fuer-private-daten-f176017"/>
    <id>https://www.iww.de/bbp/unternehmensberatung/gesellschaftsrecht-handelsregister-loeschungsanspruch-fuer-private-daten-f176017</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Der BGH (18.2.26, II ZB 2/25) hat klargestellt, dass personenbezogene Daten, die nicht gesetzlich in das Handelsregister aufgenommen werden müssen, nicht dauerhaft im Register verbleiben müssen. Betroffene können nach einem Widerruf ihrer Einwilligung gemäß Art. 17 Abs. 1 Buchst. b DSGVO verlangen, dass die betreffenden Dokumente durch bereinigte oder anonymisierte Fassungen ersetzt werden.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Investitionsabzugsbetrag | Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Hat das Finanzamt einem Unternehmen den Abzug eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Abs. 1 EStG versagt, weil der Investitionsgegenstand im Jahr des Kaufs und/oder im Folgejahr nicht in einer „inländischen“ Betriebsstätte des Unternehmens genutzt wurde, lohnt sich Gegenwehr.]]></summary>
    <updated>2026-09-07T10:55:45+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/bbp/unternehmensberatung/investitionsabzugsbetrag-vertragsverletzungsverfahren-der-eu-kommission-f176016"/>
    <id>https://www.iww.de/bbp/unternehmensberatung/investitionsabzugsbetrag-vertragsverletzungsverfahren-der-eu-kommission-f176016</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Hat das Finanzamt einem Unternehmen den Abzug eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Abs. 1 EStG versagt, weil der Investitionsgegenstand im Jahr des Kaufs und/oder im Folgejahr nicht in einer ?inländischen? Betriebsstätte des Unternehmens genutzt wurde, lohnt sich Gegenwehr.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Wirtschaftsforschung | Immer mehr Unternehmensinsolvenzen:  So frisst sich die Wirtschaftskrise  in die Bilanzen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Angesichts der anhaltenden Wirtschaftsschwäche war es zu erwarten: Der seit mehreren Jahren anhaltende Anstieg der Unternehmensinsolvenzen setzt sich auch 2026 fort. Zudem steigt der Anteil der Betriebe, die ihre Zinszahlungen nicht mehr ausreichend aus dem operativen Ergebnis decken können. Für die Verbraucher ist die Lage nicht besser, denn auch die Zahl der Privatinsolvenzen nimmt zu.]]></summary>
    <updated>2026-09-07T10:55:39+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/bbp/finanzierung/wirtschaftsforschung-immer-mehr-unternehmensinsolvenzen-so-frisst-sich-die-wirtschaftskrise-in-die-bilanzen-f176015"/>
    <id>https://www.iww.de/bbp/finanzierung/wirtschaftsforschung-immer-mehr-unternehmensinsolvenzen-so-frisst-sich-die-wirtschaftskrise-in-die-bilanzen-f176015</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Angesichts der anhaltenden Wirtschaftsschwäche war es zu erwarten: Der seit mehreren Jahren anhaltende Anstieg der Unternehmensinsolvenzen setzt sich auch 2026 fort. Zudem steigt der Anteil der Betriebe, die ihre Zinszahlungen nicht mehr ausreichend aus dem operativen Ergebnis decken können. Für die Verbraucher ist die Lage nicht besser, denn auch die Zahl der Privatinsolvenzen nimmt zu.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Neue Pflichten für Reparatur, Ersatzteile und Service | Recht auf Reparatur: Was Hersteller, Händler und Verkäufer jetzt beachten müssen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Aufbauend auf der Richtlinie (EU) 2024/1799 – auch „Right to Repair“-Richtlinie genannt – ist das Recht auf Reparatur inzwischen in deutsches Recht umgesetzt. Die neuen Regelungen gelten grundsätzlich für Kaufverträge ab dem 31.7.26 und zielen darauf ab, Reparaturen von defekten Produkten und Waren zu fördern. Dadurch sollen Käufe oder Neuanschaffungen durch eine Verlängerung der Lebens- und Nutzungsdauer reduziert werden – im Sinne von Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz. Dies bringt Handlungserfordernisse für Hersteller und Händler bestimmter Produkte mit sich.]]></summary>
    <updated>2026-09-07T10:55:30+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/bbp/unternehmensberatung/neue-pflichten-fuer-reparatur-ersatzteile-und-service-recht-auf-reparatur-was-hersteller-haendler-und-verkaeufer-jetzt-beachten-muessen-f176014"/>
    <id>https://www.iww.de/bbp/unternehmensberatung/neue-pflichten-fuer-reparatur-ersatzteile-und-service-recht-auf-reparatur-was-hersteller-haendler-und-verkaeufer-jetzt-beachten-muessen-f176014</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Aufbauend auf der Richtlinie (EU) 2024/1799 ? auch ?Right to Repair?-Richtlinie genannt ? ist das Recht auf Reparatur inzwischen in deutsches Recht umgesetzt. Die neuen Regelungen gelten grundsätzlich für Kaufverträge ab dem 31.7.26 und zielen darauf ab, Reparaturen von defekten Produkten und Waren zu fördern. Dadurch sollen Käufe oder Neuanschaffungen durch eine Verlängerung der Lebens- und Nutzungsdauer reduziert werden ? im Sinne von Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz. Dies bringt Handlungserfordernisse für Hersteller und Händler bestimmter Produkte mit sich.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Betriebsprüfung | BFH zur Nachrangigkeit des externen  Betriebsvergleichs: Auswahl bei mehreren in Betracht kommenden Schätzungsmethoden]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Der BFH hat in zwei aktuellen Entscheidungen die Nachrangigkeit des externen Betriebsvergleichs gegenüber dem internen Betriebsvergleich dargelegt. Dabei ging es auch um Mängel bei Kassenaufzeichnungen, insbesondere bei der Verwendung offener Ladenkassen. Gleichzeitig hat der BFH seine bisherigen Bedenken hinsichtlich der Geeignetheit der derzeitigen amtlichen Richtsatzsammlung als Schätzungsgrundlage bestätigt (BFH 25.3.26, X R 19/23, Abruf-Nr.  254899 ; BFH 15.4.26, X R 14/24, Abruf-Nr.  254900 ).]]></summary>
    <updated>2026-09-07T10:55:24+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/bbp/unternehmensberatung/betriebspruefung-bfh-zur-nachrangigkeit-des-externen-betriebsvergleichs-auswahl-bei-mehreren-in-betracht-kommenden-schaetzungsmethoden-f176013"/>
    <id>https://www.iww.de/bbp/unternehmensberatung/betriebspruefung-bfh-zur-nachrangigkeit-des-externen-betriebsvergleichs-auswahl-bei-mehreren-in-betracht-kommenden-schaetzungsmethoden-f176013</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Der BFH hat in zwei aktuellen Entscheidungen die Nachrangigkeit des externen Betriebsvergleichs gegenüber dem internen Betriebsvergleich dargelegt. Dabei ging es auch um Mängel bei Kassenaufzeichnungen, insbesondere bei der Verwendung offener Ladenkassen. Gleichzeitig hat der BFH seine bisherigen Bedenken hinsichtlich der Geeignetheit der derzeitigen amtlichen Richtsatzsammlung als Schätzungsgrundlage bestätigt (BFH 25.3.26, X R 19/23, Abruf-Nr.  254899 ; BFH 15.4.26, X R 14/24, Abruf-Nr.  254900 ).</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Betriebliche Altersversorgung | Ertragreicher rückdecken in der Unterstützungskasse – so gelingt es]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Was lange kaum möglich schien, ist seit 2022 grundsätzlich zulässig: Bestehende klassische Rückdeckungen in Unterstützungskassen können bei beitragsorientierten Leistungszusagen durch fondsgebundene Policen ersetzt werden – ohne die Versorgungszusage zu ändern. Das eröffnet neue Renditechancen, setzt aber die Zustimmung der Unterstützungskasse, eine sorgfältige steuer- und arbeitsrechtliche Prüfung sowie eine belastbare Kosten-Nutzen-Rechnung voraus.]]></summary>
    <updated>2026-09-07T10:55:17+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/bbp/vermoegensplanung/betriebliche-altersversorgung-ertragreicher-rueckdecken-in-der-unterstuetzungskasse-so-gelingt-es-f176012"/>
    <id>https://www.iww.de/bbp/vermoegensplanung/betriebliche-altersversorgung-ertragreicher-rueckdecken-in-der-unterstuetzungskasse-so-gelingt-es-f176012</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Was lange kaum möglich schien, ist seit 2022 grundsätzlich zulässig: Bestehende klassische Rückdeckungen in Unterstützungskassen können bei beitragsorientierten Leistungszusagen durch fondsgebundene Policen ersetzt werden ? ohne die Versorgungszusage zu ändern. Das eröffnet neue Renditechancen, setzt aber die Zustimmung der Unterstützungskasse, eine sorgfältige steuer- und arbeitsrechtliche Prüfung sowie eine belastbare Kosten-Nutzen-Rechnung voraus.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Ende der doppelten Grunderwerbsteuer bei Share Deals | Wichtige Änderungen bei der Grunderwerbsteuer aufgrund des  9. Steuerberatungsänderungsgesetzes – Teil 2]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Mit dem 9. StBerGÄndG (BGBl I 26, Nr. 197) hat der Gesetzgeber zugleich Neuerungen im GrEStG normiert. Der neue § 1 Abs. 3b GrEStG erfasst den Share Deal abschließend beim Signing und beendet somit die Doppelbelastung, die aus dem zeitlichen Auseinanderfallen von Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft resultierte. In Teil 1 dieses Beitrags (BBP 26, 225) wurde zudem deutlich, dass der Vorrang des Signings nur so weit reicht wie die Grundstückszurechnung nach § 1 Abs. 4a GrEStG. Teil 2 erprobt diese Linie anhand typischer Erwerbskonstellationen und nimmt sodann die flankierenden Änderungen in den Blick, deren praktische Bedeutung leicht unterschätzt wird.]]></summary>
    <updated>2026-09-07T10:55:10+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/bbp/unternehmensberatung/ende-der-doppelten-grunderwerbsteuer-bei-share-deals-wichtige-aenderungen-bei-der-grunderwerbsteuer-aufgrund-des-9steuerberatungsaenderungsgesetzes-teil2-f176011"/>
    <id>https://www.iww.de/bbp/unternehmensberatung/ende-der-doppelten-grunderwerbsteuer-bei-share-deals-wichtige-aenderungen-bei-der-grunderwerbsteuer-aufgrund-des-9steuerberatungsaenderungsgesetzes-teil2-f176011</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Mit dem 9. StBerGÄndG (BGBl I 26, Nr. 197) hat der Gesetzgeber zugleich Neuerungen im GrEStG normiert. Der neue § 1 Abs. 3b GrEStG erfasst den Share Deal abschließend beim Signing und beendet somit die Doppelbelastung, die aus dem zeitlichen Auseinanderfallen von Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft resultierte. In Teil 1 dieses Beitrags (BBP 26, 225) wurde zudem deutlich, dass der Vorrang des Signings nur so weit reicht wie die Grundstückszurechnung nach § 1 Abs. 4a GrEStG. Teil 2 erprobt diese Linie anhand typischer Erwerbskonstellationen und nimmt sodann die flankierenden Änderungen in den Blick, deren praktische Bedeutung leicht unterschätzt wird.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[IWW-Webinar „Aktuelles aus der Betriebsprüfung“ | Webinar-Reihe liefert aktuelle Informationen rund um die Themen: Kassen- und Belegausgabepflicht, schärferes..]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Ob aktuelle Anwendungserlasse, neue Prüfungsmethoden oder Anforderungen der GoBD: Die Betriebsprüfung bietet immer wieder neue Brennpunkte. Mit dem Webinar (live oder als Aufzeichnung) sind Sie auf dem neuesten Stand. Patrick Krullmann stellt Ihnen am 9.9.2026 vier wichtige Themen vor, die 2026 über den Ausgang vieler Betriebsprüfungen entscheiden.]]></summary>
    <updated>2026-08-26T10:48:17+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/bbp/unternehmensberatung/iww-webinar-aktuelles-aus-der-betriebspruefung-webinar-reihe-liefert-aktuelle-informationen-rund-um-die-themen-kassen-und-belegausgabepflicht-schaerferes-f175865"/>
    <id>https://www.iww.de/bbp/unternehmensberatung/iww-webinar-aktuelles-aus-der-betriebspruefung-webinar-reihe-liefert-aktuelle-informationen-rund-um-die-themen-kassen-und-belegausgabepflicht-schaerferes-f175865</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Ob aktuelle Anwendungserlasse, neue Prüfungsmethoden oder Anforderungen der GoBD: Die Betriebsprüfung bietet immer wieder neue Brennpunkte. Mit dem Webinar (live oder als Aufzeichnung) sind Sie auf dem neuesten Stand. Patrick Krullmann stellt Ihnen am 9.9.2026 vier wichtige Themen vor, die 2026 über den Ausgang vieler Betriebsprüfungen entscheiden.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[DSGVO-Reform | KMU sollen aus dem Anwendungsbereich der DSGVO fallen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Am 2.7.26 hat der Koalitionsausschuss aus CDU, CSU und SPD ein Reformpaket zum Datenschutz beschlossen. Unter Punkt 14 des vorgestellten Pakets werden Änderungen im Bereich Datenschutz vorgestellt, die weitreichende Folgen für KMU beinhalten würden.]]></summary>
    <updated>2026-08-06T11:03:09+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/bbp/unternehmensberatung/dsgvo-reform-kmu-sollen-aus-dem-anwendungsbereich-der-dsgvo-fallen-f175539"/>
    <id>https://www.iww.de/bbp/unternehmensberatung/dsgvo-reform-kmu-sollen-aus-dem-anwendungsbereich-der-dsgvo-fallen-f175539</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Am 2.7.26 hat der Koalitionsausschuss aus CDU, CSU und SPD ein Reformpaket zum Datenschutz beschlossen. Unter Punkt 14 des vorgestellten Pakets werden Änderungen im Bereich Datenschutz vorgestellt, die weitreichende Folgen für KMU beinhalten würden.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Gesetzgebung | Informationsaustausch über Finanzkonten wird ausgeweitet]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Der internationale Informationsaustausch über Finanzkonten soll ausgeweitet werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zu der Zusatzvereinbarung vom 8.6.23 zur Mehrseitigen Vereinbarung vom 29.10.14 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (21/7194) eingebracht (Deutscher Bundestag, PM vom 22.7.26).]]></summary>
    <updated>2026-08-06T11:03:08+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/bbp/unternehmensberatung/gesetzgebung-informationsaustausch-ueber-finanzkonten-wird-ausgeweitet-f175540"/>
    <id>https://www.iww.de/bbp/unternehmensberatung/gesetzgebung-informationsaustausch-ueber-finanzkonten-wird-ausgeweitet-f175540</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Der internationale Informationsaustausch über Finanzkonten soll ausgeweitet werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zu der Zusatzvereinbarung vom 8.6.23 zur Mehrseitigen Vereinbarung vom 29.10.14 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (21/7194) eingebracht (Deutscher Bundestag, PM vom 22.7.26).</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Ende der doppelten Grunderwerbsteuer bei Share Deals | Wichtige Änderungen bei der  Grunderwerbsteuer aufgrund des  9. Steuerberatungsänderungsgesetzes – Teil 1]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Mit dem 9. StBerGÄndG (BGBl I 26 Nr. 197) hat der Gesetzgeber zugleich Neuerungen im GrEStG normiert. Zentral ist die Umkehr des Besteuerungsvorrangs bei Share Deals. Der neue § 1 Abs. 3b GrEStG verlagert die Besteuerung auf das sogenannte Signing und beendet damit die vom BFH zuletzt in zwei Verfahren angezweifelte Doppelbelastung. Dieser erste Teil des Beitrags zeichnet die gewachsene Rechtslage nach, arbeitet die dogmatische Wurzel des Streits um Signing und Closing heraus und stellt ihr die Neuregelung gegenüber.]]></summary>
    <updated>2026-08-06T11:02:59+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/bbp/unternehmensberatung/ende-der-doppelten-grunderwerbsteuer-bei-share-deals-wichtige-aenderungen-bei-der-grunderwerbsteuer-aufgrund-des-9-steuerberatungsaenderungsgesetzes-teil1-f175538"/>
    <id>https://www.iww.de/bbp/unternehmensberatung/ende-der-doppelten-grunderwerbsteuer-bei-share-deals-wichtige-aenderungen-bei-der-grunderwerbsteuer-aufgrund-des-9-steuerberatungsaenderungsgesetzes-teil1-f175538</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Mit dem 9. StBerGÄndG (BGBl I 26 Nr. 197) hat der Gesetzgeber zugleich Neuerungen im GrEStG normiert. Zentral ist die Umkehr des Besteuerungsvorrangs bei Share Deals. Der neue § 1 Abs. 3b GrEStG verlagert die Besteuerung auf das sogenannte Signing und beendet damit die vom BFH zuletzt in zwei Verfahren angezweifelte Doppelbelastung. Dieser erste Teil des Beitrags zeichnet die gewachsene Rechtslage nach, arbeitet die dogmatische Wurzel des Streits um Signing und Closing heraus und stellt ihr die Neuregelung gegenüber.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Auslagerung von unmittelbaren Pensionsverpflichtungen | Risiken renditegetriebener Ausgliederung von Pensionsverpflichtungen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Die Auslagerung von unmittelbaren Pensionsverpflichtungen durch Gestaltungen des Umwandlungsrechts ist seit einigen Jahren eines der am häufigsten diskutierten Themen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Grundsätzlich stehen sich derzeit zwei Modelle gegenüber: das betriebsrentenrechtlich geprägte und das renditegetriebene Modell. Das betriebsrentenrechtliche Modell zielt primär auf die Absicherung versicherungsmathematischer Risiken wie Langlebigkeit und Zinsentwicklung ab. Es zeichnet sich durch Transparenz und konservative Anlageformen aus. Beim renditegetriebenen Modell steht die Kapitalverwertung im Vordergrund. Die betriebsrentenrechtlichen Verpflichtungen dienen hierbei oftmals lediglich als Vehikel, um Zugriff auf die zugrunde liegenden Vermögenswerte zu erlangen. Vor diesem Hintergrund beleuchtet der Beitrag das aktuelle Marktgeschehen und zeigt auf, welche (vermeidbaren) Haftungsrisiken für Unternehmen und deren Organe erwachsen können.]]></summary>
    <updated>2026-08-06T11:02:49+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/bbp/finanzierung/auslagerung-von-unmittelbaren-pensionsverpflichtungen-risiken-renditegetriebener-ausgliederung-von-pensionsverpflichtungen-f175537"/>
    <id>https://www.iww.de/bbp/finanzierung/auslagerung-von-unmittelbaren-pensionsverpflichtungen-risiken-renditegetriebener-ausgliederung-von-pensionsverpflichtungen-f175537</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Die Auslagerung von unmittelbaren Pensionsverpflichtungen durch Gestaltungen des Umwandlungsrechts ist seit einigen Jahren eines der am häufigsten diskutierten Themen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Grundsätzlich stehen sich derzeit zwei Modelle gegenüber: das betriebsrentenrechtlich geprägte und das renditegetriebene Modell. Das betriebsrentenrechtliche Modell zielt primär auf die Absicherung versicherungsmathematischer Risiken wie Langlebigkeit und Zinsentwicklung ab. Es zeichnet sich durch Transparenz und konservative Anlageformen aus. Beim renditegetriebenen Modell steht die Kapitalverwertung im Vordergrund. Die betriebsrentenrechtlichen Verpflichtungen dienen hierbei oftmals lediglich als Vehikel, um Zugriff auf die zugrunde liegenden Vermögenswerte zu erlangen. Vor diesem Hintergrund beleuchtet der Beitrag das aktuelle Marktgeschehen und zeigt auf, welche (vermeidbaren) Haftungsrisiken für Unternehmen und deren Organe erwachsen können.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Unternehmensfinanzierung | Darlehensgewährung bei Kapitalgesellschaften: BFH schränkt Reichweite der Korrekturvorschrift in § 8b Abs. 3..]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Nimmt eine Kapitalgesellschaft eine Teilwertabschreibung auf ein Darlehen vor, das einer verbundenen Kapitalgesellschaft – ungeachtet dessen, ob diese im Inland oder Ausland ansässig ist – gewährt wurde, kann es steuerlich zu einer bösen Überraschung kommen. Die Rede ist von der Korrekturvorschrift nach § 8b Abs. 3 S. 4 ff. KStG, mit der die Gewinnminderung aufgrund der Teilwertabschreibung durch eine außerbilanzmäßige Zurechnung wieder neutralisiert wird. Der BFH hat die Reichweite dieser brisanten Korrekturvorschrift nun eingeschränkt (1.4.26, I R 11/24, Abruf-Nr.  254383 ).]]></summary>
    <updated>2026-08-06T11:02:43+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/bbp/bilanzierung/unternehmensfinanzierung-darlehensgewaehrung-bei-kapitalgesellschaften-bfh-schraenkt-reichweite-der-korrekturvorschrift-in-8b-abs3-f175536"/>
    <id>https://www.iww.de/bbp/bilanzierung/unternehmensfinanzierung-darlehensgewaehrung-bei-kapitalgesellschaften-bfh-schraenkt-reichweite-der-korrekturvorschrift-in-8b-abs3-f175536</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Nimmt eine Kapitalgesellschaft eine Teilwertabschreibung auf ein Darlehen vor, das einer verbundenen Kapitalgesellschaft ? ungeachtet dessen, ob diese im Inland oder Ausland ansässig ist ? gewährt wurde, kann es steuerlich zu einer bösen Überraschung kommen. Die Rede ist von der Korrekturvorschrift nach § 8b Abs. 3 S. 4?ff. KStG, mit der die Gewinnminderung aufgrund der Teilwertabschreibung durch eine außerbilanzmäßige Zurechnung wieder neutralisiert wird. Der BFH hat die Reichweite dieser brisanten Korrekturvorschrift nun eingeschränkt (1.4.26, I R 11/24, Abruf-Nr.  254383 ).</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
</feed>
