Honorarstreit
Berater darf nicht ohne Weiteres mehr als Mittelwertgebühr abrechnen, nur weil Mandant selbst bucht
KP
17.04.2026
4 Min. Lesedauer
Das AG Werl (27.4.23, 4 C 420/19) stellt klar: Wer als Steuerberater oberhalb der Mittelgebühr abrechnen will, muss einen konkret überdurchschnittlichen Aufwand darlegen und notfalls beweisen – der bloße Hinweis auf einen Mehraufwand durch die ...
