Verschonungsregelung
Wenn das Finanzamt überraschend den Schenker zur Kasse bittet
PU
13.01.2026
17 Min. Lesedauer
Große Unternehmensübertragungen (über 26 Mio. EUR) werden in der Praxis häufig so gestaltet, dass sie durch § 28a ErbStG nahezu vollständig steuerfrei bleiben. Diese Norm ermöglicht es, bei fehlender Leistungsfähigkeit des Erwerbers die auf ...