BGH
Richtsatzsammlung bleibt im Steuerstrafrecht weiter anwendbar
Der BGH hat klargestellt, dass für Schätzungen im Steuerstrafrecht weiterhin auch auf die Richtsatzsammlung der Finanzverwaltung zurückgegriffen werden kann, sofern keine den tatsächlichen Verhältnissen näherkommende Schätzmethode zur ...