Umwandlungssteuerrecht
Sperrfristbehaftete und ersatzrealisationsverhaftete Anteile als oft unerkannte „Steuerfalle“ in Einbringungsfällen
Vielfach wird in der Praxis der Existenz sperrfristbehafteter Anteile, die z. B. im Anschluss an die Einbringung eines Betriebs nach § 20 UmwStG in eine Kapitalgesellschaft unter Fortführung der Buchwerte entstehen, zu wenig Beachtung geschenkt.