
Umsatzsteuer
Gekündigter Werkvertrag: Auch Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen unterliegen der USt
Erteilte Werkverträge kann der Auftraggeber jederzeit „frei“ kündigen. Er schuldet dem Auftragnehmer dann jedoch die vertragliche Gesamtvergütung, abzüglich „erspartem Aufwand“ und der durch frei werdende Kapazitäten ...