
Honoraranspruch
Nutzung „objektiv wertlosen“ Zahnersatzes: OLG Köln definiert die Kriterien
Zahnärzte haben keinen Honoraranspruch, wenn die erbrachte Leistung für den Patienten völlig wertlos ist (PA 12/2018, Seite 2
). Nutzt der Patient diese Leistung trotzdem, besteht der Honoraranspruch des Zahnarztes fort (PA 12/2018, Seite 2). ...


