Sozialrecht
Approbierte Ärztin hat keinen Anspruch auf Merkzeichen H im Schwerbehindertenausweis
CB
01.07.2024
2 Min. Lesedauer
Das Merkzeichen „H“ (Hilflosigkeit) im Schwerbehindertenausweis berechtigt u. a. zu Steuererleichterungen sowie Freifahrten im öffentlichen Nahverkehr. Eine approbierte Ärztin hat keinen Anspruch auf Beibehaltung des Merkzeichens „H“. Sie ...