Lohnsteueraußenprüfung
Abgeschlossene Lohnsteueraußenprüfung – und dann § 153 Abs. 4 AO!
LGP
12.06.2026
5 Min. Lesedauer
Mit Wirkung ab dem 01.01.2025 hat der Gesetzgeber die Anzeige- und Berichtigungspflicht erheblich erweitert. Besonders relevant ist dies für Arbeitgeber nach einer abgeschlossenen Lohnsteueraußenprüfung. Durch den neu eingefügten § 153 Abs. 4 ...
