Wohngebäude- und Elementarschadenversicherung
„Erdrutsch“ verlangt einen mit den menschlichen Sinnesorganen erfassbaren Vorgang
Ist ein Erdrutsch in AVB definiert als „naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen“, verlangt die Klausel in beiden Varianten einen mit den menschlichen Sinnesorganen erfassbaren Vorgang. Sie schließt daher solche ...