· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Änderung bei der Beurteilung der Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
| Die OFD Karlsruhe stellt in einer Übersicht die wichtigsten Änderungen vor, die sich aus der Neuregelung der Umsatzbesteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts für Veranlagungszeiträume ab 2017 ergeben. |
Bisherige Rechtslage
Nach § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts (jPöR) Unternehmer, wenn sie einen Betrieb gewerblicher Art i. S. d. § 4 KStG oder einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhält.
Im Umkehrschluss ist die Unternehmereigenschaft der jPöR nicht gegeben, wenn sie hoheitlich oder vermögensverwaltend tätig ist bzw. ihre Umsätze die Gewichtigkeitsgrenze des R 4.1 Abs. 5 KStR 2010 von 30.678 EUR (ab 2015 von 35.000 EUR) nicht überschreiten.
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