12.06.2024 · Fachbeitrag aus AStW · Altersvorsorgeberatung
„Die Rente ist sicher“ – kaum ein politischer Satz brannte sich in die Köpfe der Deutschen ein wie dieser des damaligen Bundesarbeitsministers Norbert Blüm im Jahr 1986. Das gesetzliche Rentensystem ist zwar als zentrale Säule des Sozialstaats nicht grundsätzlich gefährdet, jedoch sind die fetten Jahre vorbei. Zum 1.7.2024 gibt es bei der Rente aber nochmals einen erfreulichen Anstieg – ein Überblick zu den anstehenden Änderungen.
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15.05.2024 · Fachbeitrag aus AStW · Umsatzsteuer
Bei Rechnungen von Unternehmern an andere Unternehmer (B2B-Rechnungen) wird die elektronische Rechnung (eRechnung) zukünftig zur Pflicht. Der Bundesrat hat dieser Neuregelung durch das Wachstumschancengesetz am 22.3.2024 zugestimmt.
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15.05.2024 · Fachbeitrag aus AStW · Rund ums Namensrecht
Bei der steuerlichen Behandlung von Influencern schien bisher eigentlich schon alles geregelt und geklärt. Doch aktuell tauchen neue steuerliche Fragen auf, speziell, wann der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts des Influencers entsteht und ob es beim Wegzug ins Ausland im Rahmen der Aufgabe des Betriebs zu einer Besteuerung der stillen Reserven des Namensrechts kommen kann. Hier die wichtigsten Infos zu diesem brisanten Thema.
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15.05.2024 · Fachbeitrag aus AStW · Verfahrensrecht/Anwendung von BMF-Schreiben
Mit Schreiben vom 15.3.2024 hat das BMF seine mittlerweile alljährliche Bestandsaufnahme der weiter gültigen älteren Schreiben fortgesetzt. Überprüft wurde dieses Mal der Zeitraum bis zum 14.3.2024.
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14.05.2024 · Fachbeitrag aus AStW · § 37b EStG
Die unentgeltliche Zurverfügungstellung von Plätzen in einer VIP-Loge an Geschäftspartner und Arbeitnehmer ist eine Sachzuwendung. Diese kann nach § 37b EStG pauschal besteuert werden. Gegenstand der Sachzuwendung ist die Überlassung des einzelnen Logenplatzes. Auf Leerplätze entfallende Aufwendungen sind deshalb nicht zu berücksichtigen. Die Aufwendungen des Steuerpflichtigen für die überlassenen Plätze können im Wege sachgerechter Schätzung ermittelt werden. Entsprechendes gilt ...
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16.04.2024 · Fachbeitrag aus AStW · Einkommensteuer
Das FG Niedersachsen hat dazu Stellung bezogen, ob ein Influencer Anschaffungskosten für hochwertige Kleidung und Mode-Accessoires als Betriebsausgaben geltend machen kann. Dabei geht es über den Einzelfall hinausreichend um die Frage, wann absetzbare Berufskleidung (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG) und wann bürgerliche Kleidung vorliegt, deren Anschaffungskosten zum nicht berücksichtigungsfähigen Aufwand der privaten Lebensführung nach § 12 Nr. 1 EStG zählen.
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16.04.2024 · Fachbeitrag aus AStW · § 22 EStG
Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts sind privat veranlasst und stellen keine (vorweggenommenen) Werbungskosten bei späteren Unterhaltseinkünften i. S. d. § 22 Nr. 1a EStG dar. Denn erst der mit Zustimmung des Empfängers gestellte Antrag des Gebers gemäß § 10 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 EStG bewirkt eine Umqualifizierung der Unterhaltsleistungen zu Sonderausgaben beim Geber und steuerbaren Einkünften beim Empfänger und überführt sie rechtsgestaltend in den ...
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08.04.2024 · Fachbeitrag aus AStW · § 4 KStG
Eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist mit jedem BgA (Betrieb gewerblicher Art) – in vereinzelnder Betrachtung – Subjekt der Ertragsbesteuerung. Dabei sind nach R 4.1 Abs. 3 Satz 1 KStR 2022 verschiedene Tätigkeiten gesondert zu beurteilen. Grundsätzlich sind aus einem BgA resultierende Verluste nicht mit Gewinnen ausgleichsfähig, welche die Trägerkörperschaft im Rahmen eines anderen BgA erzielt. Etwas anderes gilt nur, wenn ein BgA mit einem oder mehreren BgA nach ...
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13.03.2024 · Fachbeitrag aus AStW · § 19 EStG
Der allein vom Bestehen der Abschlussprüfung abhängige Darlehensteilerlass bei der beruflichen Aufstiegsfortbildung ist Ersatz von Werbungskosten aus in der Erwerbssphäre liegenden Gründen und führt daher zu Arbeitslohn.
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13.03.2024 · Fachbeitrag aus AStW · Einkommensteuer
Der BFH hat mit Urteil vom 26.9.2023 (IX R 14/22) zur Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bei Abtrennung und Veräußerung eines unbebauten Teils des Wohngrundstücks entschieden. Dieses Urteil reiht sich in die bisher ergangenen „Risiko-Urteile“ im Bereich der privaten Veräußerungsgeschäfte i. S. d. § 23 EStG ein. Der Sachverhalt und die praktischen Auswirkungen werden im Nachfolgenden beleuchtet.
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