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    <title>Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht</title>
    <description>Mit Hörbuch und Heft in Rekordzeit auf dem neuesten Stand</description>
    <pubDate>Wed, 15 Jul 2026 13:03:00 +0200</pubDate>
    <lastBuildDate>Thu, 16 Jul 2026 15:02:56 +0200</lastBuildDate>
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      <title>IWW-Spezial-Webinar | Webinar zur EU-Entgelttransparenzrichtlinie am 16.09.2026: Alles zu den neuen Arbeitgeberpflichten (inkl. Gestaltungshinweisen)</title>
      <description><![CDATA[Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie müssen sich aktuell alle Arbeitgeber befassen, auch wenn die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland zum 07.06.2026 nicht gelungen ist. Denn die Regeln stehen fest. Und der Anpassungsaufwand für Arbeitgeber ist erheblich. Im IWW-Webinar am 16.09.2026 von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr erhalten Sie einen kompakten Überblick über die neuen Pflichten. In zwei Stunden bringen Sie die Anwälte Dr. Lars Hinrichs und Elisa Ultsch auf den aktuellen Stand in punkto (Entgelt-)Auskunftspflicht, sachgerechte Vergütungsparameter für Stellenbewertungen sowie Bewertung von Vergütungskriterien – und erklären die Gestaltungen für die Praxis.]]></description>
      <pubDate>Wed, 15 Jul 2026 13:03:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/arbeitsrecht/iww-spezial-webinar-webinar-zur-eu-entgelttransparenzrichtlinie-am-16092026-alles-zu-den-neuen-arbeitgeberpflichten-inkl-gestaltungshinweisen-f174031</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie müssen sich aktuell alle Arbeitgeber befassen, auch wenn die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland zum 07.06.2026 nicht gelungen ist. Denn die Regeln stehen fest. Und der Anpassungsaufwand für Arbeitgeber ist erheblich. Im IWW-Webinar am 16.09.2026 von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr erhalten Sie einen kompakten Überblick über die neuen Pflichten. In zwei Stunden bringen Sie die Anwälte Dr. Lars Hinrichs und Elisa Ultsch auf den aktuellen Stand in punkto (Entgelt-)Auskunftspflicht, sachgerechte Vergütungsparameter für Stellenbewertungen sowie Bewertung von Vergütungskriterien ? und erklären die Gestaltungen für die Praxis.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Lohnsteuerprüfungen | Mitarbeiterbeteiligung mit negativen  Liquidationspräferenzen</title>
      <description><![CDATA[In der Praxis geraten in Lohnsteuerprüfungen des FA immer häufiger Mitarbeiterbeteiligungen mit negativen Liquidationspräferenzen, auch als Hurdle-Shares bekannt, in den Fokus. Hier stellt sich die Frage, ob und in welchen Fällen solche Hurdle-Shares zu Arbeitslohn führen und ob Lohnsteuer fällig wird. Eine aktuelle Verfügung aus der Finanzverwaltung klärt auf.]]></description>
      <pubDate>Tue, 14 Jul 2026 10:11:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/lohnsteuerpruefungen-mitarbeiterbeteiligung-mit-negativen-liquidationspraeferenzen-f175081</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[In der Praxis geraten in Lohnsteuerprüfungen des FA immer häufiger Mitarbeiterbeteiligungen mit negativen Liquidationspräferenzen, auch als Hurdle-Shares bekannt, in den Fokus. Hier stellt sich die Frage, ob und in welchen Fällen solche Hurdle-Shares zu Arbeitslohn führen und ob Lohnsteuer fällig wird. Eine aktuelle Verfügung aus der Finanzverwaltung klärt auf.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Bilanzierung | Steuerliches Update zum § 6b EStG</title>
      <description><![CDATA[Die Bildung einer steuerneutralen Rücklage für Gewinne aus dem Verkauf bestimmter Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens löst in vielen Fällen bei Sachbearbeitern und Prüfern den Reflex aus, die Voraussetzungen für die Rücklage gründlich zu überprüfen. Damit Sie als Berater dieser strengen Prüfung der 6b-Rücklage eines Mandanten gelassen entgegensehen können, erhalten Sie nachfolgend ein Steuer-Update rund um die Rücklage nach § 6b EStG.]]></description>
      <pubDate>Tue, 14 Jul 2026 10:11:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/bilanzierung-steuerliches-update-zum-6b-estg-f175080</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die Bildung einer steuerneutralen Rücklage für Gewinne aus dem Verkauf bestimmter Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens löst in vielen Fällen bei Sachbearbeitern und Prüfern den Reflex aus, die Voraussetzungen für die Rücklage gründlich zu überprüfen. Damit Sie als Berater dieser strengen Prüfung der 6b-Rücklage eines Mandanten gelassen entgegensehen können, erhalten Sie nachfolgend ein Steuer-Update rund um die Rücklage nach § 6b EStG.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Bilanzierung | Rückstellung für die Nachbetreuung von Versicherungskunden nur im Ausnahmefall</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: FG Schleswig-Holstein 25.2.2025, 5 K 37/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Bei bilanzierenden Versicherungsvertretern war es bislang üblich, dass sie Rückstellungen für die Nachbetreuung von Versicherungsverträgen bilden und passivieren. Diskussionen gab es mit dem Finanzamt – wenn überhaupt – über die Höhe der Rückstellungen. Ein Urteil des FG Schleswig-Holstein könnte dazu führen, dass Versicherungsvertreter schon dem Grunde nach keine Rückstellungen für solche Nachbetreuungen mehr bilden dürfen.]]></description>
      <pubDate>Tue, 14 Jul 2026 10:11:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/bilanzierung-rueckstellung-fuer-die-nachbetreuung-von-versicherungskunden-nur-im-ausnahmefall-f175079</link>
      <guid>https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/bilanzierung-rueckstellung-fuer-die-nachbetreuung-von-versicherungskunden-nur-im-ausnahmefall-f175079</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Bei bilanzierenden Versicherungsvertretern war es bislang üblich, dass sie Rückstellungen für die Nachbetreuung von Versicherungsverträgen bilden und passivieren. Diskussionen gab es mit dem Finanzamt ? wenn überhaupt ? über die Höhe der Rückstellungen. Ein Urteil des FG Schleswig-Holstein könnte dazu führen, dass Versicherungsvertreter schon dem Grunde nach keine Rückstellungen für solche Nachbetreuungen mehr bilden dürfen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Kündigung | Abmahnungen und Kündigung,  weil Arbeitnehmer nicht gendert?</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: LAG Hamburg 5.2.2026, 1 SLa 18/25, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Eine Strahlenschutzbeauftragte ist nicht zur Anpassung der Strahlenschutzanweisung auf Aufforderung durch ihre Vorgesetzte verpflichtet.]]></description>
      <pubDate>Tue, 14 Jul 2026 10:11:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/astw/sonstige-steuern/kuendigung-abmahnungen-und-kuendigung-weil-arbeitnehmer-nicht-gendert-f175078</link>
      <guid>https://www.iww.de/astw/sonstige-steuern/kuendigung-abmahnungen-und-kuendigung-weil-arbeitnehmer-nicht-gendert-f175078</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Eine Strahlenschutzbeauftragte ist nicht zur Anpassung der Strahlenschutzanweisung auf Aufforderung durch ihre Vorgesetzte verpflichtet.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Vermietetes Mehrfamilienhaus | Mehrere Nutzungsdauern denkbar?</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: FG Hamburg 3.12.2025, 2 K 86/22, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Vermietet ein Steuerzahler in einem Mehrfamilienhaus mehrere Wohnungen, wird im Rahmen der Gebäudeabschreibung normalerweise eine einzige Nutzungsdauer festgelegt. Umso überraschender ist das Urteil des FG Hamburg, nach dem zwei Wohnungen im selben Gebäude unterschiedliche Nutzungsdauern haben können.]]></description>
      <pubDate>Tue, 14 Jul 2026 10:11:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/vermietetes-mehrfamilienhaus-mehrere-nutzungsdauern-denkbar-f175077</link>
      <guid>https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/vermietetes-mehrfamilienhaus-mehrere-nutzungsdauern-denkbar-f175077</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Vermietet ein Steuerzahler in einem Mehrfamilienhaus mehrere Wohnungen, wird im Rahmen der Gebäudeabschreibung normalerweise eine einzige Nutzungsdauer festgelegt. Umso überraschender ist das Urteil des FG Hamburg, nach dem zwei Wohnungen im selben Gebäude unterschiedliche Nutzungsdauern haben können.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Abgabenordnung | Keine verlängerte Abgabefrist bei eigener Steuererklärung eines Steuerberaters</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: FG Niedersachsen 10.12.2025, 3 K 203/25, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Das FG Niedersachsen hat mit Urteil vom 10.12.2025 (3 K 203/25) zur Verlängerung der eigenen Abgabefrist der Steuererklärung durch einen Steuerberater entschieden.]]></description>
      <pubDate>Tue, 14 Jul 2026 10:11:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/astw/abgabenordnung/abgabenordnung-keine-verlaengerte-abgabefrist-bei-eigener-steuererklaerung-eines-steuerberaters-f175076</link>
      <guid>https://www.iww.de/astw/abgabenordnung/abgabenordnung-keine-verlaengerte-abgabefrist-bei-eigener-steuererklaerung-eines-steuerberaters-f175076</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das FG Niedersachsen hat mit Urteil vom 10.12.2025 (3 K 203/25) zur Verlängerung der eigenen Abgabefrist der Steuererklärung durch einen Steuerberater entschieden.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Umsatzsteuer | Gelangensbestätigung ist kein „Muss“ für den Vertrauensschutz</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 18.12.2025, V R 3/25, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: ja -->
Bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung setzt die Gewährung von Vertrauensschutz nicht voraus, dass der Unternehmer eine Gelangensbestätigung besitzt.]]></description>
      <pubDate>Tue, 14 Jul 2026 10:11:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/astw/umsatzsteuer/umsatzsteuer-gelangensbestaetigung-ist-kein-muss-fuer-den-vertrauensschutz-f175075</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung setzt die Gewährung von Vertrauensschutz nicht voraus, dass der Unternehmer eine Gelangensbestätigung besitzt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>§ 21 EStG | Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung eines Privatjets</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: FG Düsseldorf 21.1.2026, 9 K 1503/24 E, F, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Die Einkünfteerzielungsabsicht ist bei der Vermietung eines Privatjets für sechs bis neun Passagiere ungeachtet der Erzielung von Werbungskostenüberschüssen über einen Zeitraum von ca. acht Jahren gegeben, wenn eine private Nutzung nicht stattfindet, das Flugzeug unter Einschaltung eines Vercharterers am Markt angeboten wird, auf den geschäftlichen Misserfolg nach einer Anlaufphase von fünf Jahren mit einem Wechsel des Vercharterers und sodann mit dem Verkauf des Jets reagiert wird und der Vermieter bei seiner Investition über einen Zeitraum von 30 Jahren von einem Totalüberschuss ausgehen durfte.]]></description>
      <pubDate>Tue, 14 Jul 2026 10:10:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/21-estg-einkuenfteerzielungsabsicht-bei-vermietung-eines-privatjets-f175089</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die Einkünfteerzielungsabsicht ist bei der Vermietung eines Privatjets für sechs bis neun Passagiere ungeachtet der Erzielung von Werbungskostenüberschüssen über einen Zeitraum von ca. acht Jahren gegeben, wenn eine private Nutzung nicht stattfindet, das Flugzeug unter Einschaltung eines Vercharterers am Markt angeboten wird, auf den geschäftlichen Misserfolg nach einer Anlaufphase von fünf Jahren mit einem Wechsel des Vercharterers und sodann mit dem Verkauf des Jets reagiert wird und der Vermieter bei seiner Investition über einen Zeitraum von 30 Jahren von einem Totalüberschuss ausgehen durfte.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>§ 21 EStG | Vermietungsabsicht und Wohnungsrecht</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: FG Hamburg 26.2.2026, 3 K 136/23, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Die Nutzung einer Wohnimmobilie durch einen Wohnungsberechtigten indiziert keine Vermietungsabsicht des Eigentümers. Das gilt auch dann, wenn der Eigentümer mit dem Wohnungsberechtigten zusätzlich einen Mietvertrag abschließt, ohne dass der Wohnungsberechtigte auf sein Wohnungsrecht verzichtet.]]></description>
      <pubDate>Tue, 14 Jul 2026 10:10:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/21-estg-vermietungsabsicht-und-wohnungsrecht-f175088</link>
      <guid>https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/21-estg-vermietungsabsicht-und-wohnungsrecht-f175088</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die Nutzung einer Wohnimmobilie durch einen Wohnungsberechtigten indiziert keine Vermietungsabsicht des Eigentümers. Das gilt auch dann, wenn der Eigentümer mit dem Wohnungsberechtigten zusätzlich einen Mietvertrag abschließt, ohne dass der Wohnungsberechtigte auf sein Wohnungsrecht verzichtet.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>§ 20 EStG | Unentgeltliche Ratenzahlungsvereinbarung: Grundsätzlich keine Einkünfte aus  Kapitalvermögen</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 24.3.2026, VIII R 30/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Vereinbaren die Vertragspartner bei der entgeltlichen Übertragung eines Vermögensgegenstands im Privatvermögen, dass die vom Erwerber zur Erfüllung des Kaufpreises zu erbringenden Teilzahlungen in voller Höhe als Gegenleistung für den Kaufgegenstand geleistet werden sollen und die in der Ratenzahlungsvereinbarung liegende Stundung zinslos gewährt wird, ist für die Besteuerung des Veräußerers von einer unentgeltlichen Stundung der Kaufpreisforderung auszugehen, sofern sich nicht aus dem Steuerrecht ergibt, dass die Vereinbarung der Besteuerung nicht zugrunde gelegt werden kann. Es fehlt in diesem Fall an einem steuerpflichtigen Entgelt für eine Kapitalüberlassung gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG.]]></description>
      <pubDate>Tue, 14 Jul 2026 10:10:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/20-estg-unentgeltliche-ratenzahlungsvereinbarung-grundsaetzlich-keine-einkuenfte-aus-kapitalvermoegen-f175087</link>
      <guid>https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/20-estg-unentgeltliche-ratenzahlungsvereinbarung-grundsaetzlich-keine-einkuenfte-aus-kapitalvermoegen-f175087</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Vereinbaren die Vertragspartner bei der entgeltlichen Übertragung eines Vermögensgegenstands im Privatvermögen, dass die vom Erwerber zur Erfüllung des Kaufpreises zu erbringenden Teilzahlungen in voller Höhe als Gegenleistung für den Kaufgegenstand geleistet werden sollen und die in der Ratenzahlungsvereinbarung liegende Stundung zinslos gewährt wird, ist für die Besteuerung des Veräußerers von einer unentgeltlichen Stundung der Kaufpreisforderung auszugehen, sofern sich nicht aus dem Steuerrecht ergibt, dass die Vereinbarung der Besteuerung nicht zugrunde gelegt werden kann. Es fehlt in diesem Fall an einem steuerpflichtigen Entgelt für eine Kapitalüberlassung gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>§ 7g EStG | Rückgängigmachung eines IAB bei  Nichtinvestition innerhalb der Investitionsfrist</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: FG Hessen 27.8.2025, 4 V 1134/25, Beschluss -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Hat der Steuerpflichtige die Anschaffung oder Herstellung des zum Gegenstand eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Abs. 1 EStG gemachten Wirtschaftsguts bis zum Ablauf der Investitionsfrist nicht vorgenommen bzw. weist er die fristgerechte Anschaffung oder Herstellung auf Aufforderung durch das FA nicht nach, ist der Investitionsabzugsbetrag nach Maßgabe des § 7g Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EStG rückgängig zu machen. Dies kann bzw. muss von Amts wegen durch das FA auch schon vor Abgabe der Einkommensteuererklärung für das letzte Jahr der Investitionsfrist geschehen.]]></description>
      <pubDate>Tue, 14 Jul 2026 10:10:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/7g-estg-rueckgaengigmachung-eines-iab-bei-nichtinvestition-innerhalb-der-investitionsfrist-f175086</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Hat der Steuerpflichtige die Anschaffung oder Herstellung des zum Gegenstand eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Abs. 1 EStG gemachten Wirtschaftsguts bis zum Ablauf der Investitionsfrist nicht vorgenommen bzw. weist er die fristgerechte Anschaffung oder Herstellung auf Aufforderung durch das FA nicht nach, ist der Investitionsabzugsbetrag nach Maßgabe des § 7g Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EStG rückgängig zu machen. Dies kann bzw. muss von Amts wegen durch das FA auch schon vor Abgabe der Einkommensteuererklärung für das letzte Jahr der Investitionsfrist geschehen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>§ 5 EStG | Zur Passivierung von Verbindlichkeiten im Insolvenzverfahren</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 21.4.2026, IX R 34/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Ein Verzicht des Gläubigers auf die Anmeldung seiner Forderung zur Insolvenztabelle löst weder handels- noch steuerbilanziell ein Passivierungsverbot für den Schuldner aus.]]></description>
      <pubDate>Tue, 14 Jul 2026 10:10:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/5-estg-zur-passivierung-von-verbindlichkeiten-im-insolvenzverfahren-f175085</link>
      <guid>https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/5-estg-zur-passivierung-von-verbindlichkeiten-im-insolvenzverfahren-f175085</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Ein Verzicht des Gläubigers auf die Anmeldung seiner Forderung zur Insolvenztabelle löst weder handels- noch steuerbilanziell ein Passivierungsverbot für den Schuldner aus.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>§ 4 EStG | Notwendiges Betriebsvermögen bei  Grundstücksübertragung unter  Nießbrauchsvorbehalt</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: FG Schleswig-Holstein 12.3.2026, 3 K 26/25, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Wird ein betrieblich genutztes Grundstück an den bisherigen Pächter (und Betriebsinhaber) unter Nießbrauchsvorbehalt zu Eigentum übertragen und von dem nunmehrigen Nießbraucher sofort an den neuen Eigentümer zu den bisherigen Konditionen zurückverpachtet, wird das Grundstück zunächst notwendiges Betriebsvermögen. Die Einräumung des Nießbrauchs stellt sich in der Folge als bloße Nutzungsentnahme dar.]]></description>
      <pubDate>Tue, 14 Jul 2026 10:10:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/4-estg-notwendiges-betriebsvermoegen-bei-grundstuecksuebertragung-unter-niessbrauchsvorbehalt-f175084</link>
      <guid>https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/4-estg-notwendiges-betriebsvermoegen-bei-grundstuecksuebertragung-unter-niessbrauchsvorbehalt-f175084</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Wird ein betrieblich genutztes Grundstück an den bisherigen Pächter (und Betriebsinhaber) unter Nießbrauchsvorbehalt zu Eigentum übertragen und von dem nunmehrigen Nießbraucher sofort an den neuen Eigentümer zu den bisherigen Konditionen zurückverpachtet, wird das Grundstück zunächst notwendiges Betriebsvermögen. Die Einräumung des Nießbrauchs stellt sich in der Folge als bloße Nutzungsentnahme dar.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Antworten auf Praxisfragen | Mahlzeitengestellung und Lohnsteuer</title>
      <description><![CDATA[Im Rahmen von Lohnsteuerprüfungen des Finanzamts richtet der Prüfer oftmals einen strengen Blick auf die Gestellung arbeitstäglicher Mahlzeiten durch den Arbeitgeber. Einer Verfügung können nun Antworten auf häufige Praxisfragen und Streitpunkte entnommen werden. Hier die interessantesten Antworten für die Beratungspraxis.]]></description>
      <pubDate>Tue, 14 Jul 2026 10:10:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/antworten-auf-praxisfragen-mahlzeitengestellung-und-lohnsteuer-f175082</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Im Rahmen von Lohnsteuerprüfungen des Finanzamts richtet der Prüfer oftmals einen strengen Blick auf die Gestellung arbeitstäglicher Mahlzeiten durch den Arbeitgeber. Einer Verfügung können nun Antworten auf häufige Praxisfragen und Streitpunkte entnommen werden. Hier die interessantesten Antworten für die Beratungspraxis.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Arbeitslohn nach DBA | Musterformular als PDF für Bescheinigung</title>
      <description><![CDATA[Im BMF-Schreiben vom 19.12.2025 (BStBl I 26, 20) wurde dem BMF-Schreiben vom 12.12.2023 (BStBl I 23, 2179) als Nachweis für den prozentualen Anteil der nach dem Fremdvergleich weiterbelasteten Kosten einer grenzüberschreitenden Arbeitnehmerentsendung die Anlage „Arbeitgeberbescheinigung über die Kostentragung zur Vorlage beim Wohnsitzfinanzamt“ angefügt.]]></description>
      <pubDate>Tue, 14 Jul 2026 10:09:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/arbeitslohn-nach-dba-musterformular-als-pdf-fuer-bescheinigung-f175095</link>
      <guid>https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/arbeitslohn-nach-dba-musterformular-als-pdf-fuer-bescheinigung-f175095</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Im BMF-Schreiben vom 19.12.2025 (BStBl I 26, 20) wurde dem BMF-Schreiben vom 12.12.2023 (BStBl I 23, 2179) als Nachweis für den prozentualen Anteil der nach dem Fremdvergleich weiterbelasteten Kosten einer grenzüberschreitenden Arbeitnehmerentsendung die Anlage ?Arbeitgeberbescheinigung über die Kostentragung zur Vorlage beim Wohnsitzfinanzamt? angefügt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Revisionsverfahren beim BFH | Steuerliche Berücksichtigung von Vermögensverlusten wegen Schockanruf</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: FG Münster 2.9.2025, 1 K 360/25 -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: ja -->
Zwar haben das FG Münster und mehrere Finanzbehörden bereits klargestellt, dass Vermögensverluste von Betrugsopfern aufgrund von Schockanrufen weder außergewöhnlich noch zwangsläufig i. S. v. § 33 EStG sind und der Abzug einer außergewöhnlichen Belastung ausscheidet. Doch wegen grundsätzlicher Bedeutung wurde nun die Revision zu dieser Streitfrage beim BFH zugelassen und eingelegt.]]></description>
      <pubDate>Tue, 14 Jul 2026 10:09:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/revisionsverfahren-beim-bfh-steuerliche-beruecksichtigung-von-vermoegensverlusten-wegen-schockanruf-f175094</link>
      <guid>https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/revisionsverfahren-beim-bfh-steuerliche-beruecksichtigung-von-vermoegensverlusten-wegen-schockanruf-f175094</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Zwar haben das FG Münster und mehrere Finanzbehörden bereits klargestellt, dass Vermögensverluste von Betrugsopfern aufgrund von Schockanrufen weder außergewöhnlich noch zwangsläufig i.?S.?v. § 33 EStG sind und der Abzug einer außergewöhnlichen Belastung ausscheidet. Doch wegen grundsätzlicher Bedeutung wurde nun die Revision zu dieser Streitfrage beim BFH zugelassen und eingelegt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Einkommensteuer | Anlage V 2025: Hinweis zur neuen Datumsangabe</title>
      <description><![CDATA[Um Rückfragen des FA zur Anlage V zur Einkommensteuererklärung 2025 zu vermeiden, sind ab dem Veranlagungszeitraum 2025 zusätzliche Angaben in den Zeilen 7 und 8 der Anlage V zu machen. Anzugeben ist das Datum des Eigentumsübergangs, das Datum des Bauantrags bzw. der Bauanzeige sowie das Datum des Eigentumsübergangs bei Veräußerung bzw. der Übertragung.]]></description>
      <pubDate>Tue, 14 Jul 2026 10:09:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/einkommensteuer-anlage-v-2025-hinweis-zur-neuen-datumsangabe-f175093</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Um Rückfragen des FA zur Anlage V zur Einkommensteuererklärung 2025 zu vermeiden, sind ab dem Veranlagungszeitraum 2025 zusätzliche Angaben in den Zeilen 7 und 8 der Anlage V zu machen. Anzugeben ist das Datum des Eigentumsübergangs, das Datum des Bauantrags bzw. der Bauanzeige sowie das Datum des Eigentumsübergangs bei Veräußerung bzw. der Übertragung.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Einkommensteuer | Berücksichtigung des Altersentlastungsbetrags bei der gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: FG Thüringen 26.4.2022, 4 K 510/20, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: ja -->
Zwar regelt Richtlinie 10d Abs. 1 EStR, dass der Altersentlastungsbetrag nach § 24a EStG bei der Ermittlung des Verlustabzugs nach § 10d nicht zu berücksichtigen ist. Doch ganz so klar scheint hier die Rechtslage nicht zu sein.]]></description>
      <pubDate>Tue, 14 Jul 2026 10:09:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/einkommensteuer-beruecksichtigung-des-altersentlastungsbetrags-bei-der-gesonderten-feststellung-des-verbleibenden-verlustvortrags-f175092</link>
      <guid>https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/einkommensteuer-beruecksichtigung-des-altersentlastungsbetrags-bei-der-gesonderten-feststellung-des-verbleibenden-verlustvortrags-f175092</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Zwar regelt Richtlinie 10d Abs. 1 EStR, dass der Altersentlastungsbetrag nach § 24a EStG bei der Ermittlung des Verlustabzugs nach § 10d nicht zu berücksichtigen ist. Doch ganz so klar scheint hier die Rechtslage nicht zu sein.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>§ 198 ff. GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) | Anspruch auf Entschädigung während des Ruhens des Verfahrens nur für Verfahrensbeteiligte</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 25.2.2026, X K 2/25, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Verfahrensbeteiligte haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens, soweit dieses im Einvernehmen der Beteiligten bis zum Abschluss eines Musterverfahrens ruhend gestellt wurde.]]></description>
      <pubDate>Tue, 14 Jul 2026 10:09:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/astw/sonstige-steuern/198-ff-gvg-gerichtsverfassungsgesetz-anspruch-auf-entschaedigung-waehrend-des-ruhens-des-verfahrens-nur-fuer-verfahrensbeteiligte-f175091</link>
      <guid>https://www.iww.de/astw/sonstige-steuern/198-ff-gvg-gerichtsverfassungsgesetz-anspruch-auf-entschaedigung-waehrend-des-ruhens-des-verfahrens-nur-fuer-verfahrensbeteiligte-f175091</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Verfahrensbeteiligte haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens, soweit dieses im Einvernehmen der Beteiligten bis zum Abschluss eines Musterverfahrens ruhend gestellt wurde.]]></content:encoded>
    </item>
  </channel>
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