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    <title>Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht</title>
    <description>Mit Hörbuch und Heft in Rekordzeit auf dem neuesten Stand</description>
    <pubDate>Tue, 13 Oct 2026 16:26:56 +0200</pubDate>
    <lastBuildDate>Mon, 19 Oct 2026 08:50:31 +0200</lastBuildDate>
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      <title>Einkommensteuer | Anteile an Tochter-Kapitalgesellschaft notwendiges SBV II?</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 25.9.2025, IV R 12/23, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: ja -->
In der Praxis war bisher unklar, ob das Urteil des BFH vom 25.9.2025 (IV R 12/23) über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden ist.]]></description>
      <pubDate>Tue, 13 Oct 2026 16:26:56 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/einkommensteuer-anteile-an-tochter-kapitalgesellschaft-notwendiges-sbv-ii-f176712</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[In der Praxis war bisher unklar, ob das Urteil des BFH vom 25.9.2025 (IV R 12/23) über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden ist.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Umsatzsteuer | Anzeigenplatzierungsrecht in einem  Amtsblatt führt zu einem Barter Deal</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: FG Baden-Württemberg 24.10.2025, 1 K 1173/23, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: ja -->
Die Herstellung und Verteilung von gemeindlichen Amtsblättern durch einen Verlag gegen das von der jeweiligen Gemeinde vertraglich gewährte Recht, darin Anzeigen zu drucken, unterliegt als tauschähnlicher Umsatz der Umsatzsteuer. Die Bemessungsgrundlage für den tauschähnlichen Umsatz kann auf Basis einer Schätzung der Selbstkosten des Verlags ermittelt werden.]]></description>
      <pubDate>Tue, 13 Oct 2026 16:02:56 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/astw/umsatzsteuer/umsatzsteuer-anzeigenplatzierungsrecht-in-einem-amtsblatt-fuehrt-zu-einem-barter-deal-f176685</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die Herstellung und Verteilung von gemeindlichen Amtsblättern durch einen Verlag gegen das von der jeweiligen Gemeinde vertraglich gewährte Recht, darin Anzeigen zu drucken, unterliegt als tauschähnlicher Umsatz der Umsatzsteuer. Die Bemessungsgrundlage für den tauschähnlichen Umsatz kann auf Basis einer Schätzung der Selbstkosten des Verlags ermittelt werden.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Verbilligte Vermietung | Steuerliche Fallstricke über § 21 EStG hinaus</title>
      <description><![CDATA[Die verbilligte Vermietung hat nicht nur bei der Vermietung im Privatvermögen i. S. d. § 21 Abs. 2 EStG steuerliche Bedeutung. Sie kann ebenso bei der Vermietung von Betriebsvermögen sowie bei der Vermietung an eine Kapitalgesellschaft, an der der Vermieter beteiligt ist, zu nachteiligen steuerlichen Folgen führen – und dies teilweise ohne die gem. § 21 Abs. 2 EStG geltenden Grenzbetragsregelungen. Darüber hinaus kann die verbilligte Vermietung auch eine freigebige Zuwendung i. S. d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG darstellen und damit Schenkungsteuer auslösen. AStW geht diesem immer wieder aktuellen Themenkomplex systematisch auf den Grund.]]></description>
      <pubDate>Tue, 13 Oct 2026 16:02:48 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/verbilligte-vermietung-steuerliche-fallstricke-ueber-21-estg-hinaus-f176686</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die verbilligte Vermietung hat nicht nur bei der Vermietung im Privatvermögen i.?S.?d. § 21 Abs. 2 EStG steuerliche Bedeutung. Sie kann ebenso bei der Vermietung von Betriebsvermögen sowie bei der Vermietung an eine Kapitalgesellschaft, an der der Vermieter beteiligt ist, zu nachteiligen steuerlichen Folgen führen ? und dies teilweise ohne die gem. § 21 Abs. 2 EStG geltenden Grenzbetragsregelungen. Darüber hinaus kann die verbilligte Vermietung auch eine freigebige Zuwendung i.?S.?d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG darstellen und damit Schenkungsteuer auslösen. AStW geht diesem immer wieder aktuellen Themenkomplex systematisch auf den Grund.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Einkommensteuer | Steuer-1 × 1 zur Abfärberegelung nach  § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG</title>
      <description><![CDATA[Bei einer Betriebsprüfung des Finanzamts kann es bei einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft oder bei einer Personengesellschaft, die hauptsächlich Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielt, zu einer bösen Überraschung kommen. Die Rede ist davon, dass gewerbliche Einkünfte, die die Personengesellschaft erzielt, abfärben und dass somit alle Einkünfte der Gewerbesteuer unterliegen. Hier ein aktuelles Steuer-1 × 1 zum Thema Abfärberegelung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG.]]></description>
      <pubDate>Tue, 13 Oct 2026 16:02:40 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/einkommensteuer-steuer-11-zur-abfaerberegelung-nach-15-abs3-nr1-estg-f176687</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Bei einer Betriebsprüfung des Finanzamts kann es bei einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft oder bei einer Personengesellschaft, die hauptsächlich Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielt, zu einer bösen Überraschung kommen. Die Rede ist davon, dass gewerbliche Einkünfte, die die Personengesellschaft erzielt, abfärben und dass somit alle Einkünfte der Gewerbesteuer unterliegen. Hier ein aktuelles Steuer-1?×?1 zum Thema Abfärberegelung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Betriebliche Altersversorgung | Ansatz und Bewertung von  Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz</title>
      <description><![CDATA[Die Finanzverwaltung hat sich zu Ansatz und Bewertung von Pensionsrückstellungen für Versorgungszusagen, die von künftigen Ereignissen wie der Wertentwicklung zugrunde liegender Wertpapiere abhängen, geäußert.]]></description>
      <pubDate>Tue, 13 Oct 2026 16:02:32 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/astw/koerperschaftsteuer/betriebliche-altersversorgung-ansatz-und-bewertung-von-pensionsrueckstellungen-in-der-steuerbilanz-f176688</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die Finanzverwaltung hat sich zu Ansatz und Bewertung von Pensionsrückstellungen für Versorgungszusagen, die von künftigen Ereignissen wie der Wertentwicklung zugrunde liegender Wertpapiere abhängen, geäußert.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Gesetzgebung | Bundesrat stimmt zu:  Antragsloses Kindergeld kommt 2027</title>
      <description><![CDATA[Das Gesetz zur Einführung des antragslosen Kindergeldes erhielt im Bundesratsplenum am 25.9.2026 die erforderliche Mehrheit.]]></description>
      <pubDate>Tue, 13 Oct 2026 16:02:20 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/gesetzgebung-bundesrat-stimmt-zu-antragsloses-kindergeld-kommt-2027-f176689</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das Gesetz zur Einführung des antragslosen Kindergeldes erhielt im Bundesratsplenum am 25.9.2026 die erforderliche Mehrheit.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Teilarbeitsunfähigkeit ab 2028 | Kanzleien sollten Arbeitgeber frühzeitig auf die Neuregelung vorbereiten</title>
      <description><![CDATA[Ab dem 1.1.2028 soll nach § 44c SGB V die Teilarbeitsunfähigkeit eingeführt werden. Beschäftigte mit einer nicht nur geringfügigen Erkrankung und voraussichtlich mehr als vier Wochen Arbeitsunfähigkeit können dann – bei ärztlicher Feststellung und Zustimmung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber – in einem Umfang von 25 %, 
50 % oder 75 % ihrer regelmäßigen Arbeitszeit tätig bleiben.]]></description>
      <pubDate>Tue, 13 Oct 2026 16:02:09 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/astw/sonstige-steuern/teilarbeitsunfaehigkeit-ab-2028-kanzleien-sollten-arbeitgeber-fruehzeitig-auf-die-neuregelung-vorbereiten-f176690</link>
      <guid>https://www.iww.de/astw/sonstige-steuern/teilarbeitsunfaehigkeit-ab-2028-kanzleien-sollten-arbeitgeber-fruehzeitig-auf-die-neuregelung-vorbereiten-f176690</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Ab dem 1.1.2028 soll nach § 44c SGB V die Teilarbeitsunfähigkeit eingeführt werden. Beschäftigte mit einer nicht nur geringfügigen Erkrankung und voraussichtlich mehr als vier Wochen Arbeitsunfähigkeit können dann ? bei ärztlicher Feststellung und Zustimmung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber ? in einem Umfang von 25 %, 
50 % oder 75 % ihrer regelmäßigen Arbeitszeit tätig bleiben.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Künstlersozialversicherung | Abgabe steigt im Jahr 2027 leicht auf 5 %</title>
      <description><![CDATA[Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung steigt im Jahr 2027 auf 5 %. Die entsprechende Künstlersozialabgabe-Verordnung 2027 wurde am 15.9.2026 offiziell im Bundesgesetzblatt verkündet. Nachdem der Satz für das Jahr 2026 geringfügig auf 4,9 % gesenkt worden war, kehrt er damit im kommenden Jahr wieder auf das stabile Niveau der Jahre 2023 bis 2025 zurück.]]></description>
      <pubDate>Tue, 13 Oct 2026 16:01:59 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/astw/abgabenordnung/kuenstlersozialversicherung-abgabe-steigt-im-jahr-2027-leicht-auf-5--f176691</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung steigt im Jahr 2027 auf 5 %. Die entsprechende Künstlersozialabgabe-Verordnung 2027 wurde am 15.9.2026 offiziell im Bundesgesetzblatt verkündet. Nachdem der Satz für das Jahr 2026 geringfügig auf 4,9 % gesenkt worden war, kehrt er damit im kommenden Jahr wieder auf das stabile Niveau der Jahre 2023 bis 2025 zurück.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Nachhaltigkeitsberichterstellung | Überarbeitete ESRS und freiwilliger  Nachhaltigkeitsstandard veröffentlicht</title>
      <description><![CDATA[Die überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und ein neuer freiwilliger Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung wurden am 21.9.2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die überarbeiteten ESRS sind grundsätzlich für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2026 beginnen.]]></description>
      <pubDate>Tue, 13 Oct 2026 16:01:49 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/astw/sonstige-steuern/nachhaltigkeitsberichterstellung-ueberarbeitete-esrs-und-freiwilliger-nachhaltigkeitsstandard-veroeffentlicht-f176692</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und ein neuer freiwilliger Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung wurden am 21.9.2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die überarbeiteten ESRS sind grundsätzlich für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2026 beginnen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Haftungsrecht | Schadenersatz bei unterlassenen Hinweisen</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BGH 30.4.2026, IX ZR 154/24 5, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Rechtliche Berater müssen ihren Mandanten auf eine Verschlechterung der Erfolgsaussichten eines Verfahrens stets hinweisen, wenn sich dadurch die rechtliche oder tatsächliche Ausgangslage ändert.]]></description>
      <pubDate>Tue, 13 Oct 2026 16:01:40 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/astw/sonstige-steuern/haftungsrecht-schadenersatz-bei-unterlassenen-hinweisen-f176693</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Rechtliche Berater müssen ihren Mandanten auf eine Verschlechterung der Erfolgsaussichten eines Verfahrens stets hinweisen, wenn sich dadurch die rechtliche oder tatsächliche Ausgangslage ändert.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>§ 4 EStG | Betriebsausgaben und Zwangsaufwendungen</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 28.1.2026, X R 21/23, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Bei Verlusten, die durch Straftaten verursacht werden, muss objektiv zweifelsfrei feststehen, dass das auslösende Moment für die infrage stehende Wertabgabe im betrieblichen und nicht im privaten Bereich liegt. Allein der Umstand, dass ein Vermögensverlust durch einen Angehörigen verursacht wurde, schließt die betriebliche Veranlassung nicht zwingend aus. In derartigen Fällen bedarf der objektive, tatsächliche oder wirtschaftliche Zusammenhang mit dem Betrieb zur Abgrenzung von den nicht abziehbaren Kosten der privaten Lebensführung jedoch einer besonders sorgfältigen Prüfung.]]></description>
      <pubDate>Tue, 13 Oct 2026 16:01:25 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/4-estg-betriebsausgaben-und-zwangsaufwendungen-f176694</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Bei Verlusten, die durch Straftaten verursacht werden, muss objektiv zweifelsfrei feststehen, dass das auslösende Moment für die infrage stehende Wertabgabe im betrieblichen und nicht im privaten Bereich liegt. Allein der Umstand, dass ein Vermögensverlust durch einen Angehörigen verursacht wurde, schließt die betriebliche Veranlassung nicht zwingend aus. In derartigen Fällen bedarf der objektive, tatsächliche oder wirtschaftliche Zusammenhang mit dem Betrieb zur Abgrenzung von den nicht abziehbaren Kosten der privaten Lebensführung jedoch einer besonders sorgfältigen Prüfung.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>§ 10 EStG | Beiträge der Eltern an einen Förderverein der Schule</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 3.6.2026, X R 27/23, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Leisten Eltern für den Schulbesuch ihres Kindes Zahlungen an einen Förderverein, die dieser an den Schulträger weiterleitet, handelt es sich um Schulgeld i. S. v. § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG, wenn die Aufwendungen bei wirtschaftlicher Betrachtung als Entgelt für den Schulbesuch des Kindes entrichtet worden sind.]]></description>
      <pubDate>Tue, 13 Oct 2026 16:01:16 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/10-estg-beitraege-der-eltern-an-einen-foerderverein-der-schule-f176695</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Leisten Eltern für den Schulbesuch ihres Kindes Zahlungen an einen Förderverein, die dieser an den Schulträger weiterleitet, handelt es sich um Schulgeld i.?S.?v. § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG, wenn die Aufwendungen bei wirtschaftlicher Betrachtung als Entgelt für den Schulbesuch des Kindes entrichtet worden sind.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>§ 10 EStG | Verrechnung pauschaler Beihilfebeträge mit Sonderausgaben für Beiträge  an die gesetzliche Krankenversicherung</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: FG Berlin-Brandenburg, 17.6.2026, 3 K 3133/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Pauschale Beihilfezahlungen des Landes Berlin an einen freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Ruhestandsbeamten nach § 76 Abs. 5 des Landesbeamtengesetzes Berlin (LBG Bln) sind nach § 3 Nr. 62 S. 1 EStG steuerfrei. Sie stehen in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG und mindern daher die als Sonderausgaben abzugsfähigen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung.]]></description>
      <pubDate>Tue, 13 Oct 2026 16:01:06 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/-10-estg-verrechnung-pauschaler-beihilfebetraege-mit-sonderausgaben-fuer-beitraege-an-die-gesetzliche-krankenversicherung-f176696</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Pauschale Beihilfezahlungen des Landes Berlin an einen freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Ruhestandsbeamten nach § 76 Abs. 5 des Landesbeamtengesetzes Berlin (LBG Bln) sind nach § 3 Nr. 62 S. 1 EStG steuerfrei. Sie stehen in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG und mindern daher die als Sonderausgaben abzugsfähigen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>§ 15 EStG | Verlustausgleichsbeschränkung für Verluste aus gewerblicher Tierzucht bzw.  Tierhaltung ist verfassungsgemäß</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 11.6.2026, VI R 29/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Nach § 15 Abs. 4 S. 1 EStG dürfen Verluste aus gewerblicher Tierzucht oder gewerblicher Tierhaltung weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden. Sie dürfen auch nicht nach § 10d Abs. 1 EStG abgezogen werden. Die Verluste mindern jedoch nach Maßgabe des § 10d EStG die Gewinne, die der Steuerpflichtige in dem unmittelbar vorangegangenen und in den folgenden Wirtschaftsjahren aus gewerblicher Tierzucht oder gewerblicher Tierhaltung erzielt hat oder erzielt (§ 15 Abs. 4 S. 2 EStG).]]></description>
      <pubDate>Tue, 13 Oct 2026 16:00:58 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/15-estg-verlustausgleichsbeschraenkung-fuer-verluste-aus-gewerblicher-tierzucht-bzw-tierhaltung-ist-verfassungsgemaess-f176697</link>
      <guid>https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/15-estg-verlustausgleichsbeschraenkung-fuer-verluste-aus-gewerblicher-tierzucht-bzw-tierhaltung-ist-verfassungsgemaess-f176697</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Nach § 15 Abs. 4 S. 1 EStG dürfen Verluste aus gewerblicher Tierzucht oder gewerblicher Tierhaltung weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden. Sie dürfen auch nicht nach § 10d Abs. 1 EStG abgezogen werden. Die Verluste mindern jedoch nach Maßgabe des § 10d EStG die Gewinne, die der Steuerpflichtige in dem unmittelbar vorangegangenen und in den folgenden Wirtschaftsjahren aus gewerblicher Tierzucht oder gewerblicher Tierhaltung erzielt hat oder erzielt (§ 15 Abs. 4 S. 2 EStG).]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>§ 20 EStG | Keine steuerpflichtigen Kapitaleinkünfte ohne Einkünfteerzielungsabsicht</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: FG Nürnberg 7.5.2025, 3 K 1201/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Die unentgeltliche Privatnutzung einer gesellschaftseigenen Jacht und deren Erwerb durch den beherrschenden Gesellschafter für einen symbolischen Preis erfüllen dem Grunde nach die Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA). Steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen entstehen jedoch nicht, wenn die Beteiligung ausschließlich der verbilligten privaten Anschaffung und Nutzung der Jacht dient und nach einer Totalgewinnprognose keine Einkünfteerzielungsabsicht besteht.]]></description>
      <pubDate>Tue, 13 Oct 2026 16:00:47 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/20-estg-keine-steuerpflichtigen-kapitaleinkuenfte-ohne-einkuenfteerzielungsabsicht-f176698</link>
      <guid>https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/20-estg-keine-steuerpflichtigen-kapitaleinkuenfte-ohne-einkuenfteerzielungsabsicht-f176698</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die unentgeltliche Privatnutzung einer gesellschaftseigenen Jacht und deren Erwerb durch den beherrschenden Gesellschafter für einen symbolischen Preis erfüllen dem Grunde nach die Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA). Steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen entstehen jedoch nicht, wenn die Beteiligung ausschließlich der verbilligten privaten Anschaffung und Nutzung der Jacht dient und nach einer Totalgewinnprognose keine Einkünfteerzielungsabsicht besteht.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>§ 22a EStG | Verpflichtung eines liechtensteinischen Versicherungsunternehmens zur Übersendung von Rentenbezugsmitteilungen an die..</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: FG Berlin-Brandenburg 16.6.2026, 15 K 15110/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Eine ausschließlich im Fürstentum Liechtenstein niedergelassene, von dort aus geschäftstätige AG liechtensteinischen Rechts, die als Versicherungsunternehmung im Bundesgebiet wohnhaften bzw. dort (einkommen-)steuerpflichtigen Personen (fondsgebundene) Lebensversicherungs- und (altersvorsorgebezogene) Rentenzahlungsvertragsverhältnisse anbietet, ist mitteilungspflichtige Stelle i. S. v. § 22a Abs. 1 S. 1 EStG und als solche verpflichtet, der Deutschen Rentenversicherung Bund die zur Überprüfung vorgesehenen Rentenbezugsmitteilungen zu übersenden.]]></description>
      <pubDate>Tue, 13 Oct 2026 16:00:39 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/22a-estg-verpflichtung-eines-liechtensteinischen-versicherungsunternehmens-zur-uebersendung-von-rentenbezugsmitteilungen-an-die-f176699</link>
      <guid>https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/22a-estg-verpflichtung-eines-liechtensteinischen-versicherungsunternehmens-zur-uebersendung-von-rentenbezugsmitteilungen-an-die-f176699</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Eine ausschließlich im Fürstentum Liechtenstein niedergelassene, von dort aus geschäftstätige AG liechtensteinischen Rechts, die als Versicherungsunternehmung im Bundesgebiet wohnhaften bzw. dort (einkommen-)steuerpflichtigen Personen (fondsgebundene) Lebensversicherungs- und (altersvorsorgebezogene) Rentenzahlungsvertragsverhältnisse anbietet, ist mitteilungspflichtige Stelle i.?S.?v. § 22a Abs. 1 S. 1 EStG und als solche verpflichtet, der Deutschen Rentenversicherung Bund die zur Überprüfung vorgesehenen Rentenbezugsmitteilungen zu übersenden.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>§ 23 EStG | Gewinnermittlung  bei privaten Veräußerungsgeschäften</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: FG Berlin-Brandenburg 2.7.2026, 14 K 14142/21, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Prozesskosten, die nach einem abgeschlossenen Veräußerungsvorgang entstehen, weil um die Höhe des Veräußerungsgewinns oder (erst recht) um die Steuerbarkeit des Veräußerungsvorgangs gestritten wird, sind als Aufwendungen des Steuerpflichtigen zum Zeitpunkt der Veräußerung weder dem Grunde noch der Art nach angelegt und mindern daher den Veräußerungsgewinn nicht.]]></description>
      <pubDate>Tue, 13 Oct 2026 16:00:29 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/23-estg-gewinnermittlung-bei-privaten-veraeusserungsgeschaeften-f176700</link>
      <guid>https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/23-estg-gewinnermittlung-bei-privaten-veraeusserungsgeschaeften-f176700</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Prozesskosten, die nach einem abgeschlossenen Veräußerungsvorgang entstehen, weil um die Höhe des Veräußerungsgewinns oder (erst recht) um die Steuerbarkeit des Veräußerungsvorgangs gestritten wird, sind als Aufwendungen des Steuerpflichtigen zum Zeitpunkt der Veräußerung weder dem Grunde noch der Art nach angelegt und mindern daher den Veräußerungsgewinn nicht.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>§ 33 EStG | Keine außergewöhnliche Belastung für  eine Delfin-Therapie ohne vorherigen  qualifizierten Nachweis</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: FG Nürnberg 16.6.2026, 1 K 167/25, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Aufwendungen für eine wissenschaftlich nicht anerkannte Delfintherapie sind nur dann als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn die Zwangsläufigkeit vor Behandlungsbeginn durch ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung des Medizinischen Dienstes nachgewiesen wird. Weder ein privatärztliches Attest noch die frühere Anerkennung in einem anderen Veranlagungszeitraum oder pandemiebedingte Erschwernisse ersetzen diesen Nachweis.]]></description>
      <pubDate>Tue, 13 Oct 2026 16:00:21 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/33-estg-keine-aussergewoehnliche-belastung-fuer-eine-delfin-therapie-ohne-vorherigen-qualifizierten-nachweis-f176701</link>
      <guid>https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/33-estg-keine-aussergewoehnliche-belastung-fuer-eine-delfin-therapie-ohne-vorherigen-qualifizierten-nachweis-f176701</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Aufwendungen für eine wissenschaftlich nicht anerkannte Delfintherapie sind nur dann als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn die Zwangsläufigkeit vor Behandlungsbeginn durch ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung des Medizinischen Dienstes nachgewiesen wird. Weder ein privatärztliches Attest noch die frühere Anerkennung in einem anderen Veranlagungszeitraum oder pandemiebedingte Erschwernisse ersetzen diesen Nachweis.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>§ 37b EStG | Weihnachts- und Jahresabschlussveranstaltungen für Handelsvertreter und Montagepartner</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: FG Sachsen-Anhalt 25.06.2026, 2 K 476/19, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Der Hersteller von im Direktvertrieb vermarkteten Produkten, die durch für ihn tätige, selbstständige Handelsvertreter vertrieben und durch ebenfalls selbstständige Montagepartner beim Kunden montiert werden, wendet den Handelsvertretern und Montagepartnern im Rahmen einer Weihnachts- bzw. Jahresabschlussveranstaltung mit Bewirtung, Showprogramm und Hotelübernachtung Vorteile zu, die bei den Bedachten zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen und auf Antrag der Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG unterworfen werden können.]]></description>
      <pubDate>Tue, 13 Oct 2026 16:00:13 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/37b-estg-weihnachts-und-jahresabschlussveranstaltungen-fuer-handelsvertreter-und-montagepartner-f176702</link>
      <guid>https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/37b-estg-weihnachts-und-jahresabschlussveranstaltungen-fuer-handelsvertreter-und-montagepartner-f176702</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der Hersteller von im Direktvertrieb vermarkteten Produkten, die durch für ihn tätige, selbstständige Handelsvertreter vertrieben und durch ebenfalls selbstständige Montagepartner beim Kunden montiert werden, wendet den Handelsvertretern und Montagepartnern im Rahmen einer Weihnachts- bzw. Jahresabschlussveranstaltung mit Bewirtung, Showprogramm und Hotelübernachtung Vorteile zu, die bei den Bedachten zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen und auf Antrag der Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG unterworfen werden können.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>§ 119 EStG | Besteuerung der Energiepreispauschale bei Arbeitnehmern ist verfassungsgemäß</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 11.6.2026, VI R 15/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Die Besteuerung der dem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber ausgezahlten Energiepreispauschale gem. § 119 Abs. 1 Satz 1 EStG als Einnahme nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ist verfassungsgemäß.]]></description>
      <pubDate>Tue, 13 Oct 2026 16:00:04 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/119-estg-besteuerung-der-energiepreispauschale-bei-arbeitnehmern-ist-verfassungsgemaess-f176703</link>
      <guid>https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/119-estg-besteuerung-der-energiepreispauschale-bei-arbeitnehmern-ist-verfassungsgemaess-f176703</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die Besteuerung der dem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber ausgezahlten Energiepreispauschale gem. § 119 Abs. 1 Satz 1 EStG als Einnahme nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ist verfassungsgemäß.]]></content:encoded>
    </item>
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