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    <title>Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht</title>
    <description>Mit Hörbuch und Heft in Rekordzeit auf dem neuesten Stand</description>
    <pubDate>Thu, 27 Aug 2026 09:03:00 +0200</pubDate>
    <lastBuildDate>Mon, 31 Aug 2026 18:15:06 +0200</lastBuildDate>
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      <title>IWW-Spezial-Webinar | Webinar zur EU-Entgelttransparenzrichtlinie am 16.09.2026: Alles zu den neuen Arbeitgeberpflichten (inkl. Gestaltungshinweisen)</title>
      <description><![CDATA[Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie müssen sich aktuell alle Arbeitgeber befassen, auch wenn die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland zum 07.06.2026 nicht gelungen ist. Denn die Regeln stehen fest. Und der Anpassungsaufwand für Arbeitgeber ist erheblich. Im IWW-Webinar am 16.09.2026 von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr erhalten Sie einen kompakten Überblick über die neuen Pflichten. In zwei Stunden bringen Sie die Anwälte Dr. Lars Hinrichs und Elisa Ultsch auf den aktuellen Stand in punkto (Entgelt-)Auskunftspflicht, sachgerechte Vergütungsparameter für Stellenbewertungen sowie Bewertung von Vergütungskriterien – und erklären die Gestaltungen für die Praxis.]]></description>
      <pubDate>Thu, 27 Aug 2026 09:03:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/lgp/arbeitsrecht/iww-spezial-webinar-webinar-zur-eu-entgelttransparenzrichtlinie-am-16092026-alles-zu-den-neuen-arbeitgeberpflichten-inkl-gestaltungshinweisen-f174031</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie müssen sich aktuell alle Arbeitgeber befassen, auch wenn die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland zum 07.06.2026 nicht gelungen ist. Denn die Regeln stehen fest. Und der Anpassungsaufwand für Arbeitgeber ist erheblich. Im IWW-Webinar am 16.09.2026 von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr erhalten Sie einen kompakten Überblick über die neuen Pflichten. In zwei Stunden bringen Sie die Anwälte Dr. Lars Hinrichs und Elisa Ultsch auf den aktuellen Stand in punkto (Entgelt-)Auskunftspflicht, sachgerechte Vergütungsparameter für Stellenbewertungen sowie Bewertung von Vergütungskriterien ? und erklären die Gestaltungen für die Praxis.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>IWW-Webinar „Aktuelles aus der Betriebsprüfung“ | Webinar-Reihe liefert aktuelle Informationen rund um die Themen: Kassen- und Belegausgabepflicht, schärferes..</title>
      <description><![CDATA[Ob aktuelle Anwendungserlasse, neue Prüfungsmethoden oder Anforderungen der GoBD: Die Betriebsprüfung bietet immer wieder neue Brennpunkte. Mit dem Webinar (live oder als Aufzeichnung) sind Sie auf dem neuesten Stand. Patrick Krullmann stellt Ihnen am 9.9.2026 vier wichtige Themen vor, die 2026 über den Ausgang vieler Betriebsprüfungen entscheiden.]]></description>
      <pubDate>Wed, 26 Aug 2026 10:48:17 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/bbp/unternehmensberatung/iww-webinar-aktuelles-aus-der-betriebspruefung-webinar-reihe-liefert-aktuelle-informationen-rund-um-die-themen-kassen-und-belegausgabepflicht-schaerferes-f175865</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Ob aktuelle Anwendungserlasse, neue Prüfungsmethoden oder Anforderungen der GoBD: Die Betriebsprüfung bietet immer wieder neue Brennpunkte. Mit dem Webinar (live oder als Aufzeichnung) sind Sie auf dem neuesten Stand. Patrick Krullmann stellt Ihnen am 9.9.2026 vier wichtige Themen vor, die 2026 über den Ausgang vieler Betriebsprüfungen entscheiden.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>AStW-Podcast Episode 83 | StB-Prüfung, JStG 2026, VerpackDG, Familienheimregelung, Kaufpreisaufteilung, Equal Pay, Haftstrafe u. v. m.</title>
      <description><![CDATA[Neue Woche, neue Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht. In der aktuellen Episode des AStW-Podcasts berichten Dietrich Loll und Steffen Pasler u. a. über neue BMF-Schreiben, wie das Schreiben zum Gesetzesentwurf zur Reform der Steuerberaterprüfung, zum Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 oder zur digitalen Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten. Außerdem weisen sie darauf hin, dass das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) seit dem 12.8.26 gilt. Darüber hinaus finden sich diese Woche bei den gerichtlichen Entscheidungen das Urteil des BFH zur Familienheimregelung bei wirtschaftlicher Einheit mehrerer Flurstücke, das Urteil vom FG Schleswig-Holstein zu den Anforderungen an die Kaufpreisaufteilung sowie das Urteil des LAG Baden-Württembergs zum Equal Pay-Anspruch einer Daimler-Mitarbeiterin. Hören Sie rein und bleiben Sie up to date!]]></description>
      <pubDate>Tue, 25 Aug 2026 09:02:58 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/astw/podcast/astw-podcast-episode-83-stb-pruefung-jstg-2026-verpackdg-familienheimregelung-kaufpreisaufteilung-equal-pay-haftstrafe-u-v-m-n175826</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Neue Woche, neue Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht. In der aktuellen Episode des AStW-Podcasts berichten Dietrich Loll und Steffen Pasler u. a. über neue BMF-Schreiben, wie das Schreiben zum Gesetzesentwurf zur Reform der Steuerberaterprüfung, zum Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 oder zur digitalen Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten. Außerdem weisen sie darauf hin, dass das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) seit dem 12.8.26 gilt. Darüber hinaus finden sich diese Woche bei den gerichtlichen Entscheidungen das Urteil des BFH zur Familienheimregelung bei wirtschaftlicher Einheit mehrerer Flurstücke, das Urteil vom FG Schleswig-Holstein zu den Anforderungen an die Kaufpreisaufteilung sowie das Urteil des LAG Baden-Württembergs zum Equal Pay-Anspruch einer Daimler-Mitarbeiterin. Hören Sie rein und bleiben Sie up to date!]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>§ 62 EStG | Kein Kindergeldanspruch bei Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 AufenthG, die keine Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit..</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: FG Sachsen 27.2.2026, 1 K 524/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: ja -->
Ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer erhält aufgrund einer Aufenthaltserlaubnis nur dann nach § 62 Abs. 2 Nr. 2 EStG Kindergeld, wenn er im maßgeblichen Anspruchszeitraum einen Aufenthaltstitel tatsächlich (körperlich) in den Händen hält und ihn diese Aufenthaltserlaubnis für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt.]]></description>
      <pubDate>Tue, 25 Aug 2026 00:00:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/62-estg-kein-kindergeldanspruch-bei-fiktionsbescheinigung-nach-81-abs5-aufenthg-die-keine-erlaubnis-zur-erwerbstaetigkeit-f175561</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer erhält aufgrund einer Aufenthaltserlaubnis nur dann nach § 62 Abs. 2 Nr. 2 EStG Kindergeld, wenn er im maßgeblichen Anspruchszeitraum einen Aufenthaltstitel tatsächlich (körperlich) in den Händen hält und ihn diese Aufenthaltserlaubnis für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>§ 22 EStG | Besteuerung einer betrieblichen niederländischen Zusatzversorgungsrente</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: FG Düsseldorf 5.5.2026, 10 K 976/25 E, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Der betrieblichen Zusatzversorgung dienende Rentenzahlungen eines niederländischen Pensionsfonds für den öffentlichen Dienst (Algemeen Burgerlijk Pensioenfonds) sind einer der nachgelagerten Besteuerung unterliegenden Leibrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung i. S. d. § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG vergleichbar und daher im Rahmen des Progressionsvorbehalts mit dem Besteuerungsanteil und nicht mit dem Ertragsanteil anzusetzen.]]></description>
      <pubDate>Tue, 25 Aug 2026 00:00:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/22-estg-besteuerung-einer-betrieblichen-niederlaendischen-zusatzversorgungsrente-f175560</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Der betrieblichen Zusatzversorgung dienende Rentenzahlungen eines niederländischen Pensionsfonds für den öffentlichen Dienst (Algemeen Burgerlijk Pensioenfonds) sind einer der nachgelagerten Besteuerung unterliegenden Leibrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung i.?S.?d. § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG vergleichbar und daher im Rahmen des Progressionsvorbehalts mit dem Besteuerungsanteil und nicht mit dem Ertragsanteil anzusetzen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>§ 19 EStG | Unzumutbarkeit der Rückkehr an den Wohnsitz aus beruflichen Gründen i. S. d. Art. 15a Abs. 2 DBA-Schweiz 1971/2010</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: FH 9.4.2026, VI R 31/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Eine Nichtrückkehr aufgrund der Arbeitsausübung i. S. d. Art. 15a Abs. 2 DBA-Schweiz 1971/2010 liegt vor, wenn die Rückkehr an den Wohnsitz aus beruflichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Dies bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach arbeitsbezogenen Besonderheiten, und kann nicht allein anhand pauschaler Kriterien, insbesondere der Entfernung zwischen Wohn- und Tätigkeitsort, entschieden werden.]]></description>
      <pubDate>Tue, 25 Aug 2026 00:00:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/19-estg-unzumutbarkeit-der-rueckkehr-an-den-wohnsitz-aus-beruflichen-gruenden-isd-art15a-abs2-dba-schweiz-19712010-f175559</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Eine Nichtrückkehr aufgrund der Arbeitsausübung i.?S.?d. Art. 15a Abs. 2 DBA-Schweiz 1971/2010 liegt vor, wenn die Rückkehr an den Wohnsitz aus beruflichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Dies bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach arbeitsbezogenen Besonderheiten, und kann nicht allein anhand pauschaler Kriterien, insbesondere der Entfernung zwischen Wohn- und Tätigkeitsort, entschieden werden.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Einkommensteuerreform | Referentenentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 liegt vor:  Diese Änderungen kommen bzw. kommen nicht</title>
      <description><![CDATA[Das BMF hat den Referentenentwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (EStRefG 2027) vorgelegt. Das Entlastungsvolumen beläuft sich auf rund 10 Milliarden EUR pro Jahr (in zwei Schritten wirksam: ca. 3 Mrd. EUR in 2027 und ca. 7 Mrd. EUR ab 2028), wobei der Fokus vor allem auf kleinen und mittleren Einkommen sowie Familien liegt.]]></description>
      <pubDate>Thu, 20 Aug 2026 13:25:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/einkommensteuerreform-referentenentwurf-des-einkommensteuerreformgesetzes-2027-liegt-vor-diese-aenderungen-kommen-bzw-kommen-nicht-f175773</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das BMF hat den Referentenentwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (EStRefG 2027) vorgelegt. Das Entlastungsvolumen beläuft sich auf rund 10 Milliarden EUR pro Jahr (in zwei Schritten wirksam: ca. 3 Mrd. EUR in 2027 und ca. 7 Mrd. EUR ab 2028), wobei der Fokus vor allem auf kleinen und mittleren Einkommen sowie Familien liegt.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Erbschaftsteuer | Volle Erbfallkostenpauschale für den Vermächtnisnehmer</title>
      <description><![CDATA[Den Pauschbetrag für Erbfallkosten nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG können auch Vermächtnisnehmer in Anspruch nehmen. Der Pauschbetrag für einen Vermächtnisnehmer ist nicht zu kürzen, wenn der Erwerb der übrigen Erben nicht der deutschen Besteuerung unterliegt. Dies hat der BFH (17.6.26, II R 25/23) entschieden.]]></description>
      <pubDate>Thu, 20 Aug 2026 10:20:04 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/astw/sonstige-steuern/erbschaftsteuer-volle-erbfallkostenpauschale-fuer-den-vermaechtnisnehmer-f175783</link>
      <guid>https://www.iww.de/astw/sonstige-steuern/erbschaftsteuer-volle-erbfallkostenpauschale-fuer-den-vermaechtnisnehmer-f175783</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Den Pauschbetrag für Erbfallkosten nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG können auch Vermächtnisnehmer in Anspruch nehmen. Der Pauschbetrag für einen Vermächtnisnehmer ist nicht zu kürzen, wenn der Erwerb der übrigen Erben nicht der deutschen Besteuerung unterliegt. Dies hat der BFH (17.6.26, II R 25/23) entschieden.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>AStW-Podcast Episode 82 | Kassenpflicht, Jahressteuergesetz, InsAG-E, Frühstartrente, Schenkungsteuer, Einfuhr, Gewerberaummiete u. v. m.</title>
      <description><![CDATA[Dietrich Loll und Steffen Pasler haben viele neue Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht mitgebracht, die sie in der neuen AStW-Podcast-Episode vorstellen. Sie berichten über die geplante Einkommensteuerreform 2027, das Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht und die geplante Frühstartrente als Altersvorsorge der jungen Generation. Die gerichtlichen Entscheidungen kommen diese Woche u. a. vom FG Köln, das Schenkungsteuer nicht als nachträgliche Anschaffungskosten einordnet und vom BGH, der über die Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage im Zuge der Corona-Pandemie entschieden hat. Hören Sie rein, um wichtige Einblicke zu erhalten!]]></description>
      <pubDate>Tue, 18 Aug 2026 09:06:30 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/astw/podcast/astw-podcast-episode-82-kassenpflicht-jahressteuergesetz-insag-e-fruehstartrente-schenkungsteuer-einfuhr-gewerberaummiete-u-v-m-n175731</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Dietrich Loll und Steffen Pasler haben viele neue Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht mitgebracht, die sie in der neuen AStW-Podcast-Episode vorstellen. Sie berichten über die geplante Einkommensteuerreform 2027, das Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht und die geplante Frühstartrente als Altersvorsorge der jungen Generation. Die gerichtlichen Entscheidungen kommen diese Woche u. a. vom FG Köln, das Schenkungsteuer nicht als nachträgliche Anschaffungskosten einordnet und vom BGH, der über die Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage im Zuge der Corona-Pandemie entschieden hat. Hören Sie rein, um wichtige Einblicke zu erhalten!]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>§ 62 EStG | Freizügigkeitsberechtigung bei Leistungsbezug nach SGB II</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: FG Düsseldorf 4.9.2025, 9 K 216/25 Kg, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Der Bezug von Arbeitslosengeld II entspricht nicht den Anforderungen an die Verfügung über ausreichende Existenzmittel i. S. d. § 4 S. 1 FreizügG/EU und kann daher keinen aus der Freizügigkeitsberechtigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 5 FreizügG/EU folgenden Kindergeldanspruch einer nicht erwerbstätigen Unionsbürgerin begründen.]]></description>
      <pubDate>Tue, 18 Aug 2026 00:00:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/62-estg-freizuegigkeitsberechtigung-bei-leistungsbezug-nach-sgb-ii-f175558</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
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      <content:encoded><![CDATA[Der Bezug von Arbeitslosengeld II entspricht nicht den Anforderungen an die Verfügung über ausreichende Existenzmittel i.?S.?d. § 4 S. 1 FreizügG/EU und kann daher keinen aus der Freizügigkeitsberechtigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 5 FreizügG/EU folgenden Kindergeldanspruch einer nicht erwerbstätigen Unionsbürgerin begründen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>§ 70 EStG | Aufhebung und Rückforderung von Kindergeld bei vorrangigem Anspruch auf ausländische Familienleistungen</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: FG Sachsen 25.9.2025, 1 K 450/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: ja -->
Nach den Grundsätzen des EuGH-Urteils (EuGH 25.4.24, C-36/23 [Familienkasse Sachsen]), kann die Familienkasse die Festsetzung von Kindergeld nicht wegen eines vorrangigen Anspruchs auf ausländische Familienleistungen korrigieren und teilweise aufheben, solange die ausländischen Familienleistungen weder festgesetzt noch ausgezahlt wurden.]]></description>
      <pubDate>Tue, 18 Aug 2026 00:00:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/70-estg-aufhebung-und-rueckforderung-von-kindergeld-bei-vorrangigem-anspruch-auf-auslaendische-familienleistungen-f175557</link>
      <guid>https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/70-estg-aufhebung-und-rueckforderung-von-kindergeld-bei-vorrangigem-anspruch-auf-auslaendische-familienleistungen-f175557</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Nach den Grundsätzen des EuGH-Urteils (EuGH 25.4.24, C-36/23 [Familienkasse Sachsen]), kann die Familienkasse die Festsetzung von Kindergeld nicht wegen eines vorrangigen Anspruchs auf ausländische Familienleistungen korrigieren und teilweise aufheben, solange die ausländischen Familienleistungen weder festgesetzt noch ausgezahlt wurden.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>§ 65 EStG | Anwendbarkeit der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 nach dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs..</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 18.3.2026, III R 10/25, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Art. 32 Abs. 1 Buchst. d des Austrittsabkommens, der die Weiteranwendung der Art. 67, 68 und 69 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 anordnet, schafft Bestandsschutz für Familienleistungen, auf die am Ende des Übergangszeitraums bereits ein Anspruch bestand. Die Bestimmung betrifft Fälle, in denen sich nur die Familienangehörigen in einer grenzüberschreitenden Situation befinden, nicht jedoch die Person, von der sie ihre Ansprüche ableiten.]]></description>
      <pubDate>Tue, 18 Aug 2026 00:00:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/65-estg-anwendbarkeit-der-verordnung-eg-nr8832004-nach-dem-abkommen-ueber-den-austritt-des-vereinigten-koenigreichs-f175556</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Art. 32 Abs. 1 Buchst. d des Austrittsabkommens, der die Weiteranwendung der Art. 67, 68 und 69 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 anordnet, schafft Bestandsschutz für Familienleistungen, auf die am Ende des Übergangszeitraums bereits ein Anspruch bestand. Die Bestimmung betrifft Fälle, in denen sich nur die Familienangehörigen in einer grenzüberschreitenden Situation befinden, nicht jedoch die Person, von der sie ihre Ansprüche ableiten.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Bundeskabinett beschließt  Jahressteuergesetz 2026: Was ist geplant?</title>
      <description><![CDATA[Das Bundeskabinett hat am 12.8.26 den Gesetzentwurf für das Jahressteuergesetz 2026 (JStG 2026) beschlossen. Damit wechselt die Vorlage nun offiziell in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Wie üblich enthält auch dieses Jahressteuergesetz zahlreiche Anpassungen im deutschen Steuerrecht. Es sieht Maßnahmen zum Bürokratierückbau, zur Förderung der Digitalisierung und zur Verhinderung von unrechtmäßigen Steuergestaltungen vor. Zudem werden Verfahrensfragen und Zuständigkeiten aktualisiert. Andere Anpassungen sind aufgrund von Änderungen des Rechts der Europäischen Union oder der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs notwendig. Außerdem reagiert die Bundesregierung auf Rechtsprechung des BVerfG und des BFH.]]></description>
      <pubDate>Mon, 17 Aug 2026 15:36:36 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/-bundeskabinett-beschliesst-jahressteuergesetz-2026-was-ist-geplant-f175730</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Das Bundeskabinett hat am 12.8.26 den Gesetzentwurf für das Jahressteuergesetz 2026 (JStG 2026) beschlossen. Damit wechselt die Vorlage nun offiziell in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Wie üblich enthält auch dieses Jahressteuergesetz zahlreiche Anpassungen im deutschen Steuerrecht. Es sieht Maßnahmen zum Bürokratierückbau, zur Förderung der Digitalisierung und zur Verhinderung von unrechtmäßigen Steuergestaltungen vor. Zudem werden Verfahrensfragen und Zuständigkeiten aktualisiert. Andere Anpassungen sind aufgrund von Änderungen des Rechts der Europäischen Union oder der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs notwendig. Außerdem reagiert die Bundesregierung auf Rechtsprechung des BVerfG und des BFH.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Vereinigte Lohnsteuerhilfe erkämpft wichtiges Urteil | Unterhalt im Trennungsjahr von der Steuer absetzen</title>
      <description><![CDATA[Ein aktuelles Urteil des FG Düsseldorf (9 K 2776/25 E) gibt Paaren, die sich im Laufe eines Jahres trennen, mehr steuerlichen Spielraum: Wer dem getrenntlebenden Ehepartner oder der getrenntlebenden Ehepartnerin Unterhalt zahlt und die Einzelveranlagung wählt, kann diese Zahlungen bereits im Trennungsjahr als Sonderausgaben geltend machen. Das war bislang nicht der Fall. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) hatte das Verfahren für ein Mitglied angestrengt und begrüßt die Entscheidung.]]></description>
      <pubDate>Mon, 17 Aug 2026 10:58:42 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/vereinigte-lohnsteuerhilfe-erkaempft-wichtiges-urteil-unterhalt-im-trennungsjahr-von-der-steuer-absetzen-n175714</link>
      <guid>https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/vereinigte-lohnsteuerhilfe-erkaempft-wichtiges-urteil-unterhalt-im-trennungsjahr-von-der-steuer-absetzen-n175714</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Ein aktuelles Urteil des FG Düsseldorf (9 K 2776/25 E) gibt Paaren, die sich im Laufe eines Jahres trennen, mehr steuerlichen Spielraum: Wer dem getrenntlebenden Ehepartner oder der getrenntlebenden Ehepartnerin Unterhalt zahlt und die Einzelveranlagung wählt, kann diese Zahlungen bereits im Trennungsjahr als Sonderausgaben geltend machen. Das war bislang nicht der Fall. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) hatte das Verfahren für ein Mitglied angestrengt und begrüßt die Entscheidung.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Wichtiger Beratungshinweis aufgrund der Dürre | Steuerhilfen für Landwirte, wer jetzt Vorauszahlungen senken oder Steuern stunden lassen kann</title>
      <description><![CDATA[Die wirtschaftliche Lage vieler landwirtschaftlicher Betriebe ist angespannt. Besonders Schweinehalter stehen wegen massiv gefallener Erzeugerpreise unter erheblichem Druck. Gleichzeitig belasten Trockenheit und Dürre zahlreiche weitere Betriebe. Bayerns Finanzminister Albert Füracker und BBV-Präsident Günther Felßner haben deshalb am 7.8.26 in Nürnberg über kurzfristige steuerliche Hilfen und langfristige Verbesserungen beraten. Im Mittelpunkt stehen die Anpassung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen und die Möglichkeit von Steuerstundungen.]]></description>
      <pubDate>Fri, 14 Aug 2026 09:57:42 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/wichtiger-beratungshinweis-aufgrund-der-duerre-steuerhilfen-fuer-landwirte-wer-jetzt-vorauszahlungen-senken-oder-steuern-stunden-lassen-kann-f175691</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die wirtschaftliche Lage vieler landwirtschaftlicher Betriebe ist angespannt. Besonders Schweinehalter stehen wegen massiv gefallener Erzeugerpreise unter erheblichem Druck. Gleichzeitig belasten Trockenheit und Dürre zahlreiche weitere Betriebe. Bayerns Finanzminister Albert Füracker und BBV-Präsident Günther Felßner haben deshalb am 7.8.26 in Nürnberg über kurzfristige steuerliche Hilfen und langfristige Verbesserungen beraten. Im Mittelpunkt stehen die Anpassung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen und die Möglichkeit von Steuerstundungen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>WEG-Recht | Anspruch des Wohnungseigentümers auf Einbau eines Klima-Splitgeräts</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BGH 17.7.2026, V ZR 162/25, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Heiße Sommertage in Deutschland macht die Beantwortung immer dringlicher: Darf ein Wohnungseigentümer auf dem Balkon seiner Eigentumswohnung eine Klimaanlage anbringen oder kann das die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verbieten? Der BGH (17.7.26, V ZR 162/25) hat jetzt eine klare Antwort gegeben: Ein Wohnungseigentümer kann von der Gemeinschaft grundsätzlich die Gestattung des Einbaus verlangen. AWSt informiert, worauf Wohnungseigentümer achten müssen.]]></description>
      <pubDate>Fri, 14 Aug 2026 09:46:50 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/astw/sonstige-steuern/weg-recht-anspruch-des-wohnungseigentuemers-auf-einbau-eines-klima-splitgeraets-f175690</link>
      <guid>https://www.iww.de/astw/sonstige-steuern/weg-recht-anspruch-des-wohnungseigentuemers-auf-einbau-eines-klima-splitgeraets-f175690</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Heiße Sommertage in Deutschland macht die Beantwortung immer dringlicher: Darf ein Wohnungseigentümer auf dem Balkon seiner Eigentumswohnung eine Klimaanlage anbringen oder kann das die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verbieten? Der BGH (17.7.26, V ZR 162/25) hat jetzt eine klare Antwort gegeben: Ein Wohnungseigentümer kann von der Gemeinschaft grundsätzlich die Gestattung des Einbaus verlangen. AWSt informiert, worauf Wohnungseigentümer achten müssen.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Sozialversicherungsrecht | GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Was ab 2027 und 2028 auf Arbeitgeber, Lohnbüros und Berater zukommt</title>
      <description><![CDATA[Mit dem Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung greift der Gesetzgeber erstmals seit Jahren gleichzeitig in zahlreiche Bereiche des Sozialversicherungsrechts ein. Die öffentliche Diskussion kreist um höhere Zuzahlungen – die eigentliche Sprengkraft für die Praxis liegt jedoch in den Details: einem dynamisierten Arbeitgeberbeitrag für Minijobs, einem neuen Faktor F, außerordentlich angehobenen Bemessungsgrenzen, dem Ende der vollständig beitragsfreien Ehegattenmitversicherung und – als echtem Systemwechsel – der Teilarbeitsunfähigkeit mit Teilkrankengeld. Das Gesetz ist am 30.7.2026 in Kraft getreten.]]></description>
      <pubDate>Wed, 12 Aug 2026 11:32:00 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/astw/sonstige-steuern/sozialversicherungsrecht-gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetz-was-ab-2027-und-2028-auf-arbeitgeber-lohnbueros-und-berater-zukommt-f175633</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Mit dem Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung greift der Gesetzgeber erstmals seit Jahren gleichzeitig in zahlreiche Bereiche des Sozialversicherungsrechts ein. Die öffentliche Diskussion kreist um höhere Zuzahlungen ? die eigentliche Sprengkraft für die Praxis liegt jedoch in den Details: einem dynamisierten Arbeitgeberbeitrag für Minijobs, einem neuen Faktor F, außerordentlich angehobenen Bemessungsgrenzen, dem Ende der vollständig beitragsfreien Ehegattenmitversicherung und ? als echtem Systemwechsel ? der Teilarbeitsunfähigkeit mit Teilkrankengeld. Das Gesetz ist am 30.7.2026 in Kraft getreten.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Fairness ist angesagt – insbesondere bei Gericht! | Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand aufgrund der Verletzung prozessualer Fürsorgepflichten</title>
      <description><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 24.2.2026, VII R 34/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: ja -->
Die aus dem verfassungsrechtlichen Gebot eines fairen Verfahrens erwachsende gerichtliche Fürsorgepflicht gebietet es, einen Beteiligten im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs auf einen leicht erkennbaren Formmangel hinzuweisen und ihm die Möglichkeit einzuräumen, den Fehler innerhalb der noch laufenden Klagefrist zu beheben. Die Prüfung, ob ein aus einem persönlichen besonderen elektronischen Anwaltspostfach versandter Schriftsatz auf einem sicheren Übermittlungsweg bei Gericht eingereicht wurde, erfordert mit Blick auf den Prüfvermerk keinen großen Zeitaufwand. Es handelt sich hierbei um einen leicht erkennbaren Formmangel.]]></description>
      <pubDate>Wed, 12 Aug 2026 09:32:51 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/astw/sonstige-steuern/fairness-ist-angesagt-insbesondere-bei-gericht-wiedereinsetzung-in-den-vorherigen-stand-aufgrund-der-verletzung-prozessualer-fuersorgepflichten-f175632</link>
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      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Die aus dem verfassungsrechtlichen Gebot eines fairen Verfahrens erwachsende gerichtliche Fürsorgepflicht gebietet es, einen Beteiligten im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs auf einen leicht erkennbaren Formmangel hinzuweisen und ihm die Möglichkeit einzuräumen, den Fehler innerhalb der noch laufenden Klagefrist zu beheben. Die Prüfung, ob ein aus einem persönlichen besonderen elektronischen Anwaltspostfach versandter Schriftsatz auf einem sicheren Übermittlungsweg bei Gericht eingereicht wurde, erfordert mit Blick auf den Prüfvermerk keinen großen Zeitaufwand. Es handelt sich hierbei um einen leicht erkennbaren Formmangel.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Energetische Sanierung | Besonderheiten bei mehreren Miteigentümern</title>
      <description><![CDATA[Bei Beantragung der Steuerermäßigung nach § 35c EStG im Rahmen einer abgeschlossenen energetischen Sanierung sollten die steuerlichen Besonderheiten bei mehreren Miteigentümern beachtet werden. Der folgende Fragen-Antworten-Katalog greift die häufigsten Fallkonstellationen aus der Praxis auf.]]></description>
      <pubDate>Wed, 12 Aug 2026 09:32:32 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/energetische-sanierung-besonderheiten-bei-mehreren-miteigentuemern-f175634</link>
      <guid>https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/energetische-sanierung-besonderheiten-bei-mehreren-miteigentuemern-f175634</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Bei Beantragung der Steuerermäßigung nach § 35c EStG im Rahmen einer abgeschlossenen energetischen Sanierung sollten die steuerlichen Besonderheiten bei mehreren Miteigentümern beachtet werden. Der folgende Fragen-Antworten-Katalog greift die häufigsten Fallkonstellationen aus der Praxis auf.]]></content:encoded>
    </item>
    <item>
      <title>Aufhebung eines Arbeitsvertrags | Tücken beim Nachweis des Zugangs von Willenserklärungen und Verwaltungsakten</title>
      <description><![CDATA[Private Willenserklärungen und behördliche Verwaltungsakte (öffentlich-rechtliche Willenserklärung), die bestimmte Rechtsfolgen auslösen sollen, werden nur wirksam, wenn sie dem Empfänger tatsächlich zugegangen sind (§ 130 Abs. 1 S. 1 BGB).]]></description>
      <pubDate>Wed, 12 Aug 2026 09:32:23 +0200</pubDate>
      <link>https://www.iww.de/astw/sonstige-steuern/aufhebung-eines-arbeitsvertrags-tuecken-beim-nachweis-des-zugangs-von-willenserklaerungen-und-verwaltungsakten-f175635</link>
      <guid>https://www.iww.de/astw/sonstige-steuern/aufhebung-eines-arbeitsvertrags-tuecken-beim-nachweis-des-zugangs-von-willenserklaerungen-und-verwaltungsakten-f175635</guid>
      <author>info@iww.de (IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH)</author>
      <dc:creator>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</dc:creator>
      <content:encoded><![CDATA[Private Willenserklärungen und behördliche Verwaltungsakte (öffentlich-rechtliche Willenserklärung), die bestimmte Rechtsfolgen auslösen sollen, werden nur wirksam, wenn sie dem Empfänger tatsächlich zugegangen sind (§ 130 Abs. 1 S. 1 BGB).]]></content:encoded>
    </item>
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