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  <title type="text">Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht</title>
  <subtitle type="text">Mit Hörbuch und Heft in Rekordzeit auf dem neuesten Stand</subtitle>
  <updated>2026-04-07T13:46:07+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[AStW-Podcast Episode 63 | Bundestariftreuegesetz, AStG, Steuererklärung per App, Corona-Soforthilfe-Ausgleichsgesetz, BUrlG u. v. m.]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Auch in der Woche nach Ostern tauchen Dietrich Loll und Steffen Pasler im AStW-Podcast in die aktuellen Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht ein. Im ersten Teil geben sie einen Überblick über wichtige Neuerungen, wie z. B. die Pflicht zum Widerrufsbutton bei Online-Verträgen, das Bundestariftreuegesetz und die „Steuererklärung per Klick“ über MeinELSTER+ für Steuerpflichtige in Niedersachsen. Besonders hingewiesen sei auf das Corona-Soforthilfe-Ausgleichsgesetz, das der Landtag in Baden-Württemberg beschlossen hat. Wichtige Entscheidungen sind diese Woche vom EuGH, der einen Kirchenaustritt nicht als alleinigen Kündigungsgrund sieht und vom BGH, der falsche Angaben in Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Jahreserklärungen als getrennte Straftaten bewertet. Bleiben Sie dran für wichtige Insights und rechtliche Updates!]]></summary>
    <updated>2026-04-07T13:46:07+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Auch in der Woche nach Ostern tauchen Dietrich Loll und Steffen Pasler im AStW-Podcast in die aktuellen Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht ein. Im ersten Teil geben sie einen Überblick über wichtige Neuerungen, wie z. B. die Pflicht zum Widerrufsbutton bei Online-Verträgen, das Bundestariftreuegesetz und die ?Steuererklärung per Klick? über MeinELSTER+ für Steuerpflichtige in Niedersachsen. Besonders hingewiesen sei auf das Corona-Soforthilfe-Ausgleichsgesetz, das der Landtag in Baden-Württemberg beschlossen hat. Wichtige Entscheidungen sind diese Woche vom EuGH, der einen Kirchenaustritt nicht als alleinigen Kündigungsgrund sieht und vom BGH, der falsche Angaben in Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Jahreserklärungen als getrennte Straftaten bewertet. Bleiben Sie dran für wichtige Insights und rechtliche Updates!</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Einkommensteuer | Ertragsteuerliche Behandlung bestimmter Kryptowerte]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: FG Rheinland-Pfalz 17.6.2024, 1 V 1167/24, Beschluss -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: ja -->
Zwar wurden im BMF-Schreiben vom 6.3.2025 (IV C 1 – S 2256/00042/064/043) zahlreiche Einzelfragen zur ertragsteuerlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte veröffentlicht. Zahlreiche Fragen blieben jedoch unbeantwortet. Hier einige Antworten auf häufig zusätzlich auftretende Fragen zur steuerlichen Behandlung von Kryptowerten.]]></summary>
    <updated>2026-04-07T00:00:00+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Zwar wurden im BMF-Schreiben vom 6.3.2025 (IV C 1 ? S 2256/00042/064/043) zahlreiche Einzelfragen zur ertragsteuerlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte veröffentlicht. Zahlreiche Fragen blieben jedoch unbeantwortet. Hier einige Antworten auf häufig zusätzlich auftretende Fragen zur steuerlichen Behandlung von Kryptowerten.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[§ 112 EStG | Einkommensteuerbarkeit der an Rentner ausgezahlten Energiepreispauschale nicht verfassungswidrig]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: FG Sachsen 11.11.2025, 2 K 1150/23, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Dass die nach dem RentEPPG (Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale für Rentner) an Rentner ausgezahlte Energiepreispauschale der Einkommensteuer unterliegt, ist nicht verfassungswidrig.]]></summary>
    <updated>2026-04-07T00:00:00+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Dass die nach dem RentEPPG (Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale für Rentner) an Rentner ausgezahlte Energiepreispauschale der Einkommensteuer unterliegt, ist nicht verfassungswidrig.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[§ 63 EStG | Keine Gefahr der Doppelzahlung von  Kindergeld bei bestandskräftiger  Ablehnung des Anspruchs des Kindesvaters]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: FG Münster 25.11.2025, 7 K 615/25 Kg, AO, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammentreffen, wird das Kindergeld demjenigen Berechtigten gezahlt, welcher das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. Dadurch soll eine mögliche Mehrfachzahlung verhindert werden. Der Kindesvater ist nicht als Kindergeldberechtigter anzusehen, soweit dessen Anspruch bestandskräftig abgelehnt worden ist. In diesem Fall besteht daher i. d. R. keine Gefahr einer Doppelzahlung.]]></summary>
    <updated>2026-04-07T00:00:00+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammentreffen, wird das Kindergeld demjenigen Berechtigten gezahlt, welcher das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. Dadurch soll eine mögliche Mehrfachzahlung verhindert werden. Der Kindesvater ist nicht als Kindergeldberechtigter anzusehen, soweit dessen Anspruch bestandskräftig abgelehnt worden ist. In diesem Fall besteht daher i.?d.?R. keine Gefahr einer Doppelzahlung.</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[EuG-Urteil zum Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs | Der Widerstand war absehbar – oder bleibt doch alles wie es war?]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Der Vorsteuerabzug ist von  einem Unternehmer für den Besteuerungszeitraum geltend zu machen, in dem die Berechtigung zum  Vorsteuerabzug entstanden ist. Voraussetzung ist, dass der Unternehmer vor Abgabe der Steuererklärung für diesen Besteuerungszeitraum bereits die Rechnung empfangen hat. So das EuG in seinem Urteil vom 10.2.2026 (T-689/24, I. S.A.). Der Erste Generalanwalt am EuGH ist damit nicht einverstanden!]]></summary>
    <updated>2026-04-01T16:00:12+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/astw/umsatzsteuer/eug-urteil-zum-zeitpunkt-des-vorsteuerabzugs-der-widerstand-war-absehbar-oder-bleibt-doch-alles-wie-es-war-f173144"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Der Vorsteuerabzug ist von  einem Unternehmer für den Besteuerungszeitraum geltend zu machen, in dem die Berechtigung zum  Vorsteuerabzug entstanden ist. Voraussetzung ist, dass der Unternehmer vor Abgabe der Steuererklärung für diesen Besteuerungszeitraum bereits die Rechnung empfangen hat. So das EuG in seinem Urteil vom 10.2.2026 (T-689/24, I. S.A.). Der Erste Generalanwalt am EuGH ist damit nicht einverstanden!</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[AStW-Podcast Episode 62 | Außenprüfungsordnung, EU Inc., E-Scooter, Pensionsrückstellung, Kryptowerte, Dienstwagen, Erbschaftsteuer u. v. m.]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Auch in dieser Woche dreht sich im AStW-Podcast alles um das Steuer- und Wirtschaftsrecht. Im ersten Teil informieren Dietrich Loll und  Steffen Pasler über praxisrelevante Updates, wie z. B. über die 300-Wohneinheiten-Regelung in der Erbschaftsteuer, den Entwurf einer Außenprüfungsordnung, und die neue Unternehmensform EU Inc. Spannende Urteile u. a. vom BAG zur Privatnutzung von Dienstwagen in der Freistellung, vom BFH zu schlafenden Richtern sowie zur rückwirkenden Anwendung der reformierten Erbschaftsteuer werden ebenfalls besprochen. Ein Muss für alle, die sich für die neuesten rechtlichen Entwicklungen und deren praktische Auswirkungen interessieren.]]></summary>
    <updated>2026-03-31T10:04:34+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/astw/podcast/astw-podcast-episode-62-aussenpruefungsordnung-eu-inc-e-scooter-pensionsrueckstellung-kryptowerte-dienstwagen-erbschaftsteuer-u-v-m-n173076"/>
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    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[§ 50d EStG | Besteuerung des in Luxemburg steuerfreien Anteils der Beteiligungsprämie]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: FG Rheinland-Pfalz 19.11.2025, 1 K 1498/25, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: ja -->
Deutschland steht für den in Luxemburg steuerfreien Anteil der Beteiligungsprämie aufgrund der Anwendung der Rückfallklausel des Art. 22 Abs. 1 Buchst. a DBA Luxemburg i. V. m. § 50d Abs. 9 S. 4 EStG ein Besteuerungsrecht zu.]]></summary>
    <updated>2026-03-31T00:00:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/50d-estg-besteuerung-des-in-luxemburg-steuerfreien-anteils-der-beteiligungspraemie-f173007"/>
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    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[§ 46 EStG | Alleiniges Antragsrecht des Insolvenzverwalters auf Veranlagung in Steuererstattungsfällen von Arbeitnehmern]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 20.11.2025, VI R 5/23, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Ist mit einem Steuererstattungsanspruch des Insolvenzschuldners zu rechnen, der zur Insolvenzmasse gehört, steht das Antragsrecht auf Durchführung einer Einkommensteuerveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 allein dem Insolvenzverwalter zu.]]></summary>
    <updated>2026-03-31T00:00:00+02:00</updated>
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    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[§ 32 EStG | Zur Selbstunterhaltsfähigkeit eines  volljährigen Kindes mit Behinderung]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: FH 30.10.2025, III R 11/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Mehraufwendungen für eine rollstuhlgerechte Wohnung sind bei der Prüfung, ob ein volljähriges Kind aufgrund seiner Gehbehinderung gemäß § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG zum Selbstunterhalt außerstande ist, als behinderungsbedingter Mehrbedarf in Abzug zu bringen. Stehen behinderungsbedingte Mehraufwendungen zwar dem Grunde nach fest, lässt sich ihre Höhe aber nicht exakt ermitteln, ist sie gemäß § 162 AO zu schätzen.]]></summary>
    <updated>2026-03-31T00:00:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/32-estg-zur-selbstunterhaltsfaehigkeit-eines-volljaehrigen-kindes-mit-behinderung-f173005"/>
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    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[§ 20 EStG | Zuordnung von Vergütungen aus einem obligatorischen Arbeitnehmer-Genussrecht zu den Kapitaleinkünften]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 21.10.2025, VIII R 14/23, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Laufende Vergütungen aus einem obligatorischen Arbeitnehmer-
Genussrecht gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG fallen regelmäßig nicht 
unter den Einkünfteerzielungstatbestand des § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG.]]></summary>
    <updated>2026-03-25T13:39:09+01:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/20-estg-zuordnung-von-verguetungen-aus-einem-obligatorischen-arbeitnehmer-genussrecht-zu-den-kapitaleinkuenften-f173002"/>
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Genussrecht gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG fallen regelmäßig nicht 
unter den Einkünfteerzielungstatbestand des § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[§ 23 EStG | Anschaffung bei entgeltlichem  Ausscheiden eines Gesellschafters  aus einer grundbesitzenden GbR]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: FG München 25.6.2025, 1 K 459/23, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Die infolge des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer grundstücksbesitzenden GbR gegen Abfindung bei den verbleibenden Gesellschaftern stattfindende Anwachsung des Anteils des Ausgeschiedenen (§ 712 Abs. 1 BGB) stellt eine entgeltliche „Anschaffung“ einer Beteiligung i. S. v. § 23 Abs. 1 S. 4 EStG durch die verbleibenden Gesellschafter dar, da die verbleibenden Gesellschafter jeweils einen weiteren Anteil an der Personengesellschaft erwerben, was gemäß § 23 Abs. 1 S. 4 EStG als anteilige Anschaffung des Wirtschaftsguts Grundstück gilt.]]></summary>
    <updated>2026-03-25T13:38:48+01:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/23-estg-anschaffung-bei-entgeltlichem-ausscheiden-eines-gesellschafters-aus-einer-grundbesitzenden-gbr-f173003"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Die infolge des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer grundstücksbesitzenden GbR gegen Abfindung bei den verbleibenden Gesellschaftern stattfindende Anwachsung des Anteils des Ausgeschiedenen (§ 712 Abs. 1 BGB) stellt eine entgeltliche ?Anschaffung? einer Beteiligung i.?S.?v. § 23 Abs. 1 S. 4 EStG durch die verbleibenden Gesellschafter dar, da die verbleibenden Gesellschafter jeweils einen weiteren Anteil an der Personengesellschaft erwerben, was gemäß § 23 Abs. 1 S. 4 EStG als anteilige Anschaffung des Wirtschaftsguts Grundstück gilt.</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[§ 23 EStG | Veräußerung einer in den Niederlanden belegenen Immobilie innerhalb  von zehn Jahren]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: FG Berlin-Brandenburg 13.11.2025, 13 K 10170/23, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: ja -->
Der von einem unbeschränkt Steuerpflichtigen erzielte Gewinn aus der Veräußerung einer in den Niederlanden belegenen Eigentumswohnung, der nach deutschem Einkommensteuerrecht gemäß § 22 Nr. 2 EStG i. V. m. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG einkommensteuerpflichtig ist, für den jedoch nachweislich in den Niederlanden die niederländische Box 3-Besteuerung durchgeführt wurde, ist in den Niederlanden „tatsächlich besteuert“ worden und damit in Deutschland nach Art. 22 Abs. 1 Buchst. a) DBA D-NL von der Besteuerung ausgenommen, unterliegt bei der deutschen Besteuerung aber gemäß § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG dem Progressionsvorbehalt.]]></summary>
    <updated>2026-03-25T13:38:26+01:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/23-estg-veraeusserung-einer-in-den-niederlanden-belegenen-immobilie-innerhalb-von-zehn-jahren-f173004"/>
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      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
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    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Der von einem unbeschränkt Steuerpflichtigen erzielte Gewinn aus der Veräußerung einer in den Niederlanden belegenen Eigentumswohnung, der nach deutschem Einkommensteuerrecht gemäß § 22 Nr. 2 EStG i.?V.?m. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG einkommensteuerpflichtig ist, für den jedoch nachweislich in den Niederlanden die niederländische Box 3-Besteuerung durchgeführt wurde, ist in den Niederlanden ?tatsächlich besteuert? worden und damit in Deutschland nach Art. 22 Abs. 1 Buchst. a) DBA D-NL von der Besteuerung ausgenommen, unterliegt bei der deutschen Besteuerung aber gemäß § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG dem Progressionsvorbehalt.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
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    <title type="html"><![CDATA[AStW-Podcast Episode 61 | Entgelttransparenzgesetz, Steuerfahndung, Spritpreise, Rechnungserstellung, Stille Gesellschaft, Gewinnbegriff u. v. m.]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[In der neuen Episode des AStW-Podcasts informieren Dietrich Loll und Co-Moderator Steffen Pasler von den ETL Rechtsanwälten wieder zu steuerlichen und wirtschaftsrechtlichen Neuigkeiten. Aktuelle Themen sind diese Woche u. a. die Anpassung des deutschen Entgelttransparenzgesetzes an die EU-Entgelttransparenz-Richtlinie, Maßnahmen der Bundesregierung gegen hohe Spritpreise sowie Verhaltenstipps, wenn die Steuerfahndung vor der Tür steht. Außerdem geht es um wichtige rechtliche Entscheidungen wie die Haftungsfrage für einen fehlerhaften USt-Ausweis bei ausgelagerter Rechnungserstellung, die Kategorisierung von typisch und atypisch stiller Gesellschaft oder die Definition des Gewinnbegriffs nach § 7g EStG. Freuen Sie sich auf eine informative Mischung aktueller Einblicke und praxisrelevanter Tipps!]]></summary>
    <updated>2026-03-24T12:12:55+01:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">In der neuen Episode des AStW-Podcasts informieren Dietrich Loll und Co-Moderator Steffen Pasler von den ETL Rechtsanwälten wieder zu steuerlichen und wirtschaftsrechtlichen Neuigkeiten. Aktuelle Themen sind diese Woche u. a. die Anpassung des deutschen Entgelttransparenzgesetzes an die EU-Entgelttransparenz-Richtlinie, Maßnahmen der Bundesregierung gegen hohe Spritpreise sowie Verhaltenstipps, wenn die Steuerfahndung vor der Tür steht. Außerdem geht es um wichtige rechtliche Entscheidungen wie die Haftungsfrage für einen fehlerhaften USt-Ausweis bei ausgelagerter Rechnungserstellung, die Kategorisierung von typisch und atypisch stiller Gesellschaft oder die Definition des Gewinnbegriffs nach § 7g EStG. Freuen Sie sich auf eine informative Mischung aktueller Einblicke und praxisrelevanter Tipps!</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[§ 16 EStG | Zeitgleiche Veräußerung einer unmittelbaren und mittelbaren Beteiligung bei einer  doppelstöckigen Personengesellschaft]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: FG Köln 23.9.2025, 15 K 758/23, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: ja -->
Veräußert ein Mitunternehmer bei einer doppelstöckigen Personengesellschaft seinen unmittelbaren Mitunternehmeranteil an der Untergesellschaft und veräußert die Obergesellschaft, an welcher der Mitunternehmer ebenso beteiligt ist, zugleich ihren Mitunternehmeranteil an der Untergesellschaft, so liegen – trotz Vereinbarung in ein und demselben Vertragswerk – zwei zivil- und steuerrechtlich selbstständige Veräußerungsvorgänge vor. Auch wenn für jeden dieser beiden Veräußerungsvorgänge – isoliert betrachtet – die Voraussetzungen für die Gewährung der Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 3 EStG vorliegen, kann diese nur für einen, im Zweifel den höheren Veräußerungsgewinn, in Anspruch genommen werden.]]></summary>
    <updated>2026-03-24T00:00:00+01:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/16-estg-zeitgleiche-veraeusserung-einer-unmittelbaren-und-mittelbaren-beteiligung-bei-einer-doppelstoeckigen-personengesellschaft-f172871"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Veräußert ein Mitunternehmer bei einer doppelstöckigen Personengesellschaft seinen unmittelbaren Mitunternehmeranteil an der Untergesellschaft und veräußert die Obergesellschaft, an welcher der Mitunternehmer ebenso beteiligt ist, zugleich ihren Mitunternehmeranteil an der Untergesellschaft, so liegen ? trotz Vereinbarung in ein und demselben Vertragswerk ? zwei zivil- und steuerrechtlich selbstständige Veräußerungsvorgänge vor. Auch wenn für jeden dieser beiden Veräußerungsvorgänge ? isoliert betrachtet ? die Voraussetzungen für die Gewährung der Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 3 EStG vorliegen, kann diese nur für einen, im Zweifel den höheren Veräußerungsgewinn, in Anspruch genommen werden.</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[§ 10b EStG | Spendenabzug bei Zuwendungen an eine in der Schweiz ansässige Stiftung]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 1.10.2025, X R 20/22, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 des Vertrags über die 
Arbeitsweise der Europäischen Union wird nicht dadurch verletzt, dass die steuerliche Berücksichtigung einer Spende an eine in der Schweizerischen Eidgenossenschaft ansässige Stiftung den im 
Mitgliedstaat des Spenders geltenden nationalen Anforderungen unterworfen wird.]]></summary>
    <updated>2026-03-24T00:00:00+01:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/10b-estg-spendenabzug-bei-zuwendungen-an-eine-in-der-schweiz-ansaessige-stiftung-f172870"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 des Vertrags über die 
Arbeitsweise der Europäischen Union wird nicht dadurch verletzt, dass die steuerliche Berücksichtigung einer Spende an eine in der Schweizerischen Eidgenossenschaft ansässige Stiftung den im 
Mitgliedstaat des Spenders geltenden nationalen Anforderungen unterworfen wird.</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[§ 110 AO | Grunderwerbsteuerrechtliche  Anzeigepflicht eines Notars]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 8.10.2025, II R 20/23, Urteil; BFH 8.10.2025, II R 22/23, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Kommt ein Notar seiner Pflicht zur Anzeige nach § 18 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 des GrEStG nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Zwei-Wochen-Frist nach, ist ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 der AO hinsichtlich der versäumten 
Anzeigepflichtausgeschlossen.]]></summary>
    <updated>2026-03-24T00:00:00+01:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/astw/abgabenordnung/110-ao-grunderwerbsteuerrechtliche-anzeigepflicht-eines-notars-f172869"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Kommt ein Notar seiner Pflicht zur Anzeige nach § 18 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 des GrEStG nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Zwei-Wochen-Frist nach, ist ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 der AO hinsichtlich der versäumten 
Anzeigepflichtausgeschlossen.</xhtml:div>
    </content>
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  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[FG Niedersachsen | Keine elektronische Kommunikation  mit den Finanzbehörden mit qualifizierter  elektronischer Signatur oder über das beBPo]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Die Entscheidung (FG Niedersachsen 12.2.26, 2 K 152/25) stellt für die Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe klar, dass sie nach § 87a Abs. 1 Satz 2 AO mit den Finanzbehörden nicht aus dem beA oder beSt oder über das beBPo kommunizieren können. Andere Kommunikationswege sind von diesem Verbot nicht betroffen, sodass z. B. Einsprüche weiterhin auf dem Postweg fristwahrend eingelegt werden können. Das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel, dass Eingänge bei den Finanzbehörden automatisch zugeordnet und damit beschleunigt bearbeitet werden können, wird allerdings nur durch eine Nutzung des Verfahrens ELSTER oder die Schnittstelle ERiC erreicht.]]></summary>
    <updated>2026-03-19T09:40:41+01:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/astw/sonstige-steuern/fg-niedersachsen-keine-elektronische-kommunikation-mit-den-finanzbehoerden-mit-qualifizierter-elektronischer-signatur-oder-ueber-das-bebpo-f172894"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Die Entscheidung (FG Niedersachsen 12.2.26, 2 K 152/25) stellt für die Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe klar, dass sie nach § 87a Abs. 1 Satz 2 AO mit den Finanzbehörden nicht aus dem beA oder beSt oder über das beBPo kommunizieren können. Andere Kommunikationswege sind von diesem Verbot nicht betroffen, sodass z. B. Einsprüche weiterhin auf dem Postweg fristwahrend eingelegt werden können. Das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel, dass Eingänge bei den Finanzbehörden automatisch zugeordnet und damit beschleunigt bearbeitet werden können, wird allerdings nur durch eine Nutzung des Verfahrens ELSTER oder die Schnittstelle ERiC erreicht.</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[EuG-Urteil zum Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs | Widerstand war absehbar – Generalanwalt schlägt EuGH die Überprüfung vor!]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Der Vorsteuerabzug ist von einem Unternehmer für den Besteuerungszeitraum geltend zu machen, in dem die Berechtigung zum Vorsteuerabzug entstanden ist. Voraussetzung ist, dass der Unternehmer vor Abgabe der Steuererklärung für diesen Besteuerungszeitraum bereits die Rechnung empfangen hat. So das EuG in seinem  Urteil vom 10.2.2026 (T-689/24, I. S.A.). Der Erste Generalanwalt am EuGH ist damit nicht einverstanden!]]></summary>
    <updated>2026-03-19T08:24:23+01:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/astw/umsatzsteuer/eug-urteil-zum-zeitpunkt-des-vorsteuerabzugs-widerstand-war-absehbar-generalanwalt-schlaegt-eugh-die-ueberpruefung-vor-f172881"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Der Vorsteuerabzug ist von einem Unternehmer für den Besteuerungszeitraum geltend zu machen, in dem die Berechtigung zum Vorsteuerabzug entstanden ist. Voraussetzung ist, dass der Unternehmer vor Abgabe der Steuererklärung für diesen Besteuerungszeitraum bereits die Rechnung empfangen hat. So das EuG in seinem  Urteil vom 10.2.2026 (T-689/24, I. S.A.). Der Erste Generalanwalt am EuGH ist damit nicht einverstanden!</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[AStW-Podcast Episode 60 | Kaufpreisaufteilung, Medizinregistergesetz, Update beSt, Vorsteuervergütung, Impfschaden, Hebesätze, ULAK u. v. m.]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[In der neuen Episode des AStW-Podcasts informieren Dietrich Loll und Co-Moderator Steffen Pasler von den ETL Rechtsanwälten wieder zu steuerlichen und wirtschaftsrechtlichen Neuigkeiten. Aktuelle Themen sind diese Woche u. a. der Hinweis auf ein wichtiges Software-Update für das beSt, die Verfassungsbeschwerde gegen das Grundsteuer-Bundesmodell, die Antragsfristen für Vorsteuervergütungsverfahren und das kürzlich vom Bundeskabinett beschlossene Medizinregistergesetz. Besprochen werden außerdem wichtige rechtliche Entscheidungen, wie z. B. zum Auskunftsanspruch bezüglich Impfschadenersatz (BGH), zur unwirksamen Probezeitkündigung wegen fehlerhafter Beteiligung des Personalrats (BAG) und zur Verjährung von Verzugszinsforderungen der ULAK (ArbG Berlin). Freuen Sie sich auf eine informative Mischung aktueller Einblicke und praxisrelevanter Tipps!]]></summary>
    <updated>2026-03-17T13:15:00+01:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/astw/podcast/astw-podcast-episode-60-kaufpreisaufteilung-medizinregistergesetz-update-best-vorsteuerverguetung-impfschaden-hebesaetze-ulak-u-v-m-n172857"/>
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    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[§ 15 UStG | EuG verlagert den Vorsteuerabzug vor]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: EuG 10.2.2026, T-689/24, I. S.A., Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Die Vorschriften der MwStSystRL sowie die Grundsätze der Neutralität der Mehrwertsteuer und der Verhältnismäßigkeit stehen einer nationalen Regelung entgegen, nach der ein Unternehmer sein Recht auf Vorsteuerabzug in einer Steuererklärung für den Zeitraum, in dem er die materiellen Voraussetzungen für die Ausübung des Abzugsrechts erfüllt hat, nicht ausüben kann, wenn er in diesem Zeitraum die entsprechende Rechnung nicht erhalten hat, und zwar auch dann nicht, wenn sie ihm vor Abgabe der Steuererklärung zugegangen ist.]]></summary>
    <updated>2026-03-17T10:05:08+01:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/astw/umsatzsteuer/15-ustg-eug-verlagert-den-vorsteuerabzug-vor-f172842"/>
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