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  <title type="text">Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht</title>
  <subtitle type="text">Mit Hörbuch und Heft in Rekordzeit auf dem neuesten Stand</subtitle>
  <updated>2026-07-13T15:58:35+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[AStW-Podcast Episode 77 | Special: Klagen gegen Corona-Hilfen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[In diesem Sommerspecial des AStW-Podcasts informieren Dietrich Loll und Steffen Pasler über die rechtliche Aufarbeitung der Corona-Subventionen. Während das Thema für viele bereits in den Hintergrund gerückt ist, beschäftigen die Gerichte zahlreiche Klageverfahren. Die Episode erklärt, warum das Subventionsrecht hier eine Rolle spielt und weshalb der Staat bei der Vergabe der Mittel einen weitreichenden Gestaltungsspielraum hat. Ein wertvoller Ratgeber für alle, die noch in laufende Verfahren involviert sind oder sich für die Rechtsprechung zu den Corona-FAQs interessieren. Mehr zum zweiten Thema in der nächsten Woche!]]></summary>
    <updated>2026-07-13T15:58:35+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">In diesem Sommerspecial des AStW-Podcasts informieren Dietrich Loll und Steffen Pasler über die rechtliche Aufarbeitung der Corona-Subventionen. Während das Thema für viele bereits in den Hintergrund gerückt ist, beschäftigen die Gerichte zahlreiche Klageverfahren. Die Episode erklärt, warum das Subventionsrecht hier eine Rolle spielt und weshalb der Staat bei der Vergabe der Mittel einen weitreichenden Gestaltungsspielraum hat. Ein wertvoller Ratgeber für alle, die noch in laufende Verfahren involviert sind oder sich für die Rechtsprechung zu den Corona-FAQs interessieren. Mehr zum zweiten Thema in der nächsten Woche!</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[§ 233a AO | Vollverzinsung von Umsatzsteuer(nach)forderungen und Unionsrecht]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 3.3.2026, IX R 33/23, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Die Vollverzinsung der Umsatzsteuer verstößt nicht gegen das Unionsrecht. Die Vorschrift dient weder der Durchführung des Rechts der Union i. S. d. Art. 51 Abs. 1 S. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union noch fällt sie anderweitig in den Anwendungsbereich des Unionsrechts. Im Rahmen der den Mitgliedstaaten zustehenden Verfahrensautonomie genügt die Vollverzinsung den Grundsätzen der Äquivalenz und der Effektivität sowie – bei einer unterstellten Durchführung von Unionsrecht im Hinblick auf die dann maßgeblichen Regelungsziele des Unionsrechts – auch dem unionsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.]]></summary>
    <updated>2026-07-10T00:00:00+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Die Vollverzinsung der Umsatzsteuer verstößt nicht gegen das Unionsrecht. Die Vorschrift dient weder der Durchführung des Rechts der Union i.?S.?d. Art. 51 Abs. 1 S. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union noch fällt sie anderweitig in den Anwendungsbereich des Unionsrechts. Im Rahmen der den Mitgliedstaaten zustehenden Verfahrensautonomie genügt die Vollverzinsung den Grundsätzen der Äquivalenz und der Effektivität sowie ? bei einer unterstellten Durchführung von Unionsrecht im Hinblick auf die dann maßgeblichen Regelungsziele des Unionsrechts ? auch dem unionsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[§ 4 EStG | Ausgleichszahlungen nach § 35 Abs. 2 i. V. m. § 295 Abs. 2 InsO sind keine Betriebsausgaben]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 3.3.2026, VIII R 12/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Ausgleichszahlungen, die der Insolvenzschuldner aufgrund der insolvenzrechtlichen Freigabe seiner selbstständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 Satz 2 InsO i. V. m. § 295 Abs. 2 InsO a.F., heute: § 295a InsO) in die Insolvenzmasse leistet, führen nicht zu Betriebsausgaben bei dessen Einkünften aus selbstständiger Arbeit.]]></summary>
    <updated>2026-07-10T00:00:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/4-estg-ausgleichszahlungen-nach-35-abs2-ivm-295-abs2-inso-sind-keine-betriebsausgaben-f174932"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Ausgleichszahlungen, die der Insolvenzschuldner aufgrund der insolvenzrechtlichen Freigabe seiner selbstständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 Satz 2 InsO i.?V.?m. § 295 Abs. 2 InsO a.F., heute: § 295a InsO) in die Insolvenzmasse leistet, führen nicht zu Betriebsausgaben bei dessen Einkünften aus selbstständiger Arbeit.</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[§ 8 EStG | Einräumung eines Guthabens zum Erwerb von Zielgutscheinen bei ausgesuchten  Handelspartnern]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: FG Sachsen 11.12.2025, 8 K 484/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Die Beschränkung durch den Arbeitgeber, ein monatliches Guthaben nur für Gutscheine bei bestimmten Handelspartnern zu verwenden, schließt eine Geldleistung nach § 8 Abs. 1 S. 2 EStG nicht aus. Auch wenn der Gutschein lediglich zum Bezug von Sachleistungen berechtigt, ändert dies nichts an der steuerrechtlichen Einordnung als Geldleistung.]]></summary>
    <updated>2026-07-10T00:00:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/8-estg-einraeumung-eines-guthabens-zum-erwerb-von-zielgutscheinen-bei-ausgesuchten-handelspartnern-f174931"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Die Beschränkung durch den Arbeitgeber, ein monatliches Guthaben nur für Gutscheine bei bestimmten Handelspartnern zu verwenden, schließt eine Geldleistung nach § 8 Abs. 1 S. 2 EStG nicht aus. Auch wenn der Gutschein lediglich zum Bezug von Sachleistungen berechtigt, ändert dies nichts an der steuerrechtlichen Einordnung als Geldleistung.</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[§ 16 EStG | Steuerliche Rechtsfolgen des Abschlusses eines Insolvenzplanverfahrens, bei dem keine Restschuldbefreiung erteilt wird]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: FG Niedersachsen 3.3.2026, 13 K 59/25, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: ja -->
Auch der Abschluss eines Insolvenzplanverfahrens, bei dem keine Restschuldbefreiung i. S. v. § 300 Abs. 1 InsO erteilt wird, kann sich auf eine zuvor erfolgte Betriebsaufgabe auswirken.]]></summary>
    <updated>2026-07-10T00:00:00+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Auch der Abschluss eines Insolvenzplanverfahrens, bei dem keine Restschuldbefreiung i.?S.?v. § 300 Abs. 1 InsO erteilt wird, kann sich auf eine zuvor erfolgte Betriebsaufgabe auswirken.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[§ 92a EStG | Welches Jahr ist für die Berechnung der Erhöhungsbeträge nach § 92a Abs. 2 S. 3 EStG das maßgebliche Beitragsjahr?]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: FG Berlin-Brandenburg 10.3.2026, 11 K 15055/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: ja -->
Bei Beginn der Auszahlungsphase zum Jahresanfang (im Streitfall: 1. bzw. 3.1.) ist für das betreffende Jahr auch dann ein Erhöhungsbetrag des Gesamtbetrags des Wohnförderkontos nach § 92a Abs. 2 S. 3 EStG anzusetzen, wenn in dem betreffenden Jahr keine Beiträge mehr gezahlt wurden. Das FG Berlin-Brandenburg hält im Hinblick auf § 92a Abs. 2 S. 3 EStG aufgrund der Entstehungsgeschichte und des Normzwecks eine einschränkende Auslegung des Begriffs des Beitragsjahres für geboten.]]></summary>
    <updated>2026-07-07T12:23:20+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/92a-estg-welches-jahr-ist-fuer-die-berechnung-der-erhoehungsbetraege-nach-92a-abs2-s3-estg-das-massgebliche-beitragsjahr-f174925"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Bei Beginn der Auszahlungsphase zum Jahresanfang (im Streitfall: 1. bzw. 3.1.) ist für das betreffende Jahr auch dann ein Erhöhungsbetrag des Gesamtbetrags des Wohnförderkontos nach § 92a Abs. 2 S. 3 EStG anzusetzen, wenn in dem betreffenden Jahr keine Beiträge mehr gezahlt wurden. Das FG Berlin-Brandenburg hält im Hinblick auf § 92a Abs. 2 S. 3 EStG aufgrund der Entstehungsgeschichte und des Normzwecks eine einschränkende Auslegung des Begriffs des Beitragsjahres für geboten.</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[§ 24 EStG | Ausgleichszahlungen an einen Handelsvertreter als tarifbegünstigte Einkünfte bei sukzessiver Abgabe von..]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: FG Münster 13.2.2026, 4 K 1985/22 F, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Zu den Entschädigungen i. S. v. § 24 Nr. 1 Buchst. c EStG gehören auch solche Ausgleichsansprüche, die ein Versicherungsvertreter für die Teilbeendigung eines Handelsvertretungsvertrags erhält, wenn der Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB ermittelt wird.]]></summary>
    <updated>2026-07-07T12:23:06+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/24-estg-ausgleichszahlungen-an-einen-handelsvertreter-als-tarifbeguenstigte-einkuenfte-bei-sukzessiver-abgabe-von-f174929"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Zu den Entschädigungen i.?S.?v. § 24 Nr. 1 Buchst. c EStG gehören auch solche Ausgleichsansprüche, die ein Versicherungsvertreter für die Teilbeendigung eines Handelsvertretungsvertrags erhält, wenn der Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB ermittelt wird.</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[§ 37b EStG | Aussetzung des Verfahrens gegen einen Haftungsbescheid bei Antrag auf Pauschalierung der Einkommensteuer]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 21.1.2026, VI R 13/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Einwendungen gegen die Höhe der mit Haftungsbescheid geltend gemachten Haftungsschuld können nicht auf das Vorliegen eines niedrigeren Pauschsteuersatzes nach § 37b EStG gestützt werden. Erlässt das FA ungeachtet eines wirksamen Antrags auf Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b EStG einen Haftungsbescheid, darf über dessen Rechtmäßigkeit in einem finanzgerichtlichen Verfahren erst entschieden werden, wenn das Pauschalierungsverfahren durch bestandskräftigen Bescheid abgeschlossen ist.]]></summary>
    <updated>2026-07-07T12:23:04+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/37b-estg-aussetzung-des-verfahrens-gegen-einen-haftungsbescheid-bei-antrag-auf-pauschalierung-der-einkommensteuer-f174928"/>
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    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[§ 43b EStG | Ausschüttung von Gewinnen aus der Zeit vor Auflösung der Gesellschaft aber nach Liquidationsbeginn]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 3.3.2026, VIII R 8/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
§ 43b Abs. 1 Satz 4 EStG ist nicht anzuwenden, wenn die inländische Tochterkapitalgesellschaft nach Liquidationsbeginn Gewinne an ihre EU-Mutterkapitalgesellschaft ausschüttet, soweit es sich dabei um Gewinne handelt, die in der Zeit vor der Eröffnung des Liquidationsverfahrens entstanden sind.]]></summary>
    <updated>2026-07-07T12:23:03+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/43b-estg-ausschuettung-von-gewinnen-aus-der-zeit-vor-aufloesung-der-gesellschaft-aber-nach-liquidationsbeginn-f174927"/>
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    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[§§ 62 ff. EStG | Erlass einer Kindergeldrückforderung und Weiterleitungseinwand]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 5.2.2026, III R 21/23, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Das in Abschnitt V 37 der Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem EStG (BStBl I 2021, 1599) DA-KG 2021 vorgesehene sogenannte Weiterleitungsverfahren stellt eine vom Gesetz selbst nicht angeordnete Regelung zur Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens dar, die von den Steuergerichten so auszulegen ist, wie sie die Verwaltung verstanden wissen will.]]></summary>
    <updated>2026-07-07T12:23:02+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/62ff-estg-erlass-einer-kindergeldrueckforderung-und-weiterleitungseinwand-f174926"/>
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    <title type="html"><![CDATA[AStW-Podcast Episode 76 | Richtsatzsammlung, Steuervereinfachungspaket, Unfallversicherung, Gesellschafterwandeldarlehen, Fristberechnung u. v. m.]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Hörenswerte Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht warten in der neuen Episode des AStW-Podcasts auf Sie. Dietrich Loll und Co-Moderator Steffen Pasler geben Updates zu den geplanten Reformen im Steuer- und Arbeitsrecht, zur EU-Richtlinie „Recht auf Reparatur“ und zum Steuervereinfachungspaket der EU-Kommission sowie zur Steuererklärung per App. Im Bereich aktuelle Entscheidungen sind dieses Mal zwei Urteile vom LSG dabei, die sich um den Unfallversicherungsschutz im Home-Office drehen. Das FG Münster hat sich mit dem Abzugsverbot bei Gesellschafterwandeldarlehen befasst und der BFH hat die Fristberechnung bei privaten Veräußerungsgeschäften konkretisiert. Hören Sie rein, um wichtige Einblicke zu erhalten und aktuelle Entwicklungen nicht zu verpassen!]]></summary>
    <updated>2026-07-07T11:30:07+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/astw/podcast/astw-podcast-episode-76-richtsatzsammlung-steuervereinfachungspaket-unfallversicherung-gesellschafterwandeldarlehen-fristberechnung-u-v-m-n174913"/>
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    <title type="html"><![CDATA[IWW-Spezial-Webinar | Webinar zur EU-Entgelttransparenzrichtlinie am 16.09.2026: Alles zu den neuen Arbeitgeberpflichten (inkl. Gestaltungshinweisen)]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie müssen sich aktuell alle Arbeitgeber befassen, auch wenn die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland zum 07.06.2026 nicht gelungen ist. Denn die Regeln stehen fest. Und der Anpassungsaufwand für Arbeitgeber ist erheblich. Im IWW-Webinar am 16.09.2026 von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr erhalten Sie einen kompakten Überblick über die neuen Pflichten. In zwei Stunden bringen Sie die Anwälte Dr. Lars Hinrichs und Elisa Ultsch auf den aktuellen Stand in punkto (Entgelt-)Auskunftspflicht, sachgerechte Vergütungsparameter für Stellenbewertungen sowie Bewertung von Vergütungskriterien – und erklären die Gestaltungen für die Praxis.]]></summary>
    <updated>2026-07-03T12:48:00+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie müssen sich aktuell alle Arbeitgeber befassen, auch wenn die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland zum 07.06.2026 nicht gelungen ist. Denn die Regeln stehen fest. Und der Anpassungsaufwand für Arbeitgeber ist erheblich. Im IWW-Webinar am 16.09.2026 von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr erhalten Sie einen kompakten Überblick über die neuen Pflichten. In zwei Stunden bringen Sie die Anwälte Dr. Lars Hinrichs und Elisa Ultsch auf den aktuellen Stand in punkto (Entgelt-)Auskunftspflicht, sachgerechte Vergütungsparameter für Stellenbewertungen sowie Bewertung von Vergütungskriterien ? und erklären die Gestaltungen für die Praxis.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[AStW-Podcast Episode 75 | Erbschaftsteuer, Zollfreigrenze, Rentenreform, Grundsteuer, Lohnsteuerabzugsverfahren, Elternzeit u. v. m.]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Dietrich Loll und Co-Moderator Steffen Pasler stellen in der neuen AStW-Podcast-Episode wieder aktuelle Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht vor. Sie berichten über die Reformvorschläge der nördlichen Bundesländer zur Erbschaftsteuer, die Empfehlungen der Rentenkommission zur Rentenreform und   das BMF-Schreiben zur Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren. Des weiteren geben sie den Praxishinweis, die Fristen im Rahmen der Corona-Hilfe-Verfahren dringend einzuhalten. Bei den gerichtlichen Neuigkeiten stehen diese Woche das Urteil vom BAG zum Kündigungsschutz vor Elternzeitabschnitten und das Urteil vom BFH zum Wahlrecht nach Fristablauf und Inkrafttreten eines Steuerbescheids im Fokus. Hören Sie rein, um wichtige Einblicke zu erhalten!]]></summary>
    <updated>2026-06-30T09:00:00+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Dietrich Loll und Co-Moderator Steffen Pasler stellen in der neuen AStW-Podcast-Episode wieder aktuelle Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht vor. Sie berichten über die Reformvorschläge der nördlichen Bundesländer zur Erbschaftsteuer, die Empfehlungen der Rentenkommission zur Rentenreform und   das BMF-Schreiben zur Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren. Des weiteren geben sie den Praxishinweis, die Fristen im Rahmen der Corona-Hilfe-Verfahren dringend einzuhalten. Bei den gerichtlichen Neuigkeiten stehen diese Woche das Urteil vom BAG zum Kündigungsschutz vor Elternzeitabschnitten und das Urteil vom BFH zum Wahlrecht nach Fristablauf und Inkrafttreten eines Steuerbescheids im Fokus. Hören Sie rein, um wichtige Einblicke zu erhalten!</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs | EuGH wird EuG-Urteil überprüfen – die Praxisfolgen für Ihr Unternehmen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 11.2.2026 (T 689/24, Dyrektor Krajowej Informacji Skarbowej) ist zu überprüfen (EuGH 26.3.26, C-167/26 RX).]]></summary>
    <updated>2026-06-30T00:00:00+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 11.2.2026 (T 689/24, Dyrektor Krajowej Informacji Skarbowej) ist zu überprüfen (EuGH 26.3.26, C-167/26 RX).</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[§ 15a EStG | Verfassungsmäßigkeit des § 15a Abs. 1a EStG]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 26.2.2026, IV R 27/23, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Die Behandlung sogenannter vorgezogener Einlagen durch § 15a Abs. 1a S. 1 Alternative 2 EStG ist verfassungsgemäß.]]></summary>
    <updated>2026-06-30T00:00:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/15a-estg-verfassungsmaessigkeit-des-15a-abs1a-estg-f174416"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Die Behandlung sogenannter vorgezogener Einlagen durch § 15a Abs. 1a S. 1 Alternative 2 EStG ist verfassungsgemäß.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[§ 15 EStG | Zuschüsse der Bundesagentur zur Arbeit zum Kurzarbeitergeld eines Kommanditisten]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: FG Sachsen 15.4.2025, 8 K 304/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Vergütungen, die ein Kommanditist von der KG für seine geleistete Arbeit erhält, sind Sondervergütungen. Im Gegensatz dazu werden nach wirksamer Anordnung der Kurzarbeit von der KG an den Kommanditisten geleistete Vorauszahlungen auf das Kurzarbeitergeld gerade nicht für geleistete Dienste gezahlt und sind daher keine Sondervergütungen.]]></summary>
    <updated>2026-06-30T00:00:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/15-estg-zuschuesse-der-bundesagentur-zur-arbeit-zum-kurzarbeitergeld-eines-kommanditisten-f174414"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Vergütungen, die ein Kommanditist von der KG für seine geleistete Arbeit erhält, sind Sondervergütungen. Im Gegensatz dazu werden nach wirksamer Anordnung der Kurzarbeit von der KG an den Kommanditisten geleistete Vorauszahlungen auf das Kurzarbeitergeld gerade nicht für geleistete Dienste gezahlt und sind daher keine Sondervergütungen.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[§ 4 EStG | „Passive Entstrickung“ aufgrund Inkrafttretens eines neuen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 19.11.2025, I R 41/22, Urteil; BFH 19.11.2025, I R 6/23, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: ja -->
Der Ausschluss oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland i. S. v. § 4 Abs. 1 S. 3 EStG kann auch infolge einer Änderung der Rechtslage, z. B. aufgrund des Inkrafttretens eines neuen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, eintreten. Die Rechtsfolge des § 4 Abs. 1 S. 3 EStG tritt in der letzten juristischen Sekunde ein, bevor der Ausschluss oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts wirksam wird.]]></summary>
    <updated>2026-06-30T00:00:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/4-estg-passive-entstrickung-aufgrund-inkrafttretens-eines-neuen-abkommens-zurvermeidung-der-doppelbesteuerung-f174413"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Der Ausschluss oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland i.?S.?v. § 4 Abs. 1 S. 3 EStG kann auch infolge einer Änderung der Rechtslage, z. B. aufgrund des Inkrafttretens eines neuen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, eintreten. Die Rechtsfolge des § 4 Abs. 1 S. 3 EStG tritt in der letzten juristischen Sekunde ein, bevor der Ausschluss oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts wirksam wird.</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[AStW-Podcast Episode 74 | Taxonomien 6.10, E-Auto-Förderung, Betriebsstättenbegriff, EntgTranspG, Grundsteuer, Grunderwerbsteuerbefreiung u. v. m.]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[In der neuesten Episode des AStW-Podcast tauchen Dietrich Loll und Steffen Pasler wieder in die aktuellen Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht ein. Sie berichten über die aktuellen Gesetze und Anpassungen, die der Bundesrat jüngst verabschiedet hat, wie z. B. Änderungen am Steuerberatergesetz, die Anpassung der Rente und die Digitalisierung von Immobilienverträgen. Bei der BAFA ist die digitale Antragstellung der E-Auto-Förderung ab sofort möglich und das BMF hat zwei Schreiben zur E-Bilanz-Taxonomien 6.10 sowie zum Betriebsstättenbegriff herausgegeben. Aktuelle Urteile drehen sich in dieser Woche um den Auskunftsanspruch nach dem EntgTranspG (BAG), Grunderwerbsteuerbefreiung auf Anteilsvereinigungen bei Erbauseinandersetzungen (FG Münster) und die Höchstdauer der Arbeitnehmerüberlassung bei Betriebsübergang (Generalanwalt EuGH). Hören Sie rein, wenn Sie informiert bleiben möchten.]]></summary>
    <updated>2026-06-23T10:10:16+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[§ 62 EStG | Weiterleitung eines Antrags auf Familienleistungen an einen als vorrangig zuständig angesehenen ausländischen Leistungsträger]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: FG Sachsen 8.10.2025, 2 K 469/25, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Der Träger eines Mitgliedstaats, bei dem ein Antrag auf Familienleistungen gestellt wird und der seine Rechtsvorschriften für nachrangig anwendbar hält, ist verpflichtet, die nach diesen Rechtsvorschriften vorgesehenen Leistungen zu zahlen, wenn der Träger, der als vorrangig zuständig gilt und an den der Antrag weitergeleitet wurde, keine Stellungnahme abgibt. Er darf in einem solchen Fall die Zahlung der Familienleistungen nicht bis zur Höhe des Betrags, der möglicherweise nach den als vorrangig geltenden Rechtsvorschriften vorgesehen ist, aussetzen und sie nur als Unterschiedsbetrag in Höhe des darüber hinausgehenden Betrags gewähren.]]></summary>
    <updated>2026-06-23T00:00:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/astw/einkommensteuer/62-estg-weiterleitung-eines-antrags-auf-familienleistungen-an-einen-als-vorrangig-zustaendig-angesehenen-auslaendischen-leistungstraeger-f174411"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Der Träger eines Mitgliedstaats, bei dem ein Antrag auf Familienleistungen gestellt wird und der seine Rechtsvorschriften für nachrangig anwendbar hält, ist verpflichtet, die nach diesen Rechtsvorschriften vorgesehenen Leistungen zu zahlen, wenn der Träger, der als vorrangig zuständig gilt und an den der Antrag weitergeleitet wurde, keine Stellungnahme abgibt. Er darf in einem solchen Fall die Zahlung der Familienleistungen nicht bis zur Höhe des Betrags, der möglicherweise nach den als vorrangig geltenden Rechtsvorschriften vorgesehen ist, aussetzen und sie nur als Unterschiedsbetrag in Höhe des darüber hinausgehenden Betrags gewähren.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[AStW-Podcast Episode 73 | Spitzensteuersatz, Erbrecht, EntgTranspRL, KI-Halluzination, Geschlechterwechsel, Schwerbehindertenvertretung u. v. m.]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Im AStW-Podcast nehmen Dietrich Loll und Steffen Pasler auch diese Woche die neuesten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht unter die Lupe. Themen sind u. a. ein BMF-Schreiben zur Digitalisierung des Vorsteuervergütungsverfahrens, ein Update zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes, das Erbrecht des Fiskus, die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie und die Steigerung der Pfändungsfreigrenze zum 1.7.26. Bei den aktuellen Urteilen stehen diesmal eine Rüge des KG Berlin wegen KI-Halluzination im Schriftsatz und ein Disziplinarverfahren wegen Geschlechtswechsel als Beförderungstrick beim VG Düsseldorf im Vordergrund. Im Arbeitsrecht ist außerdem auf die Stellungnahmefrist einer Schwerbehindertenvertretung bei Kündigung zu achten, wie das BAG entschieden hat. Erfahren Sie mehr in der aktuellen Episode!]]></summary>
    <updated>2026-06-16T10:27:28+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/astw/podcast/astw-podcast-episode-73-spitzensteuersatz-erbrecht-entgtransprl-ki-halluzination-geschlechterwechsel-schwerbehindertenvertretung-u-v-m-n174554"/>
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