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  <title type="text">Auto Steuern Recht</title>
  <subtitle type="text">Spezialwissen für steuer- und rechtssicheren Kfz-Handel</subtitle>
  <updated>2026-05-12T15:53:30+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Kaufrecht | OLG Schleswig verlangt zur abweichenden Vereinbarung nach § 476 Abs. 1 S. 2 Ziff. 2 BGB gesonderte Unterschrift]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: OLG Schleswig 31.3.2026, 7 U 104/25, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Eine abweichende Vereinbarung von den objektiven Anforderungen an die Beschaffenheit (§ 434 Abs. 3 BGB) gemäß § 476 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB ist ausdrücklich und gesondert zu vereinbaren. Dies setzt voraus, dass die Vereinbarung vom übrigen Vertragsinhalt deutlich abgesetzt ist und dass der Verbraucher ihr gesondert zustimmt, d. h. bei schriftlichen Verträgen durch eine separate Unterschrift. So sagt es das OLG Schleswig.]]></summary>
    <updated>2026-05-12T15:53:30+02:00</updated>
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    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Kaufrecht | BGH zur Beweislastumkehr: Mangelerscheinung genügt trotz alternativer Ursachen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BGH 6.5.2026, VIII ZR 257/23, Urteil; BGH 6.5.2026, VIII ZR 73/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Zwei Entscheidungen des BGH zur Beweislastumkehr lassen aufhorchen. Es geht um die Reichweite der Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf. Die Verkäufe lagen vor dem 01.01.2022, sodass § 477 BGB in seiner alten Fassung anzuwenden ist. Jedoch hat dessen Neufassung insoweit nichts geändert. Denn Kern der Reform war, dass die Beweislastumkehr nunmehr nicht mehr nur sechs Monate, sondern ein ganzes Jahr ab Gefahrübergang greift. Somit ist auch für einen Verkauf seit dem 01.01.2022 die nachfolgend dargestellte Rechtslage unverändert.]]></summary>
    <updated>2026-05-12T15:49:42+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/asr/autorecht/kaufrecht-bgh-zur-beweislastumkehr-mangelerscheinung-genuegt-trotz-alternativer-ursachen-f173937"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Zwei Entscheidungen des BGH zur Beweislastumkehr lassen aufhorchen. Es geht um die Reichweite der Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf. Die Verkäufe lagen vor dem 01.01.2022, sodass § 477 BGB in seiner alten Fassung anzuwenden ist. Jedoch hat dessen Neufassung insoweit nichts geändert. Denn Kern der Reform war, dass die Beweislastumkehr nunmehr nicht mehr nur sechs Monate, sondern ein ganzes Jahr ab Gefahrübergang greift. Somit ist auch für einen Verkauf seit dem 01.01.2022 die nachfolgend dargestellte Rechtslage unverändert.</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Sonderzahlung | Corona-Sonderzahlung auch bei Anrechnung auf andere freiwillige AG-Leistung steuerfrei]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 21.1.2026, VI R 25/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Corona-Sonderzahlungen sind auch bei Anrechnung auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen steuerfrei. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Zahlungen zur Abmilderung der Belastungen durch die Corona-Krise zweckbestimmt gewährt werden. Eine konkrete (individuelle) Belastung der begünstigten Arbeitnehmer durch die Corona-Krise ist nicht erforderlich. Dies hat der BFH entschieden. ASR nennt die Details.]]></summary>
    <updated>2026-05-12T09:24:05+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/asr/steuern-und-abgaben/sonderzahlung-corona-sonderzahlung-auch-bei-anrechnung-auf-andere-freiwillige-ag-leistung-steuerfrei-f173909"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Corona-Sonderzahlungen sind auch bei Anrechnung auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen steuerfrei. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Zahlungen zur Abmilderung der Belastungen durch die Corona-Krise zweckbestimmt gewährt werden. Eine konkrete (individuelle) Belastung der begünstigten Arbeitnehmer durch die Corona-Krise ist nicht erforderlich. Dies hat der BFH entschieden. ASR nennt die Details.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[IWW-Einzel-Webinar | Neues Webinar am 26.06.2026: Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit – das sind die lohnsteuerlichen Möglichkeiten]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Viele Arbeitgeber möchten ihre Mitarbeiter steueroptimiert bei den täglichen Fahrten zur Arbeit unterstützen – etwa mit Fahrtkostenzuschüssen oder kostenlosen ÖPNV-Tickets wie dem Deutschlandticket. In der Praxis ist das meist jedoch schwieriger als gedacht, denn die Möglichkeiten und steuerlichen Auswirkungen sind vielfältig. Dipl.-Finw. Marvin Gummels erläutert in einem zweistündigen Webinar am 26.06.2026 die Optionen und ihre Umsetzung anhand von praktischen Beispielen. Er stellt Ihnen die Besonderheiten der jeweiligen Varianten vor, zeigt die Auswirkungen auf den Werbungskostenabzug und gibt konkrete Gestaltungstipps.]]></summary>
    <updated>2026-05-12T06:01:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/iww-einzel-webinar-neues-webinar-am-26062026-arbeitgeberleistungen-bei-fahrten-zur-arbeit-das-sind-die-lohnsteuerlichen-moeglichkeiten-f173613"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Viele Arbeitgeber möchten ihre Mitarbeiter steueroptimiert bei den täglichen Fahrten zur Arbeit unterstützen ? etwa mit Fahrtkostenzuschüssen oder kostenlosen ÖPNV-Tickets wie dem Deutschlandticket. In der Praxis ist das meist jedoch schwieriger als gedacht, denn die Möglichkeiten und steuerlichen Auswirkungen sind vielfältig. Dipl.-Finw. Marvin Gummels erläutert in einem zweistündigen Webinar am 26.06.2026 die Optionen und ihre Umsetzung anhand von praktischen Beispielen. Er stellt Ihnen die Besonderheiten der jeweiligen Varianten vor, zeigt die Auswirkungen auf den Werbungskostenabzug und gibt konkrete Gestaltungstipps.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[IWW-Webinare Umsatzsteuer im Kfz-Gewerbe | Webinar-Reihe liefert Wissens-Update zur Umsatzsteuer für Autohäuser – nächster Termin ist am 02.06.2026]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Innergemeinschaftliche Lieferungen, Reihengeschäfte, Garantieleistungen, Leasing, Inzahlungnahme, verdeckter Preisnachlass & Co. – das Umsatzsteuerrecht für das Kfz-Gewerbe gehört zu den kompliziertesten Materien im deutschen Steuerrecht. Hinzu kommt: Kaum eine Branche ist so häufigen und intensiven Umsatzsteuerprüfungen ausgesetzt wie das Kfz-Gewerbe. Fehler bei der Umsatzsteuer werden daher sehr schnell sehr teuer. Fit macht Sie die IWW-Webinar-Reihe „Umsatzsteuer im Kfz-Gewerbe“. Der nächste Termin ist am 02.06.2026 von 10:00 bis 12:00 Uhr.]]></summary>
    <updated>2026-05-11T11:12:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/asr/steuern-und-abgaben/iww-webinare-umsatzsteuer-im-kfz-gewerbe-webinar-reihe-liefert-wissens-update-zur-umsatzsteuer-fuer-autohaeuser-naechster-termin-ist-am-02062026-f171273"/>
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    <title type="html"><![CDATA[Umsatzsteuer | BFH: Vollverzinsung nach § 233a AO unionsrechtskonform]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 11.12.2025, V R 7/24, Urteil; BVerfG 8.7.2021, 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17, Beschluss -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: ja -->
Die Vollverzinsung der Umsatzsteuer gemäß § 233a AO verstößt nicht gegen das Unionsrecht, so der BFH.]]></summary>
    <updated>2026-05-08T15:20:56+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/asr/steuern-und-abgaben/umsatzsteuer-bfh-vollverzinsung-nach-233a-ao-unionsrechtskonform-f173863"/>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Die Vollverzinsung der Umsatzsteuer gemäß § 233a AO verstößt nicht gegen das Unionsrecht, so der BFH.</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Umsatzsteuer | EuGH prüft EuG-Urteil zum Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs: Die Folgen für Autohäuser]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: EuG 11.2.2026, T-689/24, Urteil; EuGH 26.3.2026, C-167/26 RX, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Das EuG-Urteil vom 11.02.2026 (Rs. T-689/24) zum Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs wird überprüft. Das hat die Überprüfungskammer des EuGH 
entschieden. Wie Autohäuser in der Übergangszeit bis zur EuGH-Entscheidung verfahren sollten, erläutert ASR.]]></summary>
    <updated>2026-05-07T12:44:21+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/asr/steuern-und-abgaben/umsatzsteuer-eugh-prueft-eug-urteil-zum-zeitpunkt-des-vorsteuerabzugs-die-folgen-fuer-autohaeuser-f173833"/>
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entschieden. Wie Autohäuser in der Übergangszeit bis zur EuGH-Entscheidung verfahren sollten, erläutert ASR.</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Neu: IWW-Online-Fachtagung | Betriebliche Altersversorgung 2026:  Praxis-Update mit drei Fachvorträgen am 16.06.2026]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Neben neuer Rechtsprechung müssen aktuell z. B. auch die Auswirkungen der neuen EU-Entgelttransparenzrichtlinie berücksichtigt werden, die bis 07.06.2026 in deutsches Recht umzusetzen ist. Die IWW-Online-
Fachtagung Betriebliche Altersversorgung 2026 am 16.06.2026 von 9.00 bis 15.30 Uhr zeigt, worauf es in diesem hochdynamischen Umfeld ankommt. 
In drei Fachvorträgen und anschließenden Diskussionsrunden erhalten Sie fundierte Antworten zu den drängendsten bAV-Fragen.]]></summary>
    <updated>2026-05-06T14:05:19+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/lgp/lohnsteuer/neu-iww-online-fachtagung-betriebliche-altersversorgung-2026-praxis-update-mit-drei-fachvortraegen-am-16062026-n173813"/>
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Fachtagung Betriebliche Altersversorgung 2026 am 16.06.2026 von 9.00 bis 15.30 Uhr zeigt, worauf es in diesem hochdynamischen Umfeld ankommt. 
In drei Fachvorträgen und anschließenden Diskussionsrunden erhalten Sie fundierte Antworten zu den drängendsten bAV-Fragen.</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Betriebsprüfung | Neue Größenklassen ab 2027:  Wann Ihr Autohandelsbetrieb als Großbetrieb gilt]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BMF 27.4.2026, IV D 2 – S 1450/00014/005/012, Schreiben -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Ab 01.01.2027 gelten neue Betriebsmerkmale für die Größenklassen nach § 3 Betriebsprüfungsordnung 2000 (BpO 2000). Ein Großbetrieb liegt künftig dann vor, wenn der Umsatzerlös über 14,7 Mio. Euro oder der steuerliche Gewinn über 840.000 Euro liegt.]]></summary>
    <updated>2026-05-06T10:12:38+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/asr/steuern-und-abgaben/betriebspruefung-neue-groessenklassen-ab-2027-wann-ihr-autohandelsbetrieb-als-grossbetrieb-gilt-f173803"/>
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    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Pensionszusage | Weiterarbeit des GGf nach Vollendung des  Pensionsalters: Fälligkeit der Pensionsleistung?]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: FG Berlin-Brandenburg 10.12.2025, 10 K 10135/21, Urteil; BMF 30.8.2024, IV C 2 – S 2742/22/10003: 009, Schreiben -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Viele (Gesellschafter-)Geschäftsführer (G)Gf, die die Altersgrenze erreichen, sind weiter für das Unternehmen tätig. In einem Fall vor dem FG Berlin-Brandenburg war fraglich, ob die Voraussetzung für die Fälligkeit der Pensionsleistung erfüllt ist, wenn der Versorgungsberechtigte weiter für das Unternehmen tätig und die Pensionsleistung an das Ausscheiden aus dem Unternehmen gekoppelt ist. Das Urteil zeigt, dass hier genau zu analysieren ist, was die weitere Tätigkeit für die Pensionsleistungen bedeutet.]]></summary>
    <updated>2026-05-06T10:08:18+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/asr/steuern-und-abgaben/pensionszusage-weiterarbeit-des-ggf-nach-vollendung-des-pensionsalters-faelligkeit-der-pensionsleistung-f173802"/>
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    <title type="html"><![CDATA[IWW-Webinar Unfallregulierung am 10.07.2026 | Wissens-Update für mehr Ertrag im Unfallschadengeschäft]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Immer wieder kürzen Versicherer Ersatzansprüche, halten Geschädigte hin oder stellen falsche Behauptungen auf. Rechtsanwalt Joachim Otting zeigt Ihnen im IWW-Webinar „Unfallregulierung“ einmal pro Quartal, wie Sie sich dagegen wehren – mit schlagkräftigen Argumenten und vielen Erfolgsbeispielen aus der täglichen Regulierungspraxis.]]></summary>
    <updated>2026-05-06T07:51:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/iww-webinar-unfallregulierung-am-10072026-wissens-update-fuer-mehr-ertrag-im-unfallschadengeschaeft-f172872"/>
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    <title type="html"><![CDATA[Umsatzsteuer | BMF: Neues Muster USt 1 TS für Ansässigkeitsbescheinigungen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BMF 10.4.2026,  III C 3 – S 7279/00084/001/037, Schreiben -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Das BMF hat das Muster für die Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland (§ 13b Abs. 7 S. 5 UStG) aktualisiert und den Vordruck von 2019 abgelöst. Für Autohäuser hat dies praktische Relevanz.]]></summary>
    <updated>2026-05-05T08:12:23+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Das BMF hat das Muster für die Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland (§ 13b Abs. 7 S. 5 UStG) aktualisiert und den Vordruck von 2019 abgelöst. Für Autohäuser hat dies praktische Relevanz.</xhtml:div>
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    <title type="html"><![CDATA[NW-Kauf | Sachmängel beim Neuwagen:  Wann ist ein Fahrzeug noch fabrikneu?]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BGH 12.1.2005, VIII ZR 109/04, Urteil; BGH 22.11.2006, VIII ZR 72/06, Urteil; BGH 16.7.2003, VIII ZR 243/02, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Beim Kauf eines Neuwagens erwartet der Käufer – so der BGH – stets ein „fabrikneues“ Fahrzeug, es sei denn, etwas Abweichendes ergibt sich aus den Vertragsabsprachen oder aus den Umständen. Das Merkmal „fabrikneu“ ist allerdings nicht gesetzlich definiert, sondern ausschließlich von der Rechtsprechung entwickelt. ASR zeigt, worauf es bei „fabrikneu“ ankommt.]]></summary>
    <updated>2026-05-04T09:36:50+02:00</updated>
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      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Beim Kauf eines Neuwagens erwartet der Käufer ? so der BGH ? stets ein ?fabrikneues? Fahrzeug, es sei denn, etwas Abweichendes ergibt sich aus den Vertragsabsprachen oder aus den Umständen. Das Merkmal ?fabrikneu? ist allerdings nicht gesetzlich definiert, sondern ausschließlich von der Rechtsprechung entwickelt. ASR zeigt, worauf es bei ?fabrikneu? ankommt.</xhtml:div>
    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Umsatzsteuer | Reparatur & Ersatzteilverkauf an private Drittlandskunden: Brutto- oder Nettorechnung?]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: EuGH 21.2.2008, C-271/06, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Im Nachgang zu den IWW-Webinaren „Umsatzsteuer im Kfz-Gewerbe“ stellen Teilnehmer immer wieder Sonderfragen aus dem Tagesgeschäft ihrer Autohäuser. Wenn die Fragen über den Einzelfall hinaus interessant sind, stellt ASR diese vor. In diesem Beitrag geht es um die Frage zur Reparatur des Fahrzeugs eines schweizerischen Privatkunden – also eines privaten Drittlandskunden – sowie um den bloßen Ersatzteilverkauf.]]></summary>
    <updated>2026-04-30T08:45:31+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Pensionszusage | Neues vom BFH zur Entgeltumwandlung  im Durchführungsweg Pensionszusage]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 19.11.2025, I R 50/20, Urteil; BFH 17.12.2025, I R 4/23, Urteil; BFH 27.5.2020, XI R 9/19, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Der BFH hat sich in zwei Fällen mit Besonderheiten bei der Entgeltumwandlung eines Gesellschafter-Geschäftsführers (GGf) bzw. einer mitarbeitenden Familienangehörigen befasst. Er hat die Fälle genutzt, um offene Punkte zu klären und Grundsätzliches neu zu justieren. Seine Feststellungen haben Relevanz, die über die spezifischen Aspekte der Versorgung von GGf hinausgeht. ASR stellt Ihnen auch die für Pensionszusagen im Autohaus wichtigen Einzelheiten vor.]]></summary>
    <updated>2026-04-27T14:09:11+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Gesetzesänderung | Grünes Licht für Tankrabatt – Befristete Steuersenkung für Diesel und Benzin zum 01.05.2026 kommt]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Die Energiesteuersätze für Diesel und Benzin werden ab dem 01.05.2026 für zwei Monate um jeweils 14,04 Cent je Liter reduziert. Einschl. des darauf anfallenden Umsatzsteueranteils ergibt sich daraus eine Entlastung von bis zu 17 Cent brutto pro Liter. Hintergrund: Das Gesetz zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe hat am 24.04.2026 nach dem Bundestag auch in einer Sondersitzung den Bundesrat passiert (Beschlussdrucksache: Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe → Abruf-Nr.  253695 ).]]></summary>
    <updated>2026-04-24T15:43:21+02:00</updated>
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    <title type="html"><![CDATA[Gesetzliche Unfallversicherung | Weg zur Arbeit unterbrochen – kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BSG 24.3.2026, B 2 U 18/23 R, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Ein Arbeitnehmer unterbricht den versicherten Weg zum Ort seiner Tätigkeit mit dem eigenen Pkw, wenn er die Straße verlässt, in einen Waldweg einbiegt und dort aussteigt, um seine Notdurft zu verrichten. Denn auch die Notdurft gehört zu den privatnützigen Verrichtungen, die grundsätzlich dem unversicherten persönlichen Lebensbereich zuzurechnen sind. Das entschied das BSG und bestätigt damit das Urteil des LSG Baden-Württemberg.]]></summary>
    <updated>2026-04-17T14:17:01+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/asr/steuern-und-abgaben/gesetzliche-unfallversicherung-weg-zur-arbeit-unterbrochen-kein-versicherungsschutz-in-der-gesetzlichen-unfallversicherung-f173438"/>
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    <title type="html"><![CDATA[E-Mobilität | Rechtsgrundlage für E-Auto-Förderung ist beschlossen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat am 15.04.2026 eine zuwendungsrechtliche Regelung für das von der Bundesregierung aufgelegte Förderprogramm für „klimaneutrale Mobilität für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen“ beschlossen. Die Förderung soll für elektrisch betriebene Fahrzeuge gelten, die erstmals nach dem 01.01.2026 zugelassen worden sind. Es ist unschädlich, wenn der zugrundeliegende Vertrag bereits vor Beantragung der Förderung geschlossen worden ist.]]></summary>
    <updated>2026-04-16T11:38:23+02:00</updated>
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    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Geldwäsche | „Geldwäschepranger“: Was das Urteil des  VG Ansbach für den Kfz‑Handel bedeutet]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: VG Ansbach 16.6.2025, AN 4 K 23.1389, Urteil;  -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Die Aufsichtsbehörden der Kfz Händler müssen bestandskräftige Maßnahmen und unanfechtbare Bußgeldbescheide auf ihren Homepages veröffentlichen. Diese gesetzliche Veröffentlichungspflicht unter konkreter Nennung des handelnden Unternehmens und seiner Verantwortlichen wird als „Internetpranger“ bezeichnet. Die bisherige Verwaltungspraxis war sehr heterogen. Oft wurden solche Beanstandungen in anonymisierter Form veröffentlicht, die Prangerwirkung war faktisch wirkungslos. Das VG Ansbach hat nun eine wegweisende Entscheidung gefällt.]]></summary>
    <updated>2026-04-15T21:00:02+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/asr/autorecht/geldwaesche-geldwaeschepranger-was-das-urteil-des-vg-ansbach-fuer-den-kfzhandel-bedeutet-f173395"/>
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    </content>
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    <title type="html"><![CDATA[Dienstwagen | BAG: Freistellungsklauseln in Arbeitsverträgen sind unwirksam]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: LAG Niedersachsen 22.5.2025, 5 SLa 249/25, Urteil; BAG 25.3.2026, 5 AZR 108/25, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Eine Allgemeine Geschäftsbedingung im Arbeitsvertrag, die dem Arbeitgeber erlaubt, Arbeitnehmer nach einer Kündigung bis zum Ende der Kündigungsfrist einseitig unter Fortzahlung der Vergütung freizustellen, ist unwirksam. Sie benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen, so das BAG.]]></summary>
    <updated>2026-04-10T15:59:02+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/asr/unternehmensfuehrung/dienstwagen-bag-freistellungsklauseln-in-arbeitsvertraegen-sind-unwirksam-f173296"/>
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