<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<feed xmlns="http://www.w3.org/2005/Atom">
  <title type="text">Auto Steuern Recht</title>
  <subtitle type="text">Spezialwissen für steuer- und rechtssicheren Kfz-Handel</subtitle>
  <updated>2026-06-23T11:12:00+02:00</updated>
  <generator uri="http://www.vogel.de">Vogel Communications Group</generator>
  <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/asr"/>
  <link rel="self" type="application/atom+xml" href="https://www.iww.de/asr/feeds/atom"/>
  <id>https://www.iww.de/asr</id>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[IWW-Webinar Unfallregulierung am 10.07.2026 | Wissens-Update für mehr Ertrag im Unfallschadengeschäft]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Immer wieder kürzen Versicherer Ersatzansprüche, halten Geschädigte hin oder stellen falsche Behauptungen auf. Rechtsanwalt Joachim Otting zeigt Ihnen im IWW-Webinar „Unfallregulierung“ einmal pro Quartal, wie Sie sich dagegen wehren – mit schlagkräftigen Argumenten und vielen Erfolgsbeispielen aus der täglichen Regulierungspraxis.]]></summary>
    <updated>2026-06-23T11:12:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/iww-webinar-unfallregulierung-am-10072026-wissens-update-fuer-mehr-ertrag-im-unfallschadengeschaeft-f172872"/>
    <id>https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/iww-webinar-unfallregulierung-am-10072026-wissens-update-fuer-mehr-ertrag-im-unfallschadengeschaeft-f172872</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Immer wieder kürzen Versicherer Ersatzansprüche, halten Geschädigte hin oder stellen falsche Behauptungen auf. Rechtsanwalt Joachim Otting zeigt Ihnen im IWW-Webinar ?Unfallregulierung? einmal pro Quartal, wie Sie sich dagegen wehren ? mit schlagkräftigen Argumenten und vielen Erfolgsbeispielen aus der täglichen Regulierungspraxis.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Umsatzsteuer | Die USt-IdNr. eines Autohaus-Kunden  im Jahr 2026 richtig prüfen!]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: FG Berlin-Brandenburg 4.11.2015, 7 K 7283/13, Urteil; BMF 9.10.2020, III C 3 – S 7140/19/10002 :007, Schreiben -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Die Prüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (kurz: USt-IdNr.) des Kunden ist unabdingbar, wenn das Autohaus im EU-Geschäft Fahrzeug- und Teilelieferungen als umsatzsteuerfrei oder Fahrzeugreparaturen und andere Dienstleistungen als in Deutschland nicht steuerbar möglichst rechtsicher und risikofrei abwickeln möchte. ASR liefert einen Prüfleitfaden für 2026.]]></summary>
    <updated>2026-06-22T13:51:55+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/asr/steuern-und-abgaben/umsatzsteuer-die-ust-idnr-eines-autohaus-kunden-im-jahr-2026-richtig-pruefen-f174641"/>
    <id>https://www.iww.de/asr/steuern-und-abgaben/umsatzsteuer-die-ust-idnr-eines-autohaus-kunden-im-jahr-2026-richtig-pruefen-f174641</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Die Prüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (kurz: USt-IdNr.) des Kunden ist unabdingbar, wenn das Autohaus im EU-Geschäft Fahrzeug- und Teilelieferungen als umsatzsteuerfrei oder Fahrzeugreparaturen und andere Dienstleistungen als in Deutschland nicht steuerbar möglichst rechtsicher und risikofrei abwickeln möchte. ASR liefert einen Prüfleitfaden für 2026.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Aktuelle Gesetzgebung | Die „Förderung der Reparatur“-Richtlinie und ihre Auswirkungen auf den Autokauf]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Zum 01.08.2026 wird das BGB im kaufrechtlichen Teil abermals geändert. Wieder ist die Ursache der in Brüssel überdeutlich betonte Verbraucherschutz. Auslöser ist die „Förderung der Reparatur“-Richtlinie 2024/1799. In deren Folge wurde auch die Warenkaufrichtlinie geändert. Das wiederum führt zu einer Änderung im BGB – da ist das Gesetzgebungsverfahren aber noch nicht in trockenen Tüchern; minimale Änderungen kann es noch geben. ASR macht Sie in einem ersten Überblick mit den Auswirkungen auf den Autohandel vertraut.]]></summary>
    <updated>2026-06-17T09:56:11+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/asr/autorecht/aktuelle-gesetzgebung-die-foerderung-der-reparatur-richtlinie-und-ihre-auswirkungen-auf-den-autokauf-f174576"/>
    <id>https://www.iww.de/asr/autorecht/aktuelle-gesetzgebung-die-foerderung-der-reparatur-richtlinie-und-ihre-auswirkungen-auf-den-autokauf-f174576</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Zum 01.08.2026 wird das BGB im kaufrechtlichen Teil abermals geändert. Wieder ist die Ursache der in Brüssel überdeutlich betonte Verbraucherschutz. Auslöser ist die ?Förderung der Reparatur?-Richtlinie 2024/1799. In deren Folge wurde auch die Warenkaufrichtlinie geändert. Das wiederum führt zu einer Änderung im BGB ? da ist das Gesetzgebungsverfahren aber noch nicht in trockenen Tüchern; minimale Änderungen kann es noch geben. ASR macht Sie in einem ersten Überblick mit den Auswirkungen auf den Autohandel vertraut.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Einkommensteuer | GmbH-Anteilsverkauf bei weiterer Gf-Tätigkeit:  Wie müssen Sie Gewinne versteuern?]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: FG Köln 4.12.2024, 12 K 1271/23, Urteil; BFH 3.3.2026, IX R 1/25, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Es ist verbreitete Praxis, dass ein (Mit-)Inhaber, der sein Unternehmen verkauft, danach vertraglich gebunden noch ein paar Jahre als Geschäftsführer im Unternehmen verbleibt. Der BFH hat sich jetzt mit der Frage befasst, wie der Ex-Inhaber in einer solchen Konstellation den Gewinn aus der Veräußerung versteuern muss.]]></summary>
    <updated>2026-06-10T12:30:03+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/asr/steuern-und-abgaben/einkommensteuer-gmbh-anteilsverkauf-bei-weiterer-gf-taetigkeit-wie-muessen-sie-gewinne-versteuern-f174430"/>
    <id>https://www.iww.de/asr/steuern-und-abgaben/einkommensteuer-gmbh-anteilsverkauf-bei-weiterer-gf-taetigkeit-wie-muessen-sie-gewinne-versteuern-f174430</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Es ist verbreitete Praxis, dass ein (Mit-)Inhaber, der sein Unternehmen verkauft, danach vertraglich gebunden noch ein paar Jahre als Geschäftsführer im Unternehmen verbleibt. Der BFH hat sich jetzt mit der Frage befasst, wie der Ex-Inhaber in einer solchen Konstellation den Gewinn aus der Veräußerung versteuern muss.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Autokauf | OLG Celle: Gutgläubiger Erwerb ausnahmsweise auch ohne Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: OLG Celle 12.3.2026, 11 U 123/25, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Im Streit der hinter einem insolvent gewordenen Autohändler stehenden Bank gegen einen Käufer auf Herausgabe des gekauften Fahrzeugs wegen eines Sicherungseigentums der Bank hat das OLG Celle zugunsten des Käufers entschieden:]]></summary>
    <updated>2026-06-09T09:08:24+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/asr/autorecht/autokauf-olg-celle-gutglaeubiger-erwerb-ausnahmsweise-auch-ohne-vorlage-der-zulassungsbescheinigung-teil-ii-f174376"/>
    <id>https://www.iww.de/asr/autorecht/autokauf-olg-celle-gutglaeubiger-erwerb-ausnahmsweise-auch-ohne-vorlage-der-zulassungsbescheinigung-teil-ii-f174376</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Im Streit der hinter einem insolvent gewordenen Autohändler stehenden Bank gegen einen Käufer auf Herausgabe des gekauften Fahrzeugs wegen eines Sicherungseigentums der Bank hat das OLG Celle zugunsten des Käufers entschieden:</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Hinweisgeberschutzgesetz | Hinweisgebersystem auf der Homepage des Autohauses installieren: Das spricht dafür]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und das Geldwäschegesetz (GwG) verpflichten bestimmte Unternehmen, Hinweisgebersysteme einzurichten. Muss Ihr Autohaus beide Gesetze erfüllen, genügt in der Regel ein gemeinsames Hinweisgebersystem. Auf der Homepage implementiert hat es zusätzliche Vorteile für Ihr Autohaus.]]></summary>
    <updated>2026-06-09T08:23:34+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/asr/unternehmensfuehrung/hinweisgeberschutzgesetz-hinweisgebersystem-auf-der-homepage-des-autohauses-installieren-das-spricht-dafuer-f174374"/>
    <id>https://www.iww.de/asr/unternehmensfuehrung/hinweisgeberschutzgesetz-hinweisgebersystem-auf-der-homepage-des-autohauses-installieren-das-spricht-dafuer-f174374</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und das Geldwäschegesetz (GwG) verpflichten bestimmte Unternehmen, Hinweisgebersysteme einzurichten. Muss Ihr Autohaus beide Gesetze erfüllen, genügt in der Regel ein gemeinsames Hinweisgebersystem. Auf der Homepage implementiert hat es zusätzliche Vorteile für Ihr Autohaus.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Gesetzesvorhaben | Umsetzung der Recht-auf-Reparatur-Richtlinie erfolgt über Änderungen im Kaufrecht – und sorgt für Aufregung im Handel]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Die „Recht-auf-Reparatur-Richtlinie“ 2024/1799 der EU muss bis zum 31.07.2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für das Umsetzungsgesetz sorgt nun für Aufregung im Handel. Denn mit dem Gesetz sollen Verbrauchern Anreize für Reparaturen geboten werden: Entscheidet sich der Verbraucher für die Nachbesserung (Reparatur), so winkt eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist um zwölf Monate. ASR hat das Gesetzgebungsverfahren im Blick und wird Sie über die Folgen für Ihr Autohaus informieren, sobald die Einzelheiten feststehen.]]></summary>
    <updated>2026-05-21T13:13:33+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/asr/autorecht/gesetzesvorhaben-umsetzung-der-recht-auf-reparatur-richtlinie-erfolgt-ueber-aenderungen-im-kaufrecht-und-sorgt-fuer-aufregung-im-handel-n174113"/>
    <id>https://www.iww.de/asr/autorecht/gesetzesvorhaben-umsetzung-der-recht-auf-reparatur-richtlinie-erfolgt-ueber-aenderungen-im-kaufrecht-und-sorgt-fuer-aufregung-im-handel-n174113</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Die ?Recht-auf-Reparatur-Richtlinie? 2024/1799 der EU muss bis zum 31.07.2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für das Umsetzungsgesetz sorgt nun für Aufregung im Handel. Denn mit dem Gesetz sollen Verbrauchern Anreize für Reparaturen geboten werden: Entscheidet sich der Verbraucher für die Nachbesserung (Reparatur), so winkt eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist um zwölf Monate. ASR hat das Gesetzgebungsverfahren im Blick und wird Sie über die Folgen für Ihr Autohaus informieren, sobald die Einzelheiten feststehen.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Elektromobilität | E-Auto-Förderung: Digitale Antragstellung seit 19.05.2026 beim BAFA möglich]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Seit dem 19.05.2026 können Anträge für die neue E-Auto-Förderungen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Und das sind die Details für die E-Auto-Förderung:]]></summary>
    <updated>2026-05-19T21:25:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/asr/unternehmensfuehrung/elektromobilitaet-e-auto-foerderung-digitale-antragstellung-seit-19052026-beim-bafa-moeglich-f174109"/>
    <id>https://www.iww.de/asr/unternehmensfuehrung/elektromobilitaet-e-auto-foerderung-digitale-antragstellung-seit-19052026-beim-bafa-moeglich-f174109</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Seit dem 19.05.2026 können Anträge für die neue E-Auto-Förderungen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Und das sind die Details für die E-Auto-Förderung:</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Unternehmensführung | EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Warum sie auch Sie betrifft und was jetzt veranlasst ist]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BAG 16.2.2023, 8 AZR 450/21, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Ab dem 07.06.2026 gelten in der EU verschärfte Regeln zur Gehaltstransparenz. Viele Autohaus-Inhaber gehen davon aus, dass ihr Autohaus „zu klein“ dafür sei. Das ist ein Trugschluss: Zentrale Pflichten gelten unabhängig von der Unternehmensgröße. Hinzu kommt: Ein Referentenentwurf für die deutsche Umsetzung liegt Stand Mai 2026 nicht vor, eine fristgerechte Umsetzung zum 07.06.2026 ist praktisch ausgeschlossen. Gerade deshalb ist eigenverantwortliches Handeln jetzt das Gebot der Stunde. Erfahren Sie, was auf Ihr Autohaus zukommt und wie Sie die Anforderungen umsetzen.]]></summary>
    <updated>2026-05-19T08:40:54+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/asr/unternehmensfuehrung/unternehmensfuehrung-eu-entgelttransparenzrichtlinie-warum-sie-auch-sie-betrifft-und-was-jetzt-veranlasst-ist-f174063"/>
    <id>https://www.iww.de/asr/unternehmensfuehrung/unternehmensfuehrung-eu-entgelttransparenzrichtlinie-warum-sie-auch-sie-betrifft-und-was-jetzt-veranlasst-ist-f174063</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Ab dem 07.06.2026 gelten in der EU verschärfte Regeln zur Gehaltstransparenz. Viele Autohaus-Inhaber gehen davon aus, dass ihr Autohaus ?zu klein? dafür sei. Das ist ein Trugschluss: Zentrale Pflichten gelten unabhängig von der Unternehmensgröße. Hinzu kommt: Ein Referentenentwurf für die deutsche Umsetzung liegt Stand Mai 2026 nicht vor, eine fristgerechte Umsetzung zum 07.06.2026 ist praktisch ausgeschlossen. Gerade deshalb ist eigenverantwortliches Handeln jetzt das Gebot der Stunde. Erfahren Sie, was auf Ihr Autohaus zukommt und wie Sie die Anforderungen umsetzen.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Widerrufsbutton | Der neue Widerrufsbutton: Wann er für Autohäuser Pflicht ist und wie er umzusetzen ist]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BGH 25.9.2024, VIII ZR 58/23, Urteil; EuGH 21.12.2023, Rs. C-38/21, Rs. C-47/21, Rs. C-232/21, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Ab dem 19.06.2026 muss der Widerrufsbutton verpflichtend vorgehalten werden für Verbraucherverträge, die im Fernabsatz über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden (§ 356a BGB n. F.). Auch Autohäuser können bei Onlineabschlüssen verpflichtet sein, den elektronischen Widerruf per Schaltfläche (Button) zu ermöglichen. Der folgende Beitrag erläutert, wie Autohäuser ihre Pflichten erfüllen.]]></summary>
    <updated>2026-05-13T08:57:11+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/asr/autorecht/widerrufsbutton-der-neue-widerrufsbutton-wann-er-fuer-autohaeuser-pflicht-ist-und-wie-er-umzusetzen-ist-f173946"/>
    <id>https://www.iww.de/asr/autorecht/widerrufsbutton-der-neue-widerrufsbutton-wann-er-fuer-autohaeuser-pflicht-ist-und-wie-er-umzusetzen-ist-f173946</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Ab dem 19.06.2026 muss der Widerrufsbutton verpflichtend vorgehalten werden für Verbraucherverträge, die im Fernabsatz über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden (§ 356a BGB n. F.). Auch Autohäuser können bei Onlineabschlüssen verpflichtet sein, den elektronischen Widerruf per Schaltfläche (Button) zu ermöglichen. Der folgende Beitrag erläutert, wie Autohäuser ihre Pflichten erfüllen.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Personalmanagement | Arbeitszeugnis immer auf Geschäftspapier ausdrucken]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: LAG Hamm 19.2.2026, 9 Ta 319/25, Beschluss -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Arbeitszeugnisse unterliegen strengen Formalien. Vor allem sei Ihnen dringend empfohlen, das Arbeitszeugnis auf dem Briefbogen Ihres Autohauses auszustellen. Tun Sie das nicht, könnte das als „Distanzierung“ angesehen werden; mit der Folge, dass kein ordnungsgemäßes Arbeitszeugnis vorliegt. Das lehrt eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm.]]></summary>
    <updated>2026-05-13T08:36:34+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/asr/unternehmensfuehrung/personalmanagement-arbeitszeugnis-immer-auf-geschaeftspapier-ausdrucken-f173945"/>
    <id>https://www.iww.de/asr/unternehmensfuehrung/personalmanagement-arbeitszeugnis-immer-auf-geschaeftspapier-ausdrucken-f173945</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Arbeitszeugnisse unterliegen strengen Formalien. Vor allem sei Ihnen dringend empfohlen, das Arbeitszeugnis auf dem Briefbogen Ihres Autohauses auszustellen. Tun Sie das nicht, könnte das als ?Distanzierung? angesehen werden; mit der Folge, dass kein ordnungsgemäßes Arbeitszeugnis vorliegt. Das lehrt eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Kaufrecht | OLG Schleswig verlangt zur abweichenden Vereinbarung nach § 476 Abs. 1 S. 2 Ziff. 2 BGB gesonderte Unterschrift]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: OLG Schleswig 31.3.2026, 7 U 104/25, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Eine abweichende Vereinbarung von den objektiven Anforderungen an die Beschaffenheit (§ 434 Abs. 3 BGB) gemäß § 476 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB ist 
ausdrücklich und gesondert zu vereinbaren. Dies setzt voraus, dass die Vereinbarung vom übrigen Vertragsinhalt deutlich abgesetzt ist und dass der Verbraucher ihr gesondert zustimmt, d. h. bei schriftlichen Verträgen durch eine separate Unterschrift. So sagt es das OLG Schleswig.]]></summary>
    <updated>2026-05-12T15:53:30+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/asr/autorecht/kaufrecht-olg-schleswig-verlangt-zur-abweichenden-vereinbarung-nach-476-abs-1-s-2-ziff-2-bgb-gesonderte-unterschrift-f173939"/>
    <id>https://www.iww.de/asr/autorecht/kaufrecht-olg-schleswig-verlangt-zur-abweichenden-vereinbarung-nach-476-abs-1-s-2-ziff-2-bgb-gesonderte-unterschrift-f173939</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Eine abweichende Vereinbarung von den objektiven Anforderungen an die Beschaffenheit (§ 434 Abs. 3 BGB) gemäß § 476 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB ist 
ausdrücklich und gesondert zu vereinbaren. Dies setzt voraus, dass die Vereinbarung vom übrigen Vertragsinhalt deutlich abgesetzt ist und dass der Verbraucher ihr gesondert zustimmt, d. h. bei schriftlichen Verträgen durch eine separate Unterschrift. So sagt es das OLG Schleswig.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Kaufrecht | BGH zur Beweislastumkehr: Mangelerscheinung genügt trotz alternativer Ursachen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BGH 6.5.2026, VIII ZR 257/23, Urteil; BGH 6.5.2026, VIII ZR 73/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Zwei Entscheidungen des BGH zur Beweislastumkehr lassen aufhorchen. Es geht um die Reichweite der Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf. Die Verkäufe lagen vor dem 01.01.2022, sodass § 477 BGB in seiner alten Fassung anzuwenden ist. Jedoch hat dessen Neufassung insoweit nichts geändert. Denn Kern der Reform war, dass die Beweislastumkehr nunmehr nicht mehr nur sechs Monate, sondern ein ganzes Jahr ab Gefahrübergang greift. Somit ist auch für einen Verkauf seit dem 01.01.2022 die nachfolgend dargestellte Rechtslage unverändert.]]></summary>
    <updated>2026-05-12T15:49:42+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/asr/autorecht/kaufrecht-bgh-zur-beweislastumkehr-mangelerscheinung-genuegt-trotz-alternativer-ursachen-f173937"/>
    <id>https://www.iww.de/asr/autorecht/kaufrecht-bgh-zur-beweislastumkehr-mangelerscheinung-genuegt-trotz-alternativer-ursachen-f173937</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Zwei Entscheidungen des BGH zur Beweislastumkehr lassen aufhorchen. Es geht um die Reichweite der Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf. Die Verkäufe lagen vor dem 01.01.2022, sodass § 477 BGB in seiner alten Fassung anzuwenden ist. Jedoch hat dessen Neufassung insoweit nichts geändert. Denn Kern der Reform war, dass die Beweislastumkehr nunmehr nicht mehr nur sechs Monate, sondern ein ganzes Jahr ab Gefahrübergang greift. Somit ist auch für einen Verkauf seit dem 01.01.2022 die nachfolgend dargestellte Rechtslage unverändert.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Sonderzahlung | Corona-Sonderzahlung auch bei Anrechnung auf andere freiwillige AG-Leistung steuerfrei]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 21.1.2026, VI R 25/24, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Corona-Sonderzahlungen sind auch bei Anrechnung auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen steuerfrei. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Zahlungen zur Abmilderung der Belastungen durch die Corona-Krise zweckbestimmt gewährt werden. Eine konkrete (individuelle) Belastung der begünstigten Arbeitnehmer durch die Corona-Krise ist nicht erforderlich. Dies hat der BFH entschieden. ASR nennt die Details.]]></summary>
    <updated>2026-05-12T09:24:05+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/asr/steuern-und-abgaben/sonderzahlung-corona-sonderzahlung-auch-bei-anrechnung-auf-andere-freiwillige-ag-leistung-steuerfrei-f173909"/>
    <id>https://www.iww.de/asr/steuern-und-abgaben/sonderzahlung-corona-sonderzahlung-auch-bei-anrechnung-auf-andere-freiwillige-ag-leistung-steuerfrei-f173909</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Corona-Sonderzahlungen sind auch bei Anrechnung auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen steuerfrei. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Zahlungen zur Abmilderung der Belastungen durch die Corona-Krise zweckbestimmt gewährt werden. Eine konkrete (individuelle) Belastung der begünstigten Arbeitnehmer durch die Corona-Krise ist nicht erforderlich. Dies hat der BFH entschieden. ASR nennt die Details.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Elektromobilität | Staatliche Zuschüsse beim Kauf von E-Autos kommen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Ein Gesetzesbeschluss des Bundestages mit zahlreichen Änderungen im Verbraucherkreditrecht hat am 08.05.2026 den Bundesrat passiert. In dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge enthalten ist auch die Rechtsgrundlage für die Förderung von E-Autos. Privatpersonen können nun beim Kauf eines E-Autos eine Förderung beantragen, die einkommensabhängig bis zu 6.000 Euro betragen kann. Dies gilt auch rückwirkend für Fahrzeuge, die seit dem 01.01.2026 zugelassen wurden. Das Gesetz muss noch ausgefertigt und verkündet werden. Die Förderung der E-Autos tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.]]></summary>
    <updated>2026-05-10T07:09:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/asr/steuern-und-abgaben/elektromobilitaet-staatliche-zuschuesse-beim-kauf-von-e-autos-kommen-f174020"/>
    <id>https://www.iww.de/asr/steuern-und-abgaben/elektromobilitaet-staatliche-zuschuesse-beim-kauf-von-e-autos-kommen-f174020</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Ein Gesetzesbeschluss des Bundestages mit zahlreichen Änderungen im Verbraucherkreditrecht hat am 08.05.2026 den Bundesrat passiert. In dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge enthalten ist auch die Rechtsgrundlage für die Förderung von E-Autos. Privatpersonen können nun beim Kauf eines E-Autos eine Förderung beantragen, die einkommensabhängig bis zu 6.000 Euro betragen kann. Dies gilt auch rückwirkend für Fahrzeuge, die seit dem 01.01.2026 zugelassen wurden. Das Gesetz muss noch ausgefertigt und verkündet werden. Die Förderung der E-Autos tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Umsatzsteuer | BFH: Vollverzinsung nach § 233a AO unionsrechtskonform]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BFH 11.12.2025, V R 7/24, Urteil; BVerfG 8.7.2021, 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17, Beschluss -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: ja -->
Die Vollverzinsung der Umsatzsteuer gemäß § 233a AO verstößt nicht gegen das Unionsrecht, so der BFH.]]></summary>
    <updated>2026-05-08T15:20:56+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/asr/steuern-und-abgaben/umsatzsteuer-bfh-vollverzinsung-nach-233a-ao-unionsrechtskonform-f173863"/>
    <id>https://www.iww.de/asr/steuern-und-abgaben/umsatzsteuer-bfh-vollverzinsung-nach-233a-ao-unionsrechtskonform-f173863</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Die Vollverzinsung der Umsatzsteuer gemäß § 233a AO verstößt nicht gegen das Unionsrecht, so der BFH.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Umsatzsteuer | EuGH prüft EuG-Urteil zum Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs: Die Folgen für Autohäuser]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: EuG 11.2.2026, T-689/24, Urteil; EuGH 26.3.2026, C-167/26 RX, Urteil -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Das EuG-Urteil vom 11.02.2026 (Rs. T-689/24) zum Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs wird überprüft. Das hat die Überprüfungskammer des EuGH 
entschieden. Wie Autohäuser in der Übergangszeit bis zur EuGH-Entscheidung verfahren sollten, erläutert ASR.]]></summary>
    <updated>2026-05-07T12:44:21+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/asr/steuern-und-abgaben/umsatzsteuer-eugh-prueft-eug-urteil-zum-zeitpunkt-des-vorsteuerabzugs-die-folgen-fuer-autohaeuser-f173833"/>
    <id>https://www.iww.de/asr/steuern-und-abgaben/umsatzsteuer-eugh-prueft-eug-urteil-zum-zeitpunkt-des-vorsteuerabzugs-die-folgen-fuer-autohaeuser-f173833</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Das EuG-Urteil vom 11.02.2026 (Rs. T-689/24) zum Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs wird überprüft. Das hat die Überprüfungskammer des EuGH 
entschieden. Wie Autohäuser in der Übergangszeit bis zur EuGH-Entscheidung verfahren sollten, erläutert ASR.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Betriebsprüfung | Wann Ihr Autohandelsbetrieb 2027 als Großbetrieb gilt]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BMF 27.4.2026, IV D 2 – S 1450/00014/005/012, Schreiben -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Ab 01.01.2027 gelten neue Betriebsmerkmale für die Größenklassen nach § 3 Betriebsprüfungsordnung 2000 (BpO 2000). Ein Großbetrieb liegt künftig dann vor, wenn der Umsatzerlös über 14,7 Mio. Euro oder der steuerliche Gewinn über 840.000 Euro liegt.]]></summary>
    <updated>2026-05-06T10:12:38+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/asr/steuern-und-abgaben/betriebspruefung-wann-ihr-autohandelsbetrieb-2027-als-grossbetrieb-gilt-f173803"/>
    <id>https://www.iww.de/asr/steuern-und-abgaben/betriebspruefung-wann-ihr-autohandelsbetrieb-2027-als-grossbetrieb-gilt-f173803</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Ab 01.01.2027 gelten neue Betriebsmerkmale für die Größenklassen nach § 3 Betriebsprüfungsordnung 2000 (BpO 2000). Ein Großbetrieb liegt künftig dann vor, wenn der Umsatzerlös über 14,7 Mio. Euro oder der steuerliche Gewinn über 840.000 Euro liegt.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Pensionszusage | Weiterarbeit des GGf nach Vollendung des  Pensionsalters: Fälligkeit der Pensionsleistung?]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: FG Berlin-Brandenburg 10.12.2025, 10 K 10135/21, Urteil; BMF 30.8.2024, IV C 2 – S 2742/22/10003: 009, Schreiben -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Viele (Gesellschafter-)Geschäftsführer (G)Gf, die die Altersgrenze erreichen, sind weiter für das Unternehmen tätig. In einem Fall vor dem FG Berlin-Brandenburg war fraglich, ob die Voraussetzung für die Fälligkeit der Pensionsleistung erfüllt ist, wenn der Versorgungsberechtigte weiter für das Unternehmen tätig und die Pensionsleistung an das Ausscheiden aus dem Unternehmen gekoppelt ist. Das Urteil zeigt, dass hier genau zu analysieren ist, was die weitere Tätigkeit für die Pensionsleistungen bedeutet.]]></summary>
    <updated>2026-05-06T10:08:18+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/asr/steuern-und-abgaben/pensionszusage-weiterarbeit-des-ggf-nach-vollendung-des-pensionsalters-faelligkeit-der-pensionsleistung-f173802"/>
    <id>https://www.iww.de/asr/steuern-und-abgaben/pensionszusage-weiterarbeit-des-ggf-nach-vollendung-des-pensionsalters-faelligkeit-der-pensionsleistung-f173802</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Viele (Gesellschafter-)Geschäftsführer (G)Gf, die die Altersgrenze erreichen, sind weiter für das Unternehmen tätig. In einem Fall vor dem FG Berlin-Brandenburg war fraglich, ob die Voraussetzung für die Fälligkeit der Pensionsleistung erfüllt ist, wenn der Versorgungsberechtigte weiter für das Unternehmen tätig und die Pensionsleistung an das Ausscheiden aus dem Unternehmen gekoppelt ist. Das Urteil zeigt, dass hier genau zu analysieren ist, was die weitere Tätigkeit für die Pensionsleistungen bedeutet.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Umsatzsteuer | BMF: Neues Muster USt 1 TS für Ansässigkeitsbescheinigungen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: BMF 10.4.2026,  III C 3 – S 7279/00084/001/037, Schreiben -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: nein -->
Das BMF hat das Muster für die Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland (§ 13b Abs. 7 S. 5 UStG) aktualisiert und den Vordruck von 2019 abgelöst. Für Autohäuser hat dies praktische Relevanz.]]></summary>
    <updated>2026-05-05T08:12:23+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/asr/steuern-und-abgaben/umsatzsteuer-bmf-neues-muster-ust-1-ts-fuer-ansaessigkeitsbescheinigungen-f173759"/>
    <id>https://www.iww.de/asr/steuern-und-abgaben/umsatzsteuer-bmf-neues-muster-ust-1-ts-fuer-ansaessigkeitsbescheinigungen-f173759</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Das BMF hat das Muster für die Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland (§ 13b Abs. 7 S. 5 UStG) aktualisiert und den Vordruck von 2019 abgelöst. Für Autohäuser hat dies praktische Relevanz.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
</feed>
