<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<feed xmlns="http://www.w3.org/2005/Atom">
  <title type="text">Anwalt und Kanzlei</title>
  <subtitle type="text">Kanzleien wirtschaftlich und effizient organisieren</subtitle>
  <updated>2026-06-24T08:49:57+02:00</updated>
  <generator uri="http://www.vogel.de">Vogel Communications Group</generator>
  <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ak"/>
  <link rel="self" type="application/atom+xml" href="https://www.iww.de/ak/feeds/atom"/>
  <id>https://www.iww.de/ak</id>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Pflicht mit Mehrwert – Ihr Berufseinstieg leicht gemacht! | Jetzt durchstarten: IWW-Online-Lehrgang zum anwaltlichen Berufsrecht – 6.8.26]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Berufsrecht ist Pflicht, aber keine Last! Im IWW-Online-Lehrgang „Anwaltliches Berufsrecht“ erfahren Sie alles, was Sie als neu zugelassener Anwalt wissen müssen – kompakt, verständlich und praxisnah. Absolvieren Sie den Kenntnisnachweis gemäß § 43f BRAO bequem in 4 x 2,5 Stunden an Ihrem PC (Einzelheiten unter  https://www.iww.de/webinar/iww-online-lehrgang-anwaltliches-berufsrecht ).]]></summary>
    <updated>2026-06-24T08:49:57+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ak/berufsrecht/pflicht-mit-mehrwert-ihr-berufseinstieg-leicht-gemacht-jetzt-durchstarten-iww-online-lehrgang-zum-anwaltlichen-berufsrecht-6826-f171711"/>
    <id>https://www.iww.de/ak/berufsrecht/pflicht-mit-mehrwert-ihr-berufseinstieg-leicht-gemacht-jetzt-durchstarten-iww-online-lehrgang-zum-anwaltlichen-berufsrecht-6826-f171711</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Berufsrecht ist Pflicht, aber keine Last! Im IWW-Online-Lehrgang ?Anwaltliches Berufsrecht? erfahren Sie alles, was Sie als neu zugelassener Anwalt wissen müssen ? kompakt, verständlich und praxisnah. Absolvieren Sie den Kenntnisnachweis gemäß § 43f BRAO bequem in 4 x 2,5 Stunden an Ihrem PC (Einzelheiten unter  https://www.iww.de/webinar/iww-online-lehrgang-anwaltliches-berufsrecht ).</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Wiedereinsetzung | Rechtsmittelbegründungsfristen können zweimal verlängert werden, aber …]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Eine Berufungsbegründungsfrist kann auch ein zweites Mal verlängert werden. Machen Sie hier nicht den klassischen Fehler: Manche geben beim ersten Verlegungsantrag zwei Gründe an, von denen einer ggf. unzulässig ist. Wenn Sie sich beim zweiten Antrag nur noch auf den unzulässigen Grund stützen, lehnt das Gericht den Antrag ab (BGH 1.7.25, VI ZB 59/24, Abruf-Nr.  249882 ).]]></summary>
    <updated>2026-06-15T07:09:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ak/prozessrecht/wiedereinsetzung-rechtsmittelbegruendungsfristen-koennen-zweimal-verlaengert-werden-aber-f174061"/>
    <id>https://www.iww.de/ak/prozessrecht/wiedereinsetzung-rechtsmittelbegruendungsfristen-koennen-zweimal-verlaengert-werden-aber-f174061</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Eine Berufungsbegründungsfrist kann auch ein zweites Mal verlängert werden. Machen Sie hier nicht den klassischen Fehler: Manche geben beim ersten Verlegungsantrag zwei Gründe an, von denen einer ggf. unzulässig ist. Wenn Sie sich beim zweiten Antrag nur noch auf den unzulässigen Grund stützen, lehnt das Gericht den Antrag ab (BGH 1.7.25, VI ZB 59/24, Abruf-Nr.  249882 ).</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Kosten | 9 aktuelle Entscheidungen zur Kostenfestsetzung und Kosten allgemein]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Bei der Kostengrundentscheidung und in der Kostenfestsetzung müssen Sie achtsam sein. Die Kostengrundentscheidung muss alles umfassen und richtig verteilt sein. Die Auslagen des Gerichts und die Vergütung des Gegners dürfen nicht zu hoch angesetzt, die eigene Vergütung nicht unzutreffend gekürzt werden. Sehen müssen Sie auch die Chancen, noch „etwas herauszuholen“. Der folgende Beitrag stellt neun aktuelle Entscheidungen zum Kostenrecht und zur Kostenfestsetzung vor. Die Kosten für ein prozessbegleitend privates Sachverständigengutachten kann im Rahmen der Kostenfestsetzung zu erstatten sein, wenn diese Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Das setzt voraus, dass die Partei mangels Sachkenntnis ohne die Einholung des Privatgutachtens nicht in der Lage war, sachgerecht zu einem gerichtlich eingeholten Sachverständigengutachten Stellung zu nehmen (OLG Brandenburg 15.10.25, 6 W 29/25, Abruf-Nr.  253255 ). Die Kosten für einen Terminsvertreter sind erstattungsfähig, wenn sie die (fiktiven) Reisekosten des Hauptbevollmächtigten um nicht mehr als ca. 10 % übersteigen (OLG München 9.7.25, 11 W 839/25e, Abruf-Nr.  251105 ). Die Einschaltung eines auswärtigen Anwalts ist regelmäßig nicht notwendig, wenn die Partei ihren Sitz innerhalb des Gerichtsbezirks hat und dort keinen Anwalt beauftragt (KG Berlin 8.10.25, 5 W 149/25, Abruf-Nr.  253251 ). Der Rechtspfleger ist im Kostenfestsetzungsverfahren nicht berechtigt, eine streitige Frage zu der Höhe des Gegenstandswerts der Anwaltskosten zu entscheiden (KG Berlin 23.6.25, 5 W 93/25, Abruf-Nr.  253250 ). Die Versicherung des Schädigers gibt Anlass zur Klageerhebung, wenn sie bei einem einfachen Verkehrsunfall nicht innerhalb einer Prüffrist von vier Wochen ab Eingang eines spezifizierten Anspruchsschreibens reagiert (AG Braunschweig 21.10.24, 112 C 1575/24, Abruf-Nr.  253253 ). Anwaltskosten können als erforderliche Aufwendungen der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 2 BGB und damit verschuldensunabhängig beansprucht werden (LG Koblenz 2.4.25, 15 O 263/22, Abruf-Nr.  253254 ). Im Rahmen der nach § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO zu treffenden Ermessensentscheidung sind die Kosten des Rechtsstreits grundsätzlich dem Kläger aufzuerlegen, wenn der Beklagte vor Anhängigkeit verstorben ist. Dies gilt auch, wenn der Kläger nichts vom Tod wusste (OLG Celle 18.7.25, 14 W 9/25, Abruf-Nr.  253252 ). Wird das Verfahren nach Einlegung des Rechtsmittels, aber vor der Vorlage an das Beschwerdegericht übereinstimmend für erledigt erklärt, hat das 
Ausgangsgericht nicht mehr über die Abhilfe zu entscheiden, sondern eine Kostenentscheidung gemäß § 91a Abs. 1 S. 1 ZPO zu treffen (OLG Celle 16.6.25, 3 W 13/25, Abruf-Nr.  253708 ). Im selbstständigen Beweisverfahren ist grundsätzlich außerhalb des Anwendungsbereichs von § 494a ZPO keine Entscheidung über die Kostentragungspflicht zu treffen. Diese Entscheidung ist dem Hauptsacheverfahren vorbehalten (KG Berlin 11.7.25, 7 W 11/25, Abruf-Nr.  253256 ).]]></summary>
    <updated>2026-06-12T07:16:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ak/wirtschaftlichkeit/kosten-9-aktuelle-entscheidungen-zur-kostenfestsetzung-und-kosten-allgemein-f174329"/>
    <id>https://www.iww.de/ak/wirtschaftlichkeit/kosten-9-aktuelle-entscheidungen-zur-kostenfestsetzung-und-kosten-allgemein-f174329</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Bei der Kostengrundentscheidung und in der Kostenfestsetzung müssen Sie achtsam sein. Die Kostengrundentscheidung muss alles umfassen und richtig verteilt sein. Die Auslagen des Gerichts und die Vergütung des Gegners dürfen nicht zu hoch angesetzt, die eigene Vergütung nicht unzutreffend gekürzt werden. Sehen müssen Sie auch die Chancen, noch ?etwas herauszuholen?. Der folgende Beitrag stellt neun aktuelle Entscheidungen zum Kostenrecht und zur Kostenfestsetzung vor. Die Kosten für ein prozessbegleitend privates Sachverständigengutachten kann im Rahmen der Kostenfestsetzung zu erstatten sein, wenn diese Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Das setzt voraus, dass die Partei mangels Sachkenntnis ohne die Einholung des Privatgutachtens nicht in der Lage war, sachgerecht zu einem gerichtlich eingeholten Sachverständigengutachten Stellung zu nehmen (OLG Brandenburg 15.10.25, 6 W 29/25, Abruf-Nr.  253255 ). Die Kosten für einen Terminsvertreter sind erstattungsfähig, wenn sie die (fiktiven) Reisekosten des Hauptbevollmächtigten um nicht mehr als ca. 10 % übersteigen (OLG München 9.7.25, 11 W 839/25e, Abruf-Nr.  251105 ). Die Einschaltung eines auswärtigen Anwalts ist regelmäßig nicht notwendig, wenn die Partei ihren Sitz innerhalb des Gerichtsbezirks hat und dort keinen Anwalt beauftragt (KG Berlin 8.10.25, 5 W 149/25, Abruf-Nr.  253251 ). Der Rechtspfleger ist im Kostenfestsetzungsverfahren nicht berechtigt, eine streitige Frage zu der Höhe des Gegenstandswerts der Anwaltskosten zu entscheiden (KG Berlin 23.6.25, 5 W 93/25, Abruf-Nr.  253250 ). Die Versicherung des Schädigers gibt Anlass zur Klageerhebung, wenn sie bei einem einfachen Verkehrsunfall nicht innerhalb einer Prüffrist von vier Wochen ab Eingang eines spezifizierten Anspruchsschreibens reagiert (AG Braunschweig 21.10.24, 112 C 1575/24, Abruf-Nr.  253253 ). Anwaltskosten können als erforderliche Aufwendungen der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 2 BGB und damit verschuldensunabhängig beansprucht werden (LG Koblenz 2.4.25, 15 O 263/22, Abruf-Nr.  253254 ). Im Rahmen der nach § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO zu treffenden Ermessensentscheidung sind die Kosten des Rechtsstreits grundsätzlich dem Kläger aufzuerlegen, wenn der Beklagte vor Anhängigkeit verstorben ist. Dies gilt auch, wenn der Kläger nichts vom Tod wusste (OLG Celle 18.7.25, 14 W 9/25, Abruf-Nr.  253252 ). Wird das Verfahren nach Einlegung des Rechtsmittels, aber vor der Vorlage an das Beschwerdegericht übereinstimmend für erledigt erklärt, hat das 
Ausgangsgericht nicht mehr über die Abhilfe zu entscheiden, sondern eine Kostenentscheidung gemäß § 91a Abs. 1 S. 1 ZPO zu treffen (OLG Celle 16.6.25, 3 W 13/25, Abruf-Nr.  253708 ). Im selbstständigen Beweisverfahren ist grundsätzlich außerhalb des Anwendungsbereichs von § 494a ZPO keine Entscheidung über die Kostentragungspflicht zu treffen. Diese Entscheidung ist dem Hauptsacheverfahren vorbehalten (KG Berlin 11.7.25, 7 W 11/25, Abruf-Nr.  253256 ).</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Effizienz und Wirtschaftlichkeit | Kanzlei als System: der Praxis-Check]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Papierakte, Mandantenportal, Fax und Cloud stehen in vielen Kanzleien nebeneinander. Das erzeugt Reibung – und wirkt direkt auf Qualität, Tempo und Mandantenerlebnis. Um das zu ändern, brauchen Sie keine Revolution. Sie brauchen das Zusammenspiel von Strategie, Strukturen, Menschen, Technologie und Mandanten: Fünf Zahnräder greifen ineinander. Läuft eines nicht rund, leidet das gesamte System. Reibungsverluste kosten Zeit – und damit Geld. Wer alle fünf Bereiche im Blick hat, führt die Kanzlei nicht nur juristisch gut – sondern auch unternehmerisch.]]></summary>
    <updated>2026-06-10T09:42:36+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ak/kanzleiorganisation/effizienz-und-wirtschaftlichkeit-kanzlei-als-system-der-praxis-check-f173512"/>
    <id>https://www.iww.de/ak/kanzleiorganisation/effizienz-und-wirtschaftlichkeit-kanzlei-als-system-der-praxis-check-f173512</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Papierakte, Mandantenportal, Fax und Cloud stehen in vielen Kanzleien nebeneinander. Das erzeugt Reibung ? und wirkt direkt auf Qualität, Tempo und Mandantenerlebnis. Um das zu ändern, brauchen Sie keine Revolution. Sie brauchen das Zusammenspiel von Strategie, Strukturen, Menschen, Technologie und Mandanten: Fünf Zahnräder greifen ineinander. Läuft eines nicht rund, leidet das gesamte System. Reibungsverluste kosten Zeit ? und damit Geld. Wer alle fünf Bereiche im Blick hat, führt die Kanzlei nicht nur juristisch gut ? sondern auch unternehmerisch.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Effizienz | Fünf Hebel, mit denen Kanzleien sofort  effizienter werden]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Volle Postfächer, Fachkräftemangel, komplexe Mandate und steigende Mandantenerwartungen: Der Druck auf Kanzleien wächst. Digitalisierung ist längst kein Zukunftsthema mehr — sondern ein Wettbewerbsfaktor, der Wirtschaftlichkeit und Arbeitsqualität direkt beeinflusst. Immer mehr Mandanten erwarten digitale Service-Standards mit kurzen Reaktionszeiten, transparenten Prozessen und modernen Kommunikationsformen. Wer strukturiert vorgeht, erzielt schon mit wenigen gezielten Schritten messbare Verbesserungen. Wir stellen Ihnen fünf Ansätze vor, die in der Praxis funktionieren.]]></summary>
    <updated>2026-06-10T07:09:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ak/digitalisierung/effizienz-fuenf-hebel-mit-denen-kanzleien-sofort-effizienter-werden-f174377"/>
    <id>https://www.iww.de/ak/digitalisierung/effizienz-fuenf-hebel-mit-denen-kanzleien-sofort-effizienter-werden-f174377</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Volle Postfächer, Fachkräftemangel, komplexe Mandate und steigende Mandantenerwartungen: Der Druck auf Kanzleien wächst. Digitalisierung ist längst kein Zukunftsthema mehr ? sondern ein Wettbewerbsfaktor, der Wirtschaftlichkeit und Arbeitsqualität direkt beeinflusst. Immer mehr Mandanten erwarten digitale Service-Standards mit kurzen Reaktionszeiten, transparenten Prozessen und modernen Kommunikationsformen. Wer strukturiert vorgeht, erzielt schon mit wenigen gezielten Schritten messbare Verbesserungen. Wir stellen Ihnen fünf Ansätze vor, die in der Praxis funktionieren.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[IWW-Webinare | Übersicht: Ihre IWW-Webinare auf einen Blick]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Mit den IWW-Webinaren können Sie sich nicht nur bequem online fortbilden. Sie bieten darüber hinaus auch zahlreiche weitere Vorteile.]]></summary>
    <updated>2026-06-09T10:01:43+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ak/wirtschaftlichkeit/iww-webinare-uebersicht-ihre-iww-webinare-auf-einen-blick-f174379"/>
    <id>https://www.iww.de/ak/wirtschaftlichkeit/iww-webinare-uebersicht-ihre-iww-webinare-auf-einen-blick-f174379</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Mit den IWW-Webinaren können Sie sich nicht nur bequem online fortbilden. Sie bieten darüber hinaus auch zahlreiche weitere Vorteile.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Terminsverlegung | Kein Anschluss – Richter muss nicht mit dem Anwalt telefonieren]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Ein neu mandatierter Anwalt will aufgrund nur noch weniger Tage bis zum Fristablauf mit dem Richter telefonieren. Dieser lehnt Telefonate schlicht ab. Dies sei kein Grund, den Richter wegen Befangenheit abzulehnen, meint das OLG Karlsruhe (20.3.26, 14 W 94/25, Abruf-Nr.  253623 ).]]></summary>
    <updated>2026-06-08T07:08:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ak/prozessrecht/terminsverlegung-kein-anschluss-richter-muss-nicht-mit-dem-anwalt-telefonieren-f174058"/>
    <id>https://www.iww.de/ak/prozessrecht/terminsverlegung-kein-anschluss-richter-muss-nicht-mit-dem-anwalt-telefonieren-f174058</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Ein neu mandatierter Anwalt will aufgrund nur noch weniger Tage bis zum Fristablauf mit dem Richter telefonieren. Dieser lehnt Telefonate schlicht ab. Dies sei kein Grund, den Richter wegen Befangenheit abzulehnen, meint das OLG Karlsruhe (20.3.26, 14 W 94/25, Abruf-Nr.  253623 ).</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Streitwert | 7 aktuelle Entscheidungen zum Streitwert]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Bei der Bemessung des Gegenstandswerts müssen Sie Vieles im Blick haben. Die Festsetzung entscheidet nicht nur über die eigene Vergütung, sondern auch über die sachliche Zuständigkeit und die Rechtsmittelbeschwer. Hinzu kommen die Chancen, durch eine korrekte Bewertung „etwas herauszuholen“. Der folgende Beitrag stellt sieben aktuelle Entscheidungen zum Gegenstands- und Streitwert vor.  Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit bemisst sich in einem Ordnungsmittelverfahren nach § 95 Abs. 1 Nr. 4 FamFG i. V. m. § 890 ZPO grundsätzlich nach dem Hauptsachewert und nicht nach einem Bruchteil dieses Werts (OLG Frankfurt a. M. 16.1.25, 6 WF 164/24, Abruf-Nr.  253260 ).  Für die Bemessung des Streitwerts einer Klage auf Auflassung einer Eigentumswohnung ist in den Fällen, in denen nur noch eine im Verhältnis zum Kaufpreis geringe Restforderung streitig ist, nicht gemäß § 6 ZPO auf den Wert der Wohnung oder deren Kaufpreis abzustellen. Vielmehr ist gemäß § 3 ZPO der Wert der streitigen Forderung entscheidend (OLG Koblenz 17.2.25, 3 W 53/25, Abruf-Nr.  253261 ). Der Gegenstandswert in einem Beschwerdeverfahren betreffend die Ablehnung eines Richters entspricht grundsätzlich dem Streitwert der Hauptsache (KG 8.12.25, 2 W 26/25, Abruf-Nr.  253262 ). Der Streitwert für einen Antrag auf Unterlassung der Einmeldung von Positivdaten an ein Bonitätsinformationssystem beträgt regelmäßig 1.500 EUR (OLG Dresden 7.10.25, 4 W 569/25, Abruf-Nr.  253263 ) Der Streitwert einer Klage auf Feststellung des Fortbestehens einer Grundfähigkeitsversicherung nach Anfechtung durch den Versicherer ist auf 20 % des Streitwerts einer Klage auf Leistung aus dem Versicherungsverhältnis 
zu bemessen. Das gilt auch, wenn der Versicherungsnehmer nicht eindeutig erklärt hat, ob er an dem vorprozessualen Leistungsantrag festhalten will (OLG Dresden 7.8.25, 4 W 528/25, Abruf-Nr.  253264 ). Der Wert des Beschwerdegegenstands bemisst sich bei einem Rechtsmittel gegen die Verurteilung zur Auskunftserteilung nach dem Interesse des Auskunftspflichtigen, die Auskunft nicht erteilen zu müssen (BGH 12.11.25, IV ZB 34/24, Abruf-Nr. 251314) Für das wirtschaftliche Interesse der Kläger an der Abgabe einer Willenserklärung ist das Interesse maßgeblich, dass sie am Eintritt der mit der Erklärung verbundenen Folgen haben (OLG München 29.7.25, 32 W 925/25 WEG, Abruf-Nr.  253707 ).]]></summary>
    <updated>2026-06-05T07:13:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ak/wirtschaftlichkeit/streitwert-7-aktuelle-entscheidungen-zum-streitwert-f174328"/>
    <id>https://www.iww.de/ak/wirtschaftlichkeit/streitwert-7-aktuelle-entscheidungen-zum-streitwert-f174328</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Bei der Bemessung des Gegenstandswerts müssen Sie Vieles im Blick haben. Die Festsetzung entscheidet nicht nur über die eigene Vergütung, sondern auch über die sachliche Zuständigkeit und die Rechtsmittelbeschwer. Hinzu kommen die Chancen, durch eine korrekte Bewertung ?etwas herauszuholen?. Der folgende Beitrag stellt sieben aktuelle Entscheidungen zum Gegenstands- und Streitwert vor.  Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit bemisst sich in einem Ordnungsmittelverfahren nach § 95 Abs. 1 Nr. 4 FamFG i.?V.?m. § 890 ZPO grundsätzlich nach dem Hauptsachewert und nicht nach einem Bruchteil dieses Werts (OLG Frankfurt a. M. 16.1.25, 6 WF 164/24, Abruf-Nr.  253260 ).  Für die Bemessung des Streitwerts einer Klage auf Auflassung einer Eigentumswohnung ist in den Fällen, in denen nur noch eine im Verhältnis zum Kaufpreis geringe Restforderung streitig ist, nicht gemäß § 6 ZPO auf den Wert der Wohnung oder deren Kaufpreis abzustellen. Vielmehr ist gemäß § 3 ZPO der Wert der streitigen Forderung entscheidend (OLG Koblenz 17.2.25, 3 W 53/25, Abruf-Nr.  253261 ). Der Gegenstandswert in einem Beschwerdeverfahren betreffend die Ablehnung eines Richters entspricht grundsätzlich dem Streitwert der Hauptsache (KG 8.12.25, 2 W 26/25, Abruf-Nr.  253262 ). Der Streitwert für einen Antrag auf Unterlassung der Einmeldung von Positivdaten an ein Bonitätsinformationssystem beträgt regelmäßig 1.500 EUR (OLG Dresden 7.10.25, 4 W 569/25, Abruf-Nr.  253263 ) Der Streitwert einer Klage auf Feststellung des Fortbestehens einer Grundfähigkeitsversicherung nach Anfechtung durch den Versicherer ist auf 20 % des Streitwerts einer Klage auf Leistung aus dem Versicherungsverhältnis 
zu bemessen. Das gilt auch, wenn der Versicherungsnehmer nicht eindeutig erklärt hat, ob er an dem vorprozessualen Leistungsantrag festhalten will (OLG Dresden 7.8.25, 4 W 528/25, Abruf-Nr.  253264 ). Der Wert des Beschwerdegegenstands bemisst sich bei einem Rechtsmittel gegen die Verurteilung zur Auskunftserteilung nach dem Interesse des Auskunftspflichtigen, die Auskunft nicht erteilen zu müssen (BGH 12.11.25, IV ZB 34/24, Abruf-Nr. 251314) Für das wirtschaftliche Interesse der Kläger an der Abgabe einer Willenserklärung ist das Interesse maßgeblich, dass sie am Eintritt der mit der Erklärung verbundenen Folgen haben (OLG München 29.7.25, 32 W 925/25 WEG, Abruf-Nr.  253707 ).</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Editorial | Neue Mitgliederstatistik der BRAK]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Mitte April hat die BRAK ihre jährliche Mitgliederstatistik veröffentlicht. Sieht man sich die Zahlen genauer an, verändert sich der deutsche Anwaltsmarkt weiter. Die schon 2025 beschriebene Entwicklung (AK 25, Ausgabe 4) hält an.]]></summary>
    <updated>2026-06-01T07:01:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ak/berufsrecht/editorial-neue-mitgliederstatistik-der-brak-f174378"/>
    <id>https://www.iww.de/ak/berufsrecht/editorial-neue-mitgliederstatistik-der-brak-f174378</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Mitte April hat die BRAK ihre jährliche Mitgliederstatistik veröffentlicht. Sieht man sich die Zahlen genauer an, verändert sich der deutsche Anwaltsmarkt weiter. Die schon 2025 beschriebene Entwicklung (AK 25, Ausgabe 4) hält an.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Gesprächsführung | Warum professionelle Kommunikation über den Beratungserfolg entscheidet]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Ob Erstgespräch, Mandatsberatung, Personalgespräch oder Verhandlung: Anwälte arbeiten viel im Gespräch. Über den Erfolg entscheiden dabei nicht nur juristische Argumente, sondern auch die Gesprächsführung – Struktur, Ton und Verständlichkeit. Gerade unter Zeitdruck und bei emotionalen Mandanten braucht es Orientierung und Verlässlichkeit. Der Beitrag zeigt, wie Anwälte Gespräche bewusst vorbereiten, aktiv steuern und typische Kommunikationshürden vermeiden, um Mandate nicht nur juristisch korrekt, sondern auch wirksam zu führen.]]></summary>
    <updated>2026-05-27T07:05:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ak/marketing/gespraechsfuehrung-warum-professionelle-kommunikation-ueber-den-beratungserfolg-entscheidet-f174060"/>
    <id>https://www.iww.de/ak/marketing/gespraechsfuehrung-warum-professionelle-kommunikation-ueber-den-beratungserfolg-entscheidet-f174060</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Ob Erstgespräch, Mandatsberatung, Personalgespräch oder Verhandlung: Anwälte arbeiten viel im Gespräch. Über den Erfolg entscheiden dabei nicht nur juristische Argumente, sondern auch die Gesprächsführung ? Struktur, Ton und Verständlichkeit. Gerade unter Zeitdruck und bei emotionalen Mandanten braucht es Orientierung und Verlässlichkeit. Der Beitrag zeigt, wie Anwälte Gespräche bewusst vorbereiten, aktiv steuern und typische Kommunikationshürden vermeiden, um Mandate nicht nur juristisch korrekt, sondern auch wirksam zu führen.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Verfahrensmangel | Wenn das Gericht „heimlich“ online recherchiert …]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Darf ein Gericht bezüglich der Klägerpartei im Internet recherchieren und dies im Urteil verwerten, ohne dass die Kläger davon wissen? Nein, sagt der BFH und wertet dies als klaren Verfahrensmangel (15.4.26, IX B 53/25, Abruf-Nr.  253774 ). Solche Onlinerecherchen müssen offengelegt und für die Parteien dokumentiert sein.]]></summary>
    <updated>2026-05-25T07:05:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ak/prozessrecht/verfahrensmangel-wenn-das-gericht-heimlich-online-recherchiert--f174059"/>
    <id>https://www.iww.de/ak/prozessrecht/verfahrensmangel-wenn-das-gericht-heimlich-online-recherchiert--f174059</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Darf ein Gericht bezüglich der Klägerpartei im Internet recherchieren und dies im Urteil verwerten, ohne dass die Kläger davon wissen? Nein, sagt der BFH und wertet dies als klaren Verfahrensmangel (15.4.26, IX B 53/25, Abruf-Nr.  253774 ). Solche Onlinerecherchen müssen offengelegt und für die Parteien dokumentiert sein.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Mitarbeiterbindung | Betriebliche Altersversorgung in der Kanzlei]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Immer häufiger sprechen Mitarbeiter ihre Kanzleiinhaber konkret auf eine betriebliche Altersversorgung (bAV) an. Fünf Durchführungswege stehen zur Wahl — mit unterschiedlichen steuerlichen Vorteilen und arbeitsrechtlichen Spielregeln. Für kleinere und mittlere Kanzleien ohne Bilanzierungspflicht führt ein Weg besonders verlässlich zum Ziel: die Direktversicherung. Dieser Beitrag zeigt, was Kanzleiinhaber wissen und entscheiden müssen.]]></summary>
    <updated>2026-05-20T07:04:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ak/steuern/mitarbeiterbindung-betriebliche-altersversorgung-in-der-kanzlei-f174056"/>
    <id>https://www.iww.de/ak/steuern/mitarbeiterbindung-betriebliche-altersversorgung-in-der-kanzlei-f174056</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Immer häufiger sprechen Mitarbeiter ihre Kanzleiinhaber konkret auf eine betriebliche Altersversorgung (bAV) an. Fünf Durchführungswege stehen zur Wahl ? mit unterschiedlichen steuerlichen Vorteilen und arbeitsrechtlichen Spielregeln. Für kleinere und mittlere Kanzleien ohne Bilanzierungspflicht führt ein Weg besonders verlässlich zum Ziel: die Direktversicherung. Dieser Beitrag zeigt, was Kanzleiinhaber wissen und entscheiden müssen.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Wiederzulassung | Auch nach siebzehn Jahren keine Wiederzulassung]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Vergeblich strebte ein wegen gewerbsmäßigen Betrugs verurteilter Jurist seine Wiederzulassung als Anwalt an. Wie schon der AGH zuvor, lehnte der BGH seinen Antrag ab (BGH 22.9.25, AnwZ (Brfg) 28/25, Abruf-Nr.  250972 ).]]></summary>
    <updated>2026-05-18T16:03:21+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ak/berufsrecht/wiederzulassung-auch-nach-siebzehn-jahren-keine-wiederzulassung-f174057"/>
    <id>https://www.iww.de/ak/berufsrecht/wiederzulassung-auch-nach-siebzehn-jahren-keine-wiederzulassung-f174057</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Vergeblich strebte ein wegen gewerbsmäßigen Betrugs verurteilter Jurist seine Wiederzulassung als Anwalt an. Wie schon der AGH zuvor, lehnte der BGH seinen Antrag ab (BGH 22.9.25, AnwZ (Brfg) 28/25, Abruf-Nr.  250972 ).</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Rüge durch die RAK | „Arrogante Arschlöcher“ als unzulässige Schmähkritik]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Das AnwG Frankfurt/Main (3.9.25, III AG 43/2025, Abruf-Nr.  252585 ) bestätigte die von der RAK gegen einen Anwalt ausgesprochene Rüge. Er hatte Richter pauschal als „arrogante Arschlöcher“ bezeichnet. Diese Wortwahl qualifizierte das Gericht als strafbare Beleidigung (§ 185 StGB), die nicht durch die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) gedeckt ist. In ihr liegt ein gravierender Verstoß gegen das anwaltliche Sachlichkeitsgebot (§ 43a Abs. 3 BRAO).]]></summary>
    <updated>2026-05-15T08:42:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ak/berufsrecht/ruege-durch-die-rak-arrogante-arschloecher-als-unzulaessige-schmaehkritik-f173585"/>
    <id>https://www.iww.de/ak/berufsrecht/ruege-durch-die-rak-arrogante-arschloecher-als-unzulaessige-schmaehkritik-f173585</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Das AnwG Frankfurt/Main (3.9.25, III AG 43/2025, Abruf-Nr.  252585 ) bestätigte die von der RAK gegen einen Anwalt ausgesprochene Rüge. Er hatte Richter pauschal als ?arrogante Arschlöcher? bezeichnet. Diese Wortwahl qualifizierte das Gericht als strafbare Beleidigung (§ 185 StGB), die nicht durch die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) gedeckt ist. In ihr liegt ein gravierender Verstoß gegen das anwaltliche Sachlichkeitsgebot (§ 43a Abs. 3 BRAO).</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Elektronischer Rechtsverkehr | So nutzen Sie die beA-App]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Nutzen Sie schon die beA-App der BRAK? Wenn Sie bisher skeptisch waren oder den Aufwand gescheut haben, möchten wir Sie ermutigen, jetzt diese Möglichkeit auszuprobieren. Der Nutzen der beA-App wächst. Mit dem kartenlosen Signieren „Karlos“ können Sie eine Datei allein mit einem Software-Zertifikat und der beA-App qualifiziert elektronisch signieren.]]></summary>
    <updated>2026-05-13T07:41:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ak/digitalisierung/elektronischer-rechtsverkehr-so-nutzen-sie-die-bea-app-f173587"/>
    <id>https://www.iww.de/ak/digitalisierung/elektronischer-rechtsverkehr-so-nutzen-sie-die-bea-app-f173587</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Nutzen Sie schon die beA-App der BRAK? Wenn Sie bisher skeptisch waren oder den Aufwand gescheut haben, möchten wir Sie ermutigen, jetzt diese Möglichkeit auszuprobieren. Der Nutzen der beA-App wächst. Mit dem kartenlosen Signieren ?Karlos? können Sie eine Datei allein mit einem Software-Zertifikat und der beA-App qualifiziert elektronisch signieren.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Strafprozess | Verwerfung trotz Vertretervollmacht]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Die inhaltlichen Anforderungen des BGH an die Vertretungsvollmacht zu § 329 StPO gelten auch im Rahmen von § 73 OwiG (24.1.23, 3 StR 386/21, Abruf-Nr.  234283 ). Und: § 137 StPO beschränkt die Vertretungsvollmacht nicht (OLG Jena 18.2.26, 3 ORbs 171 SsRs 10/26, Abruf-Nr.  252831 ).]]></summary>
    <updated>2026-05-11T07:52:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ak/prozessrecht/strafprozess-verwerfung-trotz-vertretervollmacht-f173516"/>
    <id>https://www.iww.de/ak/prozessrecht/strafprozess-verwerfung-trotz-vertretervollmacht-f173516</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Die inhaltlichen Anforderungen des BGH an die Vertretungsvollmacht zu § 329 StPO gelten auch im Rahmen von § 73 OwiG (24.1.23, 3 StR 386/21, Abruf-Nr.  234283 ). Und: § 137 StPO beschränkt die Vertretungsvollmacht nicht (OLG Jena 18.2.26, 3 ORbs 171 SsRs 10/26, Abruf-Nr.  252831 ).</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[IWW-Webinare | Übersicht: Ihre IWW-Webinare auf einen Blick]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Mit den IWW-Webinaren können Sie sich nicht nur bequem online fortbilden. Sie bieten darüber hinaus auch zahlreiche weitere Vorteile.]]></summary>
    <updated>2026-05-08T10:30:44+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ak/wirtschaftlichkeit/iww-webinare-uebersicht-ihre-iww-webinare-auf-einen-blick-f173844"/>
    <id>https://www.iww.de/ak/wirtschaftlichkeit/iww-webinare-uebersicht-ihre-iww-webinare-auf-einen-blick-f173844</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Mit den IWW-Webinaren können Sie sich nicht nur bequem online fortbilden. Sie bieten darüber hinaus auch zahlreiche weitere Vorteile.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Kanzleiorganisation | Wer häufig krank ist, braucht zuverlässige Vertreter]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Kann ein chronisch erkrankter Anwalt einen Termin nicht wahrnehmen, will das Gericht wissen, wie dieser sich gegen oft plötzliche Krankheitsschübe absichert. Auch der BFH verlangt eine solide Notfallvorsorge (25.7.25, XI S 12/25, Abruf-Nr.  249660 ). Aber genügt einfach ein Vertreter „auf Abruf“? Es gibt gute Gründe, dass betroffene Anwälte sich Gedanken machen, wen sie auswählen.]]></summary>
    <updated>2026-05-08T07:41:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ak/kanzleiorganisation/kanzleiorganisation-wer-haeufig-krank-ist-braucht-zuverlaessige-vertreter-f173586"/>
    <id>https://www.iww.de/ak/kanzleiorganisation/kanzleiorganisation-wer-haeufig-krank-ist-braucht-zuverlaessige-vertreter-f173586</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Kann ein chronisch erkrankter Anwalt einen Termin nicht wahrnehmen, will das Gericht wissen, wie dieser sich gegen oft plötzliche Krankheitsschübe absichert. Auch der BFH verlangt eine solide Notfallvorsorge (25.7.25, XI S 12/25, Abruf-Nr.  249660 ). Aber genügt einfach ein Vertreter ?auf Abruf?? Es gibt gute Gründe, dass betroffene Anwälte sich Gedanken machen, wen sie auswählen.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Befangenheit | Liegt ein Richter „falsch“, ist er nicht befangen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Richter sind nicht befangen, wenn sie einen Standpunkt vertreten, den Rechtsmittelgerichte in anderen Verfahren als falsch ansahen. Knappe Reaktionen von Richtern, dass das eigene Verhalten rechtskonform sei, sind zulässig. Bei falscher Rechtsanwendung ist der Gang zum Rechtsmittelgericht angezeigt, aber keine Richterablehnung, so das OLG Köln (22.7.25, 3 W 16/25, Abruf-Nr.  251895 ).]]></summary>
    <updated>2026-05-06T07:40:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ak/prozessrecht/befangenheit-liegt-ein-richter-falsch-ist-er-nicht-befangen-f173584"/>
    <id>https://www.iww.de/ak/prozessrecht/befangenheit-liegt-ein-richter-falsch-ist-er-nicht-befangen-f173584</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Richter sind nicht befangen, wenn sie einen Standpunkt vertreten, den Rechtsmittelgerichte in anderen Verfahren als falsch ansahen. Knappe Reaktionen von Richtern, dass das eigene Verhalten rechtskonform sei, sind zulässig. Bei falscher Rechtsanwendung ist der Gang zum Rechtsmittelgericht angezeigt, aber keine Richterablehnung, so das OLG Köln (22.7.25, 3 W 16/25, Abruf-Nr.  251895 ).</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Elektronischer Rechtsverkehr | BAG: Keine Fristenwahrung durch Schriftsatzübermittlung an das beBPO]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Eine Rechtsmittel(-begründungs-)frist wird nicht durch die Übermittlung eines elektronischen Dokuments an das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPO) der Verwaltung des Rechtsmittelgerichts gewahrt (BAG 4.3.26, 5 AZB 26/25, Abruf-Nr.  253209 ).]]></summary>
    <updated>2026-05-05T07:44:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ak/kanzleiorganisation/elektronischer-rechtsverkehr-bag-keine-fristenwahrung-durch-schriftsatzuebermittlung-an-das-bebpo-f173588"/>
    <id>https://www.iww.de/ak/kanzleiorganisation/elektronischer-rechtsverkehr-bag-keine-fristenwahrung-durch-schriftsatzuebermittlung-an-das-bebpo-f173588</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Eine Rechtsmittel(-begründungs-)frist wird nicht durch die Übermittlung eines elektronischen Dokuments an das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPO) der Verwaltung des Rechtsmittelgerichts gewahrt (BAG 4.3.26, 5 AZB 26/25, Abruf-Nr.  253209 ).</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
</feed>
