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  • · Nachricht · OTC-Ausnahmeliste


    Vitamin D jetzt auch als Monopräparat verordnungsfähig


    | Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17. Januar 2013 eine Klarstellung hinsichtlich der Verordnungsfähigkeit von Calcium und Vitamin D in der Anlage I (OTC-Ausnahmeliste) der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) vorgenommen. Danach ist Vitamin D bei ausreichender Calciumzufuhr über die Nahrung auch als Monopräparat zur Behandlung bestimmter Erkrankungen zulasten der GKV verordnungsfähig. Vorbehaltlich der Nichtbeanstandung des Beschlusses durch das Bundesministerium für Gesundheit tritt er demnächst (am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger) in Kraft. Einzelheiten dazu lesen Sie im „CT-Retax-Kompass“ Nr. 4/2013 unter www.ct-retax-kompass.de. |

    (Pressemitteilung von „CT-Retax-Kompass“ Nr. 4/2013 unter www.ct-retax-kompass.de vom 4. April 2013)

    Quelle: ID 38919270