<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<feed xmlns="http://www.w3.org/2005/Atom">
  <title type="text">Apotheke heute</title>
  <subtitle type="text">Konkrete Management-Lösungen für Inhaber und Filialleiter </subtitle>
  <updated>2026-09-23T06:00:00+02:00</updated>
  <generator uri="http://www.vogel.de">Vogel Communications Group</generator>
  <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ah"/>
  <link rel="self" type="application/atom+xml" href="https://www.iww.de/ah/feeds/atom"/>
  <id>https://www.iww.de/ah</id>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Apothekenrecht | Mehr Spielraum und neue Pflichten:  Was die neue Apothekenbetriebsordnung  für den Apothekenalltag bedeutet]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Die Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen (Bundesgesetzblatt: BGBl I 26, Nr. 266) ist am 22.09.2026 in Kraft getreten. Dadurch können Hilfstätigkeiten breiter verteilt, Herstellung und Prüfung im Verbund gebündelt sowie Zweigapotheken schlanker organisiert werden. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem (QMS), die Krisenvorsorge sowie den Botendienst und den Versand. AH gibt einen Überblick über die neuen Möglichkeiten und Pflichten.]]></summary>
    <updated>2026-09-23T06:00:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ah/recht/apothekenrecht-mehr-spielraum-und-neue-pflichten-was-die-neue-apothekenbetriebsordnung-fuer-den-apothekenalltag-bedeutet-f176317"/>
    <id>https://www.iww.de/ah/recht/apothekenrecht-mehr-spielraum-und-neue-pflichten-was-die-neue-apothekenbetriebsordnung-fuer-den-apothekenalltag-bedeutet-f176317</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Die Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen (Bundesgesetzblatt: BGBl I 26, Nr. 266) ist am 22.09.2026 in Kraft getreten. Dadurch können Hilfstätigkeiten breiter verteilt, Herstellung und Prüfung im Verbund gebündelt sowie Zweigapotheken schlanker organisiert werden. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem (QMS), die Krisenvorsorge sowie den Botendienst und den Versand. AH gibt einen Überblick über die neuen Möglichkeiten und Pflichten.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Beratungswissen auf den Punkt gebracht | Hormonelle Geschlechtsangleichung, Teil 1: Hormontherapie bei Transfrauen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Menschen mit einer Transidentität leiden unter einer ausgeprägten Geschlechtsdysphorie. Die oft unverzichtbare hormonelle Geschlechtsangleichung geht mit erheblichen gesundheitlichen Risiken einher. Dies macht eine kompetente Beratung in der Apotheke umso wichtiger. AH informiert Sie in dieser mehrteiligen Reihe über die wichtigsten Fakten.]]></summary>
    <updated>2026-09-22T15:10:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ah/apothekenfuehrung/beratungswissen-auf-den-punkt-gebracht-hormonelle-geschlechtsangleichung-teil-1-hormontherapie-bei-transfrauen-f176217"/>
    <id>https://www.iww.de/ah/apothekenfuehrung/beratungswissen-auf-den-punkt-gebracht-hormonelle-geschlechtsangleichung-teil-1-hormontherapie-bei-transfrauen-f176217</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Menschen mit einer Transidentität leiden unter einer ausgeprägten Geschlechtsdysphorie. Die oft unverzichtbare hormonelle Geschlechtsangleichung geht mit erheblichen gesundheitlichen Risiken einher. Dies macht eine kompetente Beratung in der Apotheke umso wichtiger. AH informiert Sie in dieser mehrteiligen Reihe über die wichtigsten Fakten.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Betriebsausgaben | IT-Ausstattung für die Apotheke: Kaufen, mieten oder leasen?]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Kaum etwas ist kurzlebiger als die IT-Ausstattung einer Apotheke. Kein Wunder also, dass sich Apotheker immer wieder mit neuer Hard- und Software beschäftigen müssen. Obendrein ist die Investition oft kostspielig. Schnell stellt sich daher die Frage: Die IT-Ausstattung besser kaufen, mieten oder leasen? AH liefert einen Überblick über die jeweiligen Vor- und Nachteile und betrachtet die steuerlichen Auswirkungen.]]></summary>
    <updated>2026-09-22T15:00:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ah/steuern/betriebsausgaben-it-ausstattung-fuer-die-apotheke-kaufen-mieten-oder-leasen-f176219"/>
    <id>https://www.iww.de/ah/steuern/betriebsausgaben-it-ausstattung-fuer-die-apotheke-kaufen-mieten-oder-leasen-f176219</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Kaum etwas ist kurzlebiger als die IT-Ausstattung einer Apotheke. Kein Wunder also, dass sich Apotheker immer wieder mit neuer Hard- und Software beschäftigen müssen. Obendrein ist die Investition oft kostspielig. Schnell stellt sich daher die Frage: Die IT-Ausstattung besser kaufen, mieten oder leasen? AH liefert einen Überblick über die jeweiligen Vor- und Nachteile und betrachtet die steuerlichen Auswirkungen.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Interview | DARE-Studie: „Wir wollen das  Demenz-Screening als pharmazeutische Dienstleistung etablieren“]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[„DARE – Demenzfreundliche Apotheken als Ressource für die psychische Gesundheit im Alter“ lautet der Titel einer Studie des Alzheimer Therapie- und Forschungszentrums der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU). Darin erproben 14 bayerische „Demenzfreundliche Apotheken“ mithilfe eines digitalen Tests, ob Apotheken ein geeigneter Ort sind, um kognitive Einschränkungen früh zu erkennen. Kooperationspartner ist das Wissenschaftliche Institut für Prävention im Gesundheitswesen der Bayerischen Landesapothekerkammer (WIPIG). Dessen Geschäftsführer ist der Apotheker Dr. Helmut Schlager. Ursula Katthöfer ( textwiese.com ) hat ihn zu Ablauf und Ziel der Studie befragt.]]></summary>
    <updated>2026-09-22T15:00:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ah/apothekenfuehrung/interview-dare-studie-wir-wollen-das-demenz-screening-als-pharmazeutische-dienstleistung-etablieren-f176216"/>
    <id>https://www.iww.de/ah/apothekenfuehrung/interview-dare-studie-wir-wollen-das-demenz-screening-als-pharmazeutische-dienstleistung-etablieren-f176216</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">?DARE ? Demenzfreundliche Apotheken als Ressource für die psychische Gesundheit im Alter? lautet der Titel einer Studie des Alzheimer Therapie- und Forschungszentrums der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU). Darin erproben 14 bayerische ?Demenzfreundliche Apotheken? mithilfe eines digitalen Tests, ob Apotheken ein geeigneter Ort sind, um kognitive Einschränkungen früh zu erkennen. Kooperationspartner ist das Wissenschaftliche Institut für Prävention im Gesundheitswesen der Bayerischen Landesapothekerkammer (WIPIG). Dessen Geschäftsführer ist der Apotheker Dr. Helmut Schlager. Ursula Katthöfer ( textwiese.com ) hat ihn zu Ablauf und Ziel der Studie befragt.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Apothekennachfolge | Tod des Inhabers: Wie Apotheken den  Ernstfall rechtlich absichern]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Es ist ein Szenario, über das kaum jemand nachdenken möchte. Genau deshalb ist es so gefährlich: Was passiert mit einer Apotheke, wenn der Inhaber plötzlich stirbt? Fehlt eine klare Regelung, steht der Betrieb innerhalb kürzester Zeit still. Was das konkret bedeutet, zeigt ein Fall aus Baden-Württemberg.]]></summary>
    <updated>2026-09-21T06:00:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ah/recht/apothekennachfolge-tod-des-inhabers-wie-apotheken-den-ernstfall-rechtlich-absichern-f176218"/>
    <id>https://www.iww.de/ah/recht/apothekennachfolge-tod-des-inhabers-wie-apotheken-den-ernstfall-rechtlich-absichern-f176218</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Es ist ein Szenario, über das kaum jemand nachdenken möchte. Genau deshalb ist es so gefährlich: Was passiert mit einer Apotheke, wenn der Inhaber plötzlich stirbt? Fehlt eine klare Regelung, steht der Betrieb innerhalb kürzester Zeit still. Was das konkret bedeutet, zeigt ein Fall aus Baden-Württemberg.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Leserforum | Retaxationen vermeiden: Fragestellungen aus dem Apothekenalltag – Teil 36]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Immer wieder erreichen uns Fragen zu erhaltenen Retaxationen, Abrechnungsproblemen und zu formellen Anforderungen in der Rezeptbearbeitung. Heute helfen wir Ihnen u. a. dabei, mögliche Retaxfallen bei der verspäteten Abrechnung von Papierrezepten erfolgreich zu umgehen.]]></summary>
    <updated>2026-09-17T06:00:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ah/retaxation/leserforum-retaxationen-vermeiden-fragestellungen-aus-dem-apothekenalltag-teil-36-f176220"/>
    <id>https://www.iww.de/ah/retaxation/leserforum-retaxationen-vermeiden-fragestellungen-aus-dem-apothekenalltag-teil-36-f176220</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Immer wieder erreichen uns Fragen zu erhaltenen Retaxationen, Abrechnungsproblemen und zu formellen Anforderungen in der Rezeptbearbeitung. Heute helfen wir Ihnen u. a. dabei, mögliche Retaxfallen bei der verspäteten Abrechnung von Papierrezepten erfolgreich zu umgehen.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[E-Rezept aktuell | ApoVWG: Übermittlung von Verschreibungen in der Heimversorgung]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Seit dem 02.07.2026 dürfen Arztpraxen auf Grundlage von Artikel 2 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) befristet bis zum 31.12.2028 E-Rezept-Token und andere benötigte Verordnungen über den Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) direkt an heimversorgende Apotheken übermitteln, sofern ein Heimversorgungsvertrag gemäß § 12a Abs. 4 i. V. m. Abs. 1 S. 1 Apothekengesetz (ApoG) zwischen der Apotheke und dem Pflegeheim besteht. Ab dem 01.01.2029 sollen dann endgültig alle Pflegeheime an den E-Rezept-Fachdienst angebunden sein.]]></summary>
    <updated>2026-09-16T14:14:02+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ah/recht/e-rezept-aktuell-apovwg-uebermittlung-von-verschreibungen-in-der-heimversorgung-f176206"/>
    <id>https://www.iww.de/ah/recht/e-rezept-aktuell-apovwg-uebermittlung-von-verschreibungen-in-der-heimversorgung-f176206</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Seit dem 02.07.2026 dürfen Arztpraxen auf Grundlage von Artikel 2 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) befristet bis zum 31.12.2028 E-Rezept-Token und andere benötigte Verordnungen über den Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) direkt an heimversorgende Apotheken übermitteln, sofern ein Heimversorgungsvertrag gemäß § 12a Abs. 4 i. V. m. Abs. 1 S. 1 Apothekengesetz (ApoG) zwischen der Apotheke und dem Pflegeheim besteht. Ab dem 01.01.2029 sollen dann endgültig alle Pflegeheime an den E-Rezept-Fachdienst angebunden sein.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Apothekervergütung | Notdienstpauschale für das II. Quartal 2026 auf 566,85 Euro festgesetzt]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Gemäß § 20 Abs. 3 Apothekengesetz (ApoG) setzt der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) gegenüber den Apotheken für jedes Quartal den pauschalen Zuschuss – unter Berücksichtigung der beschlossenen Verwaltungsausgabenpauschale des Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. (NNF) – für Vollnotdienste, die durchgehend in der Zeit von spätestens 20:00 Uhr bis mindestens 6:00 Uhr vollständig erbracht wurden, fest. Entsprechend hat der DAV aktuell einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 566,85 Euro für das II. Quartal 2026 festgesetzt. 16.512 Apotheken leisteten 73.035 Notdienste.]]></summary>
    <updated>2026-09-15T13:51:10+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ah/apothekenfuehrung/apothekerverguetung-notdienstpauschale-fuer-das-iiquartal2026-auf-56685euro-festgesetzt-n176176"/>
    <id>https://www.iww.de/ah/apothekenfuehrung/apothekerverguetung-notdienstpauschale-fuer-das-iiquartal2026-auf-56685euro-festgesetzt-n176176</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Gemäß § 20 Abs. 3 Apothekengesetz (ApoG) setzt der Deutsche Apothekerverband e.?V. (DAV) gegenüber den Apotheken für jedes Quartal den pauschalen Zuschuss ? unter Berücksichtigung der beschlossenen Verwaltungsausgabenpauschale des Nacht- und Notdienstfonds des DAV e.?V. (NNF) ? für Vollnotdienste, die durchgehend in der Zeit von spätestens 20:00 Uhr bis mindestens 6:00 Uhr vollständig erbracht wurden, fest. Entsprechend hat der DAV aktuell einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 566,85 Euro für das II. Quartal 2026 festgesetzt. 16.512 Apotheken leisteten 73.035 Notdienste.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Verpackungsrecht | Neues Verpackungsrecht: Was Apotheken im Alltag jetzt beachten müssen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Ein Blick in den Verpackungsschrank genügt: Dort stehen neutrale Rezepturkruken neben individuell bedruckten Packmitteln. Unter dem HV-Tisch liegen Tragetaschen mit Apothekenlogo, im Lager Versandkartons; vielleicht steht daneben noch eine Rolle Einschlagpapier. Seit dem 12.08.2026 lohnt sich bei all diesen Verpackungen ein genauerer Blick, denn die europäische Verpackungsverordnung (PPWR) und das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) ordnen die Verantwortlichkeiten teilweise neu. Was das konkret bedeutet, zeigen typische Situationen aus der Apotheke.]]></summary>
    <updated>2026-09-14T06:00:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ah/recht/verpackungsrecht-neues-verpackungsrecht-was-apotheken-im-alltag-jetzt-beachten-muessen-f176071"/>
    <id>https://www.iww.de/ah/recht/verpackungsrecht-neues-verpackungsrecht-was-apotheken-im-alltag-jetzt-beachten-muessen-f176071</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Ein Blick in den Verpackungsschrank genügt: Dort stehen neutrale Rezepturkruken neben individuell bedruckten Packmitteln. Unter dem HV-Tisch liegen Tragetaschen mit Apothekenlogo, im Lager Versandkartons; vielleicht steht daneben noch eine Rolle Einschlagpapier. Seit dem 12.08.2026 lohnt sich bei all diesen Verpackungen ein genauerer Blick, denn die europäische Verpackungsverordnung (PPWR) und das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) ordnen die Verantwortlichkeiten teilweise neu. Was das konkret bedeutet, zeigen typische Situationen aus der Apotheke.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Kostenträger | DGUV: Versorgung mit Cannabisblüten, Homöopathika und Anthroposophika weiterhin möglich]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Auch nach dem Inkrafttreten des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (GKV-BStabG) am 30.07.2026 dürfen Cannabisblüten, Homöopathika und Anthroposophika zulasten der gesetzlichen Unfallversicherungsträger verordnet werden, da diese sich nicht nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot des Sozialgesetzbuchs (SGB) V richten müssen.]]></summary>
    <updated>2026-09-10T06:00:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ah/recht/kostentraeger-dguv-versorgung-mit-cannabisblueten-homoeopathika-und-anthroposophika-weiterhin-moeglich-f176064"/>
    <id>https://www.iww.de/ah/recht/kostentraeger-dguv-versorgung-mit-cannabisblueten-homoeopathika-und-anthroposophika-weiterhin-moeglich-f176064</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Auch nach dem Inkrafttreten des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (GKV-BStabG) am 30.07.2026 dürfen Cannabisblüten, Homöopathika und Anthroposophika zulasten der gesetzlichen Unfallversicherungsträger verordnet werden, da diese sich nicht nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot des Sozialgesetzbuchs (SGB) V richten müssen.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Gesetzgebung | ApoVWG: Geänderte Altersgrenze für Schutzimpfungen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Gemäß der durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) bedingten Änderung des § 20c Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen seit dem 02.07.2026 Schutzimpfungen in Apotheken nur noch an Personen verabreicht werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.]]></summary>
    <updated>2026-09-09T11:15:07+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ah/recht/gesetzgebung-apovwg-geaenderte-altersgrenze-fuer-schutzimpfungen-f176062"/>
    <id>https://www.iww.de/ah/recht/gesetzgebung-apovwg-geaenderte-altersgrenze-fuer-schutzimpfungen-f176062</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Gemäß der durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) bedingten Änderung des § 20c Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen seit dem 02.07.2026 Schutzimpfungen in Apotheken nur noch an Personen verabreicht werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Fallbeispiel | Brown-Bag-Review: Kleine Intervention mit großer Wirkung]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Mit den pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) unterstützen Vor-Ort-Apotheken ihre Kunden bei einer effektiven Arzneimitteltherapie. Eine wichtige Rolle spielt dabei der obligatorische Brown-Bag-Review im Rahmen des Erstgesprächs der pDL „Erweiterte Medikationsberatung“. Er ist ein wirkungsvolles Mittel, um Anwendungsfehler aufzudecken. Diese werden im Idealfall verbessert und die korrekte Handhabung der Medikamente geschult sowie bei Bedarf trainiert. Dass pDL nicht kompliziert sein müssen und auch bei einer Medikationsberatung mit einfachen Maßnahmen viel für Patienten bewirkt werden kann, zeigt das folgende Fallbeispiel.]]></summary>
    <updated>2026-09-08T04:00:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ah/apothekenfuehrung/fallbeispiel-brown-bag-review-kleine-intervention-mit-grosser-wirkung-f176026"/>
    <id>https://www.iww.de/ah/apothekenfuehrung/fallbeispiel-brown-bag-review-kleine-intervention-mit-grosser-wirkung-f176026</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Mit den pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) unterstützen Vor-Ort-Apotheken ihre Kunden bei einer effektiven Arzneimitteltherapie. Eine wichtige Rolle spielt dabei der obligatorische Brown-Bag-Review im Rahmen des Erstgesprächs der pDL ?Erweiterte Medikationsberatung?. Er ist ein wirkungsvolles Mittel, um Anwendungsfehler aufzudecken. Diese werden im Idealfall verbessert und die korrekte Handhabung der Medikamente geschult sowie bei Bedarf trainiert. Dass pDL nicht kompliziert sein müssen und auch bei einer Medikationsberatung mit einfachen Maßnahmen viel für Patienten bewirkt werden kann, zeigt das folgende Fallbeispiel.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Apothekervergütung | Schutzimpfungen: Veränderte Honorare seit dem 01.09.2026]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Zum 01.09.2026 ist die Vergütung für die Durchführung und Dokumentation von Grippeschutzimpfungen in Apotheken von 10,68 Euro auf 11,00 Euro (umsatzsteuerfrei) gestiegen. Zur Abrechnung von Regelleistungen wird weiterhin das Sonderkennzeichen (SOK) 17716926 verwendet, bei Satzungsleistungen hingegen kommt das SOK 17717363 zum Einsatz.]]></summary>
    <updated>2026-09-07T14:02:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ah/apothekenfuehrung/apothekerverguetung-schutzimpfungen-veraenderte-honorare-seit-dem-01092026-f176025"/>
    <id>https://www.iww.de/ah/apothekenfuehrung/apothekerverguetung-schutzimpfungen-veraenderte-honorare-seit-dem-01092026-f176025</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Zum 01.09.2026 ist die Vergütung für die Durchführung und Dokumentation von Grippeschutzimpfungen in Apotheken von 10,68 Euro auf 11,00 Euro (umsatzsteuerfrei) gestiegen. Zur Abrechnung von Regelleistungen wird weiterhin das Sonderkennzeichen (SOK) 17716926 verwendet, bei Satzungsleistungen hingegen kommt das SOK 17717363 zum Einsatz.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Betriebsprüfung | Richtsatzsammlung 2025 und Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2026]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2025 und die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2026 veröffentlicht (BMF, Schreiben vom 25.06.2026, Az. IV D 2 - S 1544/00008/021/002, Abruf-Nr.  254681 ).]]></summary>
    <updated>2026-09-02T06:00:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ah/steuern/betriebspruefung-richtsatzsammlung-2025-und-pauschbetraege-fuer-unentgeltliche-wertabgaben-2026-n175771"/>
    <id>https://www.iww.de/ah/steuern/betriebspruefung-richtsatzsammlung-2025-und-pauschbetraege-fuer-unentgeltliche-wertabgaben-2026-n175771</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2025 und die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2026 veröffentlicht (BMF, Schreiben vom 25.06.2026, Az. IV D 2 - S 1544/00008/021/002, Abruf-Nr.  254681 ).</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Arzneimittelrecht | Wann sind der Verkauf und die Lieferung  von Arzneimitteln an andere Apotheken erlaubnispflichtig?]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: VGH 30.6.2026, 8 A 2650/18.Z, Beschluss -->
<!-- Inhaltstyp: Fachbeitrag -->
<!-- Offen: nein -->
Die Versendung von Arzneimitteln in unterschiedlichen Stückzahlen und Mengen sowie in regelmäßiger Wiederkehr an eine andere Apotheke als Handelspartnerin stellt einen erlaubnispflichtigen Großhandel dar, der sich nicht im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs bewegt (Hessischer Verwaltungsgerichtshof [VGH], Beschluss vom 30.06.2026, Az. 8 A 2650/18.Z).]]></summary>
    <updated>2026-08-31T06:00:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ah/recht/arzneimittelrecht-wann-sind-der-verkauf-und-die-lieferung-von-arzneimitteln-an-andere-apotheken-erlaubnispflichtig-f175770"/>
    <id>https://www.iww.de/ah/recht/arzneimittelrecht-wann-sind-der-verkauf-und-die-lieferung-von-arzneimitteln-an-andere-apotheken-erlaubnispflichtig-f175770</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Die Versendung von Arzneimitteln in unterschiedlichen Stückzahlen und Mengen sowie in regelmäßiger Wiederkehr an eine andere Apotheke als Handelspartnerin stellt einen erlaubnispflichtigen Großhandel dar, der sich nicht im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs bewegt (Hessischer Verwaltungsgerichtshof [VGH], Beschluss vom 30.06.2026, Az. 8 A 2650/18.Z).</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Recht kurz | E-Rezept-Rabatt einer Versandapotheke ist wettbewerbswidrig]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[<!-- Urteil: OLG Frankfurt am Main 5.8.2026, 6 U 25/26 -->
<!-- Inhaltstyp: Nachricht -->
<!-- Offen: ja -->
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main untersagt u. a. die Werbeaussage einer Versandapotheke „E-Rezept-Rabatt. Automatisch bis zu 20 € Zuzahlungen sparen“. Dem Verbraucher würden wesentliche Informationen zur Berechnung seiner konkreten Rabatthöhe vorenthalten.]]></summary>
    <updated>2026-08-28T06:00:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ah/recht/recht-kurz-e-rezept-rabatt-einer-versandapotheke-ist-wettbewerbswidrig-n175769"/>
    <id>https://www.iww.de/ah/recht/recht-kurz-e-rezept-rabatt-einer-versandapotheke-ist-wettbewerbswidrig-n175769</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main untersagt u. a. die Werbeaussage einer Versandapotheke ?E-Rezept-Rabatt. Automatisch bis zu 20 ? Zuzahlungen sparen?. Dem Verbraucher würden wesentliche Informationen zur Berechnung seiner konkreten Rabatthöhe vorenthalten.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Arzneimittelversorgung | Lieferengpässe bei Impfstoffen: STIKO veröffentlicht Empfehlungen zu Alternativen]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat für die häufigsten bzw. relevantesten Lieferengpässe, in denen kein alternativer Impfstoff mit vergleichbarer Zusammensetzung zur Verfügung steht, Empfehlungen entwickelt.]]></summary>
    <updated>2026-08-26T06:00:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ah/apothekenfuehrung/arzneimittelversorgung-lieferengpaesse-bei-impfstoffen-stiko-veroeffentlicht-empfehlungen-zu-alternativen-n175761"/>
    <id>https://www.iww.de/ah/apothekenfuehrung/arzneimittelversorgung-lieferengpaesse-bei-impfstoffen-stiko-veroeffentlicht-empfehlungen-zu-alternativen-n175761</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat für die häufigsten bzw. relevantesten Lieferengpässe, in denen kein alternativer Impfstoff mit vergleichbarer Zusammensetzung zur Verfügung steht, Empfehlungen entwickelt.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Apothekenentwicklung | In ihrer Wirkung unterschätzt: Social-Media-Kommunikation für Apotheken]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Viele Apotheken haben während der Pandemie Instagram-Profile erstellt und Grafiken mit Hygieneregeln gepostet. Doch seither herrscht Flaute auf den Kanälen. Dabei sind die sozialen Netzwerke ein wichtiges Instrument, um Mitarbeiter zu finden und die Generation Z von der Online-Apotheke zurück in die Apotheke vor Ort zu holen.]]></summary>
    <updated>2026-08-21T06:00:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ah/apothekenfuehrung/apothekenentwicklung-in-ihrer-wirkung-unterschaetzt-social-media-kommunikation-fuer-apotheken-f175754"/>
    <id>https://www.iww.de/ah/apothekenfuehrung/apothekenentwicklung-in-ihrer-wirkung-unterschaetzt-social-media-kommunikation-fuer-apotheken-f175754</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Viele Apotheken haben während der Pandemie Instagram-Profile erstellt und Grafiken mit Hygieneregeln gepostet. Doch seither herrscht Flaute auf den Kanälen. Dabei sind die sozialen Netzwerke ein wichtiges Instrument, um Mitarbeiter zu finden und die Generation Z von der Online-Apotheke zurück in die Apotheke vor Ort zu holen.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Apotheken-Pkw | E-Firmenwagen zu Hause laden: Das müssen Apothekeninhaber jetzt beachten]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Viele Apothekeninhaber laden ihren betrieblichen Elektro- oder Hybridwagen regelmäßig zu Hause. Bislang konnten die dafür entstehenden Stromkosten unkompliziert über eine monatliche Ladestrompauschale als Betriebsausgabe berücksichtigt werden. Diese Vereinfachung ist seit dem 01.08.2026 Geschichte. Wer den häuslichen Ladestrom weiterhin steuerlich geltend machen möchte, muss jetzt die geladene Strommenge nachweisen. Für die Bewertung der Stromkosten hat das Bundesfinanzministerium (BMF) jedoch gleichzeitig eine neue Strompreispauschale eingeführt.]]></summary>
    <updated>2026-08-21T04:00:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ah/steuern/apotheken-pkw-e-firmenwagen-zu-hause-laden-das-muessen-apothekeninhaber-jetzt-beachten-f175755"/>
    <id>https://www.iww.de/ah/steuern/apotheken-pkw-e-firmenwagen-zu-hause-laden-das-muessen-apothekeninhaber-jetzt-beachten-f175755</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Viele Apothekeninhaber laden ihren betrieblichen Elektro- oder Hybridwagen regelmäßig zu Hause. Bislang konnten die dafür entstehenden Stromkosten unkompliziert über eine monatliche Ladestrompauschale als Betriebsausgabe berücksichtigt werden. Diese Vereinfachung ist seit dem 01.08.2026 Geschichte. Wer den häuslichen Ladestrom weiterhin steuerlich geltend machen möchte, muss jetzt die geladene Strommenge nachweisen. Für die Bewertung der Stromkosten hat das Bundesfinanzministerium (BMF) jedoch gleichzeitig eine neue Strompreispauschale eingeführt.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
  <entry xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
    <title type="html"><![CDATA[Leserforum | Retaxationen vermeiden: Fragestellungen aus dem Apothekenalltag – Teil 35]]></title>
    <summary type="html"><![CDATA[Immer wieder erreichen uns Fragen zu erhaltenen Retaxationen, Abrechnungsproblemen und zu formellen Anforderungen in der Rezeptbearbeitung. Heute helfen wir Ihnen u. a. dabei, mögliche Retaxfallen bei der Abrechnung von Rezepturen, in denen Fertigarzneimittel enthalten sind, erfolgreich zu umgehen.]]></summary>
    <updated>2026-08-20T06:00:00+02:00</updated>
    <link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.iww.de/ah/retaxation/leserforum-retaxationen-vermeiden-fragestellungen-aus-dem-apothekenalltag-teil-35-f175753"/>
    <id>https://www.iww.de/ah/retaxation/leserforum-retaxationen-vermeiden-fragestellungen-aus-dem-apothekenalltag-teil-35-f175753</id>
    <author>
      <name>IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH</name>
      <email>info@iww.de</email>
      <uri>https://www.iww.de</uri>
    </author>
    <content xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml" type="xhtml">
      <xhtml:div xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">Immer wieder erreichen uns Fragen zu erhaltenen Retaxationen, Abrechnungsproblemen und zu formellen Anforderungen in der Rezeptbearbeitung. Heute helfen wir Ihnen u. a. dabei, mögliche Retaxfallen bei der Abrechnung von Rezepturen, in denen Fertigarzneimittel enthalten sind, erfolgreich zu umgehen.</xhtml:div>
    </content>
  </entry>
</feed>
